![]() |
Verdammt, zuspät. :zwinkern
Aber darin wird wenigstens meine Meinung ebenfalls vertreten. |
Immer noch nix neues :sleeping:zwinkern
Die "Jungs" fangen grade mal erst an sich zu "zanken".:duell:marteau :zwinkern Wie hier zu lesen ist. http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&...LGBrgg&cad=rja "Deutscher Bundestag Drucksache 17/9442 17. Wahlperiode 25. 04. 2012 Kleine Anfrage der Abgeordneten Hans-Joachim Hacker, Sören Bartol, Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Uwe Beckmeyer, Martin Burkert, Elvira Drobinski-Weiß, Petra Ernstberger, Gabriele Fograscher, Dagmar Freitag, Martin Gerster, Iris Gleicke, Ulrike Gottschalck, Michael Groß, Gustav Herzog, Gabriele Hiller-Ohm, Johannes Kahrs, Ute Kumpf, Kirsten Lühmann, Thomas Oppermann, Heinz Paula, Florian Pronold, Dr. Frank-Walter Steinmeier und der Fraktion der SPD Geplante Neuregelung für Sportbootführerscheine und Charterscheine Die Fraktionen der CDU/CSU und FDP haben die Bundesregierung im Antrag „Neue Impulse für die Sportbootschifffahrt“ (Bundestagsdrucksache 17/7937) unter anderem aufgefordert, die Regelungen für die Sportbootführerscheine im Hinblick auf eine Anhebung der Grenze für die Führerscheinpflicht auf 11,4 kW (15 PS) zu ändern sowie die Gebiete für die Charterscheinregelung auszuweiten. In einer Anhörung des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung des Deutschen Bundestages wurden seitens der eingeladenen Sachverständigen, vor allem in Bezug auf die genannten Forderungen, erhebliche Bedenken ge- äußert. So hat die Wasserschutzpolizei Brandenburg – in Abstimmung mit den Wasserschutzpolizeien der anderen Länder – eine Anhebung der PS-Zahl für die Führerscheinpflicht allenfalls in Kombination mit der Einführung eines Mindestalters und einer Versicherungs- sowie Kennzeichnungspflicht befür- wortet. Auch die Ausdehnung der Gebiete für die Charterscheinregelung auf die Ostsee und Binnenwasserstraßen mit gewerblichem Verkehr wurde wegen der erhöhten Anforderung an Schiffsführer mehrheitlich abgelehnt. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) sowie mehrere Wassersportspit- zenverbände haben sich im Rahmen der Anhörung ebenfalls kritisch zu der ge- planten Neuregelung geäußert und befürchtet, dass eine Anhebung der Grenze für die Führerscheinpflicht auf 11,4 kW (15 PS) erhebliche Auswirkungen auf den Wassersport und Wassertourismus haben wird. Sollten künftig deutlich schnellere und schwerere Boote ohne Führerschein gefahren werden, so wäre der nichtmotorisierte Wassersport der Gefahr ausgesetzt, auf mehr ungeübte Bootsführer zu treffen, die die grundlegenden Verhaltensregeln auf dem Wasser nicht beherrschen. Trotz der Bedenken der Sachverständigen wurde der Antrag auf Bundestags- drucksache 17/8482 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP am 26. Januar 2012 beschlossen. Dem Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung obliegt nunmehr die Änderung der für die Sportbootschiff- fahrt geltenden Verordnungen. Drucksache 17/9442 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Wir fragen die Bundesregierung: 1. Welche Verordnungen und Gesetze werden im Bundesministerium für Ver- kehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) derzeit im Einzelnen überar- beitet, um die im Antrag „Neue Impulse für die Sportbootschifffahrt“ auf Bundestagsdrucksache 17/7937 enthaltenen Forderungen umzusetzen? 2. Welche Änderungen sind im Einzelnen geplant? 3. Wann sollen die geplanten Änderungen in Kraft treten? 4. Wie gedenkt die Bundesregierung, den in der Anhörung geäußerten Beden- ken der Sachverständigen Rechnung zu tragen? 5. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Erhöhung der PS-Zahl für die Füh- rerscheinpflicht mit der Einführung eines Mindestalters oder einer Versi- cherungs- und/oder Kennzeichnungspflicht für Sportboote zu kombinie- ren? 6. Wenn nein, warum nicht? 7. Auf welche konkreten Reviere und Wasserstraßen soll die Charterschein- regelung ausgedehnt werden? 8. Wie hoch ist der gewerbliche Schiffsverkehr auf diesen Wasserstraßen be- zogen auf die Anzahl der Schiffe und Tonnage pro Jahr? 9. Welche Prognosen zur zukünftigen Entwicklung des gewerblichen Schiffs- verkehrs liegen dem BMVBS für diese Wasserstraßen vor? 10. Auf welchen Bundeswasserstraßen werden weniger als 0,5 Millionen Ton- nen Güterverkehr pro Jahr befördert? 11. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die erwarteten Zuwächse in der Sportbootschifffahrt durch die neuen Regelungen für Sportbootführer- scheine? 12. Wie wird die Bundesregierung im Falle eines erhöhten Sportbootaufkom- mens den daraus resultierenden Gefahren für Schutzgebiete entgegentre- ten? 13. Welche Auswirkungen auf den Wassersport und den Wassertourismus er- wartet die Bundesregierung nach Inkrafttreten der geplanten Änderung der Verordnung? 14. Beabsichtigt die Bundesregierung, für Wasserfahrzeuge, die ohne Führer- schein gefahren werden dürfen, eine Geschwindigkeitsbeschränkung ein- zuführen, und wie hoch soll diese sein? 15. Wie hoch ist bundesweit der Anteil der Bundeswasserstraßen, für die eine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt? Wie hoch ist daran der jeweils bundesweite Anteil für Bundeswasserstra- ßen, auf denen eine Beschränkung a) von 12 km/h oder weniger, b) zwischen mehr als 12 km/h und 20 km/h, c) zwischen mehr als 20 km/h und 25 km/h gilt? 16. Welche Zahlen aus den letzten zehn Jahren liegen der Bundesregierung über festgestellte Geschwindigkeitsübertretungen durch Sportboote vor? 17. Wie hoch ist der Anteil der führerscheinfreien Boote an den festgestellten Geschwindigkeitsübertretungen bezogen auf die letzten zehn Jahre? Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode– 3 – Drucksache 17/9442 18. Wie viele Unfälle wurden von der Wasser- und Schifffahrtspolizei in den letzten zehn Jahren jeweils jährlich registriert, an denen Sportboote oder Charterboote beteiligt waren? Wie viele der registrierten Unfälle ereigneten sich davon jeweils im Be- reich von Schleusen? 19. Welchen Sachstand hat die geplante Einrichtung einer zentralen Unfall- datenbank für die nach Bootstypen differenzierte Erfassung von Unfällen? 20. Wie gedenkt die Bundesregierung, der durch die Änderung der Regelungen für Sportbootführerscheine zu erwartenden weiteren Zunahme von Gefah- rensituationen für Nutzer von nichtmotorisierten Sportbooten Rechnung zu tragen? Berlin, den 25. April 2012 Dr. Frank-Walter Steinmeier und Fraktion" Man darf also doch so langsam zweifeln, ob das vor den Sommer(ferien) noch durchkommt (rechtskräftig wird). :sleeping:nixweiss |
Na wie gut, dass ich die Rechnung von meinem Motor immer dabei hab, in dem der Büchse bescheinigt wird, dass sie auf 5PS gedrosselt ist.
Komm wegen der Uni leider nicht dazu, Führerschein zu machen und der Segelsport-Kurs an der Kieler Universität, während dem man Führerschein erwirbt und nebenbei auch noch 5 Leistungspunkte abstaubt, ist verständlicherweise völlig überlaufen. Gabs eigentlich schon ne Antwort auf diese Kleine Anfrage? Btw.: Ich fahre seit meinem 5. Lebensjahr (1991) mit eigenen Booten auf der Elbe. Zuerst mit nem Opti unter Segel (nur im Hafen), dann mit Aussenborder und später mit Schlauchbooten, die sich nach und nach vergrößert haben :) |
Ich gehe mal davon aus, dass es frühestens Beginn 2013 eine neue Regelung gibt, wobei 5 PS Fs-frei völlig ok sind.
Alles andere wäre - nennen wir es mal - nicht gut. Aber dazu kann man ja bekanntlich geteilter Meinung sein. |
Zitat:
Frage ist doch lediglich, welche Beschräkungen es zu den 15 PS gibt (maxSpeed) und wie nach der Testphase weiter vorgegangen wird. |
Hallo Emil,
die aktuell gültige 5 PS-Regelung finde ich ok. Daher schließe ich mich dem o.g. Papier an, dass bei der Erhöhung der Fs-freien Motorleistung eine erhöhte Gefahr von größeren und schnelleren Booten ausgeht, die von Skippern gesteuert werden, die völlig unbeleckt sind, was die Regeln auf dem Wasser angeht. Und was die eventuell angedachten weiteren Beschränkungen angeht... wer soll z.B. ein Geschwindigkeitslimit, eine Altersbeschränkung o.ä. überwachen? :saenman Die WSP hat, so denke ich zumindest, mit ihren aktuellen Aufgaben so schon genug zu tun. Zudem erkennt man ja auch nicht, welches Boot einen SBF-Inhaber an Bord hat und welches nicht. |
Zitat:
|
Muss die Regelung nicht erst noch beim Herrn Gauck durch die Unterschriftenmappe?
Der Herr Bundespräsident könnte diese doch glaube ich durch sein "Nö" kippen. |
Zitat:
|
Führerscheinfrei 15PS
Ich finde es nicht gut das Boote bis 15Ps Führerschein frei gefahren werden
können. Ich bin heute auf der Mosel gefahren mit einem 9,5 Ps Schlauchi und ohne die wichtigsten Regeln zu kennen ist es doch gefährlich. Es gibt noch andere auf dem Wasser. |
Kommt m.E. auch immer noch drauf an, wo der 15er dran hängt.
An einem solo gefahrenen 2,50er Schlauch ist schon es recht nett, am 6er Festrumpf-RIB mit 4 Tauchern und voller Ausrüstung eher langweilig. Pauschalisieren sollte man das also nicht. Meinen See-Lappen habe ich auch nur gemacht, weil ich nicht auf die 15PS-Regelung warten wollte. Dafür oder dagegen ... ich freue mich auf jeden Fall, dass ich mehr als 15PS an meinem Boot habe und haben darf. :D |
Was heisst die 15 PS Regelung ist durch?Hab ich das schon verpasst???
|
Die ist durch den Bundestag. Jetzt muss die nur noch auf dem Weg durch die Behörden und Ministerien in Gesetzesform gegossen und am Ende im Bundesanzeiger veröffentlicht werden, um wirksam zu werden.
Und wie man weiß, arbeiten Behörden langsam. Also wirds diesen Sommer wohl noch nix mit 15PS Führerscheinfrei^^ |
also ich gehöre auch zu den vertretern der meinung, dass 5 ps frei genug sind, damit kann man an angelbooten maximal die meist zulässige höchstgeschwindigkeit in unser gegend von ~10km/h erreichen. wenn ich mir vorstelle, dass da demnächst irgendwelche typen die das erste mal im boot sitzen (weil jetzt dürfen sie ja auch ohne pappe) mit über 30km/h übers wasser ballern... Sicher für die hausbootvermieterfraktion super, aber vllt sollte man das nicht auf die leistung beziehen sondern auf die maximale geschwindigkeit. man verleiht ja auch keinem führerscheinneuling einen porsche....
|
muss dann nicht auch die privathaftpflicht geändert werden?
glaube nämlich, dass die nur bis 5ps übernimmt?! gruß alex |
oh daran habe ich noch garnicht gedacht und denke es werden auch viele andere nicht dran denken und wenn jemand mit über 20km/h am kopfgetroffen wird.... sollte der andere eine privathaftpflicht haben die greift...
|
Naja, 15PS sind nicht gerade der Porsche und wenn man sich überlegt, dass sogar Segler ständig um Haaresbreite an ankernden Booten mit gesetzter Alpha vorbei eiern (einfach mal eben über das Ankerseil) und so die an der Ankerleine ihre Deko abhängenden Taucher gefährden ... oder an die Kiter und Surfer, die auch ohne Lappen unterwegs sind und die ständig Taucherbojen als Wendemarkierungen missbrauchen ... Und dann die halbgaren Typen auf ihren Jetskis, die auch mit 250PS ohne Lappen fahren (wer schneller als die WaPo ist ...), da sind mir 15PSige Schlauchboote um einiges lieber.
Warten wir es doch erstmal ab. Wird sicher weniger problematisch, als Otto Pauschal-Pessimist zu wissen meint. ;) Achso: Versicherungen decken i.d.R. das ab, was ohne Führerscheinpflicht führerscheinfrei gefahren werden darf. |
Die Frage lautet, macht ein Führerschein die Fahrstrassen sicherer?
Wozu gibt es einen Binnenschein? Die wenigen abweichenden Bestimmungen des Seescheins könnte man leicht in einem gemeinsamen Dokument unterbringen. Wichtiger als das Scheingefecht wäre m.E. eine Kennzeichnungs und Versicherungspflicht mit gleichen Standart Europaweit. Die Prämien könten dabei den Zwang zum Schein indirekt fördern, wenn sie die Inhaber wesentlich besser stellen würden. Ob man mit 15 Ps wesenrlich mehr Blödsinn veranstalten kann als mit 5 Ps, das bezweifle ich mal. Wobei 5 Ps auf der Ostsee eine wesentlich größere Gefährdung darstellen. Aus meiner Sicht ist die Änderung, ob 10 Ps oder 15 Ps, sinnvoll. Das der DSV und Verbände nicht begeistert sind, ist klar. Ihr Einfluss und ihre Bedeutung reduziert sich dementsprechend. Ps. Ich habe einen Führerschein.......:Kapitaen |
Zitat:
|
Da ich ja gerade ganz frisch mit dem Thema zusammen kommen, kann ich bisher nur sagen, daß ich ich sehr froh bin mich für den SBF Binnen angemeldet zu haben. Was da alles in den Unterlagen steht, da kommt man doch nie drauf, wenn man sich da nicht mal mit beschäftigt hat. Aber es gibt ja auch genügend Personen mit genügend Selbstbewusstsein, die alles mal eben locker machen. Können wir dann in der Zeitung von lesen :futschlac
|
Zitat:
Wenn man Interesse an einer neuen Sache hat,beschæftigt man sich doch eigentlich im Vorfeld damit ?! Warum beschæftigen sich einige,sowie du zum Beispiel, erst mit der Materie,wenn sie dafuer viel Geld bezahlen,sprich den Fuehrerschein machen (muessen) ? Ich bin seit 30 Jahren auf dem Wasser mit eignem Boot......ohne Schein und hier in der Bootsnation Norwegen sind es 100 000de auch ,ohne das die Zeitungen mit Schreckensnachrichten ueberquellen.... Ein Schein hat befæhigt lange noch kein Kønnen...:zwinkern :17 |
Habe gerade eine Antwort bekommen, auf meine Frage, wie der Stand
der Dinge im Moment ist : Zitat:
Kurz gesagt, es gibt nichts neues zu berichten :ka5:ka5 |
So hier gibt es nun die Antwort vom 15. 05. 2012 auf die kleine Anfrage vom 25. 04. 2012.
Hier http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/096/1709641.pdf oder falls dort irgendwann weg nun auch hier bei picr : http://thumbs.picr.de/10819697sq.jpg Leider wird nur in der PDF auch die sehr interessante Unfallstatistik für Brandenburg ordentlich dargestellt. :wein Hier die Textversion: elektronische Vorab-Fassung* Deutscher Bundestag Drucksache 17/9641 17. Wahlperiode 15. 05. 2012 Seite 1, Juni 8, 2012, /data/bt_vorab/1709641.fm, Frame Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 10. Mai 2012 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hans-Joachim Hacker, Sören Bartol, Sabine Bätzing-Lichtenthäler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD – Drucksache 17/9442 – Geplante Neuregelung für Sportbootführerscheine und Charterscheine Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Fraktionen der CDU/CSU und FDP haben die Bundesregierung im Antrag „Neue Impulse für die Sportbootschifffahrt“ (Bundestagsdrucksache 17/7937) unter anderem aufgefordert, die Regelungen für die Sportbootführerscheine im Hinblick auf eine Anhebung der Grenze für die Führerscheinpflicht auf 11,4 kW (15 PS) zu ändern sowie die Gebiete für die Charterscheinregelung auszuweiten. In einer Anhörung des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung des Deutschen Bundestages wurden seitens der eingeladenen Sachverständigen, vor allem in Bezug auf die genannten Forderungen, erhebliche Bedenken geäußert. So hat die Wasserschutzpolizei Brandenburg – in Abstimmung mit den Wasserschutzpolizeien der anderen Länder – eine Anhebung der PS-Zahl für die Führerscheinpflicht allenfalls in Kombination mit der Einführung eines Mindestalters und einer Versicherungs- sowie Kennzeichnungspflicht befürwortet. Auch die Ausdehnung der Gebiete für die Charterscheinregelung auf die Ostsee und Binnenwasserstraßen mit gewerblichem Verkehr wurde wegen der erhöhten Anforderung an Schiffsführer mehrheitlich abgelehnt. Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) sowie mehrere Wassersportspitzenverbände haben sich im Rahmen der Anhörung ebenfalls kritisch zu der geplanten Neuregelung geäußert und befürchtet, dass eine Anhebung der Grenze für die Führerscheinpflicht auf 11,4 kW (15 PS) erhebliche Auswirkungen auf den Wassersport und Wassertourismus haben wird. Sollten künftig deutlich schnellere und schwerere Boote ohne Führerschein gefahren werden, so wäre der nichtmotorisierteWassersport der Gefahr ausgesetzt, auf mehr ungeübte Bootsführer zu treffen, die die grundlegenden Verhaltensregeln auf dem Wasser nicht beherrschen. Trotz der Bedenken der Sachverständigen wurde der Antrag auf Bundestagsdrucksache 17/8482 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP am 26. Januar 2012 beschlossen. Dem Bundesminister für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung obliegt nunmehr die Änderung der für die Sportbootschifffahrt geltenden Verordnungen. * Wird nach Vorliegen der lektorierten Druckfassung durch diese ersetzt. elektronische Vorab-Fassung* Korrektur Korrektur Drucksache 17/9641 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Seite 2, Juni 8, 2012, /data/bt_vorab/1709641.fm, Frame 1. Welche Verordnungen und Gesetze werden im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) derzeit im Einzelnen überarbeitet, um die im Antrag „Neue Impulse für die Sportbootschifffahrt“ auf Bundestagsdrucksache 17/7937 enthaltenen Forderungen umzusetzen? Neben den beiden Sportbootführerscheinverordnungen See und Binnen sind das die See-Sportbootverordnung, die Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung sowie die Binnenschifferpatentverordnung. 2. Welche Änderungen sind im Einzelnen geplant? Die Prüfung zur Umsetzung der angesprochenen Forderung des Deutschen Bundestages nach Anhebung der Führerscheinfreigrenze läuft noch. Es liegt ein Verordnungsentwurf vor, der sich in der Abstimmung befindet. Zur Ausweitung der Charterscheinregelung siehe die Antwort zu Frage 7. 3. Wann sollen die geplanten Änderungen in Kraft treten? Es ist angestrebt, die Änderungen im Führerscheinrecht noch in dieser Wassersportsaison in Kraft treten zu lassen. 4. Wie gedenkt die Bundesregierung, den in der Anhörung geäußerten Bedenken der Sachverständigen Rechnung zu tragen? Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) nimmt die geäußerten Bedenken ernst. Sollten aufgrund der anstehenden Änderungen tatsächlich negative Auswirkungen in Bezug auf die Unfallhäufigkeit und -schwere festzustellen sein, wird das BMVBS die entsprechenden Konsequenzen ziehen. 5. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Erhöhung der PS-Zahl für die Führerscheinpflicht mit der Einführung eines Mindestalters oder einer Versicherungs- und/oder Kennzeichnungspflicht für Sportboote zu kombinieren? In der Binnenschifffahrt existiert aufgrund der Vorgaben der Binnenschifffahrtsstraßen- Ordnung sowie der Polizeiverordnungen für Rhein, Mosel und Donau bereits gegenwärtig für Rudergänger ein Mindestalter von 16 Jahren. Hieran soll festgehalten werden. Die Regelungen im Seebereich sollen hieran angeglichen werden. Eine Versicherungspflicht wird nicht eingeführt. Die Regelungen zur Kennzeichnungspflicht werden vorerst nicht geändert. 6. Wenn nein, warum nicht? Im Vorfeld des Bundestagsbeschlusses „Neue Impulse für die Sportbootschifffahrt“ geäußerte Forderungen nach Einführung einer obligatorischen Haftpflichtversicherung in der Sportschifffahrt werden nicht umgesetzt. Dem BMVBS liegen keine Angaben darüber vor, dass eine fehlende Haftpflichtversicherung in der Vergangenheit die Schadensregulierung bei Unfällen in der Sportschifffahrt verhindert hätte. Darüber hinaus würde eine gesetzlich angeordnete Versicherungspflicht für Bootseigner bzw. Schiffsführer von Sportelektronische Vorab-Fassung* Korrektur Korrektur Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/9641 Seite 3, Juni 8, 2012, /data/bt_vorab/1709641.fm, Frame booten eine Ungleichbehandlung gegenüber der Berufsschifffahrt bedeuten. Dort existiert derzeit keine Versicherungspflicht1. Das BMVBS strebt an, künftig die Regelungen zur Kennzeichnungspflicht von Sportbooten zu vereinheitlichen, um Unterschiede im See- und Binnenbereich zu beseitigen und eine anwenderfreundlichere Regelung zu schaffen. 7. Auf welche konkreten Reviere und Wasserstraßen soll die Charterscheinregelung ausgedehnt werden? Die Charterscheinregelung soll für den Binnenbereich als nächstes ausgedehnt werden auf die/den Oranienburger Kanal von km 21,01 bis km 28,77, Oranienburger Havel von km 0,13 bis km 3,91 (beide Wasserstraßen gehören zur Havel-Oder-Wasserstraße), Peene (nunmehr Gesamtstrecke von km 2,50 bis km 98,16; bisher galt die Regelung nur von km 2,50 bis km 34,9 bzw. bis km 98,16 für Inhaber des Sportbootführerscheins- See), Saale von km 20,00 bis km 89,20 (damit fast die komplette Saale, nur der Bereich von km 115,22 bis km 124,16 fallen weiterhin nicht unter die Regelung), Spree-Oder-Wasserstraße (SOW) von km 45,11 bis km 130,16 und die komplette Hohennauener Wasserstraße. Inwiefern die Charterscheinregelung auf Seeschifffahrtsstraßen ausgeweitet werden kann, bedarf noch weiterer Prüfung. 8. Wie hoch ist der gewerbliche Schiffsverkehr auf diesen Wasserstraßen bezogen auf die Anzahl der Schiffe und Tonnage pro Jahr? Bei den Wasserstraßen(-abschnitten), auf die die Charterscheinregelung ausgedehnt werden soll, handelt es sich um Wasserstraßen ohne bzw. ohne nennenswerten Güterverkehr. Auf diesen Wasserstraßen ist auch nicht mit relevanten Zuwächsen des Güterverkehrs zu rechnen, zumal die Infrastruktur nur den Verkehr kleiner Fahrzeuge, mit geringem Tiefgang zulässt. Dies gilt insbesondere für den Oranienburger Kanal, die Oranienburger Havel sowie die Hohennauer Wasserstraße. Auf der Peene, der Saale und der SOW findet Güterverkehr in sehr geringem Umfang statt. Nach Zahlen des Statistischen Bundesamts wurde auf der Peene im Jahr 2010 rd. 10 000 t und auf der Saale rd. 8 000 t transportiert. Auf dem relevanten Abschnitt der SOW zwischen Kersdorf und Eisenhüttenstatt wurden nach der Schleusenstatistik zwischen 97 000 t (Kersdorf) und 40 000 t (Eisenhüttenstadt) transportiert. Die Prognose bis 2025 geht für die drei letztgenannten Wasserstraßen von ungefähr gleichen Güterzahlen aus. 9. Welche Prognosen zur zukünftigen Entwicklung des gewerblichen Schiffsverkehrs liegen dem BMVBS für diese Wasserstraßen vor? Siehe die Antwort zu Frage 8. 1 Im Rahmen der Umsetzung europäischer Vorgaben wird künftig im Seebereich eine Versicherungspflicht für Seeschiffe ab 300 BRZ (Bruttoraumzahl) eingeführt für sog. Seeschäden; für Seeschiffe, die für mehr als zwölf Fahrgäste zugelassen sind, ist ebenfalls eine Haftpflichtversicherung zur Abdeckung von Personenschäden geplant. Die Sportschifffahrt ist hiervon im Regelfall nicht betroffen. elektronische Vorab-Fassung* Korrektur Korrektur Drucksache 17/9641 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Seite 4, Juni 8, 2012, /data/bt_vorab/1709641.fm, Frame 10. Auf welchen Bundeswasserstraßen werden weniger als 0,5 Millionen Tonnen Güterverkehr pro Jahr befördert? Eine nach dem Güterverkehrsaufkommen sortierte Wasserstraßenübersicht liegt nicht vor. Grundsätzlich kann jedoch festgehalten werden, dass in den für den Sportbootverkehr relevanten Revieren auf Wasserstraßen der Klasse III (= für kleinere Binnenschiffstypen geeignet) und darunter nur in sehr geringem Umfang Güterverkehr stattfindet. In jedem Fall liegt er deutlich unterhalb eines Gütertransports von 0,5 Mio. Tonnen Güterverkehr pro Jahr, i. d. R. sogar deutlich unter 0,1 Mio. Tonnen pro Jahr. 11. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die erwarteten Zuwächse in der Sportbootschifffahrt durch die neuen Regelungen für Sportbootführerscheine? Die Folgen der Wirtschaftskrise, der bereits in der Freizeitschifffahrt spürbare demographische Wandel (das Durchschnittsalter der Bootseigner liegt bei 56 Jahren) sowie konkurrierende Freizeitangebote haben die Sportschifffahrt in den letzten Jahren beeinflusst. Inwiefern daher Zuwächse zu erzielen sind, bleibt abzuwarten. 12. Wie wird die Bundesregierung im Falle eines erhöhten Sportbootaufkommens den daraus resultierenden Gefahren für Schutzgebiete entgegentreten? Der Erlass von Befahrensregelungen zum Schutz von Flora und Fauna ist bereits gegenwärtig ein geeignetes Mittel, um Gefährdungen der Schutzgebiete angemessen zu begegnen. 13. Welche Auswirkungen auf den Wassersport und den Wassertourismus erwartet die Bundesregierung nach Inkrafttreten der geplanten Änderung der Verordnung? Die Motoren- und Bootsbauerbranchen werden sich aller Voraussicht nach auf die Neuerung in Bezug auf die Führerscheinfreigrenze einstellen. Hierdurch wird sich ein neues Marktsegment eröffnen. Sollte es zu einem wassertouristischen Zuwachs kommen, dürfte hiervon in erster Linie die Charterbranche profitieren. Mittelbar positiv dürfte sich ein Zuwachs im Charterbereich auch auf das Gaststätten- und Hotelgewerbe an den wassertouristisch interessanten Regionen an Nord- und Ostsee bzw. Brandenburg auswirken. 14. Beabsichtigt die Bundesregierung, für Wasserfahrzeuge, die ohne Führerschein gefahren werden dürfen, eine Geschwindigkeitsbeschränkung einzuführen, und wie hoch soll diese sein? Derzeit ist eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 20 km/h geplant. 15. Wie hoch ist bundesweit der Anteil der Bundeswasserstraßen, für die eine Geschwindigkeitsbegrenzung gilt? Wie hoch ist daran der jeweils bundesweite Anteil für Bundeswasserstraßen, auf denen eine Beschränkung a) von 12 km/h oder weniger, elektronische Vorab-Fassung* Korrektur Korrektur Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/9641 Seite 5, Juni 8, 2012, /data/bt_vorab/1709641.fm, Frame b) zwischen mehr als 12 km/h und 20 km/h, c) zwischen mehr als 20 km/h und 25 km/h gilt? Grundsätzlich ist auf den Seeschifffahrtsstraßen immer mit einer sicheren Geschwindigkeit zu fahren, um Sog und Wellenschlag zu vermeiden. Konkrete lokal begrenzte Geschwindigkeitbegrenzungen auf einzelnen Abschnitten von Seeschifffahrtsstraßen ergeben sich aufgrund der Bekanntmachungen der Wasser- und Schifffahrtsdirektion (WSD) Nord bzw. Nordwest auf folgenden Seeschifffahrtsstraßen: • Peenestrom (18,5 km/h), • Ostansteuerung Stralsund (zwischen 8 km/h und 18,5 km/h), • Nordansteuerung Stralsund (zwischen 8 und 18,5 km/h), • Warnow (12 km/h), Trave (zwischen 8 und 15 km/h), • Neustädter Bucht (15 km/h), • Kieler Förde (zwischen 10 und 18,5 km/h), • NOK (zwischen 12 und 15 km/h), • verschiedene Nebenfahrwasser der Elbe (mehrheitlich 8 km/h), • Hunte 10 km/h, • Lesum, zwischen dem Sperrwerk und der Einmündung von Hamme und Wümme 12 km/h, • Wümme 8 km/h. In den küstennahen Gewässern existieren grundsätzlich keine Geschwindigkeitsbeschränkungen. Der Anteil der Binnenschifffahrtsstraßen des Bundes, für die eine Geschwindigkeitsbegrenzung für Kleinfahrzeuge von bis zu 12 km/h besteht, beträgt rund 40 Prozent. Der Anteil der Bundeswasserstraßen, für die eine Geschwindigkeitsbegrenzung für Kleinfahrzeuge von 12 km/h bis zu 20 km/h besteht, beträgt rund 19 Prozent. Der Anteil der Bundeswasserstraßen, für die eine Geschwindigkeitsbegrenzung für Kleinfahrzeuge von mehr als 20 km/h bis zu 25 km/h besteht, kann nicht benannt werden. Eine Geschwindigkeit von bis zu 25 km/h ist lediglich auf einem See oder einer seeartigen Erweiterung außerhalb des ufernahen Schutzstreifens (= eine 100 m breite parallel zur Uferlinie verlaufende Wasserfläche) mit jeweils einer Gewässerbreite von mehr als 250 m zugelassen. Teilweise sind bestimmte Seen oder seeartige Erweiterungen ausgenommen. Die Seen und seeartigen Erweiterungen sind darüber hinaus bereits in dem Anteil der Bundeswasserstraßen enthalten, für die eine Geschwindigkeitsbegrenzung für Kleinfahrzeuge von bis zu 12 km/h besteht. 16. Welche Zahlen aus den letzten zehn Jahren liegen der Bundesregierung über festgestellte Geschwindigkeitsübertretungen durch Sportboote vor? Dem BMVBS liegen Quartalsberichte einzelner Wasser- und Schifffahrtsverwaltungen vor, die sich jeweils auf die Tätigkeitsberichte der örtlich zuständigen Wasser- und Schifffahrtspolizei (WSP) beziehen. Die Tätigkeitsberichte geben einen statistischen Überblick über sämtliche Einsätze und Maßnahmen, die von den jeweiligen WSPen im Berichtszeitraum im Rahmen ihrer Aufgaben durchgeführt wurden. Sie führen sämtliche Kontrollen, Beanstandungen nach dem Ordnungswidrigkeitenrecht, Straftaten, Unfälle und sonstige Maßnahmen auf. Eine Unterscheidung der jeweiligen Verstöße bzw. der Verursacher wird elektronische Vorab-Fassung* Korrektur Korrektur Drucksache 17/9641 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Seite 6, Juni 8, 2012, /data/bt_vorab/1709641.fm, Frame nicht vorgenommen. Eine Auswertung anhand der geforderten Kriterien ist somit nicht möglich. 17. Wie hoch ist der Anteil der führerscheinfreien Boote an den festgestellten Geschwindigkeitsübertretungen bezogen auf die letzten zehn Jahre? Siehe die Antwort zu Frage 16. Es liegen keine statistischen Auswertungen über festgestellte Geschwindigkeitsüberschreitungen bzw. dem Anteil der führerscheinfreien Sportboote an festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitungen vor. 18. Wie viele Unfälle wurden von der Wasser- und Schifffahrtspolizei in den letzten zehn Jahren jeweils jährlich registriert, an denen Sportboote oder Charterboote beteiligt waren? Wie viele der registrierten Unfälle ereigneten sich davon jeweils im Bereich von Schleusen? Es liegen keine generellen statistischen Auswertungen über Sportbootunfälle vor. Lediglich das Land Brandenburg führt eine gesonderte Statistik über Unfälle mit Charterbooten und/oder Sportbooten. Insgesamt ereigneten sich im Zuständigkeitsbereich des Landes Brandenburg von 2003 bis 2011 – soweit polizeilich bekannt – 325 Unfälle mit Charterbooten. Davon besaßen in 108 Fällen die Unfallbeteiligten keinen Sportbootführerschein (vgl. § 9 der Binnenschifffahrt- Sportbootvermietungsverordnung). Im Jahr 2011 wurden erstmalig Schiffsunfälle statistisch erfasst für Unfälle mit führerscheinfrei zu führenden Sportbooten, da die Motorisierung bei maximal 5 PS lag. Die gesamte Entwicklung von Sportbootunfällen im Land Brandenburg liegt als Anlage bei. 19. Welchen Sachstand hat die geplante Einrichtung einer zentralen Unfalldatenbank für die nach Bootstypen differenzierte Erfassung von Unfällen? Der Referentenentwurf des Schiffsunfalldatenbankgesetzes wird zur Klärung von Einzelfragen zurzeit noch zwischen den betroffenen Ressorts abgestimmt. Inhaltlich werden nach derzeitigen Planungen im künftigen Unfallerfassungsbogen erstmalig auch reine Sportbootunfälle im See- und Binnenbereich erfasst. Dort soll u. a. auch festgehalten werden, ob eine Fahrerlaubnis erforderlich ist oder nicht und welche Unfallursachen vermutet werden. 20. Wie gedenkt die Bundesregierung, der durch die Änderung der Regelungen für Sportbootführerscheine zu erwartenden weiteren Zunahme von Gefahrensituationen für Nutzer von nichtmotorisierten Sportbooten Rechnung zu tragen? Die derzeit geplanten Änderungen der Sportbootführerscheinregelungen zielen darauf ab, gerade keine erhöhten Gefahrensituationen zu verursachen. elektronische Vorab-Fassung* Korrektur Korrektur Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/9641 Seite 7, Juni 8, 2012, /data/bt_vorab/1709641.fm, Frame 2011 wurden erstmal Sportfahrzeuge welche vermietet werden, wo auf Grund der Motorisierung generell kein Führschein (unter 5 PS) benötigt wird erfasst elektronische Vorab-Fassung* Korrektur Korrektur Drucksache 17/9641 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Seite 8, Juni 8, 2012, /data/bt_vorab/1709641.fm, Frame Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Unfallentwicklung im Zuständigkeitsbereich der WSP Land Brandenburg im Sportbootbereich Von 2003 bis 2011 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 141 144 82 120 117 68 162 123 139 Also wird es wohl schon zu den 15 PS Schein frei kommen, welche aber dann auf 20 km/h Höchstgeschwindigkeit beschränkt werden. :nixweiss (Was bisher mögliches Wasserski fahren (für Leichtgewichtige) mit 5 PS, dann leider auch unmöglich macht.:wein) Und soll wohl anscheinend doch noch dieses Jahr durch kommen... :wow::nixweiss:alte |
Zitat:
Lediglich das Land Brandenburg führt eine gesonderte Statistik über Unfälle mit Charterbooten und/oder Sportbooten. Insgesamt ereigneten sich im Zuständigkeitsbereich des Landes Brandenburg von 2003 bis 2011 – soweit polizeilich bekannt – 325 Unfälle mit Charterbooten. Davon besaßen in 108 Fällen die Unfallbeteiligten keinen Sportbootführerschein. Zitat ende. 108 Fälle ohne SBF zu 217 Fälle mit SBF. Da fragt man sich von wem geht die größere "Gefahr" aus? :ka5 |
Oh, das ist ja eine super Statistik. Was allerdings, wenn die 108 ohne FS, 100% aller ohne FS ensprechen und die 217 lediglisch 5% die einen besitzen?
Also so eine bescheuerte Statistik. Das ist ja wie, Frauen wären die besseren Autofahrer. |
Zitat:
Wenn ich es unter meinen persönlichen Bedingungen anschaue, bringt die geplante neue Regelung damit für mich gar nichts. Jedenfalls auf den Schlauchbootsektor bezogen. Mit den 5 PS und voll geworfenen Boot kann ich sinnvoll mit ca. 8 bis 9 km/h fahren. Es geht auch ein wenig schneller, aber das ist pure Spritverschwendung. Rein praktisch sind es auf die Oder bezogen 11 zu Tal und 5 bergauf. Auch 15 PS ändern daran nichts, denn Gleitfahrt unterhalb 20 km/h wird ein Problem. Das Boot liegt dabei sehr bescheiden im Wasser. Leer (also nur ich, bißchen Angelzeugs und die Elbe) komme ich schon mit 5 PS auf knapp unter 30 km/h, unterhalb 22, 23 km/h liegt das Boot absolut bescheuert und teils sehr schlecht steuerbar im Wasser. Mal schnell mit meinen 5 PS an einem Sonntagnachmittag nach Usti kann ich dann wohl vergessen. Zumal es ja auch noch auf die Formulierung im Gesetzestext ankommt. Darf ich nur nicht schneller als 20 fahren oder darf das Boot 20 technisch nicht überschreiten? Im letzteren Falle dürfte ich dann auch mit den 5 PS generell nicht mehr fahren! Das wäre ein echter Fortschritt! :erbost Sinn macht die Neuregelung im Seebereich auf Segelbooten (Flautenschieber) wegen der Sicherheitsreserve (8 PS möglich, die aber auch ausreichend sind) und im Bereich kleiner Verdränger. Und natürlich im Kommerz. Ich jedenfalls sehe diesen Neuregelungen heute eher mit Sorge entgegen. Gruß Dieter |
Wenn die 20 km/h Grenze in Kraft treten würde, wären ja extrem viele Leute davon betroffen. Nehmen wir an das Boot darf, bis zu einer Leistung von 15PS (d.h. dann führerscheinfrei), nicht schneller als 20 km/h laufen. Nun schaffen ja sehr viele Boote auch mit 5 PS bei Gleitfahrt schon mehr als diese 20 km/h! Und das mit kleinen und auch größeren Schlauchbooten. In meinem Fall fahre ich mit dem 110 kg 3,40 m GFK-Boot und 5PS ja auch ca. 28 km/h. Das würde bedeuten, ich muss einen Schein machen, um damit herumzutuckern?
|
Zitat:
Gruß Dieter |
:futschlac :lachen :17 ....bin ich froh,das ich nicht mehr in D lebe ....:D Ueber solche unnuetzen Dinge muss ich mir keinen Kopf machen....:zwinkern
|
Zitat:
Gruß Dieter |
Dieter,dann ærger Dich nicht......:zwinkern Die Jæhrchen verfliegen,die kriegst Du auch noch rum.Bis dahin kannst du ja dein Knie hegen und pflegen. :chapeau
|
|
In dem Fall wäre ich für eine besondere Kennzeichnung der Boote, deren Bootsführer keinen SBF hat (und wo auch keine SBF-Inhaber an Bord ist).
Wie wäre es, wenn diese Boote an Back- und Steuerbord jeweils zwei Ballonfender in Farbumkehrung zum Rumpf bzw.Schlauch, mit einem Durchmesser von mind. 50 cm (je nach Bootsgröße acuh darüber) führen müssten. Ständig draussen, versteht sich. :lachen Der schwarze Humor zum Sonntag. :zwinkern |
|
Zitat:
Ab 16 Jahren konnte man doch bisher auch schon der SBF machen. (Also auch mit 5 PS und 16 Jahren ohne Schein fahren.) :nixweiss Das nenne ich mal wieder hochqualitativen Journalismus. :cognemur:zwinkern |
Hier mal noch die Quelle auf sie sich die anderen Meldungen beziehen.
Die Passauer Neuen Presse.:nixweiss http://www.pnp.de/nachrichten/heute_...portboote.html Interessante Info dort auch noch mal: "Die erforderlichen Verordnungsänderungen sollen bis September abgeschlossen werden." Na schaun wir mal... :nixweiss |
Ob dann endlich Fragen kommen, wie :
Ist eine Doppelmotorisierung mit 2x5 PS an meinem Spiegel möglich :nixweiss Ich glaube die gab es noch nicht :D |
Zitat:
"Zusätzliche Geschwindigkeitsbegrenzungen für führerscheinfreie Sportboote werden nicht eingeführt" War nicht immer von 25 Km/h die Rede ? Na das kann ja was werden, mein Rib läuft 40 Sachen mit 15 PS :) |
Um den ganzen Gerüchten mal ein Ende zu setzen:
Zitat:
|
Zitat:
Gruß Dieter |
| Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 06:10 Uhr. |
Powered by vBulletin® Version 3.8.9 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2026, Jelsoft Enterprises Ltd.
Copyright © - 2012 - www.schlauchboot-forum.com