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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kennzeichnungspflicht des Bootes im Boddengewässer?


Dieter B.
30.01.2007, 18:12
Oha, ein Bekannter von mit hat Probleme gehabt mit der Wasserschutzpolizei. Es geht um die Kennzeichenungspflicht von Kleinfahrzeugen. Die entsprechende Verordnung liegt mir vor und deswegen eine Blitzanfrage an die wissenden Kollegen:

"In den Boddengewässern um Rügen herum, also speziell zwischen Rügen und Hiddensee braucht ein motorisiertes Sportboot ( 5 m Boot und 30 PS AB) doch kein Kennzeichen führen? Oder???"


Danke, Dieter

Michel
30.01.2007, 18:21
Nein,

ein Kennzeichen braucht man nur Binnen.

Dieter B.
30.01.2007, 18:35
Nein,

ein Kennzeichen braucht man nur Binnen.


Ja, ist klar Michael, ich will hier extra auch nicht näher auf den Stress mit der WS eingehen, sondern nur GANZ SICHER abklären, dass die Boddengewässer eben nicht im Geltungsbereich der Binnen-Schifffahrts-Straßen-Verordnung liegen. Ist für mich ja eigentlich auch klar, darum verstehe ich den Stress auch nicht .


Dieter

hausmeisterkrause
30.01.2007, 18:46
Dieter,

schau mal hier:

Gesetzliche Bestimmungen

Die gesetzlichen Bestimmungen sind wie in den meisten Teilen Deutschlands sehr komplex und in weiten Bereichen unverständlich. In den Bodden regeln neben dem Fischereigesetz von Mecklenburg - Vorpommern die örtlichen Naturschutzgesetze und die Seeschifffahrtsordnung das Angeln.

Im Fischereigesetz ist unter anderem der Erwerb einer Angelkarte und ein Ankergebot (Schleppen verboten !!!) vorgeschrieben. Zusätzlich regelt es die Mindestmaße, Schonzeiten und die Lage von Fischschonbezirken.

Die Fischschonbezirke werden in Ganzjahresschongebiete und Laichschonbezirke unterteilt. Die Ganzjahresschonbezirke sind noch verhältnismäßig gut durch Schilder und Tonnen zu erkennen.

Bei den Laichschonbezirken muss man schon eine Karte zu Hilfe nehmen. Ähnlich verhält es sich mit den Schongebieten für den Nationalpark. Für Ortsunkundige ist es schwer, dies alles zu beachten und so passiert es immer wieder, dass es bei den regelmäßig durchgeführten Kontrollen Ärger gibt.

Die Strafen sind zum Teil nicht ohne und meist lassen die Beamten nicht mit sich reden. Was auch viele nicht wissen, dass in vielen Teilen der Bodden eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 5 bzw. 8 kn gilt. Kontrollen werden auch hier durchgeführt, also sachte mit dem Gashebel umgehen. Die Seeschifffahrtsordnung schreibt u.a. ab 6 PS den Sportbootfüherschein See und die Benutzung eines Ankerballs vor.


(kopiert von www.bodden-angeln.de)

Dieter B.
30.01.2007, 18:58
Dieter,

schau mal hier:



(kopiert von www.bodden-angeln.de)



Danke Werner, das ging tatsächlich schnell.
damit ist der Thread aus meiner Sicht beendet:schlaum .
Alles weitere kann ich wohl bei bodden-angeln.de erlesen.

Gruß Dieter