Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schlauchboot ohne alles gekauft
Hallo,
die """ Suche """ hat mehr Fragen als Antworten gebracht, deshalb hoffe ich
in diesen Thread richtige Antworten zu bekommen.
Ich hab ein Zodiac 310 gebraucht gekauft, natürlich etwas kaputt, aber das
wird wieder...........
An Boot ist das übliche Blechschild mir den üblichen Daten.
Mehr hab ich nicht. Ob es schon mal angemeldet war, wusste der Verkäufer
auch nicht, er hat es vor Jahren mal irgendwo übers Netz gekauft, und nie benutzt.
Muss ich überhaupt anmelden, oder kann ich einfach so losschippern ???
Hab mal beim Hafenmeister an der Ostsee gefragt, der sagte, ich muss fürs
Slippen 10 Euro bezahlen, und dann los aufs Meer .............:mobo
Geplant ist ein 5 Ps Motor.
Also "" muss "" oder "" kann "" ich anmelden ?
So ein CE Zertifikat oder wie das heißt, hab ich natürlich auch nicht,
auch ist keine Nummer am Boot.
Bin mich gerade am Schlaumachen, da ja in den meisten Haftpflicht so ein kleines Schlauchi mit drin sein soll.
Hab letzte Woche am Strand mehrere Schlauchis gesehen, die einfach
aufgepumpt wurden und dann "" ab die Post "" .....:mobo
Auch alle ohne Nummer oder Zeichen am Boot.
Was meint Ihr ?
Gruß Bobby
gelöschter User G
27.05.2014, 06:27
Moin Bobby,
zur Zulassung ist hier einiges über die Suchfunktion zu finden.
Ob de anmeldest oder nicht, hängt vom Fahrgebiet und der Motorisierung ab. Auf deutschen Seeschiffahrtsstraßen brauchst Du keine Registrierung. Im Ausland ist eine Registernummer besser - sie dient auch als Eigentumsnachweis. Auf Binnenschiffahrtsstraßen brauchst Du ab ner gewissen Motorleistung auch eine - ich meine mit 5 PS liegste da schon über der Grenze. Wenn de registrierst stellt sich noch die Frage wo. Es gibt ADAC, WSA, DMYV und BSH (und wahrsch. noch Andere). Die Registrierungen habe alle eins gemeinsam: Geld wirste überall los!
Ob CE oder nicht, das entscheidet sich mit dem Alter. Ansonsten kannste in der Regel über die Herstellerhomepages n CE-Zertifikat besorgen.
Das wäre es mal von mir fürs Erste.
Moinsen,
kleine Anmerkung: An der Ostsee kannst Du an diversen Anlagen für 5,- € slippen (Kunya Werft Neustadt). Aber mit einem Zodiac 310 (Cadet oder Fastroller ??) brauchst Du keine Slipanlage, da kannst Du vom Strand los. Entweder mit Rollen dran (mache ich mit dem 420er Thyphoon immer so) oder zu zweit ins Wasser tragen und dann den Motor einhängen und ab geht die wilde Fahrt. Ich würde aber einen 10 PS oder ganz leichten 15er nehmen (zum Beispiel alter Zweitakter oder Suzuki Einspritzer), der Wunsch nach mehr Leistung kommt sowieso irgendwann. Registrierung brauchst Du in der Ostsee nicht. Haftpflicht ist komischerweise keine Pflicht aber imho ein Muss.
Gruß
Emil
Hallo,
Erstmal Danke für die Antworten.
In der Suche hab ich ja schon einiges gelesen, jedoch heißt es öfter.......
ich glaube....kann sein..... Vielleicht....hab mal gehört.......
Dann laufen viele Beiträge aus dem Ruder, weichen ziemlich schnell
vom eigentlichen Thema ab........
Also brauch ich auf Seewasserstraßen nicht anmelden,
und auf Binnen, wie siehts da aus, wieviel Ps sind da nun wirklich frei ???
In der Suchfinktion finden sich 2 Ps ,im Anglerforum spricht man
von 3 Ps. Das Campingforum spricht von 5 Ps.
Wenn ich weitersuche, komme ich vielleicht auf 10 Ps...........
Ich gehe mal davon aus, das dann eine Versicherung auch kein "" Muss ""
ist, jedoch wäre es "" besser "" wenn man eine hat, richtig so ???
Gruß Bobby
Wolfgang
27.05.2014, 17:04
Dann laufen viele Beiträge aus dem Ruder, weichen ziemlich schnell
vom eigentlichen Thema ab........
Bobby, das ist nun mal ein Forum ....
Ratzfatz wird da auch unbewußt aus Seeschiffahrtsstraße eine Seewasserstraße :biere
Lies dich mal in ELWIS ein. Da steht Einiges interessantes ohne das es verdreht wurde :
https://www.elwis.de/Freizeitschifffahrt/index.html
gelöschter User G
28.05.2014, 06:45
Danke Wolfgang für den Link!
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung:
§2 (1) KlFzKV-BinSch sagt, daß der Schiffsführer ein deutsches Kleinfahrzeug auf den Binnenschifffahrtsstraßen nur führen darf, wenn es mit einem gültigen amtlichen oder amtlich anerkannten Kennzeichenversehen ist.
§1 Nr 2 d KlFzKV-BinSch gibt dann die Leistungsuntergrenze von 2,21 KW an, was ca. 3 PS entsprechen dürfte.
Somit hätten wir das schonmal ohne Spekulationen festgestellt. Im übrigen handelt es sich bei der Vorschrift um Bundesrecht, d.h. die Regelung findet auf allen deutschen Binnenwasserstraßen Anwendung.
Nun zur Haftpflicht: Auch wenns der Gesetzgeber nicht vorschreibt - sie ist ein Muss. Ich zahle ca. 30€ im Jahr dafür - keine riesen Summe wenn man bedenkt was man sonst so im laufenden Jahr zahlt.
Dumm wirds nur wenn de z.B. mal nen Schwimmer übersiehst oder auch nur beim ungeschickten Manövrieren n anderes Boot beschädigst. Der Teufel ist bekanntlich ein Eichhörnchen und dann ist es gut, wenn Du nicht persönlich haftbar bist.
Hallo, so einfach wollen wir es und nun doch nicht machen...........
warum einfach, wenn es auch kompliziert geht...
Zitat aus dem E.l.w.i.s. :
Das Wasser- und Schifffahrtsamt kann auf Antrag des Eigentümers ein Kleinfahrzeug nach § 1 Nummer 2 Buchstabe b bis d, das nur für eine Überführungsfahrt vorübergehend mit einer Antriebsmaschine mit einer effektiven Nutzleistung von mehr als 2,21 kW ausgerüstet wird, von der Führung eines Kennzeichens befreien.
Zitat Ende.
Hallo,
Den Beitrag von eben einfach überlesen, da steht ja in E.l.w.i.s.
"" von mehr als 2,21 kW "" .
Hatte das falsch gelesen, bin gerade auf der Autobahn und schaue
nebenbei ins Forum, da kommt sowas schon mal vor........:schlaum
Also wäre die Ps Grenze geklärt, ich meld mich aber mal bei dem hiesigen
Wasseramt, melde mich dann was die gesagt haben.
Gruß Bobby.
Hallo Bobby,
also 15 PS sind definitiv Führerscheinfrei auf Binnengewässern,also Flüssen usw zu fahren.
Anmeldung würd ich auf alle fälle machen,denn wenn die WSP kommt.....
Thema Versicherung ,ich verstehe nicht warum beim Auto eine Haftpflicht Pflicht ist und beim Boot nicht.Haftpflicht würd ich auf alle Fälle machen ,denn überleg mal was passiert wenn du mal eine schwimmer o.ä ummähst ....ich denk man fährt ganz einfach ein wenig gelassener wenn man weis ,alles ist angemeldet ( 18 Euro) und versichert...
viel Spass beim Booten.
lg juergen
........also 15 PS sind definitiv Führerscheinfrei auf Binnengewässern,also Flüssen usw zu fahren.......
Das stimmt so nicht ganz. Auf dem Rhein sind weiterhin nur 5 PS Führerschein frei. Auf dem Bodensee 6 PS.
Das stimmt so nicht ganz. Auf dem Rhein sind weiterhin nur 5 PS Führerschein frei. Auf dem Bodensee 6 PS.
Stimmt so auch noch nicht ganz. :ka5:knuddel
Alles an Gewässern im "Binnenland" (+ Küstengewässer) was nicht als Bundeswasserstraße gilt/eingestuft ist dann ein sogenanntes Landesgewässer bzw. eine Landeswasserstraße.
Die Landeswasserstraßen (also jeder kleine See, Teich, Tümpel, Fluss, Bach usw.) werden von den einzelnen Bundesländern verwaltet.
D.h. dort gilt dann die jeweilige Landesschifffahrtsverordnung (LSchiffV) in der muss aber die 15 PS Regel nicht zwingend gelten/übernommen worden sein.
(Die meisten Bundesländer haben es aber übernommen.)
Sprich die Regeln (Führerschein und Befahrbarkeit) auf den Landesgewässern legen die einzelnen Bundesländern für Ihre Gewässer individuell selber fest.
Also im Zweifel immer bei der Verwaltung des Bundeslandes nachfragen/informieren was auf dem konkreten Landes-Gewässer für eine individuelle Landes-Regelung gilt.:chapeau:biere
golfstrom
24.08.2014, 10:27
Da war ich überrascht, als mir das mit dem Rhein am Freitag einer an der Sliprampe im Schiersteiner Hafen erzählte (fragte mich, ob ich Fläppe hätte, wg. meinen 15PS).
Ich dachte, das gilt generell überall mit den 15PS. Da ich mir jetzt aber nicht alle LSchiffV aller Länder reinziehen wollte, habe ich mal so nebenbei etwas recherchiert und viel gefunden, dass dies den gesamten Rhein betreffen würde mit den 5PS als führerscheinpflichtig. Gäbe es denn Ausnahmen am Rhein in irgendeinem Bundesland? Interessiert mich einfach mal so, da ich ja SBF bestückt bin kann es mir egal sein, aber dann bin ich wenigstens auf dem Rhein 'sicher' :zwinkern.
Gäbe es denn Ausnahmen am Rhein in irgendeinem Bundesland?
Es gibt keine Länder geregelte Ausnahme für den Rhein.
Als Bundeswasserstr. werden die Vorschrifften durch
den Bund geregelt.
Anders bei denLandeswasserstr. wie Shelm beschrieb.
Ein Beispiel ist die Ruhr, als Landeswasserstr. ist
hier die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Ruhrschifffahrt zuständig. Als Behörde hat die
Bezirksregierung Düsseldorf das sagen.
trixi1262
24.08.2014, 20:44
Ich will ja nicht meckern, oder ähnliches, aber das ist Niemandem aufgefallen, oder ?
Zitat:
Den Beitrag von eben einfach überlesen, da steht ja in E.l.w.i.s.
"" von mehr als 2,21 kW "" .
Hatte das falsch gelesen, bin gerade auf der Autobahn und schaue
nebenbei ins Forum, da kommt sowas schon mal vor........:cognemur:cognemur:cognemur
Ist zwar schon länger her, aber egal !!!
Auf der Piste im Internet,sorry aber dafür fehlt mir das Verständnis:schlaum:nixweiss
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