ghaffy
01.11.2005, 19:32
Hallo Leute,
Die meisten von Euch werden es ja schon mitgekriegt haben, dass mit 12. August 2005 eine neue WVO in Kraft getreten ist (nicht nur eine teilweise Ergänzung, sondern eine komplette Neufassung; die "alte", die die meisten von uns "gelernt" haben - BGBl. 265/193 idF BGBl. II 237/1999 - ist somit ausser Kraft getreten).
siehe unter http://www.ris.bka.gv.at und suchen nach BGBl. II 248/2005
Grossteils ist der Text mehr oder weniger identisch mit der "alten" WVO, ein paar Neuerungen, die seit 12. August gelten haben es aber meiner Ansicht nach in sich:
Schifffahrtsaufsichtsorgane im § 11.02.7
Die "normale" Polizei wird zumindest gegenüber uns Sportbooten praktisch gleichgestellt zur Schifffahrtspolizei. :sportschi
Promillegrenze im § 11.08a
Die Promillegrenze am Wasser beträgt 0,4 Promille im Blut bzw. 0,25 mg/l Atemluft. (gilt zwar schon länger, aber sicherheitshalber nochmals :biere
Kanal 10 statt 16 in § 14.04 und anderen
Was früher auf Ch16 stattgefunden hat, findet nun auf Ch10 statt.
Neues Verhalten beim Schleusen in § 16.04
bisher war es ja so: grundsätzlich HINTER der Grossschifffahrt und an der gegenüberliegenden Seite in der Schleuse anlegen, es sei denn, die Schleusenaufsicht sagt was anderes.
NEU: In Ottensheim, Abwinden, Wallsee, Melk, Altenwörth, Greifenstein und Freudenau dürfen Sportfahrzeuge NUR in der stromaufwärtigen Hälfte der Schleusenkammer festmachen. Dazu dürfen sie auch neben anderen Fahrzeugen festmachen und MÜSSEN dann als erste ausfahren. (das alles kann natürlich durch Anordnungen des Schleusenpersonals geändert werden, aber wenn der nix anordnet, dann heissts vorfahren). :gfk
Ausserdem NEU:
Alle an Deck von Sportbooten befindlichen Personen MÜSSEN in der Schleusenkammer Schwimmwesten tragen. :loki
Waterbikes im § 16.08
Waterbikes sind nun nicht mehr überhaupt verboten, sondern dürfen in bestimmten Zonen mit bestimmten Auflagen gefahren werden; jedenfalls brauchts zumindest ein 10m-Patent. :roller
Ja, das war das, was mir an wesentlichen Änderungen aufgefallen ist. Vor allem die neue "Schleusenordnung" kann was.
Und für Bernhard extra nachgesehen: brauchst DOCH alle Lichter (auch rot/grün), auch wenns nicht in der Zulassung steht, und halt eine Menge Kabelbinder ... :lachen :lachen :lachen
Gruss
Andreas
Die meisten von Euch werden es ja schon mitgekriegt haben, dass mit 12. August 2005 eine neue WVO in Kraft getreten ist (nicht nur eine teilweise Ergänzung, sondern eine komplette Neufassung; die "alte", die die meisten von uns "gelernt" haben - BGBl. 265/193 idF BGBl. II 237/1999 - ist somit ausser Kraft getreten).
siehe unter http://www.ris.bka.gv.at und suchen nach BGBl. II 248/2005
Grossteils ist der Text mehr oder weniger identisch mit der "alten" WVO, ein paar Neuerungen, die seit 12. August gelten haben es aber meiner Ansicht nach in sich:
Schifffahrtsaufsichtsorgane im § 11.02.7
Die "normale" Polizei wird zumindest gegenüber uns Sportbooten praktisch gleichgestellt zur Schifffahrtspolizei. :sportschi
Promillegrenze im § 11.08a
Die Promillegrenze am Wasser beträgt 0,4 Promille im Blut bzw. 0,25 mg/l Atemluft. (gilt zwar schon länger, aber sicherheitshalber nochmals :biere
Kanal 10 statt 16 in § 14.04 und anderen
Was früher auf Ch16 stattgefunden hat, findet nun auf Ch10 statt.
Neues Verhalten beim Schleusen in § 16.04
bisher war es ja so: grundsätzlich HINTER der Grossschifffahrt und an der gegenüberliegenden Seite in der Schleuse anlegen, es sei denn, die Schleusenaufsicht sagt was anderes.
NEU: In Ottensheim, Abwinden, Wallsee, Melk, Altenwörth, Greifenstein und Freudenau dürfen Sportfahrzeuge NUR in der stromaufwärtigen Hälfte der Schleusenkammer festmachen. Dazu dürfen sie auch neben anderen Fahrzeugen festmachen und MÜSSEN dann als erste ausfahren. (das alles kann natürlich durch Anordnungen des Schleusenpersonals geändert werden, aber wenn der nix anordnet, dann heissts vorfahren). :gfk
Ausserdem NEU:
Alle an Deck von Sportbooten befindlichen Personen MÜSSEN in der Schleusenkammer Schwimmwesten tragen. :loki
Waterbikes im § 16.08
Waterbikes sind nun nicht mehr überhaupt verboten, sondern dürfen in bestimmten Zonen mit bestimmten Auflagen gefahren werden; jedenfalls brauchts zumindest ein 10m-Patent. :roller
Ja, das war das, was mir an wesentlichen Änderungen aufgefallen ist. Vor allem die neue "Schleusenordnung" kann was.
Und für Bernhard extra nachgesehen: brauchst DOCH alle Lichter (auch rot/grün), auch wenns nicht in der Zulassung steht, und halt eine Menge Kabelbinder ... :lachen :lachen :lachen
Gruss
Andreas