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Stimmt, Mein Fehler.
Also anscheinend nur der Rhein ist die ausnahme? |
Hi
So steht es bei "Elwis" Angestrebte Neuregelung der Führerscheinregelung in der Sportschifffahrt Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) plant, die Führerscheinfreigrenze in der Sportschifffahrt für den See- und Binnenbereich entsprechend des Bundestagsbeschlusses "Neue Impulse für die Sportbootschifffahrt" (BT-Drs. 17/7937) von derzeit 3,68 kW (5 PS) auf 11,03 kW (15 PS) zu erhöhen. Zusätzliche Geschwindigkeitsbegrenzungen für Sportboote, die künftig führerscheinfrei geführt werden können, werden nicht eingeführt. Für die Führerscheinfreiheit bei motorisierten Sportbooten bis 11,03 kW gilt künftig folgendes: Im Binnenbereich dürfen ab Inkrafttreten der Neuregelung Personen ab 16 Jahren Sportboote bis zu einer Länge von 15 Metern führerscheinfrei führen, sofern die Nutzleistung der Antriebsmaschine nicht mehr als 11,03 kW (15 PS) beträgt und keine gewerbsmäßige Nutzung stattfindet. Diese Neuregelung findet allerdings auf dem Rhein keine Anwendung, weil bei einer Nutzleistung von mehr als 3,68 kW aufgrund internationaler Vorgaben für den Rhein auf nationaler Basis derzeit keine Ausnahme von der Fahrerlaubnispflicht gewährt werden kann. Im Seebereich dürfen wie bislang altersunabhängig Sportboote bis zu einer maximalen Nutzleistung von 3,68 Kilowatt (5 PS) ohne Sportbootführerschein geführt werden, so lange keine gewerbliche Nutzung vorliegt. Bei einer Nutzleistung von 3,69 bis 11,03 kW muss der Schiffsführer auch im Seebereich mindestens 16 Jahre alt sein, um ein Sportboot zu privaten Zwecken führerscheinfrei führen zu können. Eine Längenbegrenzung für Sportboote gibt es weiterhin nicht. |
ja...."Angestrebte Neuregelung"
aber noch nicht durch... |
Solange nicht alles amtlich verfasst und beschlossen ist kann noch alles mögliche passieren. Es war schon von Geschwindigkeitsbeschränkungen, Revierbeschränkungen und anderen tollen Ideen die Rede.
Amtlich ist aber noch gar nichts... |
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Na der Sache schau ich jetzt mal entspannt entgegen. Wie es aussieht, dürfte die Küste für die 15 PS zukünftig nun doch ohne SBF kein Problem darstellen. In Italien wird´s wohl auch anerkannt werden, übernommen von der deutschen Regelung.
Ich weiß auch gar nicht, ob´dort überhaupt jemanden interessiert. Ich hab da noch keinen Kontrollieren sehen. Bin mir jedenfalls jedesmal ziemlich einsam vorgekommen, so mit Beflaggung, Kennzeichnung und allem Gerödel... Also ich freu mich schon auf die 15 PS Regelung. Der 10 PS kanns auch schon gar nicht mehr erwarten wieder ins Wasser zu kommen.... Gruß Hans |
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Nun ja, wir haben nun fast mitte Oktober es hat sich ja wohl immer noch nichts getan in Sachen 15 PS Führerscheinfrei.Denke nach wie vor das dies vor Frühjahr/ Sommer 2013 nichts wird. Alles andere wäre für mich eine ziemlich große Überraschung. Gruß |
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Gegenfrage: Wie funktioniert das Verfahren einer Gesetzgebung (Änderung) in Deutschland? Genauer gefragt: Wie oft wird das "Amtsblatt des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung der Bundesrepublik Deutschland" kurz Verkehrsblatt genannt, veröffentlicht/herausgegeben? :nixweiss Bzw. wie oft wird das Bundesgesetzblatt Teil I veröffentlicht/herausgegeben? Keine Weiteren Fragen... :sleeping |
Ich hab keine Ahnung aber wenn ich so auf die anderen Monate zurückschaue wurde es zwei bis drei mal herausgebracht ! Aber ich warte auch darauf obwohl ich grad meinen SBF See mach!
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http://www.bgbl.de/
Das nächste BGBl. I Nr. 47 erscheint am 16.10.2012 das nächste BGBl. II Nr. 31 erscheint am 17.10.2012 |
Bin ich mal gespannt was drin steht
Aktuell ist noch nix verfügbar |
Mein Fahrlehrer meinte die lassen sich Zeit bis nächstes Jahr !
Ich kann's kaum erwarten mein Boot zu fahren :D |
Jetz isses offiziell: http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?s...sanzeiger_BGBl
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Na endlich, ist das Gemunkel vorbei !
Darauf haben sicherlich xxx Wassersportler mit Ungedult drauf gewartet !
Bleibt nun ab der kommenden Saison zu hoffen, das sich die Freizeitkapitäne ohne Schein, trots allem auf dem Wasser gesittet verhalten ! Denn meiner Meinung nach, sind 5 und 15 PS schon ein erheblicher Unterschied. lg alfons :mobo |
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5 ps = vorankommen gegen den strom 15 ps = fliegen, gerade mal der spiegel noch im wasser tja, und das letztere als boots-neuling :rolleyes:;tk |
Zitat:
Da du ja allen Anschein nach, Dich bester Gesundheit erfreust, hast du als 15 PS Nutzer, keine Dummheiten gemacht !:D:D:D:zwinkern lg alfons und wie immer, die Hand breit ............. :mobo |
So Leute,
nun ist die Sache "durch" und es darf mit bis zu 15 PS ohne SBF gefahren werden (unter Punkt 3): http://www.bgbl.de/Xaver/start.xav?s...sanzeiger_BGBl |
Ich hätte da noch eine Frage muss ich dass alles in meinem 320 15ps Schlauchboot mitnehmen oder kann ich auf etwas verzichten ? ( z.B die rote Flagge, Toplicht da ich ja auch keinen Flaggenstock habe )
Ist es schlimm (teuer) wenn der Anker 1,5kg hat und somit etwas zu leicht ist für mein Boot? Ein Paddel, besser zwei Paddel oder Ruder. Bei Schiffen über 2,5 to Gesamtgewicht oder einem Freibord von mehr als einem Meter kann darauf verzichtet werden. Ein Bootshaken, auch bei kleinen Booten und Schlauchbooten (ausziehbar). Ein Kompass, kann bei kleinen Booten auch ein Taschenkompass sein. Ein Mundsignalhorn ( kein Presslufthorn ). Für jede an Bord befindliche Person eine ohnmachtsichere Rettungsweste, mit einem Auftrieb von mindestens 100 N (Feststoffoder Automatikwesten mit Kragen, keine halbautomatischen Westen). Wasserskiwesten und Schwimmhilfen, die den im Wasser Treibenden nicht sicher über Wasser halten, sollten Sie im eigenen Interesse nicht verwenden. Empfehlung Rettungswesten nach EN CE395 oder höherwertig. Zusätzlich ein Rettungsring oder –kragen, welcher mit einer mindestens 10m langen schwimmfähigen Wurfleine versehen sein muss, ebenfalls mit einem Auftrieb von 100 N. Bei Vergnügungsfahrzeugen von weniger als 30 KW (40PS) Maschinenleistung und bei Segelbooten ohne festen Ballast ist dies jedoch nicht zwingend notwendig, aber empfehlenswert. Eine Mindestausrüstung an Werkzeug, die der Bootsgröße angepasst sein soll. Ein Verbandskasten, könnte für kleine Boote auch aus dem Motorradzubehör kommen. Einen Anker, das Gewicht muss der Schiffsgröße angepasst sein. Bootsgewicht Ankergewicht bis 700 kg 5 kg bis 1.000 kg 6 kg bis 1.300 kg 9 kg bis 2.000 kg 12 kg bis 3.500 kg 15 kg über 3.500 kg 20 kg* *) und mehr Eine rote Flagge ( Notsignal ), mindestens 60 x 60 cm Kantenlänge (Flagge darf keine Zacken haben, da dies der Buchstabe „B“ des Internationalen Flaggenverzeichnisses ist ). Eine Notbeleuchtung, als rundumleuchtendes Licht, welches eine Sichtweite von ca. 2 km hat. Dies sind z.B .eine Petroleumlampe oder eine batteriebetriebene Rundumleuchte, jedoch keine Taschenlampe! Eine mechanische Lenzeinrichtung, am besten eine kräftige Handpumpe, die nicht fest installiert sein muss. Fest installierte Pumpen sind aber leichter zu bedienen. Feuerlöscher, für alle Schiffe: - mit Einbaumotoren, deren Leistung 4,4 KW (6PS) übersteigt, - mit Außenbordmotoren, deren Leistung 7,4 KW (10PS) übersteigt, - oder bei Koch- bzw. Heizeinrichtung Die Feuerlöscher müssen ein Mindestfüllgewicht von 2kg haben. Die Anzahl der Feuerlöscher richtet sich nach dem Kraftstoffinhalt: Pro 100 Liter (möglichem) angefangenem Kraftstoffinhalt sind 2kg Löschmedium notwendig. Die Feuerlöscher müssen: - typengeprüft sein - in regelmäßigen Abständen von 2 Jahren kontrolliert werden - (siehe Prüfplakette ) - und für die Brandklassen A, B und C zugelassen sein. |
@domsn !
Das ist eine gute Fragestellung ! Wäre mal ganz interessant, was man so nun "Unbedingt" an Bord mitzuführen hat. Das gesamte §-Gekritzel ist schon mächtig verwirrend !:nixweiss:zwinkern Ich habe einen Sanikasten, Paddel und 5kg Anker ,2 Fender, Leinen, bissl Werkzeug und einen 2 kg Feuerlöcher ,Neu aber schon Älter und ungeprüft. Tankinhalt zur Zeit 23 Liter Fehlt noch was ? Die Tröte und die Weste(n) fehlen, fällt mir gerade ein:hail:wein lg alfons :mobo |
ich verstehe es aber noch nicht ganz. Muss jetzt noch irgendeine Prüfung durchgeführt werden oder nicht ? Für 15 PS .....
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Nee eben nicht! - Boot kaufen - Motor dran - auf gehts!
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Gute Fahrt ! |
Was sagen denn die Profis dazu?
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super, ich habe ja schon alles. Wollte ich nur mal so wissen.Ich fahre ja schon ein paar Jahre |
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Gruß Dieter |
Hi!
Freu ... :biere :cool1 :chapeau :mobo und für die, die noch keine Ahnung haben, empfehle ich, fogende Seiten http://www.online-pruefen.de/index.php?action=index durchzuarbeiten. Das sollte eigentlich selbstverständlich sein. |
Ab Morgen ist es wohl so weit:
Zitat .yacht.de siehe Link "Mit heutigem Datum wurde die vieldiskutierte Neuregelung im „Bundesgesetzblatt“ veröffentlicht, morgen tritt sie somit in Kraft. Die wesentlichen Punkte: • Im Seebereich dürfen ohne Alterseinschränkung Sportboote bis zu einer maximalen Nutzleistung von 3,68 kW (5 PS) ohne den Sportbootführerschein See geführt werden, sofern das Boot nicht gewerblich genutzt wird. • Für Personen ab 16 Jahren herrscht dort Führerscheinfreiheit bis 15 PS (11,03 kW). • Binnen dürfen Skipper ab 16 Jahren Sportboote bis 15 PS ohne Lizenz führen, sofern das Boot weniger als 15 Meter lang ist (ausgenommen auf dem Rhein). • Beim Sportbootführerschein Binnen entfällt die Alternative „Segelsurfen“ ersatzlos. Damit besteht auf den Binnenschifffahrtsstraßen keine Lizenzpflicht mehr für das Segeln von Surfbrettern." http://www.yacht.de/panorama/news/ne...ft/a75087.html |
Zitat:
dann ist ja hier das rumgeunken ob´s wirklich durchkommt usw. endlich vorbei. :chapeau |
Was mir gerade auffällt: Es ist jetzt von "Nutzleistung der Antriebsmaschine" die Rede.
Wenn ich das richtig im Kopf habe, stand da vorher "Leistung an der Propellerwelle" im Gesetzestext. Rein theoretisch hätte man sich demnach ein Boot bauen können, das mit Jet-Triebwerken angetrieben wird und dennoch führerscheinfrei gewesen wäre, denn der Vortrieb wäre ja nicht durch eine Propellerwelle und einen Propeller zustande gekommen, sondern durch den Abgasstrahl, der hinten aus der Turbine gekommen wäre :D @domsn: Ich habe Anker (2kg Klappanker mit 4 Fluken), 10m Ankerleine, Schleppleine, ca. 20L Benzin (Tank + Kanister), große Feststoff-Rettungsweste (mein Sitz) und als Werkzeug mein Taschenmesser dabei. Außerdem habe ich immer eine 150N Automatikweste an, wenn ich ins Boot steige. Was du da alles aufzählst passt ja kaum in ein 3,3m langes Schlauchboot. Erst recht nicht, wenn man da zu zweit drinne sitzt. Ich denke mal, dass da auch ein bisschen "common sense" mitspielt und die Dinge, die du aufzählst für große Yachten vielleicht verpflichtend sind, für ein kleines Schlauchboot aber nur empfohlen. Wenn der kontrollierende Beamte gerade nen ziemlich schlechten Tag hat, kanns natürlich trotzdem sein, dass er das Fehlen bestimmter Ausrüstung moniert und dir das mit auf die Rechnung setzt... |
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Der Jet-Antrieb beim Boot ist nicht zu vergleichen mit den von Flugzeugen. Beim Boot wird durch einen Impeller Wasser angesaugt, und durch eine Düse gepumpt. Also hat der Motor eine Welle, mit der der Impeller angetrieben wird. Ergo, die Nutzleistung der Antriebsmaschine liegt am Impeller an. |
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Hallo zusammen,
bei alledem frage ich mich, wo die ganzen Beschränkungen geblieben sind, die angeblich hätten kommen sollen? Nun ist es doch so gekommen wie es schon Anfang des Jahres heiß und wie es auch in der Jachtschule gesagt wurde. Bliebe nur noch die Frage, wann, wo und ob die Regelung für deutsche Staatsbürger im Ausland Anerkennung findet. Gruß Emil |
Hallo Leute,
ich finds klasse mit der neuen Regelung. Bedauerlich für mich ist nur, dass ich mir erst vor zwei Jahren einen nagelneuen 5peesser von Yamaha gekauft habe. Und jetzt könnten es 15PS sein. |
Ich find's ja auch gut, aber das kleine Allpa "verträgt" ja nur 10 PS.:wein
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Was mir nicht klar ist, der Punkt mit dem Rhein?
Dürfen jetzt Besitzer eines See Führerscheins den Rhein befahren? Passus, zu 2 ersetzt durch...... Wie sieht das jetzt aus?:stupid |
Mein mission craft verkraftet 20 PS. Und es passiert, was ich von Anfang an gesagt habe: Die 5 PS bleiben erst mal dran.
Gruß Dieter |
Ich hoffe mal, dass hier Einige mit ihrem Boot besser klar kommen als mit den gesetzlichen Bestimmungen .............
Das sind ja teilweise grauenhafte Fragen ........... |
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