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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Neue Wasserstrassen - Verkehrsordnung in Ö


ghaffy
01.11.2005, 19:32
Hallo Leute,

Die meisten von Euch werden es ja schon mitgekriegt haben, dass mit 12. August 2005 eine neue WVO in Kraft getreten ist (nicht nur eine teilweise Ergänzung, sondern eine komplette Neufassung; die "alte", die die meisten von uns "gelernt" haben - BGBl. 265/193 idF BGBl. II 237/1999 - ist somit ausser Kraft getreten).

siehe unter http://www.ris.bka.gv.at und suchen nach BGBl. II 248/2005

Grossteils ist der Text mehr oder weniger identisch mit der "alten" WVO, ein paar Neuerungen, die seit 12. August gelten haben es aber meiner Ansicht nach in sich:

Schifffahrtsaufsichtsorgane im § 11.02.7
Die "normale" Polizei wird zumindest gegenüber uns Sportbooten praktisch gleichgestellt zur Schifffahrtspolizei. :sportschi

Promillegrenze im § 11.08a
Die Promillegrenze am Wasser beträgt 0,4 Promille im Blut bzw. 0,25 mg/l Atemluft. (gilt zwar schon länger, aber sicherheitshalber nochmals :biere

Kanal 10 statt 16 in § 14.04 und anderen
Was früher auf Ch16 stattgefunden hat, findet nun auf Ch10 statt.

Neues Verhalten beim Schleusen in § 16.04
bisher war es ja so: grundsätzlich HINTER der Grossschifffahrt und an der gegenüberliegenden Seite in der Schleuse anlegen, es sei denn, die Schleusenaufsicht sagt was anderes.

NEU: In Ottensheim, Abwinden, Wallsee, Melk, Altenwörth, Greifenstein und Freudenau dürfen Sportfahrzeuge NUR in der stromaufwärtigen Hälfte der Schleusenkammer festmachen. Dazu dürfen sie auch neben anderen Fahrzeugen festmachen und MÜSSEN dann als erste ausfahren. (das alles kann natürlich durch Anordnungen des Schleusenpersonals geändert werden, aber wenn der nix anordnet, dann heissts vorfahren). :gfk

Ausserdem NEU:
Alle an Deck von Sportbooten befindlichen Personen MÜSSEN in der Schleusenkammer Schwimmwesten tragen. :loki

Waterbikes im § 16.08
Waterbikes sind nun nicht mehr überhaupt verboten, sondern dürfen in bestimmten Zonen mit bestimmten Auflagen gefahren werden; jedenfalls brauchts zumindest ein 10m-Patent. :roller

Ja, das war das, was mir an wesentlichen Änderungen aufgefallen ist. Vor allem die neue "Schleusenordnung" kann was.

Und für Bernhard extra nachgesehen: brauchst DOCH alle Lichter (auch rot/grün), auch wenns nicht in der Zulassung steht, und halt eine Menge Kabelbinder ... :lachen :lachen :lachen

Gruss
Andreas

Michel
01.11.2005, 19:44
Hallo Andreas,

das ist eine erstklassige Info. :cool1 :cool1 :cool1

Vielen Dank dafür :biere

Ferdi
01.11.2005, 21:53
Hallo Leute,

Die meisten von Euch werden es ja schon mitgekriegt haben, dass mit 12. August 2005 eine neue WVO in Kraft getreten ist (nicht nur eine teilweise Ergänzung, sondern eine komplette Neufassung; die "alte", die die meisten von uns "gelernt" haben - BGBl. 265/193 idF BGBl. II 237/1999 - ist somit ausser Kraft getreten).

siehe unter http://www.ris.bka.gv.at und suchen nach BGBl. II 248/2005

Grossteils ist der Text mehr oder weniger identisch mit der "alten" WVO, ein paar Neuerungen, die seit 12. August gelten haben es aber meiner Ansicht nach in sich:

Schifffahrtsaufsichtsorgane im § 11.02.7
Die "normale" Polizei wird zumindest gegenüber uns Sportbooten praktisch gleichgestellt zur Schifffahrtspolizei. :sportschi

Promillegrenze im § 11.08a
Die Promillegrenze am Wasser beträgt 0,4 Promille im Blut bzw. 0,25 mg/l Atemluft. (gilt zwar schon länger, aber sicherheitshalber nochmals :biere

Kanal 10 statt 16 in § 14.04 und anderen
Was früher auf Ch16 stattgefunden hat, findet nun auf Ch10 statt.

Neues Verhalten beim Schleusen in § 16.04
bisher war es ja so: grundsätzlich HINTER der Grossschifffahrt und an der gegenüberliegenden Seite in der Schleuse anlegen, es sei denn, die Schleusenaufsicht sagt was anderes.

NEU: In Ottensheim, Abwinden, Wallsee, Melk, Altenwörth, Greifenstein und Freudenau dürfen Sportfahrzeuge NUR in der stromaufwärtigen Hälfte der Schleusenkammer festmachen. Dazu dürfen sie auch neben anderen Fahrzeugen festmachen und MÜSSEN dann als erste ausfahren. (das alles kann natürlich durch Anordnungen des Schleusenpersonals geändert werden, aber wenn der nix anordnet, dann heissts vorfahren). :gfk

Ausserdem NEU:
Alle an Deck von Sportbooten befindlichen Personen MÜSSEN in der Schleusenkammer Schwimmwesten tragen. :loki

Waterbikes im § 16.08
Waterbikes sind nun nicht mehr überhaupt verboten, sondern dürfen in bestimmten Zonen mit bestimmten Auflagen gefahren werden; jedenfalls brauchts zumindest ein 10m-Patent. :roller

Ja, das war das, was mir an wesentlichen Änderungen aufgefallen ist. Vor allem die neue "Schleusenordnung" kann was.

Und für Bernhard extra nachgesehen: brauchst DOCH alle Lichter (auch rot/grün), auch wenns nicht in der Zulassung steht, und halt eine Menge Kabelbinder ... :lachen :lachen :lachen

Gruss
Andreas

danke Andreas, hab ich natürlich nicht gewusst :cognemur :17 .

Heisst das jetzt, dass sich die "normale Polizei" im Altarm und im Hafen mit der Laserpistole auf die Lauer legt ? :nixweiss

Und, hast Du beim Schleusen die Schwimmweste angehabt ? :nixweiss


@für'n Bernhard - die Kabelbinder hab eh ich mit :D :naughty .

bernhard
02.11.2005, 07:52
@ ferdi und andreas:

an deck bedeutet: nicht in der plicht, bei andreas boot also, wenn er auf dem vordeck steht, nicht aber, wenn er "im" boot ist.
beim schlauchboot bedeutet das: wer auf den schläuchen balaciert, der muß schwimmweste tragen, wer im boot am boden steht, der nicht.....

also keine panik, wir werden weiterhin ohne weste schleusen dürfen..


und @ ferdi, danke für die stets bereiten kabelbinder....

ghaffy
02.11.2005, 08:45
@ Ferdi:
Ob sich die "normale" Polizei nun mit Laserpistole auf die Lauer legen wird, wird uns eventuell Berny sagen.
Die entsprechende Passage in der neuen WVO bezieht sich aber eher auf Aktivitäten auf dem Wasser.
Der Unterschied zu früher ist, dass nach meinem Verständnis früher die Polizei nur im Auftrag der Schifffahrtspolzei tätig geworden ist, nun aber durch die WVO praktisch mit Kontroll-Aufgaben Sportboote betreffend beauftragt ist und also Papiere und Fahrtüchtigkeit überprüft und ggf. zur Anzeige bringt.
In der alten WVO ist von der "Schifffahrtspolizei" die Rede, die ihrerseits zB die Gendarmerie oder Polizei mit bestimmten Aufgaben "beauftragen" konnte.

Nun ist generell die Rede von "Schifffahrtsaufsichtsorganen", und gegenüber Kleinfahrzeugen (nicht nur Sportfahrzeugen) sind "Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes" auch "Schifffahrtsaufsichtsorgane".

Wenn ich den Begutachtungsprozess der neuen WVO in den Entwürfen verfolge, dann hat sich die Geschichte offenbar eigentlich an der Überwachung von Treppelwegen so entwickelt: die Polizei ist nun auch für die Treppelwege zuständig und bringt unbefugte Benutzer etc. von Treppelwegen zur Anzeige. Die Schifffahrtspolizei verfügt ja praktisch über kaum eine personelle Ausstattung.

@ Bernhard
Das mit den Schwimmwesten seh ich auch so: Bei Booten ohne Deck kann man auch nicht "an Deck" sein. Hättens das anders gemeint, hättens auch schreiben können "an Bord".


Gruss
Andreas

goeberl
02.11.2005, 10:53
danke für den super link andreas!
lg martin