daniels
26.06.2006, 07:57
Hallöchen,
es soll nicht falsch verstanden werden, aber immer wieder liest man jetzt von Veranstaltungen im Bereich "Wasserfreizeitsport". Hafen-, Sommer- und Jubiläumsfeste. Nur um ein paar Beispiele zu nennen. Vereine oder Institutionen schreiben sie als öffentliche Veranstaltung aus und verdienen auch so manchen Euro für die Vereinskasse damit.
Jedoch hat das ganze auch einen Hintergrund. Wer so etwas veranstaltet muß Hygieneregeln, die Trinkwasserverordnung und noch so einige andere gesetzlichen Regeln beachten.
Wer sich einmal die Mühe macht an deutschen Häfen die Trinkwasserschläuche anzuschauen, der wird kaum einen zulässigen Trinkwasserschlauch finden. Hier einmal ein Lob an Feddo vom Hafen Duisburg. :chapeau
Deshalb habe ich mich einmal auf die Suche nach einer geeigneten Checkliste für solche Veranstaltungen gemacht und bin
Veranstaltungen (http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1147332109410755090686/LMSI_Vorstand_0506.pdf)
ehrenamtliche Helfer/Standpersonal/...... (http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1147332140363142380705/LMSI_Helfer_0506.pdf)
auch fündig geworden.
Die Gesundheits- und Ordnungsämter sind angehalten Kontrollen durchzuführen. Mir ist eine Aktion bekannt, wonach ein Veranstalter zwei mobile Toiletten aufgestellt hatte. Daneben ein durchsichtiges 1000 Liter mit Wasser zum Hände waschen.
Das Ordnungsamt sah und kritisierte. Händewaschwasser muß Trinkwasser sein und darf in einem solchen durchsichtigen und nicht zertifizierten Behälter bereitgestellt werden. Der zweite Mängel war die Abwasserentsorgung.
Man kann sicherlich über das Für und Wieder diskutieren, aber die Ämter arbeiten nach den gesetzlichen Vorgaben und die sind seid 2003 nicht kleiner geworden. :lachen
Deshalb wollte ich an dieser Stelle einmal drauf hinweisen.
Gruß Hans
es soll nicht falsch verstanden werden, aber immer wieder liest man jetzt von Veranstaltungen im Bereich "Wasserfreizeitsport". Hafen-, Sommer- und Jubiläumsfeste. Nur um ein paar Beispiele zu nennen. Vereine oder Institutionen schreiben sie als öffentliche Veranstaltung aus und verdienen auch so manchen Euro für die Vereinskasse damit.
Jedoch hat das ganze auch einen Hintergrund. Wer so etwas veranstaltet muß Hygieneregeln, die Trinkwasserverordnung und noch so einige andere gesetzlichen Regeln beachten.
Wer sich einmal die Mühe macht an deutschen Häfen die Trinkwasserschläuche anzuschauen, der wird kaum einen zulässigen Trinkwasserschlauch finden. Hier einmal ein Lob an Feddo vom Hafen Duisburg. :chapeau
Deshalb habe ich mich einmal auf die Suche nach einer geeigneten Checkliste für solche Veranstaltungen gemacht und bin
Veranstaltungen (http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1147332109410755090686/LMSI_Vorstand_0506.pdf)
ehrenamtliche Helfer/Standpersonal/...... (http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1147332140363142380705/LMSI_Helfer_0506.pdf)
auch fündig geworden.
Die Gesundheits- und Ordnungsämter sind angehalten Kontrollen durchzuführen. Mir ist eine Aktion bekannt, wonach ein Veranstalter zwei mobile Toiletten aufgestellt hatte. Daneben ein durchsichtiges 1000 Liter mit Wasser zum Hände waschen.
Das Ordnungsamt sah und kritisierte. Händewaschwasser muß Trinkwasser sein und darf in einem solchen durchsichtigen und nicht zertifizierten Behälter bereitgestellt werden. Der zweite Mängel war die Abwasserentsorgung.
Man kann sicherlich über das Für und Wieder diskutieren, aber die Ämter arbeiten nach den gesetzlichen Vorgaben und die sind seid 2003 nicht kleiner geworden. :lachen
Deshalb wollte ich an dieser Stelle einmal drauf hinweisen.
Gruß Hans