Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Adressänderung im Sportbootführerschein notwendig
Hallo,
ich habe gerade gesehen das meine Adresse in den Sportbootführerscheinen nicht aktuell ist. Ist es eigentlich notwendig die Adresse zu ändern?
Hat jemand schon negative Erfahrungen gemacht?
Wolfgang
13.02.2014, 15:32
Ralf, schreibt doch eine kurze Mail an :
fuehrerscheine(at)dmyv.de
Die sollten es genau wissen :zwinkern
Hallo,
ich habe gerade gesehen das meine Adresse in den Sportbootführerscheinen nicht aktuell ist. Ist es eigentlich notwendig die Adresse zu ändern?
Hat jemand schon negative Erfahrungen gemacht?
Jetzt wo du es sagst.........Danke :nuts:nuts
Hallo,
ich habe gerade gesehen das meine Adresse in den Sportbootführerscheinen nicht aktuell ist. Ist es eigentlich notwendig die Adresse zu ändern?
Beim Führerschein vermutlich nicht. (Ist ja beim KFZ auch nicht nötig.:nixweiss)
Der Nachweis darüber welche Person (mit zu der zur damaligen Zeit gültigen Adresse) den Führerschein mal gemacht hat, wurde ja bei der Prüfung in Form von Personalausweis, KFZ-Führerschein oder Führungszeugnis bereits erbracht. Wäre also eigentlich nur "sinnloser" Bürokratischer Aufwand für´s Amt. (Die Person bzw. deren Anschriften sind ja über die Einwohnermeldestellen jederzeit lückenlos nachvollziehbar/überprüfbar. :nixweiss)
Das ist ja bei anderen Zeugnissen/Zertifikaten usw. auch nicht nötig/üblich... oder musstest Du bei Deinem möglicherweise vorhandenen Ausbildungzeugniss, Facharbeiterbrief, Hochschulabschluss oder ähnlichen schon mal Deine Aktuelle Adresse ändern lassen? :nixweiss:zwinkern:knuddel
Dafür aber 100%tig bei der Zulassung. Dort ist es genau wie beim KFZ schon von Relevanz für das Amt auf welche Person (Adresse) das Fahrzeug aktuell zugelassen ist. :chapeau
Wolfgang
13.02.2014, 18:11
Wäre also eigentlich nur "sinnloser" Bürokratischer Aufwand für´s Amt.
Nö. Die werden ja nicht vom "Amt" ausgestellt :ka5
Sondern von der dafür bevollmächtigten Einrichtung. Und die könnten eventuell andere "Richtlinien" haben :nixweiss
Deshalb DMYV. Die müssen es wissen.
Nö. Die werden ja nicht vom "Amt" ausgestellt :ka5
Sondern von der dafür bevollmächtigten Einrichtung. Und die könnten eventuell andere "Richtlinien" haben :nixweiss
Na na na :duell:zwinkern:knuddel
Die Fahrerlaubnis werden ja wohl immer noch im Auftrag des Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ausgestellt. :17:zwinkern:knuddel
Die regionalen DSV-/DMYV-Prüfungsausschüsse nehmen ja nur im Auftrag des Bundesministeriums die Prüfung ab. :nixweiss
Wobei ich Dir natürlich zugestehen muss, das man beim DSV-/DMYV sicherlich schneller eine Info dazu bekommen wird als beim Bundesministerium. :knuddel:biere
Wolfgang
13.02.2014, 19:30
benny, wir meinen schon das gleiche :biere
Kann mir nur nicht vorstellen, dass BM es so detailiert festgelegt hat und die Verbände den Spielraum haben dort aktuelle Eintragungen zu verlagen oder nicht.
Vorstellen kann ich es mir nicht.
Dieter B.
13.02.2014, 23:55
D: Adressen werden in Sportbootführerscheinen (neu) tatsächlich noch eingetragen. Sie brauchen bei Umzug nicht geändert werden. In Fahrzeugführerscheinen sind sie gar nicht mehr vorgesehen.
Das Geburtsdatum sollte aber noch stimmen:futschlac:futschlac:futschlac
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