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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Boot in Holland kaufen ?


nore
18.12.2017, 16:55
Hi Leute,

man kann doch problemlos ein Boot in NL kaufen, oder muss man dabei etwas besonderes beachten ?
Wer kennt sich aus ?

Gruß
Norbert

Onkel Bley
19.12.2017, 08:53
Hi Norbert,

Wenn du neu kaufst, kannst du dir 2% der Mehrwertsteuer wiederholen, da dort 21%.

Falls ein Trailer dabei ist, solltest du besonders aufpassen, wenn das zulässige Gesamtgewicht 750 Kg oder weniger ist. Anhänger unter 750 kg sind in Holland nicht zulassungspflichtig und über das Zugfahrzeug mitversichert. Gilt leider nur für NL Zugfahrzeuge. Also schonmal problematisch das Teil zum deutschen TÜV zu bekommen und dann Vollabnahme.

Gruß

Patrick


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dori
19.12.2017, 20:19
Hi Norbert,

Wenn du neu kaufst, kannst du dir 2% der Mehrwertsteuer wiederholen, da dort 21%.

Falls ein Trailer dabei ist, solltest du besonders aufpassen, wenn das zulässige Gesamtgewicht 750 Kg oder weniger ist. Anhänger unter 750 kg sind in Holland nicht zulassungspflichtig und über das Zugfahrzeug mitversichert. Gilt leider nur für NL Zugfahrzeuge. Also schonmal problematisch das Teil zum deutschen TÜV zu bekommen und dann Vollabnahme.

Gruß

Patrick


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die MWST wiederholen, das geht?, wusste ich nicht..... wie ist hier die Vorgehensweise?:nixweiss

Onkel Bley
19.12.2017, 23:15
Hi, du kannst dir die Differenz wiederholen, also 2%.

Dürfte über den Zoll gehen... hab das noch nicht gemacht, weiß aber dass es geht.

Gruß

Patrick


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Shelm
20.12.2017, 06:25
die MWST wiederholen, das geht?, wusste ich nicht..... wie ist hier die Vorgehensweise?:nixweiss

Hi, du kannst dir die Differenz wiederholen, also 2%.

Dürfte über den Zoll gehen... hab das noch nicht gemacht, weiß aber dass es geht.

Gruß

Patrick


Moin ihr kleenen Steueroptimierer, :zwinkern:knuddel

die Vorgehensweise ist das man dafür zuerst einmal ein Unternehmer sein muss, um von dieser Regel überhaupt Gebrauch machen zu können. :17
Das Verfahren nennt sich dann genau Vorsteuervergütungsverfahren, bei welchem noch eine Reihe von weiteren Faktoren erfüllt sein müssen.
Der Antrag wird nicht beim Zoll sondern beim Bundeszentralamt für Steuern eingereicht. (Zoll macht hingegen aber die Einfuhrumsatzsteuer)
https://www.bzst.de/DE/Steuern_International/Vorsteuerverguetung/Vorsteuerverguetung_node.html

Kurz gesagt, hat Norbert als Endverbraucher (Privatperson) ohne Unternehmerische Eigenschaft keinen Anspruch auf diese Regel. :schlaum

Es sei den Norbert kauft als ein Unternehmer ein Boot für sein Unternehmen im EU-"Ausland"? :nixweiss
(Eine spätere Entnahme oder Verkauf inkl. 19%Umsatzsteuer aus dem Unternehmen an sich selber als Endverbraucher wäre hier aber theoretisch möglich.:ka5:biere)

@ Norbert
Bei gebraucht Kauft eines Bootes innerhalb der EU unbedingt darauf achten das es schon mal nach den CE-Spielregeln (Datum beachten) innerhalb der EU vor dem 15.06.1998 in Betrieb genommen wurde oder eine Konformitätserklärung dabei hat, sonst könntest Du Probleme bekommen es anzumelden.:str
(Ein Holländer könnte ein gebrauchtes Boot ja selber aus den USA oder sonst. Ausland nach dem 15.06.1998 ohne eine Konformitätserklärung in die EU importiert haben.:nixweiss)

Monoposti
20.12.2017, 07:48
Gegenfrage:nuts

Dann profitieren die Schweizer von der UmSt Differenz nur, weil die Schweiz nicht dem EU Binnenmarkt angehört? Weil hier funktioniert das mit der MwSt. zurückholen bei Privatpersonen....geht aber nur bei Neukauf.

Was mir nicht schlüssig ist, ich will ja nicht die gesamte Vorsteuer holen als Unternehmer, sondern die Differenz zu meinem Heimat EU Staat als Endverbraucher. Aber ich glaube,einmal EU versteuert im Sinne von Privatperson, dann war s dann.
Nur beim Neukauf,also erstmalige Entrichtung der MwSt., wie sieht es dann aus?

Meine beiden Falcons aus Südafrika kaufe ich ja auch netto und versteuer erst hier bei Einfuhr als Privatperson......

Bin noch fündig geworden...hatte fast recht:D

https://europa.eu/youreurope/citizens/consumers/shopping/vat/index_de.htm

Benni sorry, aber Deine Aussage stimmt nur im Sinne eines Unternehmers.
Als Privatperson muss ich bei Neukauf von Booten nach Heimatland versteuern,insofern bekomme ich die MwSt. Differenz gutgeschrieben.

nore
20.12.2017, 19:38
Danke Leute,

Norbert kauft als Privatperson. Wird ein neues Boot, Trailer hab ich schon. Sollte also kein Problem sein.

Gruß
Norbert

Monoposti
20.12.2017, 19:45
Danke Leute,

Norbert kauft als Privatperson. Wird ein neues Boot, Trailer hab ich schon. Sollte also kein Problem sein.

Gruß
Norbert

Hast den Absatz aber schon gelesen?

Ausnahme: Autos
Wenn Sie in einem anderen EU-Land einen Neuwagen kaufen, müssen Sie die Mehrwertsteuer in dem Land zahlen, in das Sie Ihr Fahrzeug einführen und in dem Sie es zulassen, also in Ihrem Wohnsitzland. Diese Mehrwertsteuerregelung gilt auch für andere neue Transportmittel wie schwere Motorräder, Boote und Luftfahrzeuge.

Also gibt es die Differenz MwSt. zurück....:ka5

Dottore Lupo
20.12.2017, 20:53
Neu ..ja...gebraucht von Privat...wie denn..da ginge höchstens Differenzbesteurung durch den Händler.....ich weis nicht

wegen 2%...macht das Sinn.

cu Lupo alias Wolfgang

nore
20.12.2017, 21:23
ich hab das jetzt nicht verstanden.
auf dem Angebot von dem NL-Händler ist die Mwst. inkl. also beim Kauf hätte ich das schon bezahlt.
in diesem Fall 21%.
Da muss doch in Deutschland nichts mehr versteuert werden. Oder ?

Monoposti
20.12.2017, 22:42
Mein Wissenstand ist der, dass Du netto ohne UmSt kaufst und hier in Deutschland innerhalb 10 Tagen eine Umsatzsteuererklärung machen musst und 19 % an das Finanzamt zahlen kusst.So läuft es wohl beim Autoneukauf.Die Boote sind dem Auto gleichgesetzt.

Der genaue Weg erfrag doch bei Deinem zuständigen FA.....:zwinkern

Der Zoll hat damit nichts zu tun.Ist ja Erwerb innerhalb der EU Staaten. Ich kenn ja jetzt nicht Deinen Kaufpreis,ob s sich überhaupt lohnt...:nixweiss

Shelm
21.12.2017, 00:16
Benni sorry, aber Deine Aussage stimmt nur im Sinne eines Unternehmers.
Als Privatperson muss ich bei Neukauf von Booten nach Heimatland versteuern,insofern bekomme ich die MwSt. Differenz gutgeschrieben.
Moin Ralf,

Ja und Nein. :knuddel

Dabei ist wie immer im (Steuer-)recht der Einzelfall genau zu betrachten. :schlaum:sleeping

Der entschiedene Unterschied ist hierbei der Ort der Lieferung, Fall 1 Norbert kauft als Privatperson direkt in Holland beim Händler mit Rechnung von 21%USt. und bringt das Boot dann selber nach Deutschland oder Fall 2 Norbert bestellt es als Privatperson direkt bei Händler in Holland der Ihm das Boot nach Deutschland (Wohnsitz) liefert.

Fall 1 Ja, die Differenz kann er sich erstatten lassen.
Fall 2 Nein, der Holländische Händler muss die Rechnung gleich mir 19% USt. (des Empfängerlandes) ausstellen (Wenn er bestimmte jährliche Liefergrößen je Empfängerland überschreitet.)
https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__3c.html

Wenn es sich, wie wir nun nach Norberts letztem Post wissen, um den Kauf eines Neu-Bootes einer Privatperson handelt, kommt wie Du schon richtig sagst der Sonderfall: Innergemeinschaftlichen Lieferung neuer Fahrzeuge zur Wirkung UStG § 3c Absatz (5). :knuddel
Dann wird es aber wiederum als eine innergemeinschaftliche Lieferung behandelt(mit allen Pflichten wie Verbringungsnachweis usw.), bei der gar kein Steuerausweis auf der Rechnung erfolgt. :biere

Kerlcheline
21.12.2017, 08:39
Innergemeinschaftliche Lieferung gibt es nur zwischen Unternehmern die eine UID Nummer haben. Soweit mein Wissensstand.
Ich schreibe dann die Rechnungen an Unternehmen ohne Mwst. also netto.
Entweder er nutzt sie selber , zahlt er keine Steuer, aber sobald es ein Wiederverkauf ist, ist die Mwst. des Landes in dem der Firmensitz ist, fällig.:ka5

Shelm
21.12.2017, 16:12
Innergemeinschaftliche Lieferung gibt es nur zwischen Unternehmern die eine UID Nummer haben.

Das ist aber der Sonderfall/Ausnahme bei Neu-Fahrzeugen, dabei ist es auch für Privatleute ohne eine Umsatzsteuer-ID möglich eine innergemeinschaftliche Lieferung erhalten zu können. Bei gebrauchten oder anderen Waren gibt es das für Privatleute auch nicht.:knuddel

Umsatzsteuergesetz (UStG)
§ 6a Innergemeinschaftliche Lieferung
(1) Eine innergemeinschaftliche Lieferung (§ 4 Nr. 1 Buchstabe b) liegt vor, wenn bei einer Lieferung die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

1.
Der Unternehmer oder der Abnehmer hat den Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet befördert oder versendet;
2.
der Abnehmer ist

a)
ein Unternehmer, der den Gegenstand der Lieferung für sein Unternehmen erworben hat,
b)
eine juristische Person, die nicht Unternehmer ist oder die den Gegenstand der Lieferung nicht für ihr Unternehmen erworben hat, oder
c)
bei der Lieferung eines neuen Fahrzeuges auch jeder andere Erwerber

und
3.
der Erwerb des Gegenstands der Lieferung unterliegt beim Abnehmer in einem anderen Mitgliedstaat den Vorschriften der Umsatzbesteuerung.

Bäriger
21.12.2017, 16:48
Hallo zusammen!

Gibt es da nicht eine Beschränkung (Grösse des Bootes) ab wann ein Boot ein Fahrzeug im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist ?

Meine da mal etwas gelesen zu haben.

Shelm
21.12.2017, 17:14
Hallo zusammen!

Gibt es da nicht eine Beschränkung (Grösse des Bootes) ab wann ein Boot ein Fahrzeug im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ist ?

Meine da mal etwas gelesen zu haben.

Ja, gibt es. :knuddel

II. Definition
„Fahrzeug“:
Gemäß § 1 b Abs. 2 S. 1 UStG sind Fahrzeuge:

1. motorbetriebene Landfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 48 ccm
oder einer Leistung von mehr als 7,2 KW,

2. Wasserfahrzeuge mit einer Länge von mehr als 7,5 m,
3. Luftfahrzeuge, deren Starthöchstmasse mehr als 1550 kg beträgt.

III. Definition
„Neu“:
Ein Fahrzeug gilt nach § 1 b Abs. 3 UStG als neu, wenn das
1.
Landfahrzeug nicht mehr als 6.000 km zurückgelegt hat oder wenn seine erste Inbetriebnahme im Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als sechs Monate zurückliegt;
2.
Wasserfahrzeug nicht mehr als 100 Betriebsstunden auf dem Wasser zurückgelegt hat oder wenn seine erste Inbetriebnahme im Zeitpunkt des Erwerbs
nicht mehr als drei Monate zurückliegt;
3.
Luftfahrzeug nicht länger als 40 Betriebsstunden genutzt worden ist oder
wenn seine erste Inbetriebnahme im Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als
drei Monate zurückliegt.

Monoposti
21.12.2017, 18:24
So jetzt sind wir durch......jetzt verrate uns doch mal, was Du überhaupt kaufst?:D

nore
23.12.2017, 19:06
nach dem jetzigen Stand Brig Navigator 485.
Hoffe das Boot ist auf der D.dorf Messe "in Echt" ausgestellt. Will meinen Wick 750 und Honda BF60 behalten, aber ein Boot mit Einbautank und guter Sitz und Stehposition.
Hab aus NL ein gutes Angebot von einem Händler, was die Inzahlungnahme meiner Grand 470 betrifft.

Gruß
Norbert