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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ummeldung Trailer


Emil
08.04.2014, 17:13
Hallo zusammen,

ich brauche mal Eure Hilfe. Ich will den Trailer morgen ummelden (innerhalb hamburgs).
Ich habe die Zulassungbescheinigung Teil 1 (teil 2 gibbet ja nich mehr) und dann soll man ja noch die COC Bescheinigung brauchen. Ich habe nur angehängte Dokumente, reicht das aus ??

Bei meinen anderen Trailer (der war neu) sah das anders aus.

Gruß
Emil

seiba
08.04.2014, 17:47
Hallo,
Das sollte ausreichen, bei mir war auch nicht mehr vorhanden. Die nette Frau :naughty von der Zulassungsbehörde hatt mir aber noch an die Betriebserlaubnis ein offizielles Dokument geheftet was fast so ausschaut wie Teil 1 (Betriebserlaubnis nach Paragraph 4 FZA)

Emil
08.04.2014, 17:52
@Thomas Danke Dir, frage mich was es mit der COC Bescheinigung auf sich hat. Habe irgendwie keine Lust eine Stunde in der Zulassungstelle zu sitzen und dann bekomme ich Trailer nicht umgemeldet. Hoffe mal, dass es reicht.
Gruß
Emil

seiba
08.04.2014, 18:09
Hallo,
wenn der Trailer schon mal angemeldet war und auch noch im selben Landkreis (Stadt) würde ich da kein Problem sehen.
Bei mir war das Proplem der abgelaufene Ausweiß. :cognemur

Schulle
08.04.2014, 18:20
Hallo Emil,
war bei mir ebenfalls kein Problem, die wollten nur die alte Zulassung (habe das Nummernschild vom Vorbesitzer gleich übernommen) und gut war´s. Sollte in HH ähnlich wie B ablaufen, sicher nur freundlicher ... Bei uns kann man sich den Antrag gleich online runterladen, guck mal, ob´s bei Euch auch geht.

seiba
08.04.2014, 18:36
@Thomas Danke Dir, frage mich was es mit der COC Bescheinigung auf sich hat.
Emil

Warum COC wird hier so beschrieben
http://de.wikipedia.org/wiki/COC_(Zulassung)

The Pat
10.04.2014, 10:05
also ich habe z.B. gar kein Zertifikat. Mein Hänger ist von 1986. Als ich den auf mich zugelassen habe, brauchte ich nur die Bestätigung vom TÜV/DEKRA/etc, dass es sich um einen "Anhänger für Sportgeräte" handelt, damit ich dann die grünen Kennzeichen bekam. War nämlich bei mir noch nicht eingetragen oder damals beim Vorbesitzer irgendwie vergessen worden

Comander
10.04.2014, 10:09
ganz wichtig ist auch immer die letzte TüV Bescheinigung-ohne die geht's auch nicht.

Emil
10.04.2014, 11:28
Komme eben wieder, hatte ein Riesenglück weil es in Hamburg eigentlich nur noch mit Termin geht.
TüV Bescheinigung braucht man beim Ummelden nicht (nie, auch nicht beim Auto) weil der Termin ja im Fahrzeugschein (Zulassungbescheinigung teil 1) steht. Brauchst Du nur dann, wenn Du neu anmeldest, weil ja kein Fahrzeugschein vorhanden ist.

Gruß
Emil

Emil
10.04.2014, 11:33
also ich habe z.B. gar kein Zertifikat. Mein Hänger ist von 1986. Als ich den auf mich zugelassen habe, brauchte ich nur die Bestätigung vom TÜV/DEKRA/etc, dass es sich um einen "Anhänger für Sportgeräte" handelt, damit ich dann die grünen Kennzeichen bekam. War nämlich bei mir noch nicht eingetragen oder damals beim Vorbesitzer irgendwie vergessen worden Exakt Gutachten oder Fahrzeuggenehmingungbogen reicht aus. Nu bin ich schlauer. :D:D

glasi2000
28.02.2015, 19:59
also ich habe z.B. gar kein Zertifikat. Mein Hänger ist von 1986. Als ich den auf mich zugelassen habe, brauchte ich nur die Bestätigung vom TÜV/DEKRA/etc, dass es sich um einen "Anhänger für Sportgeräte" handelt, damit ich dann die grünen Kennzeichen bekam. War nämlich bei mir noch nicht eingetragen oder damals beim Vorbesitzer irgendwie vergessen worden

Was hast dafür bezahlt????