petzeler
24.09.2010, 19:36
Hallo liebe Forengemeinde!
Von meinem Metzeler BJ 84 habe ich ja schon an anderer Stelle erzählt. Nun gings um die Zulassung. Da es außer einem Übergabevertrag nichts zu dem Boot und zum Motor gab, verlangte die MA-58 (Magistratsabteilung für Wasserrecht) ein Gutachten von einem gerichtlich beeideten Sachverständigen. Der kam auch an einem Samstag zu mir nach Hause, hat das Boot begutachtet, vermessen und ihm letztlich eine Tauglichkeit für alle Binnengewässer Europas bescheinigt. Auflagen gab es ein paar (schwimmwesten, Anker, Feuerlöscher etc...)
Mit dem Gutachten, Meldezettel, Übergabevertrag usw. bin ich dann vorige Woche aufs Amt gepilgert. Heute kam die Zulassungsurkunde. Und siehe da, nix mit Europäischen Binnengewässern... Eingeschränkte Zulassung für stehende Gewässer und Stauseen. Na Super... die Zulassung kann ich mir dorthin schieben, wo die Sonne niemals hinscheint.
Anruf im "Amt" und mir wird von der Referentin mitgeteilt, dass das Boot zu kurz und untermotorisiert für Wasserstrassen sei. Die Dame hat einfach das Sachverständigengutachten (angeblich nach Rücksprache mit der Sekretärin des gerichtlich beeideten Sachverständigen) umgeschrieben und meine Zulassung eingeschränkt. Auch aus 2 Personen und 1 Kind wurde eine Höchstzuladung von 2 Personen.
Da habe ich mal kurz die Wasserstraßenverkehrsordnung durchgelesen (ich muß das eh lernen für den Binnenschein) und siehe da, nirgendwo ist was zu lesen, dass Kleinfahrzeuge und Sportboote auf der Donau eine Mindestlänge oder eine Mindestmotorisierung haben müssen.
Also beim Sachverständigen angerufen und nachgefragt. Die sehr hilfsbereite Dame hat mir bestätigt, daß sie von der MA-58 ziemlich überfahren worden ist, als die das Gutachten eigenmächtigt "abgeschwächt" haben. Sie versprach mir allerdings, daß sie am Montag umgehend die oberste Wasserbehörde kontaktieren wird um nachzufragen, ob die Einschränkung meiner Zulassung rechtens sei.
Man darf gespannt sein. Aber irgendwie schon sehr eigenartig, daß eine Referentin mehr zu sagen hat als ein gerichtlich beeideter Sachverständiger. Halt sehr österreichisch...
Hat hier wer im Forum schon eine ähnliche Erfahrung gemacht? Oder kann mir wer sagen, ob es tatsächlich die vom Amt behaupteten Mindestgrößen/-stärken gibt? Weil schließlich dürfen Ruderboote ja auch auf der Donau...
Wien ist anders - wie wahr
Von meinem Metzeler BJ 84 habe ich ja schon an anderer Stelle erzählt. Nun gings um die Zulassung. Da es außer einem Übergabevertrag nichts zu dem Boot und zum Motor gab, verlangte die MA-58 (Magistratsabteilung für Wasserrecht) ein Gutachten von einem gerichtlich beeideten Sachverständigen. Der kam auch an einem Samstag zu mir nach Hause, hat das Boot begutachtet, vermessen und ihm letztlich eine Tauglichkeit für alle Binnengewässer Europas bescheinigt. Auflagen gab es ein paar (schwimmwesten, Anker, Feuerlöscher etc...)
Mit dem Gutachten, Meldezettel, Übergabevertrag usw. bin ich dann vorige Woche aufs Amt gepilgert. Heute kam die Zulassungsurkunde. Und siehe da, nix mit Europäischen Binnengewässern... Eingeschränkte Zulassung für stehende Gewässer und Stauseen. Na Super... die Zulassung kann ich mir dorthin schieben, wo die Sonne niemals hinscheint.
Anruf im "Amt" und mir wird von der Referentin mitgeteilt, dass das Boot zu kurz und untermotorisiert für Wasserstrassen sei. Die Dame hat einfach das Sachverständigengutachten (angeblich nach Rücksprache mit der Sekretärin des gerichtlich beeideten Sachverständigen) umgeschrieben und meine Zulassung eingeschränkt. Auch aus 2 Personen und 1 Kind wurde eine Höchstzuladung von 2 Personen.
Da habe ich mal kurz die Wasserstraßenverkehrsordnung durchgelesen (ich muß das eh lernen für den Binnenschein) und siehe da, nirgendwo ist was zu lesen, dass Kleinfahrzeuge und Sportboote auf der Donau eine Mindestlänge oder eine Mindestmotorisierung haben müssen.
Also beim Sachverständigen angerufen und nachgefragt. Die sehr hilfsbereite Dame hat mir bestätigt, daß sie von der MA-58 ziemlich überfahren worden ist, als die das Gutachten eigenmächtigt "abgeschwächt" haben. Sie versprach mir allerdings, daß sie am Montag umgehend die oberste Wasserbehörde kontaktieren wird um nachzufragen, ob die Einschränkung meiner Zulassung rechtens sei.
Man darf gespannt sein. Aber irgendwie schon sehr eigenartig, daß eine Referentin mehr zu sagen hat als ein gerichtlich beeideter Sachverständiger. Halt sehr österreichisch...
Hat hier wer im Forum schon eine ähnliche Erfahrung gemacht? Oder kann mir wer sagen, ob es tatsächlich die vom Amt behaupteten Mindestgrößen/-stärken gibt? Weil schließlich dürfen Ruderboote ja auch auf der Donau...
Wien ist anders - wie wahr