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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bootszulassung in Wien - Ein Abenteuer


petzeler
24.09.2010, 19:36
Hallo liebe Forengemeinde!

Von meinem Metzeler BJ 84 habe ich ja schon an anderer Stelle erzählt. Nun gings um die Zulassung. Da es außer einem Übergabevertrag nichts zu dem Boot und zum Motor gab, verlangte die MA-58 (Magistratsabteilung für Wasserrecht) ein Gutachten von einem gerichtlich beeideten Sachverständigen. Der kam auch an einem Samstag zu mir nach Hause, hat das Boot begutachtet, vermessen und ihm letztlich eine Tauglichkeit für alle Binnengewässer Europas bescheinigt. Auflagen gab es ein paar (schwimmwesten, Anker, Feuerlöscher etc...)

Mit dem Gutachten, Meldezettel, Übergabevertrag usw. bin ich dann vorige Woche aufs Amt gepilgert. Heute kam die Zulassungsurkunde. Und siehe da, nix mit Europäischen Binnengewässern... Eingeschränkte Zulassung für stehende Gewässer und Stauseen. Na Super... die Zulassung kann ich mir dorthin schieben, wo die Sonne niemals hinscheint.

Anruf im "Amt" und mir wird von der Referentin mitgeteilt, dass das Boot zu kurz und untermotorisiert für Wasserstrassen sei. Die Dame hat einfach das Sachverständigengutachten (angeblich nach Rücksprache mit der Sekretärin des gerichtlich beeideten Sachverständigen) umgeschrieben und meine Zulassung eingeschränkt. Auch aus 2 Personen und 1 Kind wurde eine Höchstzuladung von 2 Personen.

Da habe ich mal kurz die Wasserstraßenverkehrsordnung durchgelesen (ich muß das eh lernen für den Binnenschein) und siehe da, nirgendwo ist was zu lesen, dass Kleinfahrzeuge und Sportboote auf der Donau eine Mindestlänge oder eine Mindestmotorisierung haben müssen.

Also beim Sachverständigen angerufen und nachgefragt. Die sehr hilfsbereite Dame hat mir bestätigt, daß sie von der MA-58 ziemlich überfahren worden ist, als die das Gutachten eigenmächtigt "abgeschwächt" haben. Sie versprach mir allerdings, daß sie am Montag umgehend die oberste Wasserbehörde kontaktieren wird um nachzufragen, ob die Einschränkung meiner Zulassung rechtens sei.

Man darf gespannt sein. Aber irgendwie schon sehr eigenartig, daß eine Referentin mehr zu sagen hat als ein gerichtlich beeideter Sachverständiger. Halt sehr österreichisch...

Hat hier wer im Forum schon eine ähnliche Erfahrung gemacht? Oder kann mir wer sagen, ob es tatsächlich die vom Amt behaupteten Mindestgrößen/-stärken gibt? Weil schließlich dürfen Ruderboote ja auch auf der Donau...

Wien ist anders - wie wahr

norweger
24.09.2010, 19:49
Andere Lænder,andere Sitten.....:D Wenn ich solche Berichte aus D,A,CH,etc lese,frage ich mich, wie wir hier eigentlich (ueber)leben kønnen ohne diesen Buerokratieaufwand.....:nixweiss
Ich druecke Dir jedenfalls die Daumen,das sich alles zum Positiven wendet....(ansonsten besteht fuer Dich und Dein Boot immernoch die Møglichkeit in Norwegen einen stressfreien Urlaub zu verleben :17 )

goeberl
24.09.2010, 19:55
hi peter!

jaja, die dame in der volksgartenstrasse ist eine klasse für sich. erfahrungsgemäß gehts am besten, wenn man in demütiger bittstellerhaltung zu ihr kommt. mich kotzt sowas auch an, aber wenn man sich damit scherereien ersparen kann, macht mans halt.
eine mindestmotorisierung- bzw größe gibts glaub ich nur für die schleusen. mit einem mini-boot musst dann halt die umsetzanlage verwenden.
wart am besten mal ab, was die sekretärin vom gutachter ausrichten kann.

hab mit meinem ersten boot auch dort so meine freude gehabt. mir hat sie auch gleich gesagt, dass ich da ein gutachten brauch und wo das boot denn im moment steht, bzw liegt. hab dann halt nichtsahnend gesagt, dass es in NÖ ist. klar, lag im wochenendhaus in der garage und die ist nunmal in hagenbrunn. also hat sie gleich mal delegiert, und zwar an die behörde in tulln. und dort ging es zum glück etwas lockerer zu. von dort wurden dann die ganzen sachen nach wien geschickt und die haben eigentlich nur mehr ihren stempel draufgehaut.

lg martin

bernhard
24.09.2010, 20:10
dann werden für wasserstrassen nur boote mit einer mindestmotorisierung von mehr als 4,4 kw zugelassen. ausserdem dürfte die mindestlänge bei 3 metern liegen. die wollen einfach nicht, dass wasserstrassen mit führerscheinfreien booten befahren werden. einzige ausnahme sind segler mit einer maximalverdrängung von 250 kg. ohne jetzt etwas über dein boot zu wissen, gehe ich davon aus, dass diese mindestgrössen unterschritten wurden.

und wenn dem so ist, dann glaub ich auch nicht, dass dir da ein gutachten hilft.

alle angaben ohne gewähr.

trotzdem viel erfolg!

petzeler
24.09.2010, 21:11
Hallo,



(ansonsten besteht fuer Dich und Dein Boot immernoch die Møglichkeit in Norwegen einen stressfreien Urlaub zu verleben:17

@Stephan
Das klingt ja wie eine wirklich gute Alternative, zumal wir (meine Frau Christine und ich) ein Faible für nordische Länder haben, und Christine mit der Sonne und dem heißen Süden gar nicht gut kann... Wenn's soweit ist, darf ich dich bitte um weitere Informationen angehen? Danke schon mal im Voaus.

@Martin
Demütige Bittstellerhaltung in Ämtern ist mir nach 35 Jahren Wien (gebürtiger Steierer) eh schon zur zweiten Natur geworden (kotz). Bei den Schleusen sieht die Sache so aus (laut Wasserstraßen Verkehrs Ordnung), daß Segelboote mit einer gewissen Verdrängung bzw. Länge mit mindestens 4,4 kW motorisiert sein müssen, zu Motorbooten und Sportbooten sagt die WVO nichts. Außerdem hat mir ein freundlicher Mitarbeiter bei der Schleuse Freudenau telefonisch bestätigt, daß er bei Motorbooten keine Mindestanforderungen zum Schleusen kennt und er daher "alles" schleust.

@Bernhard
s.o. - Die WVO sagt nichts in die Richtung, aber vielleicht gibt es eine andere Rechtsvorschrift an anderer Stelle. Und dann bliebe ja immer noch die Frage, wie wird das in Deutschland auf der Donau (und anderen Wasserstrassen) gehandhabt? Stichwort: harmonisiertes EU-Recht.
Ja, mein Boot: 2,95 m lang, AB Yamaha 4 PS ~3 kW

Ostwestfale
24.09.2010, 21:22
Sind die Wiener gar am End die besseren Preussen?

Ferdi
24.09.2010, 21:29
..................
Ja, mein Boot: 2,95 m lang, AB Yamaha 4 PS ~3 kW

also, ich hab keine Ahnung mehr, wo das steht, aber ich hab 1998 beim Bootsbinnen/Wasserstrassenpatent gelernt, dass Boote unter 5 PS nur eine Zulassung für stehende Gewässer und für den Staubereich der Donau bekommen.
So gesehen hat die "Dame vom Amt" genau das ausgestellt, was wir damals gelernt haben.

detti
24.09.2010, 21:46
Wien muss ein Vorort von Berlin sein oder umgekehrt.

Dachte die Bürokratie hat nur Deutsch"e"land gepachtet.