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@ Thomas (tlaki):
Ich meinte tatsächlich echte Jet-Triebwerke, wie sie bei Flugzeugen eingesetzt werden. Nach dem neuen Gesetzestext sind die Dinger natürlich auch erfasst, aber nach dem alten Wortlaut meiner Meinung nach nicht, da sie ja keine Weile besitzen, mit der die eine Nutzleistung an einen Propeller übertragen (Propellerwelle), sondern ihre Nutzleistung allein aus dem Abgasstrahl ziehen. Ich find diese Neuformulierung des Gesetzestextes interessant, weil sie irgendwie doch die Frage aufwirft, ob nicht jemand versucht hat, auf diese Art und Weise die Führerscheinpflicht zu umgehen und man bei der Änderung des Gesetzes dieses Schlupfloch gleich mit gestopft hat. :) |
Zitat:
Das ist oder war auch nicht "möglich". Ich vermute Du verstehst den Unterschied zwischen den Antrieben noch nicht so richtig. :nixweiss:knuddel Weil ein "Jet-Antrieb" egal ob für´s Boot oder in der Luft (Strahltriebwerk) immer einen Impeller (Wasser) oder Turbine (Gasturbine) verbaut haben. (Gasturbinen saugen die Verbrennungsluft aus der Umgebung an = Direkter Unter Wasser Betrieb nicht möglich) Die Turbinenblätter eines Strahltriebwerks laufen ja immer auf einer Achse. (Außer beim Staustrahltriebwerk) (Worin, ob Medium Wasser oder Luft, die Blätter laufen ist dabei egal.) Achse = Welle Somit stimmt dein Schlupfloch leider nicht mehr.:wein:bravisser:zwinkern:knuddel Die andere Art von "Jet-Antrieb" wäre dann noch der Raketenantrieb. Simpel Erklärt: Bei Flüssigkeitsraketentriebwerken wird Brennstoff und Sauerstoff (Gas) zuvor so hoch verdichtet bis es flüssig wird. Die flüssigen Gase werden aus Tanks über "Düsen" zusammengeführt, expandieren dabei gewaltig und werden gezündet. (Flüssigkeitsraketentriebwerke führen den Sauerstoff selber mit = könnten also theoretisch auch unter Wasser funktionieren:nixweiss) Die vermutliche Größe und Kosten für den Bau und das Betreiben einer "Unterwasser-Flüssigkeitsrakete" würden aber soo dermaßen hoch sein, das man sich dafür nicht nur einen (was sag ich... Alle) Führerschein(e) leisten könnte, sondern auch noch eine Dicke fette Yacht mit gemietetem Kapitän obendrein. :zwinkern Eine Feststoffrakete würde evtl. preiswerter werden, wäre aber immer noch sehr teuer.:nixweiss Deine Idee für´s Schlupfloch war ja gut... ist aber praktisch oder besser gesagt praktikabel nicht möglich. :knuddel:biere |
So, jetzt ist es amtlich....
Freie Fahrt für Freizeitkapitäne
Führerscheinfreiheit bei Sportbooten wird ausgeweitet Heute am 17. Oktober tritt die von vielen Wassersportlern ersehnte Liberalisierung des Sportbootführerscheins in Kraft. Die Bundestagsabgeordneten Hans-Werner Kammer (CDU) und Torsten Staffeldt (FDP) haben in den letzten Jahren für diese Reform gekämpft. Nun dürfen Boote bis 15 PS führerscheinfrei geführt werden. Staffeldt und Kammer sind die Berichterstatter ihrer Fraktionen im Verkehrsausschuss für Schifffahrt. Sie betonen: „Durch die Anhebung der bisherigen 5-PS-Grenze auf 15 PS wird Wassersport für Anfänger attraktiver. So wird der Einstieg in diese schöne Freizeitgestaltung erleichtert. Davon profitieren der Tourismus in den schönen Binnenrevieren Deutschlands und die gesamte Wassersportbranche.“ Vorausgegangen waren mehrere Anhörungen, bei denen die betroffenen Fachverbände ihre Positionen darstellten. Nach anfänglicher Kritik unterstützen die Verbände die Initiative der beiden Abgeordneten, da Sie ebenfalls ein vitales Interesse an Skippernachwuchs haben. Die Sicherheit auf dem Wasser war der Dreh- und Angelpunkt der Beratungen. Daher wurde der ursprünglich weitergehende Antrag von Kammer und Staffeldt überarbeitet. Beide vertrauen aber auf das Verantwortungsbewusstsein der Freizeitskipper: „Die Bürgerinnen und Bürger sind in der Lage, mit der stärkeren Motorisierung verantwortungsbewusst umzugehen. Das zeigen die Erfahrungen unserer europäischen Nachbarstaaten.“ Die Führerscheinfreiheit bis 15 PS ist verantwortbar und in einigen Situationen sogar ein Sicherheitsgewinn: „Viele Boote waren mit einem 5-PS-Motor in Krisensituationen gefährlich untermotorisiert. Dem haben wir abgeholfen.“ Einem deutlichen Rückgang bei den Führerscheinprüfungen erwarten die Abgeordneten nicht: „Wer mit dem Wassersport beginnt wird motiviert noch mehr zu lernen. Auf Binnen- und Seerevieren wird jeder Anfänger aus Eigeninteresse einen Bootsführerschein erwerben. Aber der Einstieg wird deutlich erleichtert.“ Staffeldt und Kammer streben weitere Verbesserungen beim Sportbootführerschein an: „Die Gebiete, in denen Hausboote mit dem Erfolgsmodell „Charterschein“ gefahren werden sollen ausgeweitet werden. Außerdem wollen wir, dass Funkzeugnisse anderer Staaten einfacher in Deutschland anerkannt werden können.“ Erste Ergebnisse erwarten die Abgeordneten im Sommer nächsten Jahres. Für die nächste Saison erwarten Sie dann eine Zunahme des Wassersports. |
Heut Abend wird gefeiert, getanzt und gelacht.... Nicht nur wegen den 15 PS, sondern weil ich damit einen kleinen Stern am dunklen Himmel der Überregulierung in unserem Lande sehe.
Wer immer noch Vorurteile gegen diese Änderung hat, dem sei gesagt, er solle doch bitte sein 15 Meter Festrumpfboot einem SBF Neuling für eine Alleinfahrt überlassen... Bin schon gespannt auf eure Kommentare... Gruß Hans |
...dann weißt du sicherlich auch was das Schallsignal
lang kurz kurz bedeutet. ...aber ich Wette auch das der größte Teil der SBF Inhaber aus dem Forum es nicht wissen ohne nach zu sehen. In Berlin gibt es einige Stellen wo man dieses Signal hört. Es gibt heit einige Verkehrsregeln die man wissen sollte. Da ist es egal ob 5 PS, 15 PS oder 150 PS. So werden einige ohne SBF mit 150 PS besser umgehen können, die schon öfters auf einem Boot gefahren sind, als ein SBF-Inhaber der seinen Schein auf ein 25 PS Boot gemacht hat. Die PS freigabe finde ich nicht so wichtig. Wichtiger ist, dass man sich über das Fahrgebiet, besondere Vorschriften und Sicherheit informiert. Egal ob man einen SBF hat oder nicht. In diesem Sinne, Wünsche ich uns allen viel Spaß auf dem Wasser und immer ein nettes Miteinander. :knuddel :biere |
Lieber Hans !
Wenn ich ehrlich sein darf, so würde ich das ohne meinem Beisein, selbst mit dem 5m Oldie nicht machen. Ich habe keinesfalls Vorurteile, aber habe auch schon zu DDR-Zeiten gesehen, was passieren kann, wenn Jemand von Booten noch keine Ahnung hat. So wurde an der Regattestrecke ein Teil einer Steganlage beschädigt und 3 Motorboote demoliert. Das damalige Verursacherboot, war ein Lotus 2 mit Wendegtriebe und 50 PS-Warti Motor. (Ich bin doch nicht Doof) so die Prahlerei dieses Heldens und dann voller Verzweiflung vergessen, was Vor und Zürück ist. Und ein anderer Kollege hat es mit einem Merlin geschafft die Slipanlage hochzufahren, ohne Slipwagen !!! Also ich bin nach wie vor der Meinung, das man schon ein wenig Übung mitbringen sollte lg alfons |
15 ps
So nun ist es mit den 15 PS fix, fehlt nur noch die Regel aus Italien 40 PS und alles ist GUT:D
Na dann schau ma amoi :lachen |
Zitat:
Hallo detlef ! Machen wir uns nichts vor und übertragen das mal auf den PKW-Führerschein. Wer von uns alten Hasen, würde den Lappen auf Anhieb schaffen. Ich ehrlich gesagt nicht, bin am Umweltbogen, oder wie das Ding jetzt heisst, hängengeblieben !:cognemur lg alfons Lang-kurz-kurz, war das nicht Achtung,Vorsicht, irgendwas mit Havarie oder so ?:wow:, müsste ich nachgucken :nixweiss:tuer |
hier wurde die neue regelung "verständlich" auf den punkt gebracht :chapeau
http://www.boote-magazin.de/aktuell/...ft/a41075.html :ka5 Zitat: es ist also eine Führerscheinfreiheit auf Bewährung. |
... ich schließe mich Detlev's Meinung voll und ganz an.
Die Übung/Erfahrung bekommt man nur auf dem Wasser, egal ob mit oder ohne Schein!:sonnensch |
Zitat:
Gutes Beispiel, vom Zusammenspiel Boot und Motor, meine "Trixi" Mein Vorgänger hatte das Boot zu DDR-Zeiten übernommen, da war am 20mm Spiegel eine 6er Forelle dran. Alles Banane !!!:zwinkern Dann in seinem Jugendlichen Leichtsinn kam wohl ein 23er, oder 25 PSler ran und zu dritt zum Müggelsee. Da kann man ja mal Gas geben und Schwupp, war Spiegel samt Motor weg !:wow::wow::wow: Kein Scherz !!! Dann 2 Mann auf die Spitze und NR.3 aufs Dach ! So kam man dann mit dem Heck oben, an Land ! Ich habe Mitte der 80iger auch mal einen Motor in der Spree absaufen sehen,war auch was grösseres am Anka (Plasteruderkahn ohne Verstärkung) Mir wäre auch mal meine 1.Forelle beinahe abgesoffen, da ich vergessen hatte die Knebel richtig festzuziehen, da war ich gerade 18 Ich musste damals mit meiner Fernlenkung noch zur Wasserschutzpolizei in Schmöckwitz zu Abnahme lg alfons :mobo |
Alfons,
...ich weiss was du meinst. das habe ich natürlich vorausgesetzt auch ohne Schein. Man sollte sich mit der Materie befassen, bevor in See gestochen wird. Nicht nur technisch. Das gilt natürlich auch für Wasserverkehrsregeln und Verkehrszeichen. Aber ein parr Dumme gibt es leider immer, ob mit oder ohne Schein.:cognemur Kann es sein das darüber in diesen Trööt schon mal gesprochen wurde?:futschlac |
Zitat:
Ich glaube nicht, bei der kurzen Zeit, wie der Trööt am Laufen ist !:D:D:D Das 15er Gesetzt war doch ein Eilverfahren, oder täusche ich mich da :nixweiss:futschlac:futschlac:futschlac lg alfons :mobo |
Das stimmt Alfons.
Deswegen gibt es nur 44 Seiten zu dem Thema.:nuts Dss war doch eilig oder ?:D |
Pressemitteilung
Koalition hält Kurs bei der Modernisierung des Maritimen Bündnisses - Fachgespräch zu neuem Flaggenrecht bestätigt Kurs von CDU, CSU und FDP Der Schifffahrtsexperte der FDP-Bundestagsfraktion, Torsten Staffeldt, und der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Maritime Wirtschaft, Eckhardt Rehberg, sehen nach dem heutigen Expertengespräch zum Flaggenrechtsänderungsgesetz im Verkehrsausschuss noch Änderungsbedarf: "Das Expertengespräch hat uns in unserer Einschätzung bestätigt, dass im parlamentarischen Verfahren jetzt nochmals genau geprüft werden muss, wie die beschriebene freiwillige Ausbildungsverpflichtung und die Höhe des Ausgleichsbeitrag ausgestaltet bzw. bemessen wird. Einen weiteren Änderungsbedarf sehen wir im Ausflaggungsverbot ab 2018. Auch wenn es das Ziel des Maritimen Bündnisses ist, möglichst viele Schiffe unter deutsche Flagge zu bekommen, muss das Ausflaggen möglich bleiben. Deutschlands Handelsflotte zählt zu den größten weltweit. Die deutschen Reeder müssen international konkurrenzfähig bleiben. Hierzu werden die Regierungsfraktionen in der nächsten Woche einen entsprechenden Änderungsantrag einbringen. In dem Gespräch hat sich auch gezeigt, wie wichtig es ist, dass das Ausfahren der Patente zukünftig ebenfalls zur förderungswürdigen Ausbildung gezählt werden muss. Das neue Flaggenrecht wird dann das Maritime Bündnis für Beschäftigung und Ausbildung auf eine neue Grundlage stellen. Mit der gesetzlich geregelten freiwilligen Ausbildungsverpflichtung, der bereits in Kraft getretenen Gebührenerhöhung für Ausflaggungen und der mit 57,8 Millionen Euro durch die Bundesregierung unterstützten Lohnnebenkostenzuschüsse wird die deutsche Flagge gestärkt. Beschäftigte, Auszubildende und die Reeder in Deutschland können sich nun auf sehr gute Rahmenbedingungen verlassen", erklärten Staffeldt und Rehberg. |
Zitat:
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Das ist doch erst mal egal. Wir fahren doch (fast) alle hier unter deutscher Flagge. :futschlac :futschlac :futschlac
Aber ernsthaft, ich hab den Text jetzt schon zwei mal gelesen und finde da auch keine Bezug zum Thema.:nixweiss Ausser dass der FDP- Onkel ist wohl der gleiche, der auch die 15 PS-Sache mit angerührt hat. |
So Heute stand es bei uns offiziel in der Volksstimme, somit bin ich nicht mehr illegal unterwegs (Grabner Speed 8PS Tohatsu). Ich glaube aber nicht das nächstes Jahr vielmehr Boote unterwegs sind.
Gruß Lothar |
Seit gestern in Kraft
http://www.bmvbs.de/SharedDocs/DE/Ar...ssersport.html
Führerscheinreform Das Bundesverkehrsministerium hat die theoretische und praktische Prüfung für die Sportbootführerscheine vereinfacht. Überflüssige und praxisferne Wissensfragen wurden gestrichen, wichtige neue Aspekte, wie der Umweltschutz wurden integriert. Die schriftlichen Prüfungsaufgaben wurden auf ein modernes Antwort-Auswahl-Verfahren umgestellt. Durch die Weiterentwicklung des modularen Systems wird die Anrechnung bereits abgefragten Prüfungswissens ermöglicht. Bei der praktischen Führerscheinprüfung werden vor allem die Übungen zur Sicherheit an Bord verstärkt. Denn nur das sichere Beherrschen von Notsituationen kann Leben retten. Die Führerscheinprüfungen nach den neuen Vorgaben werden seit dem 01. Mai 2012 abgenommen. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat den Deutschen Motoryachtverband e.V. (DMYV) und den Deutschen Segler-Verband e.V. (DSV) damit beauftragt, in Deutschland die Prüfungen zu den amtlichen Sportbootführerscheinen durchzuführen. Weitere Informationen zu den einzelnen Führerscheinen erhalten Sie beim DMYV sowie beim DSV. Das BMVBS hat in Umsetzung des Bundestagsbeschlusses „Neue Impulse für die Sportbootschifffahrt“ (BT-Drs. 17/7937) die Führerscheinfreigrenze in der Sportschifffahrt für den See- und Binnenbereich von bislang 3,68 kW (5 PS) auf 11,03 kW (15 PS) erhöht. Die Neuregelungen sind in der "Verordnung zur Änderung sportbootrechtlicher Vorschriften im See- und Binnenbereich" veröffentlicht worden (BGBl. I, Heft 47, S. 2102) und mit Wirkung vom 17. Oktober in Kraft getreten. Für die Führerscheinfreiheit bei motorisierten Sportbooten bis 11,03 kW gilt nunmehr folgendes: Im Seebereich dürfen wie bislang altersunabhängig Sportboote bis zu einer maximalen Nutzleistung von 3,68 kW (5 PS) ohne Sportbootführerschein-See geführt werden, so lange keine gewerbliche Nutzung vorliegt. Bei einer Nutzleistung von 3,69 bis 11,03 kW muss der Schiffsführer mindestens 16 Jahre alt sein, um ein Sportboot zu privaten Zwecken fürerscheinfrei führen zu können. Eine Längenbegrenzung für Sportboote gibt es im Seebereich weiterhin nicht. Im Binnenbereich dürfen Personen ab 16 Jahren Sportboote von weniger als 15 Meter Länge führerscheinfrei führen, sofern die Nutzleistung der Antriebsmaschine nicht mehr als 11,03 kW (15 PS) beträgt und keine gewerbsmäßige Nutzung stattfindet. Diese Regelung findet allerdings auf dem Rhein keine Anwendung, weil bei einer Nutzleistung von mehr als 3,68 kW aufgrund internationaler Vorgaben für den Rhein auf nationaler Basis derzeit keine Ausnahmen von der Fahrerlaubnispflicht gewährt werden kann. Die Alternative "Segelsurfen" beim Sportbootführerschein-Binnen ist ersatzlos gestrichen worden. Künftig ist auf den Gewässern nach Anlage 2 der Sportbootführerscheinverordnung-Binnen kein Führerschein mehr erforderlich, wenn Sportboote als Segelsurfbretter geführt werden. Damit besteht auf allen Binnenschifffahrtsstraßen des Bundes im Sinne des § 1 Nr. 1 Sportbootführerscheinverordnung-Binnen künftig eine Führerscheinfreiheit für das Führen von Segelsurfbrettern. |
Zitat:
Natürlich gibt es auch so Umsteiger aber Neueinsteiger nur wegen der neuen Regelung wird es imho wenig geben. |
15 PS Führerscheinfrei.
Hallo zusammen,
auch noch ein interesanter Beitrag zu 15 PS Führerscheinfrei. http://www.bootcharter.de/blogbuch/?p=2096 |
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zu 15 PS Führerscheinfrei.
Hallo,
sag ich doch deshalb der Beitrag ? Haste auch die 15 Meinungen dazu gelesen. :cognemur |
Also es macht für mich keinen Unterschieg, ob ein Hirnloser mit Führerschein mit 15 PS oder mehr durch die Gegend fährt oder einer ohne.
Ich habe selber im Urlaub auf dem Rheinsberger See und umliegeden Gewässern erlebt, wie dort Führerscheininhaber an Kanus oder Tretbooten vorbeigebrettert sind oder wie im Kanal trotz Gegenverkehr Paddler überholt wurden. Es kommt wohl immer auf das an, was man im Kopf hat und nicht was an gestempelten Papieren in der Tasche ist. |
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Irgendwo muss da die linke mit der rechten Hirnhälfte nicht richtig zusammenarbeiten oder ähnliches... ich bin entsetzt.:wow: |
Aus den Kommentaren :
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Ja da bin ich bei Dir. Leider ist das keine seltenheit mehr, auf die Gefahr hin, als Neuling, das ich jetzt gesteinigt werde, sind es viele Führerscheininhaber mit Ihren großen Motoren, die die Drosslklappen aufreißen bis zum Anschlag und das vom Anlegeplatz weg. Hallo da schwimmen Menschen, da sind Kinder mit Ihren Badebooten unterwegs, das in den letzten 5 Jahren Kroatien erlebt, Alles Ansprechen hilft da nicht`s, im gegenteil es wird noch geprahlt, man fahre schlieslich schon lange genug und beherrsche das Boot. Leider sind so meine Erfahrungen. :cognemur |
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so ist es bei mir. War nur mit 5 PS unterwegs, da hatte man mit 3 Personen schon zu kämpfen |
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12PS vielleicht 10 an der Welle 8 ans Wasser gebracht 3,5 Meter Boot + 1 Mann (min zusammen 100 kg) Verdrängung 70 km/h ?? was mache ich falsch ?? |
Nix.
Du prahlst nur zu wenig :D |
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...ist doch kein Problem. Ich hatte es irgendwo schon geschrieben, dass ich mit meinen 20 PS auch locker über 100 km/h komme. ...muss nur den Motor ordentlich im Kofferraum befestigen. :D |
uiiii..... da müsst ich ja mit 50ps, den pferdeschwanz ordendlich festbinden.....:futschlac
achja, lange haare hab ich ja auch noch.:ka5 |
Zitat:
15PS und 60km/h können klappen! Gibt diese Katamarane, die aus kaum mehr als 2 Schläuchen an den Seiten und einer Platte dazwischen bestehen. Name fällt mir grad nicht ein. Angetrieben mit 30PS sind die Teile bereits bei Halbgas von einer Person kaum noch zu beherrschen. Man braucht nen 2. Mann als Trimmer vorn, um nicht abzuheben und sich zu überschlagen. Auf der Elbe, hinter Halskalbsand (elbinsel gegenüber dem Hamburger Yachthafen), hab ich dieses Jahr jemanden damit üben sehen: Gegen den Wind hat das Teil bereits bei wenig Gas beinahe abgehoben. Mit dem Wind hat der Typ dann aufgerissen und hat von Tonne zu Tonne, keine 20 Sekunden gebraucht! Ich schätze also, dass der irgendwas um 90km/h gefahren ist. Und die Motoren, die die Leute da fahren, sind meines Wissens bis auf den Prop unveränderte Serienmotoren. Gibt auch Varianten dieser Rennen mit mehr und weniger Leistung. Ich sage nicht, dass es einfach ist, mit nem 15PS-Motor ähnlich hohe Geschwindigkeiten zu erreichen, aber machbar ist es sicherlich. |
Zitat:
Zap-Cats heißen die. Ich kenne einen Kollegen, der so ein Teil mit 70 PS fährt, bin letztens mitgefahren, ist wie fliegen :) Ich kann ja mal fragen, was so ein Teil etwa mit 15 PS läuft,... |
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