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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : LKW Überholverbot gilt auch für WOMO + Trailer


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falo6691
06.03.2014, 08:40
Hallo,

im TV habe ich durch Zufall gesehen, dass für ein WOMO mit 3,5t zgG. und Anhänger/Trailer auch das LKW Überholverbot gilt.

Ich wollte das gar nicht glauben und habe deshalb einen großen deutschen Automobilclub befragt.

Frage:
ich fahre ein Wohnmobil mit 3,49 t z.g.G und ziehe damit einen 1,7 t Bootstrailer mit 100 km/h Zulassung. Darf ich mit dem Gespann bei LKW Überholverbot überholen?

Antwort:
Sofern das Überholverbot mit dem Zeichen 277 der Anlage 2 zur StVO (roter Lkw links und schwarzer Pkw rechts) angeordnet ist, gilt dieses auch für das beschriebene Gespann, da die Erläuterungen zu dem entsprechenden Zeichen ein Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger aussprechen. Ausgenommen sind nur Pkw und Kraftomnibusse.

Das hätte wieder EUR 70,- und einen Punkt gekostet...:cognemur
Bin ich der Einzige, der das nicht wusste?:stupid

Ciao, Olaf

Joerg R
06.03.2014, 09:28
Hallo Olaf,

nein das wusste ich auch nicht.:cognemur

fma
06.03.2014, 09:37
Hallo Olaf,

damit wären dann aber fast alle mit Booten über 5-6 mtr. betroffen.

vg

Frank

schlauchi20
06.03.2014, 09:38
Meiner Meinung nach ist diese Aussage einfach falsch.

Das Zeichen bezieht sich auf das Zugfahrzeug, und das ist nicht über 3,5 Tonnen. (das ist übrigens die Grenze: bis INCL. 3,5 Tonnen oder ÜBER 3,5 Tonnen, 3,49 t ist genau so zu behandeln wie 3,5 t).
Deine Frage ist allerdings eher akademischer Natur:
Ich glaube ich habe noch nie ein "LKW" Überholverbot gesehen, welches nicht das Zusatzzeichen "gilt auch für Fahrzeuge mit Anhänger" direkt darunter hatte.

Rüdiger

falo6691
06.03.2014, 09:39
Nur WOMO + Boot. PKW ist ausdrücklich ausgenommen. Entscheidend ist was im Schein steht.

Ciao, Olaf

Mücke73
06.03.2014, 09:44
Überholverbot für
Kraftfahrzeuge über 3,5 t

Ge- oder Verbot
Überholverbot für Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse über 3,5 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen. Ausgenommen sind Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.

Wollen viele auch nicht wissen, meiner Meinung nach erkundigen sich die Käufer von Wohnmobilen auch zu wenig was sie jetzt im Strassenverkehr betrifft. :schlaum

Pkw mit Anhänger über 3,5t zGm dürfen trotzdem überholen :coffe

falo6691
06.03.2014, 09:44
Meiner Meinung nach ist diese Aussage einfach falsch.

Das Zeichen bezieht sich auf das Zugfahrzeug, und das ist nicht über 3,5 Tonnen. (das ist übrigens die Grenze: bis INCL. 3,5 Tonnen oder ÜBER 3,5 Tonnen, 3,49 t ist genau so zu behandeln wie 3,5 t).
Deine Frage ist allerdings eher akademischer Natur:
Ich glaube ich habe noch nie ein "LKW" Überholverbot gesehen, welches nicht das Zusatzzeichen "gilt auch für Fahrzeuge mit Anhänger" direkt darunter hatte.

Rüdiger

Das war auch meine Meinung.

Das LKW Überholverbot steht an vielen Stellen ohne Zusatzschild und gilt ab sofort auch für mich. Was Du meinst ist das normale Überholverbot (PKW neben PKW) + Zusatzschild. Steht z.B. bei Geiselwind auf >10 km Länge.

Ciao, Olaf

schlauchi20
06.03.2014, 09:47
Das hier habe ich noch gefunden:

ZITAT:
Dann ist der Bußgeldbescheid zu Unrecht ergangen. Offenbar gehen die Anzeigeerstatter (Polizeibeamte?) irrtümlich davon aus, dass die Ausnahme beim Z 277 nur für Solo-Pkw gelten würde und dass bei Zügen die zul. Gesamtmasse entscheidend sei. Der Text zu Z 277 kann nämlich leicht missverstanden werden, ist aber durch die Rechtsprechung mehrfach einheitlich so ausgelegt worden, dass Pkw auch in einem Zug vom Verbot generell ausgenommen sind, auch wenn der Zug mehr als 3,5 t zul. Gesamtmasse hat.

Gegen den Bußgeldbescheid solltest du Einspruch einlegen.

falo6691
06.03.2014, 09:49
http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/c/ca/Zeichen_277.svg/725px-Zeichen_277.svg.png
Gilt für WOMO+Hänger
http://data.motor-talk.de/data/galleries/0/33/1129/23976146/ueberholverbot-zusatz-lkw-bus-nur-4523051236133691299.jpg
Gilt für PKW und WOMO+Hänger

falo6691
06.03.2014, 09:54
Das hier habe ich noch gefunden:

ZITAT:
Dann ist der Bußgeldbescheid zu Unrecht ergangen. Offenbar gehen die Anzeigeerstatter (Polizeibeamte?) irrtümlich davon aus, dass die Ausnahme beim Z 277 nur für Solo-Pkw gelten würde und dass bei Zügen die zul. Gesamtmasse entscheidend sei. Der Text zu Z 277 kann nämlich leicht missverstanden werden, ist aber durch die Rechtsprechung mehrfach einheitlich so ausgelegt worden, dass Pkw auch in einem Zug vom Verbot generell ausgenommen sind, auch wenn der Zug mehr als 3,5 t zul. Gesamtmasse hat.

Gegen den Bußgeldbescheid solltest du Einspruch einlegen.

Ein WOMO ist kein PKW sondern ein "sonstiges KFZ".
Mit einem 2,5 t Geländewagen und 3 t Trailer darfst Du, mit einem 3,5 t Womo und 500 kg Trailer nicht.

Ich würde mich freuen wenn es anders wäre!

Ciao, Olaf

torfini
06.03.2014, 10:10
Moin Moin,

habe die Sendung auch gesehen und mich wahnsinnig gewundert....:cognemur:cognemur

Mir wurde mal gesagt, dass Wohnmobile verkehrsrechtlich als PKW zählen( zumindest unseres da zgG 3499 kg).

Habe bisher auch immer kräftig überholt......:str:str

Na ja , dumm stellen hilft dann wohl nicht mehr.

Monoposti
06.03.2014, 12:53
........und ich kann mir meinen Strafzettel raussuchen,oder ??

Pickup 3,5 to. als LKW ww. mit Womo Zulassung ( und PKW besteuert) mit Trailer :futschlac

falo6691
06.03.2014, 13:35
LKW Zulassung + Trailer = Sonntagsfahrverbot ??? meine ich gelesen zu haben...
Vielleicht bekommst Du ja Rabatt :)

Ciao, Olaf

Monoposti
06.03.2014, 14:42
Kein Sonntagsfahrverbot mehr bei nicht gewerblich genutzten AnhÃ*ngern..
und bis 3.5 to Zugmaschine...

frank
06.03.2014, 15:36
Es kommt noch schlimmer ab 3,5T gild 80Km/h auf der Bahn für Womos mit Anhänger auch wenn der Anhänger eine 100er Zulassung besitzt.

falo6691
06.03.2014, 15:51
Das kenne ich noch vom Vorgängermobil. Deshalb jetzt >3,5 t und 180 PS...
Nur die Persenning löst sich ab 150 km/h auf :cognemur

War nur Spaß, die viele Sonne macht mich irgendwie ganz wirr.

Ciao, Olaf

Comander
06.03.2014, 16:45
und im Ausland gelten die 100km/h deutscher Anhänger oft nicht - sich vorher bitte erkundigen!

Ferdi
06.03.2014, 16:59
und im Ausland gelten die 100km/h deutscher Anhänger oft nicht - sich vorher bitte erkundigen!

Die gelten nicht "nicht oft" sondern nie und nirgends sonst, ausser im jeweiligen Land darf man sowieso so schnell fahren.

kaefertreter
06.03.2014, 17:43
nee, erst bei ÜBER :schlaum 3,5t gilt 80 km/h.......

......aber Womo mit Anhänger auf Landstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften 60 km/h :cognemur

Monoposti
06.03.2014, 20:44
nee, erst bei ÜBER :schlaum 3,5t gilt 80 km/h.......

......aber Womo mit Anhänger auf Landstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften 60 km/h :cognemur

Ich weiss, dass es bei LKW so ist, Tempo 60 auf Landstrssse bei LKW 3, 5 to- 7, 49 to. mit
Anhänger oder Arbeismaschine.Bei Womo Gespann über 3, 5 to. gleich?:nixweiss