Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Übermotorisierung
Hallo Freunde,
also die Antwort von dem WSP Beamten ist da:
Hier der Originaltext:
hallo michael,
es gibt mehrere möglichkeiten des handelns.
das wsa stellt ein kennzeichen für das kleinfahrzueg aus.
mit einem bericht durch die wsp versehen, kann dann das wsa das kennzeichen einziehen, da wichtige gründe hierfür sprechen.
zur vorbeugung nach dem pog, kann dem boot die weiterfahrt untersagt werden, wenn ich eine entsprechende gefahr begründen kann (herstellerangaben sind hier ja ausschlaggebend).
ein sicherheitsgespräch mit dem bootsführer mit den inhalten des bgb (schadensersatzpflicht bei grober fahrlässigkeit) wirkt dann sicher auch wunder, da es ja die kohle des bootsführers ist, die im schadensfall weg ist, denn strafrechtlichen teil mal ganz ausgeschlossen.
rechtlich immer eine gratwanderung, da keine verbindlichen rechtsauslegungen vorliegen. der kollege hatte also recht mit seiner aussage.
lieben gruß
michael
Hier übrigens der Link zu Michaels superinteressanten Seite über die WSP:
www.wasserschutzpolizei.de
Nun so richtig klar ist die Gesetzeslage scheinbar nicht, klar ist aber, dass die WSP ein übermotorisiertes Boot stillegen KANN aber nicht MUSS.
:Kapitaen :saenman :Kapitaen
Hallo,
Was Österreich angeht hab ich heute zwar ne Antwort bekommen in der auf ein *.doc verwiesen wird. Das fehlt aber in der mail :)
Muss ich nachhaken...
cu
martin
Morgen,
So, was Übermotorisierung in Wien angeht hab ich heute vom Magistrat eine Antwort bekommen.
Also entweder Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers, oder überprüfen lassen. Das macht das Magistrat nicht selbst. Eine Liste entsprechender Ziviltechniker hab ich hier. Mit dem ausgestellten Schein kann man dann hochoffiziell zulassen was man will. Vorrausgesetzt das Boot haelt das auch aus :D
Ich geh mal davon aus, wenn ich mit 115 statt 100PS dorthin gehe, dann sollte das ohne Umbauten klappen.
Fuer die 100PS (2x50) statt 70 die ich gern haette, muss man sowieso den Spiegel umbauen/verstaerken und das dann abnehmen lassen.
Naja, mich betriffts in absehbarer Zeit nicht. Aber irgendwann mal.....lass ich zwei 50er am Avon röhren :17 :D
cu
martin
PS: Das was der Ziviltechniker da reinschreibt ist einer behoerdlichen Urkunde gleichzusetzen, auf deren Basis man eine amtliche Zulassung kriegt. Das muss dann wohl auch die Versicherung so schlucken :17
Letzten Endes das gleiche wie ne KFZ Einzeltypisierung.
.
Aber irgendwann mal.....lass ich zwei 50er am Avon röhren :17 :D
cu
martin
Martin :wow: :wow: :wow: , dann wirst Du Kreise um die anderen
ziehen. :lachen :lachen oder nee,
Du wirst eine "Acht" um Ferdi und eine "Acht" um Michel fahren und die
beiden spüren nur einen Luftzug (ich auch :wein ) :cool1
Gruss Jörg
@dodl: Du mußt eben unterscheiden, in Österreich wird ein Boot nur entsprechend der Typengenehmigung zugelassen. Wenn ein Ziviltechniker ein Gutachten erstellt, indem hervorgeht, dass das Boot mehr aushält, dann ist das für die Behörde soweit ok.
Wenn du aber das Boot ohne irgendein Gutachten Übermotorisiert zulassen willst, geht das nicht.
In Deutschland ist es aber so, dass das Boot auch ohne Gutachten übermotorisiert ein Kennzeichen bekommt.
Und genau hier ist die Problematik, dass anscheinend jeder tun kann, was er will. Sollte es dann zum Unfall kommen, gehn die Probleme erst los.
Weiters kann die WAPO ein übermotorisiertes Boot stilllegen, auch wenn es ein richtiges Kennzeichen hat.
Wie michel schon zitierte, kann, aber muss nicht.
Auf jedenfall denke ich, hat man sicherlich Schwierigkeiten, wenn sowas passiert. Deshalb sollte man halt einfach den Motor nehmen, der vorgesehen ist. Und wenn ein Beamter der Meinung ist, er legt das Boot still, weil es den Herstellerangaben nicht entspricht und deshalb ein Risiko darstellt, dann beweise mal das Gegenteil. Ich denke, der Bootsfahrer ist in solch einem Fall immer zweiter.
Das mit der Urkunde ist soweit fast richtig. Der Ziviltechniker stellt eine Urkunde aus. Er ist aber auch in letzter Instanz dafür verantwortlich, was er da schreibt. Die Behörde geht daraufhin vom Umstand aus, dass der Ziviltechniker keinen Blödsinn reinschreibt. (PS.: man wird in Österreich nicht so schnell anerkannter Ziviltechniker, der sowas machen darf !)
Das ist übrigens auch beim Auto so, wenn du was änderst (zB tiefer legen, andere Gurte oder Fahrwerk usw) muss das ein Ziviltechniker überprüfen.
Ist sozusagen nichts anderes als in D der TÜV.
Hiya,
Jo berny, aber was anderes hab ich nie gemeint. Ob die Überprüfung die 45er oder ein Ziviltechniker macht, is mir egal. Fuer mich wesentlich ist, und das is das eigentlich geniale, ich kann zulassen was ich will, solange das Boot es aushaelt und hab das dann amtlich in den papieren.
Da kann glaube ich auch die Versicherung nix dran ruetteln.
Die Überprüfung stoert mich nicht mal, ist ja in meinem eigenen Interesse dass es haelt. Trau ich mir auch zu. UND, der Ziviltechniker kostet tatsaechlich nicht viel mehr als eine Mechanikerstunde beim Renault :lachen
Noe ich bin echt happy mit dem Schreiben der MA45.
Das hat dann wenigstens Hand und Fuss, und im herzen bin ich ja ein alter Pragmatiker :D
cu
martin
Hallo Freunde,
hier nochmal ein Bild, was mir Frank eben gemailt hat:
http://www.michael-neuner.de/sbfneu/misc/drueber.jpg
Das nenne ich Übermotorisierung, ein Bombard Explorer mit 225 PS Suzuki
:wow: :wow: :wow:
Hallo Freunde,
hier nochmal ein Bild, was mir Frank eben gemailt hat:
http://www.michael-neuner.de/sbfneu/misc/drueber.jpg
Das nenne ich Übermotorisierung, ein Bombard Explorer mit 225 PS Suzuki
:wow: :wow: :wow:
der kann aber nicht mehr Vollgas geben :lachen .
Ich weiß net :nixweiss :nixweiss
was wollt ihr????-----
Rennen fahren???----
keiner darf mich überholen???-----
ich bin der schnellste????----
Ich gehe zum Spass auf´s Wasser !!
Hallo Freunde
Wie verhält sich die Sache eigendlich? Wenn ich ein Schlauchboot mit einer von Seiten des Herstellers angegebenen max. Motorisierung von z.B. 100 PS mit einem Motor von 115 PS behänge?Lieben Gruß
Andreas
Hi
habe den Thread mit Interesse gelesen, ich glaube hier werden Begriffe wie Zulassung, Registrierung und Auto und Boot durcheinandergebracht.
Ein Auto braucht eine ZULASSUNG um in den Strassenverkehr gebracht zu werden, entweder per Serie - die darf dann nicht verändert werden, d.h. man darf nicht einfach größere Reifen verwenden oder als Einzelzulassung, dann wird vorher gestestet (TÜV)
Ein Boot bedarf KEINER Zulassung um am Verkehr teilzunehmen, solange es nicht gewerblich genutzt wird. Die Angabe der Motorisierung ist eine EMPFEHLUNG des Rumpfherstellers - nicht mehr. Die CE Plakette ist eine europäische "Empfehlung" und eine Conformitätserklärung für das "in den handel bringen" des Bootes.
Die Registrierung z.B. bei der WSA ist keine Zulassung im technischen Sinn, sondern nur die Dokumentation eines Verantwortlichen, der im Zweifel die Haftung übernimmt, das WSA Papier dokumentiert noch nicht einmal das EIGENTUM an dem Boot.
Überlegt mal wenn der Hersteller sagt 80 bis 120 PS, WELCHE PS sind dann gemeint (wenn der Hersteller z.B. aus England oder USA kommt) ? Was ist wenn ihr nur 30 PS hinhängt, werdet Ihr dann wegen UNTERmotorisierung aus dem Wasser gezogen ? Was ist wenn Ihr mit einem Düsenantrieb fahrt, wird dann der Rückstoß oder die elektrische Leistung oder die Leistung der internen Pumpe gezählt?
Der Skipper ist dafür Zuständig, dass sein Boot verkehrssicher ist sonst niemand!!
Hai
Roland
Beim Wsa
musst du einen Kaufbeleg/Vertrag vorlegen .....
um eine Zulassungsnummer zu bekommen!
Hai
Roland
Beim Wsa
musst du einen Kaufbeleg/Vertrag vorlegen .....
um eine Zulassungsnummer zu bekommen!
Hi
Ja das bedeutet ja nicht dass Du der Eigentümer bist (ich nehme an Du meinst das) , was ist wenn Du den vereinbarten Kaufpreis nicht oder nicht ganz bezahlst ? Dann bist Du zwar Besitzer, aber nicht Eigentümer :new
Für den Flaggenschein mußt den Eigentumsübergang nachweisen !!!!! :cool1
ok
mein Boot ist Mein Boot
Und bezahlt!
Darum geht es nicht!
ich habe ein /fahre "Rip" ohne Schlauch mit zulassung vom WSA
(Hersteller Eigenbau)
Bei WSA kannst du "alles" anmelden!!!
wichtig ist du bezahlst die anmeldung!!!
ok
mein Boot ist Mein Boot
Und bezahlt!
Darum geht es nicht!
ich habe ein /fahre "Rip" ohne Schlauch mit zulassung vom WSA
(Hersteller Eigenbau)
Bei WSA kannst du "alles" anmelden!!!
wichtig ist du bezahlst die anmeldung!!!
Jetzt sind wir beieinander - SI alles anmelden, keine TECHNISCHE prüfung, damit keine Zulassung im Sinne von TÜV und ob du 10 oder 200 PS dahinterhängst ist der WSA egal oder
Brauch ich
TÜV????
Wer Sagt das???
(Ich bin Zugelassen und Versichert)
N#abend,
Ja, das haben wir ja lang diskutiert. Du meldest dein Boot beim WSA an, keiner kuemmert sich was am Spiegel hanegt, keiner weiss was die Versicherung im Schadensfall sagt, wenn du ueber der empfohlenen Motorisierung des Herstellers liegst.
Da lerne ich den österreichischen Bürokratismus zu schaetzen, der mir nach technischer Überprüfung (egal ob Behoerde oder Ziviltechniker) einen Persilschein ausstellt. Das taugt mir, da hab ich ein behördliches Papier incl. techn. Überprüfung und so meld ich das der versicherung.
In D scheints da eine gewisse Rechtsunsicherheit zu geben.
Wir haben ja auch den Thread mit dem 480er Wiking und 135PS. Das seh ich garnicht so eng, da gingen noch 70PS mehr. Technisch ist das alles keine Affaere. Ich hab mir mal das Boot vom Ferdi genau angesehen und ich wage zu behaupten, dass man da ohne Umbauten 115PS statt der vom Werk angegebenen 75 dranhaengen kann. Spiegel doppelt so dick wie meiner und 5cm dicke Stringer im Rumpf. Das haelt die Kiste aus und wenn der Techniker sein OK gibt ist das Boot mit 40PS Uebermotorisierung hochamtlich zugelassen. Ja WENN sie das wird.
Fuer eine pragmatische Beamtenseele wie mich ist es aber ein schoenes Gefuehl, wenn ich das in meinen Paieren stehen habe und die Versicherung das Schlupfloch, dass sie in D scheinbar hat, hier eben nicht hat.
Das Statement von Dax im anderen Thread bleibt aber gueltig. Wer braucht ein 480er Boot mit 135PS?? Das ist in der Praxis wie ne Fusskette. Hecklastig, schwer zu handlen, bei Seegang auf laengere Strecken nur mit 4 Takter zu fahren, weil mir sonst die Kerzen voellig verölen. Mit sowas heiz ich auf Seen und Flüssen rum, am Meer hab ich die Bedingungen nie, um den motor auf 2500-3000rpm zu bringen. Da ist das Boot und dessen Rumpfdesign am Limit. Meines steckt einiges weg und ich weiss das zu schaetzen, aber nach langer und sehr intensive Bedenkzeit überhole ich lieber meinen 50PS Motor (nochmal: 50PS!) als dass ich nen 70er ranhaenge. Denn in der Praxis ist bei etwa 35-40kmh fuer ein 480er Schluss wenn man nicht wirklich mit Stossdaempfer unterm Sitz anfaengt. Uebersteigt die Wellenhoehe 50cm ist bei der Bootsgroesse der Ofen aus, da fahr ich maximal fuer ein paar Minuten >40kmh, denn es schlaegt und wird eher unangenehm. Natuerlich muss ich mit der Schmach leben, dass mich bei glattem Wasser ein mit 30PS motorisiertes, zerlegbares Zodiac gnadenlos abstaubt. Aber ich koennte mir nicht vorstellen, wie ein max motorisiertes Boot bei den alltaeglichen Wellen, einen fuer einen 2 takter gesunden Drehzahlbereich fahren koennte, sofern es nicht einen grob unterdimensionierten Prop faehrt.
Die Übermotorisierung halt ich heute demnach fuer ein eher akademisches Problem fuer Fahrten unter Idealverhaeltnissen, ala screamandfly etc...
Da geht sowas. Ab 3Bft is der Ofen aus.
Prost Mahlzeit und CU
martin :)
edit: Ein Dutzend Fehler ausgebessert und sicher noch ein paar uebersehen :D
Brauch ich
TÜV????
Wer Sagt das???
Niemand - stimme Dir doch gerade ZU!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
N#abend,
Da lerne ich den österreichischen Bürokratismus zu schaetzen, der mir nach technischer Überprüfung (egal ob Behoerde oder Ziviltechniker) einen Persilschein ausstellt. Das taugt mir, da hab ich ein behördliches Papier incl. techn. Überprüfung und so meld ich das der versicherung.
Bitte welches Papier das Rechtssicherheit gibt ?????
In D scheints da eine gewisse Rechtsunsicherheit zu geben.
Das sehe ich nicht so, bei uns gibt es das (Pseudo)Problem nicht !
Die Übermotorisierung halt ich heute demnach fuer ein eher akademisches Problem fuer Fahrten unter Idealverhaeltnissen, ala screamandfly etc...
Da geht sowas. Ab 3Bft is der Ofen aus.
Prost Mahlzeit und CU
martin :)
Und was machen die vielen RIB's die bei 10 und 11Bft erst rausfahren??????
(z.B. als SAR)
Übermotorisierung gibt es nicht, denn du bist ja nicht gezwungen permanent mit Vollgas zu fahren :cool1
Und was machen die vielen RIB's die bei 10 und 11Bft erst rausfahren??????
(z.B. als SAR)
Übermotorisierung gibt es nicht, denn du bist ja nicht gezwungen permanent mit Vollgas zu fahren :cool1
Diese RIB's sind 2-3 mal so lang wie ein 480er und haben Gurte, helme, righting bag, Ullman Sitze und so weiter. Der faengt gerade an ein bissl zu schaukeln, wenn ich als Verdraenger in die Hosen........du weisst schon :)
Natuerlich bin ich gezwungen einen gewissen Drehzahlbereich einzuhalten. Hab ich oben erwaehnt. Wenn ich zu lange langsam fahre verölen mir die Kerzen komplett. Also muss ich zwar nicht Vollgas fahren, aber ueber 2500 sollt ich mit einem alten 2 Takter schon kommen. Das wird aber irgendwann ein bissl schwierig.
Rechtssicherheit gibt mir in A die behoerdliche Zulassung incl techn. Abnahme. Wenn ich das der Versicherung mit der korrekten Motorisierung so melde, dann kommen die nicht ums Zahlen rum.
cu
martin
Matt_CDN
26.04.2005, 00:47
Das hauptproblem ist IMO die versicherung. Wer sich nicht um versicherungsschutz schert kann alles ans boot haengen.
Wenn man ein Unfall mit dem boot hat und am heck hingen 200 PS statt 115 PS dann hat die versicherung einen grund um einen wegen grober fahrlaessigkeit dranzukriegen... besonders wenn der unfall oder schaden auf den motor zurueckgefuehrt werden kann.
Da man hier u.U. mit einem schaden (finanziell und gesundheitlich) spielt sollte man vorsichtig sein.
Matt
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