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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Welche Dokumente beim Kauf eines Gebrauchtbootes?


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frenchattack
16.03.2014, 22:07
Hallo liebes Forum,

Ich möchte mich erst einmal vorstellen und "hallo" sagen. Ich bin derzeit in Hamburg Zuhause und habe letzte Woche meine beiden Leichtmatrosenscheine See und Binnen bestanden. In einem Zustand der geistigen Umnachtung habe ich mir bei Ebay nun ein gebrauchtes Bombard Typhoon 420 Alu ersteigert und werde es am Wochenende abholen. Ich bete, dass alles in Ordnung ist aber die ein oder andere Frage habe ich doch. Ich werde den Verkäufer auf jeden Fall einen Kaufvertrag unterschreiben lassen und die Konformitaetserklaerung ist auch eingeplant(das habe ich schonals Problem mitbekommen). An welche weiteren Dokumente muss ich noch denken? Und läuft eine Ummeldung genauso wie beim Auto mit neuer Eintragung in den Bootsbrief? Viele Dank für Eure Hilfe.:chapeau

Honky
16.03.2014, 22:23
Moin frenchattack,
wenn du noch so nett bist und deinen vornamen gleich in die signatur setzt wird das gleich persönlicher.
Nun zu deinen fragen:
Bootsschein gibt es beim wsa oder adac immer neu.
amelden musst du das boot nur wenn du binnengewässer fahren willst oder zb kroatien.
wenn das boot schon angemeldet war und du das boot mit vorhandener nummer weiterfahren willst kannst du das boot dort wieder anmelden wo es früher auch war.
CE ist wichtig bei booten und Motoren ab bj.1998.
ohne bekommst du es nicht zugelassen.
wenn noch vorhanden ist der erste kaufvertrag immer schön aber nicht notwendig und die garantieunterlagen und aufbauanleitung.
weist du schon welcher motor da ran soll?

el greco
17.03.2014, 06:49
und, wenn das Boot bisher eine Anmeldung hatte, das entsprechende Dokument!!!

st2-stefan
17.03.2014, 07:59
Hatte neulich hier eine Frage zu den CE-Dokumenten bei einer Ummeldung gestellt.
Nach Rücksprache bei 3 verschiedenen WSA kam folgendes heraus:
Bei einer Ummeldung braucht´s keine CE. Nur das Ummeldeformular downloaden auf der page des jeweiligen WSA, ausfüllen und hinschicken. Fertig. Du kannst das Kennzeichen des Bootes übernehmen, auch wenn es aus einer ganz anderen Ecke Deutschland stammt.

frenchattack
17.03.2014, 10:21
Hallo,

Vielen Dank für die Antworten. An das Boot soll ein 25PS Außenborder ran. Das mit der Übernahme wusste ich gar nicht, vielen Dank dafür. D.h. ich kann auch in Hamburg ein Boot mit Kennzeichen Magdeburg fahren? Das ist interessant. Sorry für die Signaturschwäche...sollte jetzt behoben sein.

st2-stefan
17.03.2014, 12:19
Hallo,

Vielen Dank für die Antworten. An das Boot soll ein 25PS Außenborder ran. Das mit der Übernahme wusste ich gar nicht, vielen Dank dafür. D.h. ich kann auch in Hamburg ein Boot mit Kennzeichen Magdeburg fahren? Das ist interessant. Sorry für die Signaturschwäche...sollte jetzt behoben sein.

Wenn Du keine komplette, bestehende Kombi Boot/Motor ummelden willst, also Boot mit bestehender Nummer, aber neuem Motor, dann braucht's doch die CE... und zwar von beidem...

Shelm
17.03.2014, 13:59
CE ist wichtig bei booten und Motoren ab bj.1998.
ohne bekommst du es nicht zugelassen.

Wenn Du keine komplette, bestehende Kombi Boot/Motor ummelden willst, also Boot mit bestehender Nummer, aber neuem Motor, dann braucht's doch die CE... und zwar von beidem...

Leute vom mehrfach falsch wiederholen wird es aber trotzdem nicht richtig. :17:knuddel

Richtig ist , das bei Booten welche nach dem 15. Juni 1998 gebaut/eingeführt wurden eine Konformitätserklärung zur (neu)Anmeldung in D nötig ist. :knuddel:biere

Hier noch mal der Text des WSA.
http://www.wsa-koblenz.wsv.de/schifffahrt/freizeitschifffahrt/bootsanmeldung/index.html
"Bootsanmeldung

Die An- oder Ummeldung von Kleinfahrzeugen kann beim WSA Koblenz persönlich oder per Post erfolgen. Persönlich und telefonisch sind wir von Montag bis Freitag von 7:30 Uhr bis 11:30 Uhr für Sie erreichbar.

Wir benötigen (egal welcher Anmeldeweg benutzt wird) für die Vergabe eines Kennzeichens folgende Unterlagen:

Ausgefüllter Antrag (siehe Antrag auf Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens)
Kopie des Kaufvertrages für das Boot
Kopie des Kaufvertrages für den Motor
Kopie Ihres Personalausweises / Reisepasses von beiden Seiten
die entsprechende Gebühr in Bar oder als einmalige Basislastschrift (dritte Seite des Antrags)
die Kopie der Konformitätserklärung für das Boot

Die Ummeldung eines Bootes mit einem gültigen Koblenzer Kennzeichen auf einen neuen Eigentümer ist nur möglich, wenn der Vorbesitzer den Original-Ausweis des Bootes zur Abmeldung an uns zurückgesandt hat.

Hinweise zum Ausfüllen des SEPA-Basislastschrift-Mandat (B2C)

Das Formular ist vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und im Original per Post an uns zu schicken. Das Feld S07 wird von uns ausgefüllt. Bitte lassen Sie dieses Feld frei. Achten Sie darauf, die vollständigen und richtigen IBAN und BIC Nummern einzutragen. Unvollständig ausgefüllte Formulare verzögern die Anmeldung. Bei Fragen können Sie sich gerne telefonisch mit uns in Verbindung setzen.

Hinweise zur Konformitätserklärung

Seit 2006 benötigen wir für jedes neu anzumeldende Boot, das nach dem 15. Juni 1998 erstmals auf den Markt der Europäischen Gemeinschaft oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht worden ist, eine Konformitätserklärung (Sportboot-Richtlinie 94/25/EG; § 3 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über das Inverkehrbringen von Sportbooten). Diese Konformitätserklärung ist eine Bescheinigung des Herstellers, dass das Boot nach europäischen Richtlinien gebaut wurde. Zum Nachweis ist am Boot ein sogenanntes "CE-Zeichen" angebracht. Diese Bescheinigung gibt es für jedes gebaute Boot ab 15. Juni 1998 und wird vom Händler beim Verkauf mit an Sie ausgegeben. Oftmals befindet sich diese Konformitätserklärung im Handbuch oder der Bedienungsanleitung des Bootes. Sollte dies nicht der Fall sein kann diese Erklärung beim Hersteller des Bootes nachgefordert werden.
Bei Jet-Skis wird die Konformitätserklärung ab 01. Januar 2006 gefordert. Dass heißt, dass für alle Jet-Skis, die nach dem 01. Januar 2006 erbaut wurden, eine solche Konformitätserklärung vorzulegen ist.
Eine Neuanmeldung ohne eine Konformitätserklärung ist beim WSA Koblenz nicht mehr möglich.

Bei einem selbstgebauten Boot ist für die Anmeldung ein Foto vorzulegen.

Bei Verkauf Ihres Kleinfahrzeuges schicken Sie bitte dem WSA Koblenz den Original Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen zurück. Geben Sie den Ausweis nicht dem neuen Besitzer mit! Der neue Besitzer kann das Kleinfahrzeug beim WSA Koblenz unter dem gleichen Kennzeichen wieder anmelden, wenn dem WSA der Original Ausweis vorliegt.
Die Abmeldung eines Kleinfahrzeuges ist gebührenfrei. Wenn eine Abmeldebestätigung gewünscht wird schicken Sie bitte neben dem Original Ausweis auch einen an sich frankierten Rückumschlag für die Bestätigung mit."

Wird auch hier noch mal in "Hinweise zur Konformitaetserklaerung" extra erkärt.
http://www.wsa-koblenz.wsv.de/schifffahrt/freizeitschifffahrt/pdf/Hinweise_zur_Konformitaetserklaerung.pdf

Wie in der Richtlinie nachzulesen:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2003:214:0018:0035:DE:PDF
sind Motoren zwar auch von der Richtlinie betroffen. (Es gibt eine Konformitätserklärung und CE-Zeichen am Motor)

"Artikel 3
...
(2) Die Mitgliedstaaten gestatten das Inverkehrbringen und/oder die Inbetriebnahme von Erzeugnissen,
die die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Richtlinie in ihrem Hoheitsgebiet geltenden Vorschriften
erfüllen, und zwar:
a) bis zum 31. Dezember 2005 im Fall von Erzeugnissen nach Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe a);
b) bis zum 31. Dezember 2005 im Fall von Selbstzündungs- und Viertakt-Fremdzündungsmotoren;
c) bis zum 31. Dezember 2006 im Fall von Zweitakt-Fremdzündungsmotoren

Also gibt es zwar eine Konformitätserklärung für Motoren ab 2005 bzw 2006.:knuddel
Nur ist diese Pflicht zur Ausstellung aber nur für die Hersteller und Importeure gültig.

Für die Anmeldung eines Motors auf ein Boot in D (Außer Bodensee)
ist eine Konformitätserklärung bisher aber nicht nötig.
(Weder für alte Motoren, da es für diese gar keine Konformitätserklärung gibt/gab. Noch für neue Motoren wo es ab 2005 bzw 2006 zwar eine Pflicht für die Hersteller und Importeure gibt aber bisher noch keine generelle Vorlagepflicht der Konformitätserklärung bei der Eintragung eines Motors auf ein Boot.)

Im Übrigen wurde hier im Forum vor nicht all zu langer Zeit sogar festgestellt, das in D bei Eintragung eines zweiten Motors auf ein Boot das WSA die Motordaten (Nummer) gar nicht extra haben will.
Warum wohl nicht. :nixweiss

Fazit:
Es bleibt dabei in D benötigt man nur eine Konformitätserklärung für das Boot bei der Anmeldung. :17:knuddel:biere

sergio39
17.03.2014, 14:32
Hallo Yannick,
willkommeen hier im Forum :biere
Ich hab erst ein gebrauchtes Böötchen beim WSA Stuttgart angemeldet, ohne Kaufvertrag (da bei der Abholung vergessen-ebay ersteigert)aber mit CE- Bescheinigung und neuem Motor, ebenfalls mit CE-Schein und Rechnung zum Motor - Problemlos :cool1

Honky
17.03.2014, 14:44
Leute vom mehrfach falsch wiederholen wird es aber trotzdem nicht richtig. :17:knuddel

Richtig ist , das bei Booten welche nach dem 15. Juni 1998 gebaut/eingeführt wurden eine Konformitätserklärung zur (neu)Anmeldung in D nötig ist. :knuddel:biere

Hier noch mal der Text des WSA.
http://www.wsa-koblenz.wsv.de/schifffahrt/freizeitschifffahrt/bootsanmeldung/index.html
"Bootsanmeldung

Die An- oder Ummeldung von Kleinfahrzeugen kann beim WSA Koblenz persönlich oder per Post erfolgen. Persönlich und telefonisch sind wir von Montag bis Freitag von 7:30 Uhr bis 11:30 Uhr für Sie erreichbar.

Wir benötigen (egal welcher Anmeldeweg benutzt wird) für die Vergabe eines Kennzeichens folgende Unterlagen:

Ausgefüllter Antrag (siehe Antrag auf Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens)
Kopie des Kaufvertrages für das Boot
Kopie des Kaufvertrages für den Motor
Kopie Ihres Personalausweises / Reisepasses von beiden Seiten
die entsprechende Gebühr in Bar oder als einmalige Basislastschrift (dritte Seite des Antrags)
die Kopie der Konformitätserklärung für das Boot

Die Ummeldung eines Bootes mit einem gültigen Koblenzer Kennzeichen auf einen neuen Eigentümer ist nur möglich, wenn der Vorbesitzer den Original-Ausweis des Bootes zur Abmeldung an uns zurückgesandt hat.

Hinweise zum Ausfüllen des SEPA-Basislastschrift-Mandat (B2C)

Das Formular ist vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und im Original per Post an uns zu schicken. Das Feld S07 wird von uns ausgefüllt. Bitte lassen Sie dieses Feld frei. Achten Sie darauf, die vollständigen und richtigen IBAN und BIC Nummern einzutragen. Unvollständig ausgefüllte Formulare verzögern die Anmeldung. Bei Fragen können Sie sich gerne telefonisch mit uns in Verbindung setzen.

Hinweise zur Konformitätserklärung

Seit 2006 benötigen wir für jedes neu anzumeldende Boot, das nach dem 15. Juni 1998 erstmals auf den Markt der Europäischen Gemeinschaft oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum in Verkehr gebracht worden ist, eine Konformitätserklärung (Sportboot-Richtlinie 94/25/EG; § 3 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über das Inverkehrbringen von Sportbooten). Diese Konformitätserklärung ist eine Bescheinigung des Herstellers, dass das Boot nach europäischen Richtlinien gebaut wurde. Zum Nachweis ist am Boot ein sogenanntes "CE-Zeichen" angebracht. Diese Bescheinigung gibt es für jedes gebaute Boot ab 15. Juni 1998 und wird vom Händler beim Verkauf mit an Sie ausgegeben. Oftmals befindet sich diese Konformitätserklärung im Handbuch oder der Bedienungsanleitung des Bootes. Sollte dies nicht der Fall sein kann diese Erklärung beim Hersteller des Bootes nachgefordert werden.
Bei Jet-Skis wird die Konformitätserklärung ab 01. Januar 2006 gefordert. Dass heißt, dass für alle Jet-Skis, die nach dem 01. Januar 2006 erbaut wurden, eine solche Konformitätserklärung vorzulegen ist.
Eine Neuanmeldung ohne eine Konformitätserklärung ist beim WSA Koblenz nicht mehr möglich.

Bei einem selbstgebauten Boot ist für die Anmeldung ein Foto vorzulegen.

Bei Verkauf Ihres Kleinfahrzeuges schicken Sie bitte dem WSA Koblenz den Original Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen zurück. Geben Sie den Ausweis nicht dem neuen Besitzer mit! Der neue Besitzer kann das Kleinfahrzeug beim WSA Koblenz unter dem gleichen Kennzeichen wieder anmelden, wenn dem WSA der Original Ausweis vorliegt.
Die Abmeldung eines Kleinfahrzeuges ist gebührenfrei. Wenn eine Abmeldebestätigung gewünscht wird schicken Sie bitte neben dem Original Ausweis auch einen an sich frankierten Rückumschlag für die Bestätigung mit."

Wird auch hier noch mal in "Hinweise zur Konformitaetserklaerung" extra erkärt.
http://www.wsa-koblenz.wsv.de/schifffahrt/freizeitschifffahrt/pdf/Hinweise_zur_Konformitaetserklaerung.pdf

Wie in der Richtlinie nachzulesen:
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2003:214:0018:0035:DE:PDF
sind Motoren zwar auch von der Richtlinie betroffen. (Es gibt eine Konformitätserklärung und CE-Zeichen am Motor)

"Artikel 3
...
(2) Die Mitgliedstaaten gestatten das Inverkehrbringen und/oder die Inbetriebnahme von Erzeugnissen,
die die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Richtlinie in ihrem Hoheitsgebiet geltenden Vorschriften
erfüllen, und zwar:
a) bis zum 31. Dezember 2005 im Fall von Erzeugnissen nach Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe a);
b) bis zum 31. Dezember 2005 im Fall von Selbstzündungs- und Viertakt-Fremdzündungsmotoren;
c) bis zum 31. Dezember 2006 im Fall von Zweitakt-Fremdzündungsmotoren

Also gibt es zwar eine Konformitätserklärung für Motoren ab 2005 bzw 2006.:knuddel
Nur ist diese Pflicht zur Ausstellung aber nur für die Hersteller und Importeure gültig.

Für die Anmeldung eines Motors auf ein Boot in D (Außer Bodensee)
ist eine Konformitätserklärung bisher aber nicht nötig.
(Weder für alte Motoren, da es für diese gar keine Konformitätserklärung gibt/gab. Noch für neue Motoren wo es ab 2005 bzw 2006 zwar eine Pflicht für die Hersteller und Importeure gibt aber bisher noch keine generelle Vorlagepflicht der Konformitätserklärung bei der Eintragung eines Motors auf ein Boot.)

Im Übrigen wurde hier im Forum vor nicht all zu langer Zeit sogar festgestellt, das in D bei Eintragung eines zweiten Motors auf ein Boot das WSA die Motordaten (Nummer) gar nicht extra haben will.
Warum wohl nicht. :nixweiss

Fazit:
Es bleibt dabei in D benötigt man nur eine Konformitätserklärung für das Boot bei der Anmeldung. :17:knuddel:biere

Guckst Du richtig:
wenn das boot schon angemeldet war und du das boot mit vorhandener nummer weiterfahren willst kannst du das boot dort wieder anmelden wo es früher auch war.
CE ist wichtig bei booten und Motoren ab bj.1998.
Oder: Leute, wenn Ihr den Text nicht ganz lesen wolt lasst es doch einfach:lachen

Shelm
17.03.2014, 14:54
Guckst Du richtig:
wenn das boot schon angemeldet war und du das boot mit vorhandener nummer weiterfahren willst kannst du das boot dort wieder anmelden wo es früher auch war.
CE ist wichtig bei booten und Motoren ab bj.1998.
Oder: Leute, wenn Ihr den Text nicht ganz lesen wolt lasst es doch einfach:lachen

Guck ich richtig... schreibst Du aber falsch. :zwinkern:knuddel

Du schreibst für Motoren ab bj.1998. und das ist doppelt falsch. :knuddel
Den bei Motoren wenn dann erst ab 2005 bzw. 2006. :knuddel:biere
Bzw. ist ja bei Motoren eine Konformitätserklärung zur Anmeldung nicht nötig egal ob auf ein neues oder altes Boot eingetragen wird. :knuddel:biere

Honky
17.03.2014, 15:29
Woher nimmst Du diese Weisheit?
Baujahr 1998 ist Die Schallgrenze bei Moteren,
Jedenfalls beim WSA Hamburg.
Dieses wissen habe ich aus praktischer Erfahrung da ich vor 3 Jahren einen Motor Bj 1998 gekauft habe und schwirigkeiten hatte eine CE zu bekommen.
Der gute Mann beim WSA hat mir persönlich gesagt das er bei 1998 noch ein Auge hätte zudrücken können.
Baujahr 1999 definitiv nicht.

Honky
17.03.2014, 16:05
Allerdings muss ich in einem Falle meine Aussage eventuell wiederufen:
Beim IBS vom ADAC steht im Netz nichts von Motor CE sondern nur von der Boots CE.
Allerdings sind die beim ADAC auch mehr auf grosse Boote ausgerichtet wie ich auch schon einmal erfahren musste.
Kleiner Auszug vom ADAC:
** EU-Konformitätserklärung:
Konformitätspflichtig ist jedes Sportboot, gemäß der Verordnung üb
er das In-Verkehrbringen von Sportbooten, das erstmals nach dem
15. Juni 1998 auf dem Markt der Europäischen Gemeinschaft in Verkehr gebracht worden ist und eine Länge von 2,50 m – 24,00 m
hat (Ausnahme Jet Ski: diese sind konformitätspflichtig ab Baujahr 2006). Die unterzeichnete EU-Konformitätserklärung erhalten Sie vom Hersteller. Dieses Dokument wird individuell für jedes Boot ausgestellt und beinhaltet u.a. die Baunummer (CIN) des Bootes

berny
17.03.2014, 17:48
Leute vom mehrfach falsch wiederholen wird es aber trotzdem nicht richtig. :17:knuddel

Ist halt dem Benny sein Steckenpferd, aber sollte er sich diese Aussage nicht selber auf die Nase schreiben? :zwinkern

http://www.schlauchboot-forum.com/forum/showthread.php?t=25572

frenchattack
17.03.2014, 18:59
Vielen Dank an alle für die ausführlichen Erklärungen...ich hoffe ich hab damit keinen Streit vom Zaun gebrochen :duell

Honky
17.03.2014, 19:03
Ne yannick,
alles gut:zwinkern
Wird Zeit das wieder besseres Wetter kommt.:futschlac
Die Schlauboretten haben dieses Jahr zwar gut geholfen, allerdings scheinen sie langsam alle zu sein.:futschlac:lachen

Swist
17.03.2014, 20:13
Hallo Yannick,

willkommen im Forum. Es ist zum Boot bereits alles gesagt.
Wenn Du Dir einen gebrauchten Motor kaufst, kann es nicht schaden, Dir dann alle Inspektionsbelege geben zu lassen.

Viel Spaß mit Deinem neuen Spielzeug! :mobo

Shelm
19.03.2014, 12:55
Ist halt dem Benny sein Steckenpferd, aber sollte er sich diese Aussage nicht selber auf die Nase schreiben? :zwinkern

http://www.schlauchboot-forum.com/forum/showthread.php?t=25572

Nö sollte ich nicht. :17:knuddel

Weil Deine Ausführungen/Vermutung zu D nun mal leider nicht richtig sind. :knuddel


Der Augenmerk sollte hier nicht auf eventuelle österreichische Ausführungen liegen, sondern vielmehr, was sie zu den europäischen Bestimmungen sagen, da ich denke, dass diese sowohl in AT wie auch in DE gültig sein sollten.

In DE wird immer wieder behauptet, dass für einen Motor keine CE benötigt werden würde, das ist aber prinzipiell falsch, wie man aus diesen Ausführungen herauslesen kann.


Da es hier aber anscheinend keiner glauben will bzw. die verlinkten Gesetze nicht gelesen und richtig interpretierten werden... :sleeping

Habe ich die Leute vom WSA Hamburg mal angeschrieben und folgende Antwort erhalten.
(Die Frage war ob es generell bzw. wenn ab wann eine Konformitätserklärung für Motoren bei der Registrierung eines Sportbootes in D nötig ist.)

"Sehr geehrter...

als Link sende ich Ihnen die gesetzlichen Grundlagen zur Bootskennzeichnung. Eine CE-Zertifizierung von Motoren unterliegt anderen Bestimmungen und ist daher für eine Registrierung des Sportbootes ohne Belang.

http://www.gesetze-im-internet.de/klfzkv-binsch/BJNR022600995.html

http://www.wsa-hamburg.wsv.de/schifffahrt/Nautik/Reg_Sportbooten/pdf/Konformitaetserklaerung.pdf

Mit freundlichen Grüßen
Karl-Heinz Birkel
Nautik
Telefon +49 (0) 40 44 110 361
Telefax +49 (0) 40 44 110 399
Karl-Heinz.Birkel@wsv.bund.de
Wasser-und Schifffahrtsamt Hamburg
Moorweidenstraße 14
20148 Hamburg
www.wsv.de "

Fazit: Es ist in D (Außer Bodensee und Bleilochtalsperre) für gar keinen Motor (weder alt noch neu) eine Konformitätserklärung bei der Registrierung eines Sportbootes nötig.:new

Da wäre es ja mal interessant, wie das bei euch in Österreich mit den alten Motoren geregelt ist/wurde?
Sind bei euch also keine Motoren mehr fahrbar/anmeldbar welche keine Konformitätserklärung haben? Sprich alle alten Motoren sind bei euch durch die Regelung sozusagen aus dem Verkehr gezogen worden?

Honky
19.03.2014, 13:08
Mensch Benny,
das ist ja klasse.
Da hat mir der nette Herr beim WSA-Hamburg ja einen schönen Mist erzählt.
Mit dem Schrieb hast Du bestimmt vielen geholfen.
Darum hier noch einmal ein extra Danke:chapeau

Ferdi
19.03.2014, 13:45
........................
Da wäre es ja mal interessant, wie das bei euch in Österreich mit den alten Motoren geregelt ist/wurde?
Sind bei euch also keine Motoren mehr fahrbar/anmeldbar welche keine Konformitätserklärung haben? Sprich alle alten Motoren sind bei euch durch die Regelung sozusagen aus dem Verkehr gezogen worden?

Wenn man nachweisen kann, dass Boot und/oder Motor vor 1998 innerhalb der EU in Betrieb genommen wurde (durch eine Zulassung eines EU-Landes), dann kriegt man beides auch ohne CE angemeldet.
Wenn nicht, dann braucht man unbedingt eine CE, sowhl zu Boot als auch Motor.

Ein Motor ohne CE, den man z.B. von Deutschland kauft, der in D auf einem Boot ohne Zulassung gelaufen ist, weil das Boot z.B. nur am Meer gefahren ist, bekommt in A also keine Zulassung mehr, weil man keinen Nachweis über die Inbetriebnahme innerhalb der EU hat.

berny
19.03.2014, 13:46
Du solltest einfach nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.
Wenn die CE für den Motor bei der Registrierung nicht gefordert wird, heißt das nicht, dass sie NICHT vorhanden sein muss!
Letzteres deshalb, weil dies EU -Gesetz ist und daher dem Deutschen übergeordnet ist.

Ich kann immer nur raten, alle CEs zu besorgen, auch wenn so manche anderes behaupten.

@Ferdi: mittlerweile werden die Boote aus DE besonders auf das Vorahandensein kontrolliert, da sich mittlerweile herumgesprochen hat, dass in DE Motoren ohne CE zugelassen werden...
Und, alte Motoren aus der Schweiz, egal ob zugelassen oder nicht, gelten als neu in der EU, und brauchen somit eine CE.
Und Fakt ist auch, dass sogar innerhalb der WSA von unterschiedliche Auffassungen in dieser Richtung berichtet wird.....