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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Änderung bei Kennzeichnung der Kleinfahrzeuge auf den Binnenschifffahrtsstraßen


WoKi
26.03.2014, 14:07
Änderung bei Kennzeichnung der Kleinfahrzeuge auf den Binnenschifffahrtsstraßen

Folgender Passus ist derzeit noch auf der "Elwis" (Elektronischer Wasserstraßen-Informationsservice) Seite zu finden:

Für alle Sportboote, die nach dem 15.06.1998 und Wassermotorräder, die nach dem 31.12.2005 erstmals auf dem Markt der Europäischen Gemeinschaft (EG) oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht wurden bzw. werden, muss grundsätzlich eine Konformitätsbescheinigung vorgelegt werden.

Jetzt war Kim eben beim WSA um unser Boot anzumelden, da erzählt der Typ was davon das es im Januar 2014 einen Erlass gegeben hat wonach auch für ältere Boote eine CE Bescheinigung vorliegen muß. Sollte diese nicht beigebracht werden können, wird kein Kennzeichen ausgestellt! Er gab Kim den Vorschlag mit, wir sollen uns doch mit Osprey in verbindung setzen um diese nachzufordern. Von dem Erlass kann ich im Netz nichts finden...

„Das Vaterunser hat 56 Wörter, die Zehn Gebote haben 297 und die amerikanische Unabhängigkeitserklärung 300. Aber eine Verordnung der EWG-Kommission über den Import von Karamellen und Karamelprodukten zieht sich über 26 911 Wörter hin.

Langsam machts keinen Spaß mehr in Deutschland....

fjordtaucher
26.03.2014, 14:48
Ich habe gerade mit dem Kollegen vom WSA Magdeburg gesprochen.
Die wissen hier von nichts und wenn es bei Dir nicht geht, dann sollst Du das Boot zur Not eben einfach hier anmelden.
Die wollen weiterhin nur ab Juni 1998 die CE-Bescheinigung haben.

sammy
26.03.2014, 15:27
..., wer weis was der Typ genascht hat, :futschlac:futschlac in Dresden wie auch keiner von nix

WoKi
26.03.2014, 15:38
Ich werde morgen bei den Nachbarn in Emden anrufen, da saß immer ein ganz netter Beamter im Rollstuhl. Vielleicht ist er noch immer nett, dann fahr ich da rüber und lass die Wilhelmshavener WSA Jungs in Ruhe damit sie in den Gesetzen rumspielen können...

Shelm
26.03.2014, 17:05
Ich werde morgen bei den Nachbarn in Emden anrufen, da saß immer ein ganz netter Beamter im Rollstuhl. Vielleicht ist er noch immer nett, dann fahr ich da rüber und lass die Wilhelmshavener WSA Jungs in Ruhe damit sie in den Gesetzen rumspielen können...

Brauchst Du evtl. nicht machen. :knuddel

Was die Jungs wohl meinten ist ein Erlass der GDWS (das ist unsere super neue Behörde die sich: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt nennt.)

Die GDWS hat wohl einen Erlass vom 23.01.2014 ergehen lassen nach dem auch für Boote/Fahrzeug welche bereits im europäischen
Ausland registriert waren eine Konformitätserklärung vorzulegen ist.

Steht jetzt z.b. hier im Antrag vom WSA Bingen
http://www.wsa-bingen.wsv.de/pdf/klfzAntragsformularNeu.pdf
schon in den Ausfüllhinweisen mit drin.
"Vorlage der Kaufverträge oder Rechnungen
sowie einer Konformitätserklärung, auch wenn das Fahrzeug bereits im europäischen Ausland registriert war (Erlass GDWS vom 23.01.2014)
."

Die offene Frage dabei ist natürlich ob dies auch für Boote gilt die vor Einführung der EG Richtlinie eingeführt/angemeldet wurden.

Daher habe ich grad nee Mail an die GDWS rausgeschickt um diese Frage zu klären.

Mal schauen wann die Antworten.:nixweiss (Das geht aber sonst recht schnell.:chapeau)

Ich sag euch Bescheid wenn ich Antwort habe. :knuddel:biere

WoKi
26.03.2014, 17:13
Okay also doch nicht ganz an den Haaren herbeigezogen, in Magdeburg kennt man das wohl noch nicht...

fjordtaucher
26.03.2014, 17:32
..., in Magdeburg kennt man das wohl noch nicht...

Was ja aber eventuell auch von Vorteil sein kann. :ka5

Ferdi
26.03.2014, 17:33
Sorry, aber irgendwie verstehe ich das Ganze hier jetzt nicht :scratch:.
Über CEs wurde hier ja schon genug herumdiskutiert und dass Boote ab Juni 1998 eine CE für die Anmeldung brauchen. Das ist jetzt doch schon ein alter Hut und bei Gott nix Neues ? :scratch:
Das Neue dran ist offenbar nur, dass Deuschland jetzt erst den Erlass rausgegeben hat, den andere EU-Länder schon seit Jahren genauso umsetzen und wo hier immer wieder behauptet wurde, in D bräuchte man keine CE für die Anmeldung. Dass das irgendwann kommt, war, mir zumindest, klar.
In Deutschland braucht der Amtsschimmel offensichtlich noch etwas länger als anderswo :lachen.

WoKi
26.03.2014, 17:38
Ne Ferdi, es geht darum das Boote, auch vor BJ 1998, eine CE vorzulegen haben.
Allerdings nur wenn bereits im EU-Land bereits registriert gewesen.
Nach 1998 ist klar und bekannt, darum liegt für den jüngeren Motor auch ein vor.
Für das Boot jedoch habe ich nichts, hab ich mich auch nicht drum gekümmert
da Baujahr 1996 ;-)

Shelm
26.03.2014, 18:35
Das Neue dran ist offenbar nur, dass Deuschland jetzt erst den Erlass rausgegeben hat, den andere EU-Länder schon seit Jahren genauso umsetzen und wo hier immer wieder behauptet wurde, in D bräuchte man keine CE für die Anmeldung. Dass das irgendwann kommt, war, mir zumindest, klar.
In Deutschland braucht der Amtsschimmel offensichtlich noch etwas länger als anderswo :lachen.

Nee Ferdi jetzt aber bitte nichts durcheinander bringen. :knuddel:biere
Die Diskussion mit den CE´s in Deutschland wurde immer nur bei (alten) Motoren geführt.
Nie bei neuen Booten da war´s sowieso immer klar. :knuddel
Es wurde auch nie behauptet das es keine CE´s für neue Motoren geben muss (Sprich ist ja nee Herstellerauflage). Es wurde nur gesagt das die CE´s von (alten + neuen) Motoren nicht bei der Registrierung in D verlangt werden.
Für alte Motoren gibt es sicherlich generell auch CE´s ab gewissen Baujahren.:knuddel
(Ich hab mal was gelesen das es CE´s für Produkte erst seit ca. 1985 gibt. Davor wird es wohl weder für Boote als Motoren CE´S gegeben haben.:nixweiss)


Die Widersinnige Sache generell dabei ist aber eigentlich das aus einer Vorschrift für Hersteller und Importeure eine Vorlagepflicht für den Verbraucher abgeleitet wurde.
(Was eigentlich nicht Zweck dieser Verbraucherschutz- und Warenverkehrs-Richtline ist. Sprich den Verbraucher damit zu beschwere/belasten anstatt den Verbraucher damit zu schützen und Ihn zu entlasten. :cognemur
Für den Verbraucher sollte die Richtlinie ja eine bessere Vergleichbarkeit der Produkte der verschiedenen Länder bewirken (Harmonisierung der
Normung) und durch die geforderten Standards auch eine bessere Qualität der Produkte aus den verschiedenen Ländern garantieren/gewährleisten (Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen).

Das nun sogar noch für die bereits in anderen EU-Ländern registrierten Boote eine CE vorgelegt werden soll (oder wird) ist eigentlich Überregulierung Pur bzw. so gesehen das genaue Gegenteil von dem was die Richtlinie ja mal für einen Zweck hatte. :cognemur
(Sowohl bei alten und neuen Booten, weil wenn die Boote schon mal in der EU registriert waren sind sie ja wohl auch schon zwangsweise irgendwann in den Warenverkehr in der EU eingeführt worden.)

Sorry, aber das wird jetzt hier schon wider etwas zu OT glaube ich. :ka5

Aber irgenwie muss ja diese komische Tier Namens Amtsschimmel auch seine Existenzberechtigung haben. Sonst wäre es ja langweilig. :zwinkern:knuddel:biere

Ferdi
26.03.2014, 21:04
na, da ist aber D wieder päpstlicher als der Papst.
Vor 1998 wurde ja noch gar keine CE verlangt, wie soll man die dann überhaupt erbringen ?:nixweiss

Stormanimal
26.03.2014, 21:11
na, da ist aber D wieder päpstlicher als der Papst.
Vor 1998 wurde ja noch gar keine CE verlangt, wie soll man die dann überhaupt erbringen ?:nixweiss

Soetwas ist dem deutschen Amtsschimmel, wenn er denn erwacht ist, absolut schnurzegal :nichtgut

Bulldogi
26.03.2014, 22:32
Hallo,

Ich habe letzte Woche ein Boot Bj. 68 beim WSA Aschaffenburg angemeldet. Die haben zwar auch gefragt, ob es eine CE gibt, aber als ich auf das Baujahr von Motor und Boot hingewiesen habe ging alles seinen Gang.

Als Unterlagen hatte ich den Kaufvertrag und den Bootsschein (ADAC) des Vorbesitzers, der allerdings nur bis 1983 gültig war.
Da gab es dann etwas Diskussion ob der zurück zu geben sei weil der eigentlich für Deutschland noch gültig ist. War Ihnen dann aber Wurscht. Jetzt haben wir ein tolles Kennzeichen "AB M...".

Shelm
26.03.2014, 22:38
na, da ist aber D wieder päpstlicher als der Papst.
Vor 1998 wurde ja noch gar keine CE verlangt, wie soll man die dann überhaupt erbringen ?:nixweiss

Nee Missverständnis? :knuddel Bzw. genau das meinte ich bzw. darum ging es mir ja immer. :chapeau:knuddel Das wäre ja sonst das Aus/Tod für alle alten Boote und Motoren gewesen.:tuer
(Was man natürlich nie ausschließen kann, was aber wenn dann in D über das Bundesministerium für Umwelt & Naturschutz bzw. über die Länder (z.b. Landesgewässerverordnungen) kommen würde. Bzw. es ja schon gibt, wie in Brandenburg wo durch die Landesgewässerverordnung z.b. nur noch 2-Takter mit max. 1:50 fahren dürfen. -> uralte Motoren mit 1:33 oder 1:25 sind dadurch sozusagen schon raus.)

Ich meinte nicht 1985 für Motoren oder Boote, sondern CE´s im allgemeinen für Produkte (egal welcher Art). Also historisch betrachtet, ab wann es überhaupt mal CE´s gab.
Sprich frühsten ab "Erfindung" der CE-Kennzeichnung könnte es ja überhaupt auch nur CE´s für Boote und Motoren gegeben haben. :nixweiss

@ Rest:
Los, wer einen Motor oder Boot von vor 1998 und nach 1985 hat kann ja bitte mal nachschauen ob´s nee CE-Kennzeichnung dran hat. :nixweiss


Soetwas ist dem deutschen Amtsschimmel, wenn er denn erwacht ist, absolut schnurzegal :nichtgut

Stimmt, aber dafür gibt es aber zum Glück die Möglichkeit/Mittel von Beschwerden oder Klagen.:chapeau

Damit kann man ja dann selbst dem Amtsschimmel sozusagen mal ein bissel die Sporen gegeben. :ka5:zwinkern:biere

WoKi
27.03.2014, 13:16
Nach einigen Telefonaten und 160 Km hin und zurück, halte ich meine Bootsregistrierung in den Händen...
Wegen den Unannehmlichkeiten durfte ich mir zu den Buchstaben EMD- ein kostenloses Wunschkennzeichen aussuchen.
Ich habe mich für die Buchstaben EN und die Zahl 3 entschieden. Kennzeichen lautet also EMD-EN-3.

Scheinbar sind sich die zuständigen selber noch nicht ganz über die Umsetzung im klaren. Im WSA Emden gab es einen Aushang aus dem zu entnehmen war das es sich nur um Boote handelt welche erst "vor kurzem" in die EU eingeführt wurden. Auf meine Einwand das vielfach keine CE vorliegen wird da es zum Zeitpunkt vor 1998 gar keine Pflicht war und darum vermutlich gar keine CE erstellt wurde, blieb unbeantwortet.

Nach mir die Sinnflut - ich bin durch mit dem Thema!

fjordtaucher
27.03.2014, 13:33
Na also, geht doch!!! :chapeau

Shelm
27.03.2014, 13:40
Scheinbar sind sich die zuständigen selber noch nicht ganz über die Umsetzung im klaren.

Na das kommt noch. :knuddel

Hier nun die Antwort vom Amt:
(Frage war ob der Erlass auch für Boot die vor dem 15.06.1998 in Verkehr gebracht wurden gilt.)

"Sehr geehrter Herr

die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt hat mir Ihre Anfrage weitergeleitet.

Die Vorlage einer Konformitätserklärung im Rahmen der Erteilung eines Kleinfahrzeugkennzeichens ist erforderlich für

- alle Sportboote, die nach dem 15. Juni 1998 und
- alle Wassermotorräder, die nach dem 31. Dezember 2005

erstmalig in der EU auf dem Markt bereitgestellt worden sind. Der Antrag auf Erteilung eines Kleinfahrzeugkennzeichens wird derzeit überarbeitet; in den neuen Ausfüllhinweisen wird die Notwendigkeit der Vorlage einer Konformitätserklärung entsprechend eindeutiger formuliert werden .

Sofern ein Sportboot oder ein Wassermotorrad in einem anderen Mitgliedstaat der EU erstmalig auf dem Markt bereitgestellt wurde, ist aber auch in diesem Fall bei der Beantragung des deutschen Kleinfahrzeugkennzeichens die Konformitätserklärung vorzulegen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag


Volker Held
Referat WS 25
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Tel.: 0228/3004656
Fax: 0228/3001454 oder 0228/3008074656
volker.held@bmvi.bund.de "