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bernhard 21.01.2007 17:53

fb 1
 
zu der zeit, in der ich das binnenpatent gemacht hab, haben die fahrschulen alle leut herausposaunt, daß dieses patent in zukunft auch als fb 1 gelten wird.

das bedarf aber der ratifizierung aller staaten in denen er gelten soll. daß die kroaten kein interesse daran haben werden ist klar, die anerkennen ja nichtmal den neuen fb X wenn er nach 2005 gemacht ist, weil sie einfach abkassieren wollen. aber mit italien ist das so eine sache, irgendwie sollte man da die hoffnung nicht aufgeben, daß der binnenschein gilt. ein vielen von uns bekannter fahrlehrer behauptet ja bis heute, daß für italien, das binnenpatent ausreichend ist. aber versuchen traut es sich halt keiner.

und ich ätze ja nur zum spass, ich mein das ja alles nicht so ernst........

goeberl 21.01.2007 17:59

bernhard, dann frag den karl mal, ob er von seiner seite nicht vielleicht auch mal ein bissl richtugn fb1 nachhaken kann. dann wärn schon 2 leute von offizieller seite, die da was machen.
den binnen einfach 1:1 als fb1 anerkennen, ist schwachsinn. die praxis könnte man aber tatsächlich anrechnen.
lg martin

Herbert 21.01.2007 20:43

Schein
 
FB1 mit dem Binnen zu koppeln wird nicht so einfach sein.
Da werden sich die anderen Anreinerstaaten nicht gleichschließen´.

ABER
wo liegt den das Problem es nicht so wie in Deutschland abzuhandeln.
Da würde man sich zumindest eine Praxis ersparen und die eine könnte dan Binnen sein wie eben in D
Auch wäre sicher keiner böse wenn ein vernünftiger Seeteil in der Theorie durchgenommen wird.
Wenn die Deutschen so aussieht wie in Deutschland ist es OK.
Wer mehr will der wird auch mehr Aufwand und Kosten nicht scheuen und wie in D weiterbildende Kurse besuchen.

Wenn man das jetzige Ösi Patent mit dem Autoführeschein, i was kann ma net, vergleichen würde, müßte man ja den Busführerschein machen um Boot zu fahren, das kanns ja net sein.
Als Hürde, damit die bereis FBler auch befriedigt sind, könnte man so wie in Deutschland standart, den FB 2 - 4 nur dann machen können wenn man den FB1 hat.

Michel 21.01.2007 20:59

Also laut Aussage einer WSP Station, dürfen Österreicher hier in D an der Küste fahren, wenn beide Scheine "Flüsse und Seen" und "internationale Wasserstraßen" vorliegen.

Das scheint zu langen.

Ich hatte mir die Info mal per Mail eingeholt.

:biere

goeberl 22.01.2007 00:30

michel, dsa klingt ja super. also denn würde einem treffen in hamburg ja eigentlich nix merh im wege stehen, den nötigen schein hat ferdi ja*g*.

@ herbert: genau so könnte ich es mir auch vorstellen. fb1 quasi als zusätzlichen theorieblock für alle, die schon das 10m patent haben. für "nur fb1 macher" dann natürlich theorie und praxis auf einem binnengewässer. innerhalb eines hafens is es ja wurscht, ob salz- oder süsswasser.

lg martin

Edwin 24.01.2007 20:51

Hallo Leute!

Man liest hier und andernorts immer wieder, dass man als Österreicher als Alternative zum heimischen FB2 doch den deutschen SBF machen solle, da dieser für ihn „mehr“ Gültigkeit habe, als das HR-Patent.

Nicht böse sein liebe deutsche Freunde, aber das ist schlicht und einfach Blödsinn – der SBF hat für einen Österreicher genauso viel Wert wie das HR-Patent und mit der EU hat das in der Tat rein gar nichts zu tun!

Wenn ein Uferstaat einen Führerschein verlangt, dann in aller Regel entweder den eigenen des Landes oder den, der im Heimatland vorgeschrieben ist!

Als Ösi brauche ich vom heimischen Gesetz gar keinen Schein, um die Weltmeere befahren zu dürfen, kann aber auf freiwilliger Basis den FB2-4 bei den Verbänden ÖSV und MSVÖ machen.

Und genau da liegt der Hund begraben, denn wie mache ich einem ausländischen Beamten klar, dass ich eigentlich gar keinen Schein benötige? Gar nicht, denn der wird auf alle Fälle einen FS von mir sehen wollen, wenn einer in seinem Land Vorschrift ist - und wenn’s das HR-Patent ist. Und ich bin der festen Überzeugung, dass das kein Problem sein wird!

Warum ich dieser Überzeugung bin? Ganz einfach – ich bin seit über 10 Jahren Anbieter dieser berühmten „Kaffeepatente“ (diese gibt’s in der Art übrigens schon lange nicht mehr) und in diesen 10 Jahren habe ich von keinem Kunden gehört, dass er irgendwo Probleme mit dem Schein gehabt hätte! (noch nicht mal von deutschen Kunden, und von denen habe ich auch etliche!) Das könnt Ihr mir jetzt freilich glauben oder nicht, das bleibt jedem selbst überlassen. (übrigens war ich auch 10 Jahre Inhaber einer Yachtcharteragentur mit weltweitem Angebot – der Großteil meiner Kunden damals hatte auch „nur“ das HR-Patent und war damit in aller Herren Länder unterwegs)

Komisch ist auch, dass immer wieder Stein und Bein behauptet wird, dass das kroatische Patent ausschließlich in Kroatien Gültigkeit hat und damit Punkt! Ich habe aber bis heute noch nirgendwo in einem Forum oder sonst wo von einem Betroffenen gelesen, der seine eigenen (negativen) Erfahrungen mit dem Schein gemacht hat und diese entsprechend schildert. Ganz im Gegenteil – man hört immer nur von jemanden, der jemanden kennt, der einen entfernten Onkel hat, dem das widerfahren ist. Das kommt mir vor wie der berühmte Ururonkel Pepi, der angeblich täglich 100 Zigaretten geraucht, ein bis zwei Doppler Wein z’wickt hat und mit 99 noch immer sehr aktiv in der Fortpflanzung gewesen sein soll… (so einen Onkel haben wir doch alle irgendwo, oder?)

Ich kann Euch aber dafür einen anderen interessanten Kommentar bezüglich österr. Scheine präsentieren:

Zitat:

Zitat von Ein Leserbrief
Für einen Kroatien-Charter mit einer großen Bavaria mit 55 PS Motor, heuer im Herbst 2006, faxte ich den amtlich anerkannten österr. MSVÖ Fahrtenbereich II Yacht Master Schein unseres Skippers nach CRO. Ergebnis: Der gilt nicht für Segelyachten in Kroatien. Mein kroatischer "Boat Skipper B" und des Skipper "Boat leaders Licence" (beide staatlich) galten dagegen, denn die berechtigen ja für das Führen von Segel- und von Motoryachten.

An der deutschen Ostsee gilt wieder- zu Folge einer Auskunft eines BRD-Vercharterers- der ÖSV FB II Yacht Master nicht für Segelyachten mit Motor, (welche hat denn bitte keinen Motor?) weil nichts von Motor im Schein drin steht. Da ist man wieder besser mit dem MSVÖ FBII dran. Kein Wunder dass bei solchen heimischen Kurios-Lösungen, die Seesportler lieber gleich amtliche Küstenpatente von Küstenstaaten erwerben (BRD-Sportbootführerschein See bzw. CRO "Boat Skipper B" )

Der Kommentar stammt übrigens weder von einem Kunden von mir, noch einer mir sonst nahestehenden oder bekannten Person!

Was Herbert bereits weiter oben schon angeschnitten hat – man kann das „Jugopatent“ nach wie vor vom MSVÖ umschreiben lassen, wenn es sich um den s.g. „Mornar Motorist“ handelt und dieser vor dem 01.01.1982 ausgestellt wurde! Info unter:

http://www.msvoe.at/files/fsafrm10.pdf

Bei Scheinen, die vor dem besagten Stichtag ausgestellt wurden, kann man übrigens tatsächlich noch von einem „Kaffeepatent“ sprechen!

So, jetzt ist es eigentlich viel länger geworden als ich vorgehabt hatte und wünsche Euch noch einen schönen Abend!

L.G.

Edwin

PS: Achja, eines noch an Berny: Der Ball liegt nicht beim MSVÖ – ich glaube, ich habe Dir das schon irgendwann mal versucht zu erklären – warum es bei uns keinen FB1 gibt, liegt an der OSB!

Ferdi 24.01.2007 22:04

Edwin,

Du hast sicherlich Recht mit Deinen Ausführungen, und doch glaub ich, dass ich z.B. in Holland mit einem deutschen SBF See weniger Probleme habe, als mit einem HR Patent. Die Holländer sehen so viele SBF See bei deutschen Urlaubern, dass die den sicher auch bei Österreichern akzeptieren würden. Ob sie das mit einem HR Schein auch machen, bleibt auszuprobieren. Fragt sich halt nur, wer das Versuchskaninchen spielen will :lachen .
Aber vielleicht probier ich's heuer :nuts .

Edwin 24.01.2007 22:27

Zitat:

Zitat von Ferdi (Beitrag 77205)
und doch glaub ich, dass ich z.B. in Holland mit einem deutschen SBF See weniger Probleme habe, als mit einem HR Patent. Die Holländer sehen so viele SBF See bei deutschen Urlaubern, dass die den sicher auch bei Österreichern akzeptieren würden.

Hallo Ferdi!

Das glaube ich gerne, dass die Holländer mit einem deutschen SBF kein Problem haben, ebenso wie z.B. die Griechen oder Türken mit dem HR-Patent keines haben - so zumindest meine Erfahrung!

Zitat:

Zitat von Ferdi (Beitrag 77205)
Ob sie das mit einem HR Schein auch machen, bleibt auszuprobieren. Fragt sich halt nur, wer das Versuchskaninchen spielen will :lachen .
Aber vielleicht probier ich's heuer :nuts .

Ja, das wäre interessant was dabei rauskommt!

Abschließend kann ich nur jedem Österreicher, der absolut keine Lust auf Experimente hat, empfehlen, dass er den MSVÖ od. ÖSV Schein machen soll, je nachdem, was er künftig fahren möchte - Motor- oder Segelboot! (wenn er beides will, braucht er halt beide Scheine, viel Zeit, viel Geld und für Kroatien auch noch zusätzlich den Funkschein für Charter...)

L.G.

Edwin

goeberl 24.01.2007 22:49

Zitat:

Zitat von Edwin (Beitrag 77182)
.... warum es bei uns keinen FB1 gibt, liegt an der OSB!

ich steh grad auf der leitung. osb?

lg martin

Edwin 24.01.2007 23:09

Zitat:

Zitat von goeberl (Beitrag 77227)
osb?

Oberste Schifffahrtsbehörde mit Sitz in Radetzkystraße 2, A-1030 Wien

L.G.

Edwin

goeberl 24.01.2007 23:27

ok, bin im bilde, die seh ich ja eh fast von meinem fenster aus.
was sagen denn die? warum gibts keine fb1?
lg martin

Edwin 25.01.2007 12:17

Zitat:

Zitat von goeberl (Beitrag 77234)
was sagen denn die? warum gibts keine fb1?

Meines Wissens argumentiert die OSB so, dass Österreich mangels eigenen Küstenzugang keinen amtlichen FB1 ausstellen darf, weil die Prüfung in der 3SM-Zone eines Fremdstaates abgenommen werden müsste, wo der Schein dann ja Gültigkeit hätte! Dies wäre aber für die österr. Behörden nicht exekutierbar, da dies einen Eingriff in die Hoheitsrechte des jeweiligen Uferstaates bedeuten würde! (beim FB2 oder höher ist's wurscht, da internationale Gewässer)

Dass man in Deutschland die Prüfung für den SBF auch auf einem See oder Fluß machen kann liegt daran, dass D bekanntlich auch Küstenstaat ist und da entsprechend exekutieren kann!

Freilich könnte der MSVÖ einen eigenen FB1 (halt ohne staatliche Anerkennung) machen, aber was würde der bringen, wenn i.d.R. ein amtlicher Schein verlangt wird?

Klingt alles recht kompliziert und zum Teil ist es das auch - aber irgendwo auch logisch - oder?

L.G.

Edwin

goeberl 25.01.2007 13:21

hi edwin!

eine gewisse logik hat das ganze, aber mit mindestens genauso stichhaltiger logik könnte man dann auch die fb2-4 prüfungen kippen.
wenn man die argumente der osb beherzigt, dürfte ich für den fb2 keine hafenmanöver fahren, keine ansteuerung auf einen hafen,....... .

Zitat:

Zitat von Edwin (Beitrag 77252)
Dies wäre aber für die österr. Behörden nicht exekutierbar,

warum muss es für eine behörde exekutierbar sein? macht die prüfung nicht der MSVÖ? ist doch ein rein privater kurs und eine rein private prüfung. das ergebnis dieser prüfung wird lediglich von der behörde bestätigt.

haben wir hier echt keinen österreichischen anwalt, der sich das ganze mal anschauen könnte?

lg martin

ps. das einfachste wäre natürlich gewesen, wir hätten 1918 nicht den zugang zum meer verloren oder, aber das wünschen wir uns alle nicht, der sbf see würde auch nach 1945 für österreicher gelten. :zwinkern

berny 25.01.2007 13:50

2 Sachen Edwin:
1) es sind nicht irgendwelche Aussagen von irgendwelchen Leuten, sondern es steht in den diversen bilateralen Übereinkommen, dass ein ausländischer Schein anerkannt wird, wenn der Besitzer den Wohnsitz im Ausstellenden Land hat. (Der Schmäh mit dem deutschen SBF liegt nämlich darin, dass der Kursteilnehmer zu diesem Zeitpunkt eine Wohnsitzadresse in D nimmt, somit die ausstellung rechtens ist, und ein erworbenes Recht nicht einfach Rückgängig gemacht werden kann, in der EU außerdem die Wohnsitzverhältnisse anders zu bewerten sind, als außerhalb der EU, aber das ist eine andere Geschichte!)
2) Das mit dem Hoheitsgewässer ist so eine Sache, der ich nicht traue, weil:
Ich war bist dato immer der Meinung, dass das Hoheitsgebiet eines Staates nicht 3 Seemeilen, sondern 12 Seemeilen sind (siehe auch http://de.wikipedia.org/wiki/Zw%C3%B6lfmeilenzone ) somit wäre diese Argumentation nicht richtig.

Wie gesagt, der Ansatz, in einem Erweiterungskurs einer heimischen Fahrschule den FB1 machen zu können, wäre der richtige Weg!

berny 25.01.2007 14:02

Ach ja, noch eine Ergänzung, was mir bei der Argumentation bezüglich 3 SM und FB1-Prüfung eingefallen ist:
Da ja das ganze innerhalb eines Hoheitsgebietes eines anderen Staates nicht exekutierbar ist, heißt das auch, dass der FB2 innerhalb des Hoheitsgebietes eines anderen Staates nicht gültig ist.

1) Also außerhalb der 12 SM ists egal, weil sowieso frei und A braucht nix
2) innerhalb der 12 Sm gilt der FB2 aufwärts auch nicht

Ergo ist der FB2 für die Katz
Also Bernhard, tut mir leid, aber du darfst mit deinem FB2 gar nicht in Kroatien fahren !!!


(nicht so ernst nehmen, weil versicherungstechnisch schaut das wieder ganz anders aus !!!)


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