Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : neuer 2takt Motor
hallo an alle!
wie schon mal um rat gefragt habe ich bei meinem lodestar den spiegel um 2,5 cm ausgeschnitten um den motor tieferzusetzen,ist ein voller erfolg das boot lässt sich jetzt auch bei etwas höheren wellen super fahren.nur finde ich jetzt meinen 15ps 4takt motor zu schwach und möchte mir einen 25 ps motor zulegen da mir aber die 4takter zu schwer sind (4 mal im auto transportieren pro jahr und ich bin nicht mehr der jüngste) möchte ich mir einen 2T zulegen. in zadar habe ich von einen motorhändler ein angebot für einen TOHATSU 2T 25 ps gewicht 46 kilo (nagelneu) für einen guten preis bekommen jetzt meine frage was haltet ihr vom 2T und von einen kauf in kroatien danke für vielr ratschläge und Lg peter
was haltet ihr vom 2T und von einen kauf in kroatien danke für vielr ratschläge und Lg peter
Zu 1. Ich persönlich halte recht viel von 2Taktern.
Zu 2. Da Kroatien voraussichtlich erst am 1. Juli 2013 der EU Beitritt.
Könntest Du (als Privatimporteur) evtl. Probleme mit dem Zoll wegen der Einfuhr eines 2T-Motors in den EU-Raum ohne Konformitätserklärung bekommen. :nixweiss
Welches Baujahr hat den der Motor?
hallo benny
danke für deine antwort!
da der motor direkt neu vom händler in split kommt dachte ich nicht an das Bj zu fragen,aber du hast recht ich muß nachfragen,da man ja nicht weiß ob die die 2Ta. noch eingeführt werden. Lg peter
rottweiler
25.09.2012, 21:30
Hallo Peter !
Wir waren 10 Jahre lang in HR im Urlaub und haben nicht einmal eine Kontrolle des Bootes oder Motors erlebt ! Bloß mal so als Hinweis :zwinkern !
lg Frank
hallo
ich steh sowieso auf 2-takter.allerdings weiss ich nicht ob du den motor
in deutschland angemeldet bekommst,weil normale 2 takter dürfen ja als neumotor nicht mehr in betrieb genommen werden.
gruß timo
Lucalino
25.09.2012, 21:55
Hallo
Probleme bei der Zulassung in Deutschland sehe ich nicht, da den WSA eigentlich nur die CE Bescheinigung
fürs Boot interessiert.......und wenn, da hast Du halt den Motor irgendwo auf einen Flomarkt gekauft.
Gruß
Rainer
ich muß nachfragen,da man ja nicht weiß ob die die 2Ta. noch eingeführt werden. Lg peter
Klares Nein.
Herkömmliche Zweitakter darf man wegen der "neuen" Emissionswerte in der EU nicht mehr einführen.
(Daher bekommt man "weltweit" auf den Internetseiten der Motorenhersteller noch herkömmliche Zweitakter Modelle angeboten, nur in Deutschland und der restlichen EU nicht mehr.)
Laut Gesetz ist alles an herkömmlichen 2 Taktern mit einem späteren Baujahr als der 31.12.2006 verboten einzuführen.
Nur noch mit CE Bescheinigung über Einhaltung der neuen EU Emissionswerte.
Hallo
Probleme bei der Zulassung in Deutschland sehe ich nicht, da den WSA eigentlich nur die CE Bescheinigung
fürs Boot interessiert.......und wenn, da hast Du halt den Motor irgendwo auf einen Flomarkt gekauft.
Gruß
Rainer
Die vom WSA sind aber auch nicht ganz "dumm"...
Sprich bei vielen Herstellern ist das Baujahr auch schon in der Motornummer ("Verschlüsselt") mit enthalten.
Und diese Motor Nummer muss man ja beim registrieren im Antrag mit angeben.
Wenn dort beim WSA also jemand sitzt der Ahnung hat, könnte das leicht schief gehen.
Wenn man dann aber ein anderes Baujahr im selben Antrag angegeben hat könnte das schon rechtliche Folgen haben. :schlaum
(Zollbetrug & WSAmts Betrug ist bestimmt nicht billig.:nixweiss)
Also bitte Vorsicht mit solchen Tip´s.:tuer
hallo timo!
laut österreichischer(NÖ) wasserbehörde gibt es kein verbot einen 2T. motor anzumelden.der motor selbst würde in HR bleiben. GR.Peter
hallo
ich bin von deutschland ausgegangen,wie die sache in niederösterreich
aussieht weiss ich nicht.
gruß timo
hallo
ich bin von deutschland ausgegangen,wie die sache in niederösterreich
aussieht weiss ich nicht.
gruß timo
Da Österreich ja auch in der EU ist, ist dort die Sachlage fast genauso.:knuddel
(Bzw. noch schärfer... dort wird nämlich im Gegensatz zu Deutschland eine CE auch für den Motor bei der Anmeldung verlangt. In D bisher nur für´s Boot)
http://www.noe.gv.at/bilder/d38/Merkblatt_Binnenzulassung.pdf
9. Motorwechsel
Sollten Sie Ihr Boot mit einem anderen Motor ausstatten, ist dies der Behörde
unverzüglich anzuzeigen damit ihre Zulassungsurkunde entsprechend abgeändert werden
kann.
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- Antrag auf Motorwechsel - mittels Formular „Antrag auf Binnenzulassung“
(Beilage A)
- Eigentumsnachweis
(z. B. Kaufvertrag über den neuen Motor mit eingetragenen Motordaten)
- ZULASSUNGSURKUNDE im Original
- Bei Innenbordmotoren (sowie bei Außenbordmotoren die durch Verschraubung durch
den Spiegel montiert werden) ist eine Einbaubestätigung über den ordnungsgemäßen
Einbau des Motors, ausgestellt von einer Fachfirma, vorzulegen.
- CE-Unterlagen (Konformitätserklärung) für Dieselmotore
und 4-Takt Benzinmotore ab Baujahr 1.1.2006
und für 2-Takt Benzinmotore ab Baujahr 1.1.2007.
laut österreichischer(NÖ) wasserbehörde gibt es kein verbot einen 2T. motor anzumelden.der motor selbst würde in HR bleiben. GR.Peter
Verbot gilt ja nur für herkömmliche 2 Takter die nach dem 31.12.2006 gebaut wurden und somit keine CE haben.
Ältere 2 Takter (ohne CE vor´m 31.12.2006 gebaut) und neue 2 Takter, welche den geforderten Werten entsprechen (Z.b. E-Tec ) mit CE, können natürlich angemeldet werden.
Den Motor ohne CE in Österreich anzumelden und damit dann nur in Kroatien zu fahren währe evtl. eine "Sondermöglichkeit" die vermutlich aber auch nicht richtig legal ist.:nixweiss
Da Österreich ja auch in der EU ist, ist dort die Sachlage fast genauso.:knuddel
(Bzw. noch schärfer... dort wird nämlich im Gegensatz zu Deutschland eine CE auch für den Motor bei der Anmeldung verlangt. In D bisher nur für´s Boot)
http://www.noe.gv.at/bilder/d38/Merkblatt_Binnenzulassung.pdf
9. Motorwechsel
Sollten Sie Ihr Boot mit einem anderen Motor ausstatten, ist dies der Behörde
unverzüglich anzuzeigen damit ihre Zulassungsurkunde entsprechend abgeändert werden
kann.
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- Antrag auf Motorwechsel - mittels Formular „Antrag auf Binnenzulassung“
(Beilage A)
- Eigentumsnachweis
(z. B. Kaufvertrag über den neuen Motor mit eingetragenen Motordaten)
- ZULASSUNGSURKUNDE im Original
- Bei Innenbordmotoren (sowie bei Außenbordmotoren die durch Verschraubung durch
den Spiegel montiert werden) ist eine Einbaubestätigung über den ordnungsgemäßen
Einbau des Motors, ausgestellt von einer Fachfirma, vorzulegen.
- CE-Unterlagen (Konformitätserklärung) für Dieselmotore
und 4-Takt Benzinmotore ab Baujahr 1.1.2006
und für 2-Takt Benzinmotore ab Baujahr 1.1.2007.
Verbot gilt ja nur für herkömmliche 2 Takter die nach dem 31.12.2006 gebaut wurden und somit keine CE haben.
Ältere 2 Takter (ohne CE vor´m 31.12.2006 gebaut) und neue 2 Takter, welche den geforderten Werten entsprechen (Z.b. E-Tec ) mit CE, können natürlich angemeldet werden.
Den Motor ohne CE in Österreich anzumelden und damit dann nur in Kroatien zu fahren währe evtl. eine "Sondermöglichkeit" die vermutlich aber auch nicht richtig legal ist.:nixweiss
wieso sollte ein Motor von vor 2006 keine CE haben ? :nixweiss
Natürlich haben die auch eine und können angemeldet werden.
die Motoren dürfen nur nicht mehr neu in den Verkehr gebracht werden - also zu den Händlern - die Händler dürfen alte 2-Takter bzw. eigentlich "Motoren, die die aktuellen Abgasvorschriften nicht erfüllen, es könnte sich also auch um schmutzige 4-Takter handeln" noch abverkaufen, so diese bis zu einem gewwissen Datum (2006) eingekauft wurden.
Verbot gilt ja nur für herkömmliche 2 Takter die nach dem 31.12.2006 gebaut wurden und somit keine CE haben.
Ältere 2 Takter (ohne CE vor´m 31.12.2006 gebaut) und neue 2 Takter, welche den geforderten Werten entsprechen (Z.b. E-Tec ) mit CE, können natürlich angemeldet werden.
wieso sollte ein Motor von vor 2006 keine CE haben ? :nixweiss
Natürlich haben die auch eine und können angemeldet werden.
die Motoren dürfen nur nicht mehr neu in den Verkehr gebracht werden - also zu den Händlern - die Händler dürfen alte 2-Takter bzw. eigentlich "Motoren, die die aktuellen Abgasvorschriften nicht erfüllen, es könnte sich also auch um schmutzige 4-Takter handeln" noch abverkaufen, so diese bis zu einem gewwissen Datum (2006) eingekauft wurden.
Stimmt, an dieser Stelle habe ich mich etwas missverständlich ausgedrückt.:knuddel
Ich meinte, wie Du auch schreibst, alte "Motoren, welche die aktuellen Abgasvorschriften nicht erfüllen"
also nicht den in den aktuellen CE Vorschriften geforderten Werten entsprechen.
(Aber vom Baujahr vor 2007 sind, können auch noch angemeldet werden.)
Sicherlich gibt es auch Motoren vor 2007 mit CE und auch welche ("uralte" Motoren) ohne CE . :biere
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