Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Erlaubte Sichteinschränkung vor Frachtschiffen (auf dem Rhein)
Hallo zusammen,
wer mit seinem Boot auf Flüssen, wie dem Rhein unterwegs ist, wird früher oder später einmal das Fahrwasser queren. Leider geschieht dies
oft viel zu knapp vor dem Bug eines Frachters.
Dass ein Frachtschiff durch seinen Steuerstand am Heck einen größeren Bereich vor dem Bug hat, den der Steuermann nicht einsehen kann,
ist den meisten klar. Wie riesig diese Fläche aber ganz offiziell sein darf, ist weniger bekannt. Hier mal der entsprechende Ausschnitt aus der
Rheinschifffahrtspolizeiverordnung. Quelle: https://www.elwis.de/Schifffahrtsrecht/Binnenschifffahrtsrecht/RheinSchPV/Erster_Teil/Kapitel_1/1_07/index.html
§ 1.07 Anforderungen an die Beladung, Sicht und Höchstzahl der Fahrgäste
Fahrzeuge dürfen nicht tiefer als bis zur Unterkante der Einsenkungsmarken abgeladen sein.
Die freie Sicht darf durch die Ladung oder die Trimmlage des Fahrzeuges nicht weiter als 350 m vor dem Bug eingeschränkt werden...
Da ich gerade dabei bin, ein paar Grafiken für meine Seminare zu basteln, habe ich diesen "toten Winkel" einmal am Beispiel des 135 m langen
Containerfrachters "Bolero" dargestellt, dem sicher schon einige auf dem Rhein begegnet sind. :wow:
http://up.picr.de/21234992ud.jpg
350 m finde ich schon ziemlich gigantisch. Und selbst, wenn die erlaubte Sichteinschränkung nicht voll genutzt wird, bleibt vor dem Bug von
Frachtschiffen immer ein großer Bereich, den wir mit unseren "Böötchen" besser meiden sollten.
Ich habe es mir deshalb zur Regel gemacht, dass ich den Kurs eines Frachters erst quere, wenn ich dessen Steuerhaus komplett sehen kann.
Denn nur, wenn ich den Steuermann sehen kann, kann der Steuermann auch mich sehen.
Moin,
danke, das ist mal ein wichtiger Beitrag.
Auch auf anderen Wasserstraßen immer ein Thema.
So große Dampfer müssen sich daher und auch aufgrund deren Länge, Tiefgang und Manövrierbarkeit schon wesentlich früher dafür interessieren, was vor ihnen in der Fahrrinne abgeht, als unsereins, und das müssen wir stets bedenken.
Zusätzlich zum Thema queren denke ich da auch ans "rumdümpeln" im Fahrwasser. Das geht auch gar nicht und macht die Menschen auf den Brücken großer Kähne zu recht nervös.
Wenn man also nicht gerade mit Antriebsproblemen kämpft (dann gibt es immer noch die Paddel), heißt es: raus aus dem Fahrwasser.
Mit einem kleinen Boot ist es so oder so auf Wasserstraßen immer angebracht, nicht irgendwo auf seiner Seite des Fahrwassers zu fahren, sondern am Rand, und wenn es Tonnen gibt, Tonnenstrich in der Nähe der Tonnen.
Für die Wasserstraßen geben die zuständigen Behörden dazu auch Informationen heraus, z.B. HH: http://www.hamburg.de/contentblob/4446204/data/fahrregeln-elbe.pdf
Grüße
Holger
...Zusätzlich zum Thema queren denke ich da auch ans "rumdümpeln" im Fahrwasser. Das geht auch gar nicht und macht die Menschen auf den Brücken großer Kähne zu recht nervös.
Wenn man also nicht gerade mit Antriebsproblemen kämpft (dann gibt es immer noch die Paddel), heißt es: raus aus dem Fahrwasser...
Hallo Holger,
das mit dem Rumdümpeln bzw. Treibenlassen ist auf dem Rhein auch recht verbreitet bei Sportbooten.
Spart zwar Benzin, ist aber auf dem Rhein sogar untersagt. Und das scheint auch nicht auf das
Fahrwasser oder auf die Berufsschifffahrt beschränkt zu sein.
Und so steht es in der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung:
Quelle: https://www.elwis.de/Schifffahrtsrecht/Binnenschifffahrtsrecht/RheinSchPV/Erster_Teil/Kapitel_6/Abschnitt-III/6_19/index.html
§ 6.19 Schifffahrt durch Treibenlassen
Schifffahrt durch Treibenlassen ist ohne Erlaubnis der zuständigen Behörde verboten.
Das Verbot nach Nummer 1 gilt nicht für kleine Bewegungen auf Liegestellen, Lade- und Löschplätzen sowie auf Reeden.
Fahrzeuge, die sich Bug zu Berg mit im Vorwärtsgang laufender Antriebsmaschine zu Tal bewegen, gelten nicht als treibende Fahrzeuge, sondern als Bergfahrer.
Somit muss man eigentlich bei jedem treibenden Motorboot auf dem Rhein von einem Problem ausgehen.
Oder davon, dass der (Sportboot)Skipper noch nie von dem Verbot gehört hat. :ka5
Monoposti
10.03.2015, 18:57
Na ja, aber selbst wenn Du die Brücke siehst und der Steuermann dich, heisst das ja noch lange nicht, dass wenn für uns eine Gefahr ausgeht ( sprich Ausfall Motor etc), der Steuermann mit dem Pott noch ein Ausweichmanöver fahren kann,von aufstoppen schreib ich jetzt erst mal gar nicht.
Ich quere im Fahrwasser gerne erst achtern von den Pötten......blöd halt, wenn schon der nächste kommt.....:wow
Wir hatten bei der letzten Wachau Ausfahrt so ne Situation.Da ist so ein Vollpfosten quer durch die Donau im Sommer.Uns entgegen kam ein Schubverband und wir haben den Schwimmer gerade noch gesehen und wir waren recht flott unterwegs.
Ich glaube Brandos und Bernhard haben dann angehalten, um den Schwimmer aus der Fahrrinne zu holen,der wollte aber nicht. Wir blieben dann bei ihm und machten den Schubverband aufmerksam ( Funk).
Der Schubverband hat durch unsere Ansammlung von Sportbooten eine kleine Kursänderung gefahren, dann hats gepasst. Das geht aber alles sehr träge, vor allem bei Talfahrt.
Ich glaube dem Schwimmer war es auch nicht bewusst, das dies hätte richtig schief gehen können.
Ich meine sogar, der war auch angesoffen:erbost ......
Na ja, aber selbst wenn Du die Brücke siehst und der Steuermann dich, heisst das ja noch lange nicht, dass wenn für uns eine Gefahr ausgeht ( sprich Ausfall Motor etc), der Steuermann mit dem Pott noch ein Ausweichmanöver fahren kann,von aufstoppen schreib ich jetzt erst mal gar nicht...
Hi Ralf,
ich gehe auch nicht davon aus, dass ein Containerfrachter im Notfall auch nur versucht, mir auszuweichen. :zwinkern
Aber unter Umständen kann es überlebenswichtig für mich sein, dass der Steuermann des Frachters sieht,
ob ich seinen Kurs vollständig gekreuzt habe oder ob ich vor ihm stoppe.
Außerdem verschaffe ich mir selber damit etwas Zeit zum Handeln. Zumindest läßt sich unser Boot zu zweit
mit der Strömung "aus dem Weg" paddeln. Falls denn noch etwas Platz und Zeit dafür ist...
Mal ganz abgesehen davon, dass wir alle nur hobbymäßig auf dem Wasser unterwegs sind und die Zeit immer
vorhanden ist, um einen Frachter passieren zu lassen bevor man wendet.
Dieter B.
10.03.2015, 21:30
OT:
Bei denen ist es noch schlimmer:
http://up.picr.de/21246313bq.jpg
OT Ende :wow:
Hallo zusammen,
hier noch ein Bildchen von gestern zum Thema schwimmende Containerwand.
http://up.picr.de/21656455zl.jpg
Ostwestfale
21.04.2015, 22:20
OT:
Bei denen ist es noch schlimmer:
http://up.picr.de/21246313bq.jpg
OT Ende :wow:
Den Pott kenn ich doch.....
Gruß
Michael
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