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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Führerschein für Italien?


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ast
17.01.2007, 20:07
Ich bin Österreicher und habe das HR-Patent? Darf ich mit meinem Boot mit HR- und Österreichfahne in Italien fahren oder nicht? Wenn nein, welchen Schein brauch ich dafür (Aufwand und Kosten)?

Andreas

Ferdi
17.01.2007, 20:12
Ich bin Österreicher und habe das HR-Patent? Darf ich mit meinem Boot mit HR- und Österreichfahne in Italien fahren oder nicht? Wenn nein, welchen Schein brauch ich dafür (Aufwand und Kosten)?

Andreas

die Antwort lautet schlicht und einfach - NEIN
das liegt aber nicht an den Fahnen, sondern am HR-Patent. Mit HR-Patent ausserhalb von HR dürfen nur Kroaten fahren.
Alle anderen brauchen das entsprechende gültige Patent ihres Heimatlandes. Ist genauso wie mit dem Autoführerschein. Hättest Du nur einen HR-Autoführerschein, dürftest auch nur in HR damit fahren. Da Du aber einen A-Führerschein hast und Österreicher bist, darfst Du mit Deinem A-Führerschein auf der ganzen Welt Auto fahren.

aber warum willst Du mit der HR-Fahne fahren ? :nixweiss


PS: wenn Du im Forum nach Patent, Führerschein ... suchst, kannst Du Tage mit lesen verbringen - aber, es läuft auf obige Zeilen raus :naughty

käptnblaubär
18.01.2007, 16:25
Ach ja, bitte bitte keine Führerscheindiskusssion mehr. Schon gar nicht über das Kroatische Kaffeepatent.

ast
18.01.2007, 18:01
Entschuldigung - das Thema ist mir aber wirklich sehr wichtig! Es gibt angeblich eine Möglichkeit das HR-Patent auf ein FB2-Patent umzuschreiben. Hat damit jemand Erfahrung? Ist diese "Umschreibung" amtlich?

Andreas

Ferdi
18.01.2007, 18:58
Entschuldigung - das Thema ist mir aber wirklich sehr wichtig! Es gibt angeblich eine Möglichkeit das HR-Patent auf ein FB2-Patent umzuschreiben. Hat damit jemand Erfahrung? Ist diese "Umschreibung" amtlich?

Andreas


davon ist uns hier nix bekannt - bitte bemühe wirklich die Suche, dieses Thema wurde in den beiden Foren schon so oft bis zum Erbrechen durchgekaut, sodass keiner mehr Lust hat, darüber zu schreiben.

rwalda
18.01.2007, 22:42
Es gibt angeblich eine Möglichkeit das HR-Patent auf ein FB2-Patent umzuschreiben. Hat damit jemand Erfahrung? Ist diese "Umschreibung" amtlich?

T´schuldige, aber das glaubst doch selber ned....

Da Du ja auch aus Graz bist, können wir uns ja mal bei einem Glaserl zusammensetzen und darüber plaudern...

Grüße,
Rainer

Herbert
19.01.2007, 15:38
@Ferdi
Ganz so ist es nicht.!!!!!
Es ist auch nicht mit den Autoführerscheinen zu vergleichen wo es internationale Regeln gibt im gegensatz zu den Sportbootscheinen.
also ist dieser Vergleich eher als Verkaufsargument der Bootsschulen zu sehen,
genau so wie die Versichungsdeckung.

Rechtlich gesehen bestimmt Italien ob du mit dem HR Patent fahren darfst
Da in einigen Staaten gar kein Schein erforderlich ist und Österreich zählt dazu würde man im Grunde gar keinen brauchen.
Das einzige was dir passieren kann ist das die Stunden / Tage bis die Behörden das feststellen du festsitzt mehr nicht.

Interessant zu diesem Thema auch der gerade laufende Beitrag in der Yachtrevue Scheinfrage (http://www.yachtrevue.at/forum/ftopic4385.html) handelt zwar ein Ösi mit D Patent aber die Spielregen sind auch beim HR Patent gleich.

Gut habe ich die Textzeile von KARL OTTO gefinden
das is nämlich das dilemma: AMTLICH is der österreichische schein schon (Seeschifffahrtsgesetz), nur VORGESCHRIEBEN is er nich!!!!!

rechtsverbindliche auskünfte sind daher immer abhängig vom jeweiligen nationalen recht.
und da könnt ma dann wahrscheinlich bände schreiben...
Das zeigt doch am besten das es meist nur das Nachgeplaudert wird was der MSVÖ und deren Schulen verbreiten. Oder hat einer von euch von denen etwas anderes gehört selbstverständlichist es auch klar das nach solchen Aussagen den Neulingen die Unsicherheit sehr belastet.

Umschreiben.

Ja das ist richtig die umschreibung gab und ? gibt es noch ??
Wer ein Yogo Patent hatte konnte es umschreiben lassen, stand/steht? auf der MSVÖ Seite.
ABER
Dabei handelte es sich um den Monar Motorist der vor 19?? gemacht wurde.
Ob das jetzt 1979 oder 89 war kann ich nicht genau sagen aber ich denke eher 1979
Den B HR Schein kann man genau so wenig umschreiben wie den SBF SEE
Da bei beiden Scheinen eine Riesen Unterschied in der Ausbildung besteht, ja auch beim SBF See ist das so :cool1

Da immer wieder neue zum bootssport kommen wird man diese Fragen immer wieder finden.

Für mich gibt es im moment nur 2 Personen den ich bei Scheinfragen vertraue
Das ist Karl Otto und Jürgen Straßburger vom Boote Magazin.
Beide haben das Thema Österreicher mit nicht Ösi Patenten am besten abgehandelt.
Bei Karl Otto könnte man den Eindruck gewinnen das er mit dem SVÖ etwas zu tun hat aber trotzdem neutral schreibt.

marcus
19.01.2007, 16:42
So ganz ist die Aussage nicht richtig, dass es egal ist, ob der Österreicher nen deutschen oder nen Kroatischen Schein hat, da Kroatien nicht in der EU ist.
Vergleich zum Auto FS:
EU schein muß nicht umgeschrieben werden (in Deutschland _österreich weiß ich nicht)
Nicht EU-Schein muß nach einem halben Jahr umgeschrieben werden, ggf. sogar mit neuer Prüfung sonst Fahren ohne Fahrerlaubnis

Aber es ist soviel darüber geschrieben worden - dass ich hier aufhöre um keine Diskussion anzufangen

mfg

Marcus

Herbert
19.01.2007, 16:53
So ganz ist die Aussage nicht richtig, dass es egal ist, ob der Österreicher nen deutschen oder nen Kroatischen Schein hat, da Kroatien nicht in der EU ist.
Vergleich zum Auto FS:
EU schein muß nicht umgeschrieben werden (in Deutschland _österreich weiß ich nicht)
Nicht EU-Schein muß nach einem halben Jahr umgeschrieben werden, ggf. sogar mit neuer Prüfung sonst Fahren ohne Fahrerlaubnis

Aber es ist soviel darüber geschrieben worden - dass ich hier aufhöre um keine Diskussion anzufangen

mfg

Marcus

Bootsführerscheine und um die geht es und nicht um Autoführerscheine.
Es ist überhaupt nicht relevant wie die Autoführerscheine abgehandelt werden denn ein vergleich ist nicht möglich außer für falschmeldungen.
Die EU hat nix aber auch gar nix mit Bootsscheinen zu tun, den es gibt weder EU noch Internationale regelungen und das müßten zumindest die Schreiber wie du wissen, oder gehe ich falsch das du das nur so abhandelst ?

thball
19.01.2007, 16:57
Hallo,

also bitte - die Führerscheindiskussionen sind doch die schönsten Threads... :D

Hier mal ein Link:

http://www.guardiacostiera.it/de/blunumber.cfm

Da steht was wenn man diese Nummer vom Festnetz aus anruft bekommt man eine "Verbindung mit der Juristisch kompetenten Capitaneria di Porto".

Vielleicht können die weiterhelfen? Frag doch dort mal nach... Denke, dass dort jemand auch Englisch spricht.

Das Ergebnis aber bitte hier veröffentlichen!!! :erbost :D

Herbert
19.01.2007, 17:01
@ Marcus
Bootsführerschein für Küste
Also nach deinem wissen darf jeder EU Bürger mit jedem Bootsführerschein der für die Küste bestimmt ist und in einem EU Land erworben wurde auch in Deutschland fahren. Also auch mit Polnischen, Rumänischen darf ein Österreicher in Deutschland fahren nur mit einem HR Patent nicht da nicht in der EU.
:futschlac :futschlac
Wenn das so ist auf nach Polen Tschechei usw.

Ferdi
19.01.2007, 19:43
Hallo,

also bitte - die Führerscheindiskussionen sind doch die schönsten Threads... :D

Hier mal ein Link:

http://www.guardiacostiera.it/de/blunumber.cfm

Da steht was wenn man diese Nummer vom Festnetz aus anruft bekommt man eine "Verbindung mit der Juristisch kompetenten Capitaneria di Porto".

Vielleicht können die weiterhelfen? Frag doch dort mal nach... Denke, dass dort jemand auch Englisch spricht.

Das Ergebnis aber bitte hier veröffentlichen!!! :erbost :D

Tom,
hat der Dodl doch schon gemacht und von den Italienern eine verbindliche Auskunft, sogar schriftlich, bekommen, dass er den österr. Küstenschein, also den FB2 braucht, oder den italienischen natürlich. Aber wenn er es selber schreiben würde, wär's noch gscheiter.


PS: Herbert - interessant. da tauchen ja Sachen auf, die noch nie behandelt bzw. so geschrieben wurden :nixweiss :ka5 .

Aslo lasst uns eine weitere Fortsetzung der "unendlichen Geschichte" schreiben :17 :lachen .
Vielleicht schreibt ja auch mal einer rechtsverbindlich, dass ich mit meinem neuen E zu B FS mit dem Boot nicht nur auf der Strasse weltweit, sondern auch am Wasser weltweit fahren darf :D :nuts .

dodl
19.01.2007, 23:55
http://www.schlauchboot-forum.com/forum/showpost.php?p=55379&postcount=8

cu
martin

Herbert
20.01.2007, 00:06
Das glaube ich sogar das Martin das schriftlich bekommen hat nur ob der Kapitän richtig geantwortet hat .....
Und schreibt Italien überhaupt einen Schein vor, wenn es das Heimatland nicht vorschreibt.
Klar wird ein HK antworten wenn ich ihm schreibe das ich Ösi bin ob ich mit dem HR Patent fahren darf.

Wenn jetzt von mehreren, die ich zu den wissenden zähle es eher so formulieren das es der Ösi Ministeriumsseite entspricht glaube ich denen mehr als einen Luka Kapitän.
Was so ein regional Chef alles nicht kennt, kennen wir ja auch aus Kroatien.

Fakt ist doch das man wenn das Heimatland keinen Schein vorschreibt auch keinen braucht, außer das befahrene Land schreibt vor einen zu besitzen wie zb. HR. Sonst gilt die Regel wie in D da können Ösi und alle Länder die keinen Schein vorschreiben ohne Schein 1 Jahr fahren.
wenn das nicht stimmen würde hätte es kaum ein Redakteur der Boote Zeitschrift im Forum geschrieben.

Wenn die in Italien jetzt einen Ösi mit HR Schein anhalten kann ihm rechtlich nix passieren, nur Urlaubsmäsig etwas Zeit verlieren.

Hatte schon einer von euch Probleme in Italien mit einem HR Schein ?
Ich kenne keinen und ich kenne sehr viele, und ich nehme an das es Edwin von Sailornet genauso geht wie mir.
Ich kenne aber auch einige die mit einem HR Patent in Italien fahren und auch ihr Schiff dort liegen haben.
Dann kennen auch einige einen FELIX (ÖSI) aus div.Foren, der immer fischen fährt mit 2. Wohnsitz in Italien, der fährt mit einem SBF SEE.

Mir ist es im Grunde wurscht wo wer mit was nicht oder doch fahren darf,
nur bei Aussagen wie Autoführerschein, Versicherungen und EU wundere ich mich woher hat der Schreiber das den das ist 100 % falsch im kontex der Bootsscheine. Und wie soll so ein Falschmeldungsverbreiter dann über die Ösi Patente wirklich Bescheid wissen.

Dann kommen noch die Deutschen die auch noch mitschreiben ohne zu berücksichten das es um Ösi geht obwohl jeder wissen sollte das Schein Sache Ländersache ist und nicht EU Sache.
Wenn es für Deutsche so ist dann ist es eben so aber eben nicht für Osi,
Leider ist es so, sonst gäbe es einen SBF See bei uns und da würde kein ÖSI nur eine Zeile schreiben selbst ich nicht :chapeau

Herbert
20.01.2007, 00:30
Nachtrag:
Hab jetzt erst den Link von Martin gelesen.
Sagt nicht wirklich was aus außer vielleicht für die Deutschen.
Kein Wort darüber das die Bestimmungen des Heimatlandes gelten und das ist eben der Punkt.

Wenn ich es jetzt so lese
Aha, ich MUß einen Schein haben ist doch klar,
aber was machen die Norweger, Engänder und ebenso die Ösi
Die können doch sicher nicht bei den einen so sagen und bei den anderen so.
In Deutschland ist es eindeutig, es gelten die Bestimmungen ( Vorschriften) des Heimatlandes.
Ich denke das wird in den meisten Ländern so gehandhabt.

Ferdi
20.01.2007, 10:43
Herbert,
schön und gut - ich nehm auch den "Falschmelder" auf meine Kappe - darf ich mich dann auch auf Dich berufen, wenn sie mich in Italien an die Kette legen und besuchtst Du mich auch täglich in den venezianischen Bleikammern ? :17 :lachen

wie viel weiter oben schon geschrieben - als sogenannt Falschmeldung :17 - wir sind genau an dem Punkt, an dem wir schon immer waren - Auslegungssache und keiner kennt sich wirklich aus. Und ausserdem ist es von Land zu Land komplett unterschiedlich. Und wie die einzelenen Staaten das wirklich regeln wissen wir zum Großteil nicht, weil wir keine Präzedenzfälle kennen :nixweiss . Auf jeden Fall ist man mit einem "staatlich anerkannten Schein" mehr auf der sicheren Seite als mit sonst irgendeinem, und sei er aus "Maghrebinien" .

bernhard
20.01.2007, 12:36
so, jetzt ätz ich wieder mal mit.

würden wir all die zeit zusammenzählen, die hier verbraucht wird, um über gültigkeit, oder ungültigkeit von patenten zu spekulieren, verwenden um entweder zu lernen, oder um zu arbeiten, um die kosten des österreichischen patentes zu verdienen, dann hätte die gesamte österreichische schlauchboot-gemeinde schon den fb2 erlernt und bezahlt, und ein gutes drittel wäre schon auf dem weg zum fb3. kann gut sein, daß der eine oder andere sich schon mit astronavigation auseinandersetzt, um zum fb 4 zu gelangen.

ende mit geätze....:17

thball
20.01.2007, 12:36
Hallo Herbert,


wenn das nicht stimmen würde hätte es kaum ein Redakteur der Boote Zeitschrift im Forum geschrieben.

jetzt nix gegen Deinen Karl Otto, aber auch der ADAC, DMYV hat sich schon geirrt! Von Journalisten ganz zu schweigen... :zwinkern


Wenn die in Italien jetzt einen Ösi mit HR Schein anhalten kann ihm rechtlich nix passieren, nur Urlaubsmäsig etwas Zeit verlieren.

Jetzt machst Du eine Rechtsauskunft, die so anscheind nicht ganz sicher ist. Insbesondere wenn, wie Ferdi sagt, Dodl von den zuständigen Ämtern eine ganz andere Auskunft bekommen hat.


Hatte schon einer von euch Probleme in Italien mit einem HR Schein ?
Ich kenne keinen und ich kenne sehr viele, und ich nehme an das es Edwin von Sailornet genauso geht wie mir.
Ich kenne aber auch einige die mit einem HR Patent in Italien fahren und auch ihr Schiff dort liegen haben.
Dann kennen auch einige einen FELIX (ÖSI) aus div.Foren, der immer fischen fährt mit 2. Wohnsitz in Italien, der fährt mit einem SBF SEE.

Mir ist es im Grunde wurscht wo wer mit was nicht oder doch fahren darf,
nur bei Aussagen wie Autoführerschein, Versicherungen und EU wundere ich mich woher hat der Schreiber das den das ist 100 % falsch im kontex der Bootsscheine. Und wie soll so ein Falschmeldungsverbreiter dann über die Ösi Patente wirklich Bescheid wissen.

Mir ist ja im Prinzip auch wurscht, den wir haben ja unseren passenden Schein... :futschlac


Dann kommen noch die Deutschen die auch noch mitschreiben ohne zu berücksichten das es um Ösi geht obwohl jeder wissen sollte das Schein Sache Ländersache ist und nicht EU Sache.


Genau - wir Deutsche wollen Euch ja nur helfen, dass ihr legal auf's Wasser kommt. Da steckt keine böse Absicht dahinter. Außerdem geht es ja hier um das HR in I und nicht um die A Scheine...

Darum mein Link auch zum höchsten Hafenamt von Italien. Und wenn die Nein sagen (und so scheint es ja), dann geht halt nix mit dem HR-Patent in I. Auch wenn nicht alle der itali. Küstenwache dies anscheinend so eng sehen.

Ruf halt selbst die Nummer an und lasse Dich beraten - ich werde es mangels Interesse nicht tun! :zwinkern

Wenn ich aus A kommen würde, würde ich eher den SBF machen. Wieso? Wäre jetzt keine Frage der Qualität, sondern der SBF ist in deutsch ausgestellt, der deutschen Sprache seit Ihr fast (hihi) mächtig, der SBF ist sehr bekannt (gibt einfach sehr viele reisefreudige Wassersportler aus D) und zur Not kannst noch sagen, dass mal in D gewohnt hast (kann eh niemand nachvollziehen)... :D

Wäre mal interessant wie es einem Vorarlberger geht der das Bodenseeschifffahrtspatent (BSP) hat. Vielleicht kann man das auch in den SBF Binnen umschreiben? Dann theoretische Prüfung (Navteil nicht vergessen) und schon hat man den SBF See. Immerhin MUSS man gem. BSO sogar das BSP aus A in eines aus D umschreiben wenn man den Wohnsitz nach D verlagert. Und das Landratsamt Lindau macht sogar Prüfungen in Lochau (A) :D

Mein Fazit: Eine sichere Aussage gibt es einfach nicht. Darum meine Empfehlung beim italien. Hafenamt nachfragen (ggf. jedes Jahr neu - manchmal ändert sich ja was) und das akzeptieren oder bewusst ohne "passenden" Führerschein fahren weil es sonst halt nicht geht und zumindest mit der eigenen Versicherungen das klären um wenigsten von dieser Seite keine offene Flanke zu haben.

Vielleicht kann ja Martin die Antwort aus Italien hier mal veröffentlichen!?

Herbert
20.01.2007, 12:59
@Ferdi :trink
Wir kennen uns ja von Aug zu Aug :D dich meinte ich sicher nicht.
Keine Frage man ist mit dem Ösi Schein auf der besseren Seite zumindest brauchst du nicht den Behörden in Italien beweisen das Österreich keinen Schein vorschreibt.
Bei Martins Antwort, die er aus Italien bekommen hat, ist die Frage nicht wirklich beantwortet worden wie es sich verhält wenn der Staat kein Patent vorschreibt.

Ferdi du hast doch auch den HR Schein du könntest doch als Tester so einen Fall schaffen :chapeau
Dir würde ich es auch 100 % abnehmen wenn du mir schreibst nix HR Patent
Denn bei dir bin ich mir sicher das du das wertfrei behandelst.

Sollte es wieder erwarten dich in ein Kellerloch befördern dann verspreche ich dir das ich dich besuche und in diesem Forum schreibe das ich ein Falschmelder bin :marteau :cognemur Diese Figuren sind für mich bestimmt :D
Es wird doch sicher im Forum User geben die mehrer Scheine haben .z.B.
D mit SBF See und HR Schein oder Ösi mit SBF See oder FB2 und HR Schein.
Warum versucht man das nicht in der Praxis zuerst den " falschen " Schein rauszurücken und ein wenig auf das Ministerium zu verweisen das wir keine verpflichtung haben bzw auf die anderen scheinlosen Länder zu verweisen bevor die Kette kommt. :D
Wäre doch gut wenn wir echte Praxistest im Forum hätten und nicht vermutungen. Bin mir fast sicher das es auch da 2 Abhandlungen geben könnte. :D Das einzige Problem wird halt sein das ihn keiner kontrolliert :D
Warten wir`s mal ab ob einer schreibt mich haben sie nicht fahren lasse.

Herbert
20.01.2007, 13:25
@Tom
Wenn ich aus A kommen würde, würde ich eher den SBF machen. Wieso? Wäre jetzt keine Frage der Qualität, sondern der SBF ist in deutsch ausgestellt, der deutschen Sprache seit Ihr fast (hihi) mächtig, der SBF ist sehr bekannt (gibt einfach sehr viele reisefreudige Wassersportler aus D) und zur Not kannst noch sagen, dass mal in D gewohnt hast (kann eh niemand nachvollziehen)... :D :D :D
Das habe ich mir auch schon oft gedacht :D denn eines ist auch sicher, in HR fragt dich eh keiner und damit kann ich auch in D fahren :D das ganze noch mit Binnen zusammen und dann bist aus dem Schneider :D preiswerter und mit weniger Aufwand besser gehts nicht. In Italien wird es sicher auch keinen interessieren.

Na ja, Wohnsitz das könnte man ja auch beim HR Schein anwenden, nur klingt es eben mit deutschem Wohnsitz besser :D
Wenn wir das aber so handhaben werden wir nie rausbekommen wie es sich wirklich verhält und ich denke das möchten doch einige wissen sonst gäbe es ja das Thema nicht.

@Bernhard
so, jetzt ätz ich wieder mal mit.

würden wir all die zeit zusammenzählen, die hier verbraucht wird, um über gültigkeit, oder ungültigkeit von patenten zu spekulieren, verwenden um entweder zu lernen, oder um zu arbeiten, um die kosten des österreichischen patentes zu verdienen, dann hätte die gesamte österreichische schlauchboot-gemeinde schon den fb2 erlernt und bezahlt, und ein gutes drittel wäre schon auf dem weg zum fb3. kann gut sein, daß der eine oder andere sich schon mit astronavigation auseinandersetzt, um zum fb 4 zu gelangen.
du hast genau die Frage beantwortet die Eingangs gestellt wurde, nur das hilft nicht, ob man kann oder nicht.

@Martin
Sehr interessant - die Leut die sich so sicher sind mit ihrem deutschen Lappen fahren zu können, obwohl Wohnsitz in Österreich, die könnten im Ernstfall eventuell böse überrascht werden :-)
richtig, nur denke ich das eben der SBF einen besseren Ruf hat.

Da nützt es dann auch nix, wenn man mit einem österreichischen gewerberechtlichen Urteil wachelt...
das verstehe ich jetzt nicht hab ich was versäumt :nixweiss
Oder spielst du auf Ausbildungsschiffe an :chapeau

Die Schlüsselwörter hier, sind wohl "anerkannt" und "Wohnsitz-Staat"
eines fehlt noch, die Bestimmungen des Heimatlandes :ka5