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ribfreak 15.03.2005 14:44

Hallo,
ohne jetzt nur wieder "gegenan stinken" zu wollen: Man muß bei dieser ganzen Geschichte hinterfragen, WER denn diese Festlegung wie trifft? Konkret: Ich habe ein Angebot für Festrumpfboote bekommen, die wg. einer Regressgeschichte als Ersatzboote an meinen Lieferanten geliefert worden sind- bei deren Vorgängern haben sich nämlich die Besitzer z.T. an die Herstellerangaben gehalten und 200PS montiert. Nach etwa 2 Saisons bekamen diese Boote Haarrisse und Delaminierungen am Spiegel- war also wohl doch ein bißchen viel. Aber der Hersteller hatte sie so freigegeben und auch die CE- Plakete war dran..... soviel zum Wert dieser kostspieligen "Gefahrenquelle"! Gerade bei Kleinherstellern wird die Freigabe wohl eher großzügig "über`n Daumen" vorgenommen- klar, wer will schon gern bei Vergleichstests immer das lahmste Boot stellen, nur weil man Motorleistung eben realistisch bemisst? Sein wir doch mal ehrlich: Was im Bereich Boote derzeit an Motorisierungen gefahren wird, ist schon fast kriminell. Damit nun gerade aus dieser Situation nicht wieder seitens des (von mir so sehr geschätzten) Gesetzgebers eingegriffen werden muß, plädiere ich immer an die Vernunft und daher in so einem Fall wie dem hier geschilderten für den "kleineren" Motor- mit dem "verhungert" Ihr nämlich trotzdem nicht.... :Kapitaen

Stefan 15.03.2005 17:41

Hallo,
habe mit den gleichen Gedanken gespielt. Boot bis 90 PS zugel. Habe mich für den 100 PS Yamaha 90 PS Mercury und den 115 Mercury interessiert.Der 115 PS
wiegt das gleiche wie der 90er 175 kg und hat außerdem die EFI Technik. Mercury ist außerdem fast außer dem
Unterwasserteil
ein Yamaha. Mehrere Versicherungen angefragt. Wegen 25 PS Übermotorisierung. Bieten auch einige an.
Wäre auch extra in die Police eingetragen worden. Der einzige Haken warum ich es nicht gemacht habe. Der 115 PS hätte doch noch einiges mehr gekostet, und das hätte nur wegen 25 PS undd der EFI Technik nicht gelohnt. Der Hauptgrund war aber das ich meine Garantie sofort von Bombard verloren hätte. Habe extra dort angerufen. Hallo Michel ist dein rotes Zodiac damals nicht auch übermotorisiert gewesen? Und Ferdi ist dein nicht nur bis 60 Ps zugelassen? :nixweiss
Gruß Stefan

Michel 15.03.2005 17:43

Hallo Stefan,

nein an das Pro konnte man max 90 PS hängen.

:biere

brando 15.03.2005 20:43

:ka5 :ka5 :ka5 :nuts ich kenn da ein Boot das auch ein paar PS mehr hat
als es haben sollte :nuts

Es ist zwar in den Versicherungs-Unterlagen auch mit der tatsächlichen
Motorisierung eingetragen, aber ER :nuts wird die Zahl auf dem Motor ändern
:nuts :nuts

Gruss Jörg

dodl 15.03.2005 20:51

Hallo,

Wie es jeder einzelne Hersteller nun wirklich haelt weiss ich natuerlich nicht :)

Aber als ich meine Centerkonsolenpläne hatte, hab ich mal bezgl. der Motorisierung nachgefragt, ob das 5,2m Eigenbaubooterl nun wirklich die 75PS max wegsteckt. Da meinte der Hersteller, laut USCG koennte man auch 115PS dranhaengen, aber weil das Ding dann recht schnell wird, empfiehlt er halt maximal 75.

Genauso beim anderen Plan, wo max 50PS angegeben sind. Auf Wunsch gibts da auch ein file wo die 2 zusaetzlichen Transom Knees fuer 100PS+ anzubringen sind. Das Boot haengt dann halt wie ne V2 im Wasser :lachen

Ich hab deshalb eher den Eindruck, dass die max Motorisierung äusserst konservativ angegeben ist.

cu
martin

Ferdi 15.03.2005 21:13

Zitat:

Zitat von Stefan
Und Ferdi ist dein nicht nur bis 60 Ps zugelassen? :nixweiss
Gruß Stefan

Stefan,

nein, ist es nicht :ka5 :17 .
Der Ems wollte mir zwar nur einen 60PSler dazu verkaufen, im eSea Prospekt steht auch bis 60PS, nur, auf der LOMAC Homepage und im Lomac Prospekt steht bis 75PS. Und auf der Plakette am Boot, wo Erzeuger LOMAC draufsteht, steht auch max. 75 PS :cool1 :D .
Also hab ich mir den 70er Yamaha draufgehängt, weil der mit 105kg konkurrenzlos leicht ist. Der 75erYamaha (2-Takter) hätt über 120kg gehabt, der 75 Mercury (2-Takt) 149kg. Davon hat mir der EMS erfolgreich abgeraten.
Und heute bin ich froh, weil ich wirklich jedes Kilo hinterm Spiegel extrem spüre (drum fahr ich auch wieder ohne Hilfsmotor herum :cognemur ).

ribfreak 15.03.2005 21:50

Wieso denn? Bau ihn doch vorne dran! :lachen

marcus 16.03.2005 21:17

Still-legen durch die WSP
 
Hallo
Ich kann nur etwas zum rechtlichen Aspekt aus der Sicht eines deutschen Polizeibeamten sagen. :schlaum
Eine Fahrtuntersagung, die von der WSP ausgesprochen wurde, ist eine Maßnahme, die auf Grund des Polizeirechts erfolgt.
Dies entspricht quasi einer Sicherstellung.
Ob sich ein Beamter der WSP sich soweit aus dem Fenster lehnt und bei einer Übermotorisierung von 15 PS (Wie in dem Beispiel) ohne Sachverständigen Gutachten eine Fahrtuntersagung ausspricht, noch dazu wenn das Boot mit dem Motor zugelassen wurde, weiß ich nicht.
Wenn ich dies mit meinem Metier vergleiche, dann eher nicht.
(ob ich mit 40, 50, oder 60 km/h einen Schwimmer über den Haufen fahre, ist im Ergebnis wurscht).
Der Motor ist eher nicht für die Verbände des Rumpfes ausgelegt und die lange haltbarkeit ist nicht gewährleistet.

Ein (konstruiertes) Beispiel für eine Fahrtuntersagung wäre, ein übermotorisiertes , wenn auch zugelassenes Boot ist bereits im Bereich des Spiegels (auf Grund der Übermotorisierung) beschädigt und der Fahrer will z.B. über den Kanal oder nach Helgoland.

Ich sehe die größeren Probleme im Ausland, wobei hier auch m.E. die rechtsgültige Zulassung anzuerkennen ist und bei der Versicherung, wenn diese in die Pflicht kommen.

Wenn das WSA das Boot mit dieser Motorisierung zulässt, denke ich, liegt der Schwarze Peter dort.

Andere Frage:

Ich habe an meinem Gugel (BJ 86, 4,5 m lang zerlegbar mit Holzkiel) zwar ein Typenschild aber keine CE-Kennzeichnung, und sogar noch 65 PS genehmigt.
Dies erscheint mir im Vergleich zu den genannten RIBs relativ viel.
Das Boot wurde letztes Jahr neu wieder zugelassen.
Sollte ich mir wegen der fehlenden CE Kennzeichunung Gedanken machen? :nixweiss

Viele Grüße

Marcus

Michel 16.03.2005 21:33

Hallo Marcus,

zunächst mal danke für den Beitrag, es ist immer interessant das ganze mal aus der Sicht eines Polizeibeamten zu sehen.

Ich muss Dir aber doch widersprechen. :naughty

Zum einen mit der Prüfung durch das WSA.

Hier kann meiner Meinung nach nicht der schwarze Peter liegen. Wie "lachs" diese Zulassung vorgenommen wird, wissen wir alle. Deswegen ist aber in den Typenschildern der Boote die maximal mögliche Motorisierung angegeben, für jeden klar ersichtlich. :schlaum

Vom WSA, kann man nicht verlangen die Maximalmotorisierung jedes Bootstypes zu wissen und entsprechend zu überprüfen. Auch handelt es sich hier ja nicht um eine Zulassung im eigentlichen Sinne, vielmehr um eine Bootsregistrierung.

Richtig mag sein, dass es einen WSP-Beamten erst mal nicht interessiert, was für eine maximale Motorisierung angebaut ist. Kontrolliert er aber genau, und stellt die Differenz zum Typenschild fest, muss er das Boot eigentlich stilllegen.

Macht er das nicht, lässt den Fahrer weiter fahren, danach passiert unmittelbar etwas, könnte er, der Polizist, sogar den schwarzen Peter haben.

Aber als wichtigsten Punkt sehe ich auch die Versicherung. Diese wird im Falle eines Schadens mit Sicherheit nichts bezahlen. Sollte es auch vereinzelt Fälle von Versicherungsvertretern geben, die eine "Höhermotorisierung" zulassen, kann ich nur empfehlen, sich dies auch nochmals von der Zentrale bestätigen zu lassen.

Ich habe aber zu der Toleranzgrenze jetzt noch eine vielleicht etwas kätzerische Frage Marcus:

Nämlich wie Du als Polizist reagierst, wenn Du jemanden mit einer "leichten" Leistungssteigerung an einem Motrroller erwischst. Oder Du hälst ein Kfz. an und stellst fest, das jedemenge Teile ohne eine ABE am Fahrzeug verbaut sind.

:nixweiss :nixweiss

Ich möchte hier nochmal ein Beispiel nennen. Ein Bekannter von mir hatte an seinem Auto Felgen montiert, die für sein Kfz. keine ABE hatten, auch vom TÜV hat er sich diese Felgen nicht eintragen lassen, da er dachte bei 100% identischen Werten bräuchte man das nicht.

Er baute einen Auffahrunfall und ein aufmerksamer Polizist hatte die Felgen bemerkt und dies ins Protokoll eingetragen. Daraufhin hat die Versicherung die Übernahme des Schadens mit der Begründung abgelehnt, dass das Auto durch den Umbau keine Betriebserlaubnis mehr besitzen würde.

Mein Bekannter konnte den Schaden selbst zahlen obwohl die Felgen mit Sicherheit nichts mit dem Unfall zu tun hatten. Er ist ungebremst in der Stadt auf stehende Fahrzeuge an einer Ampel aufgerollt, da wäre er mit oder ohne die Originalfelgen gleich schnell gewesen.

Dies nur als Beispiel.

:Kapitaen :Kapitaen :Kapitaen

marcus 16.03.2005 23:37

Hallo Michel
Hinsichtlich meiner Ausführungen bin ich von einem Eintrag beim WSA des zu starken Motors ausgegangen.
Sollte dies tatsächlich so sein, dass es sich lediglich um eine Registrierung im Sinne von einer amtlichen Verbindung von Fahrzeug zu Motor zu einer Person handelt, dann ist die rechtliche ausgangslage anders. Ein Indiz für diese Überlegung kann sein, dass auf den bayer. Seen ja zudem noch eine Tüv-Abnahme erforderlich ist.

Deine Beispiele, sowohl mit dem Motorroller, als auch mit den Felgen ist rechtlich anders zu bewerten:
hier wird eine Veränderung ohne eine amtliche Abnahme durchgeführt, somit erlischt die Zulassung,
Wenn ich eine 5 PS-motorhaube auf einen 7 oder 10 PS-Außenbord Motor setze und ich habe keinen Schein, muß ich selbstverständlich mit der Fahrtuntersagung rechnen, (Ebenso bei fortfall von Voraussetzungen einer Zulassungsfreiheit )

Hinsichtlich des Falles mit den Felgen möchte ich noch anfügen, die Felgen sind im Gegensatz zu der Reifengröße nicht im Fahrzeugschein eingetragen. Wenn sich die Reifengröße ändert, oder die Einpreßtiefe (dass der Reifen näher am Radhaus sitzt) dann ist dies ein Erlöschen der Betriebserlaubnis.
Eine Umrüstung von z. B. 6 x 15 Zoll Stahl Felge mit gl. Einpreßtiefe auf LM-Felge bringt die BE nicht zum erlöschen (Sofern die neu Felge hinsichtlich Festigkeit etc geprüft wurde und dies durch ein entsprechendes Zeichen nachgewiesen wird.
(Das nächste Problem sind EU-Abnahme-Prüfungen und die Unterscheidung zwichen AbnahmePflicht von Änderungen (bei Vorhandensein eines Prüfberichts) und einer sog. Allgemeinen Betriebserlaubnis.
In Bayern muß seit etlichen Jahren für eine Anzeigeerstattung zumindest eine abstrakt vorhandene Gefährdung mithinzukommen (Ausnahme Geräusch und Abgasentwicklung).
In Hessen ist glaube ich die Bußgeldbehörde (auch für den Straßenverkehr) das einzelne Landratsamt/Oberkreisdirektor in Bayern ist dies Zentral durch eine Behörde, die entsprechende Weisungen erlassen hat.

D.h. ich (persönliche Meinung) tue mir bei einer Tieferlegung hart dies zu begründen, andererseits der Spraylack am Rücklicht, verringert die Lichtaustrittsstärke und überdeckt den Rückstrahler somit ist bei einem ausfall des Rücklichts nur das Signelement eines einspurigen Fahrzeugs.
oder bei einem 28 cm-Lenkrad beim Golf II Auflage nur mit serienmäßiger Bereifung, Fahrversuch ist durch Sachverständigen durchzuführen, mit unkontrolliertem Ausbrechen des Fahrzeugs ist zu rechnen).

Ich schreibe bei Unfällen, gerade im Winter oder bei schlechtem Wetter (= die berühmte nicht angepasste Geschwindigkeit) die Profiltiefe und die Reifenart (Winter oder Sommer) in den Unfallbericht.

Eine Untersagung der Weiterfahrt wie auch eine Sicherstellung des Fahrzeugs ist eine Maßnahme, die ich mir sehr genau überlege, da sie sowohl überprüft werden kann (Gericht, Vorgesetzte Dienststelle), aber ich auch die anderen Verkehrsteilnehmer zu schützen habe.
Bei den o.a. Beispielen ist (persönliche Meinung) keine sofortige Untersagung der weiterfahrt gerechtfertigt, sondern lediglich eine Fristsetzung zur Mängelbeseitigung (natürlich mit Anzeige).
Anders ist es z. B. bei Fahren ohne Fahrerlaubnis (Aufgemachter Motorroller),
Fahren ohne Versicherung, nichtgenehmigter Schwertransport, erhebliches überschreiten der Lenkzeit, erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitung mit Wiederholungsgefahr, vorangegangener Drogen/Alkoholkonsum und und und.
Es handlet sich hier jedes Mal um eine Einzelfallprüfung, wobei ich nicht zu vergangenen Kontrollen im Bundesgebiet Stellung nehmen kann und möchte, da ich die einzelnen Umstände nicht kenne und man immer die Überlegungen des Polizeibeamten auch kennen muß, um sich als Außenstehender ein Urteil zu erlauben.

Habe ich nun Deine, in meinen Augen nicht ketzerische Frage ausreichend beantwortet?

Ich bin gespannt, was die WSP sagt, wenn du dahin gehst und mein Vorschlag wäre du fragst auch auf dem WSA was die zu dem Problem sagen.

Viele Grüße :biere :biere


Marcus

Ehemaliger 17.03.2005 07:59

Leute eure Ausführungen sind ja äußerst interessant. Wie aber ist das Typenschild am Boot zu bewerten?
Beim Auto habe ich einen Fahrzeugschein in dem alle Daten von Amtswegen geprüft und eingetragen werden (Kraftfahrtbundesamt)
Die Betriebserlaubnis wird erst nach abnahme von KBA und TÜV erteilt.
Beim Boot habe ich ein Typenschild das vom Hersteller angebracht wird aber von keiner Behörde auf richtigkeit geprüft wird .
Meiner Meinung nach ist dieses Typenschild nur als Empfehlung zu sehen da keine Gesetztliche überprüfung der Daten stattgefunden hat.
Ich habe jedenfalls noch nie was davon gehört das ein Hersteller von einem neuen Boot dieses bei irgendeiner gesetztlichen Instanz vorführen muß und dieses auf seine Sicherheit überprüfen lassen muß.
Die Hersteller tuen dieses wohl eher freiwillig wegen der CE Zulassung.
Das WSA interessirt sich nicht dafür wie stark ich das Boot motoriesieren darf.
Die Versicherung juckt es eigentlich auch nicht wenn die PS Angabe im Versicherungsschein mit der gefahrernen übereinstimmt.
Ich hatte ja seinerzeit auch die Bedenken wegen meinem 40 PS Motor der ja ein wenig zu schwer ist.
Anfrage bei der Versicherung ergab das die gemachten Angaben stimmen müssen.
Wie es dann bei einem Schaden tasächlich aussieht kann man natürlich nicht voraussagen.
Ich habe da meine eigene Meinung zu den Versicherungen die ja alle Möglichkeiten suchen nicht zahlen zu müssen .

daniels 17.03.2005 08:20

Zitat:

Zitat von marcus
Das Boot wurde letztes Jahr neu wieder zugelassen.
Sollte ich mir wegen der fehlenden CE Kennzeichunung Gedanken machen? :nixweiss

Viele Grüße

Marcus


Hallo Marcus,
brauchst Du nicht.
Denn Du bist nicht für die CE Zertifizierung verantwortlich, sondern der Hersteller. Solange Du keine sicherheitsrelevanten gravierenden Veränderungen vornimmst. Weiterhin ist das Jahr der Inverkehrbringung und nicht das Datum der Neuzulassung massgeblich.

CE + Sportboote Volltextsuche = Sportboote

Gruß Hans
:chapeau

Andreas P. 17.03.2005 13:24

CE–Kennzeichnung
 
Die CE–Kennzeichnung muss deutlich sichtbar angebracht sein und befindet sich meist auf dem Typenschild des Bootes.

Typenschild des Bootes
Auf diesem Typenschild müssen wichtige Informationen angegeben werden:
der Name des Bootsherstellers,
die Kategorie des Bootes (für welche Gewässer ist es geeignet; vgl. auch unter),
das maximal zulässige Beladungsgewicht (Personenzahl oder Zuladung) und
die Schlüsselnummer des eingeschalteten Prüfinstitutes.




Habe ich hier nun was überlesen, oder wo steht denn nun hier,
dass im CE-Kennzeichen auch die max. Motorisierung angeführt werden muss ?

oder ist das evtl. die "Lücke" im Gesetz, die demnach auch die Versicherer
nicht weiter interessiert ?

Gruß

Andreas P.

daniels 17.03.2005 13:36

Hallo Andreas,

im CE Zeichen steht keine max. Motorisierung. Wenn überhaupt in der Konformatitätserklärung oder in den dazugehörigen Geräteunterlagen (Bedienungsanleitungen, Baupläne, Prüfunterlagen...........).

Mit CE Zeichen signalisiert der Hersteller ja nur, dass er zum Zeitpunkt der Inverbringung alle notwendigen in Europa gültigen Vorschriften eingehalten hat. Das ganze erklärt er in der Konformatitätserklärung schriftlich. Nur gemeinsam ist es korrekt. Nur stanzen, kleben oder schreiben entspricht nicht den Regularien.

Streitpunkt kann nur sein, wenn er max. XX PS aufs Typenschild, in den Unterlagen oder Konformatitätserklärung schreibt und ich mehr dran hänge, wird das CE Zeichen ungültig.
Wie dann Staatsanwaltschaft, Versicherungen oder ...... reagiert, kann ich zum Glück noch nicht sagen.

Gruß Hans

ribfreak 17.03.2005 19:37

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