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Kranschein?
Hallo Thomas,
also bei den anderen Sachen kenne ich mich nicht so aus, aber einen Kranschein braucht man in D nicht (UVV Krane): § 29 Kranführer, Instandhaltungspersonal (1) Der Unternehmer darf mit dem selbständigen Führen (Kranführer) oder Instandhalten eines Kranes nur Versicherte beschäftigen, 1. die das 18. Lebensjahr vollendet haben, 2. die körperlich und geistig geeignet sind, 3. die im Führen oder Instandhalten des Kranes unterwiesen sind und ihre Befähigung hierzu ihm nachgewiesen haben und 4. von denen zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen. Also, es gibt noch Hoffnungen.... Gruß Lutz |
Jetzt wird es langsam trocken.:sleeping Ich bin mal gespannt wie sich das auf den Markt der Motoren auswirkt.:schlaum L.G.Jano
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Sollte die neue regelung mit den 15Ps sich durchsetzen ? Werden bestimmt keine fragen mehr auftauchen wie, wie machen ich aus 5Ps 6 und mehr Ps :futschlac
Dann kommen, wie mache ich aus 15 nun 20Ps.:futschlac |
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Aber wie soll er den Punkt 3 seinem Chef nachweisen, wenn er keinen Schein über seine erhaltene Unterweisung hat? :nixweiss Also ist wohl doch´n Kran-Schein "nötig". :17:zwinkern:tuer |
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Moin,
die 15PS sind meiner bescheidenen Meinung nach unglücklich gewählt, denn bei z.B. Tohatsu, Mercury, Yamaha, Honda... ist der 15er ein gedrosselter 20er. Also eigentlich derselbe Motor. Oder sollte man, wie bei den 80er Leichtkrafträdern vs. 50er Kleinsafter früher, daran gedacht haben, daß die möglicherweise leiser sind? Das würde aber Sachverstand bei den Damen und Herren Politiker voraussetzen.:wow: - Scheidet also doch aus. :D |
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Hallo Benny, nee! nee! nee! Zumindest bei uns "Behördens" unterweist der Dienststellenleiter und die Befähigung heißt da "Abfahren". D. h. dem zukünftige Kranfahrer wird die Bedienungsanleitung vorgelesen, er bekommt eine Einweisung, sprich er übt unter Aufsicht eines Sachkundigen, und muss dann beim Abfahren beweisen, dass er Last aufnehmen und absenken kann. Dann wird er schriftlich bestellt. Schwupps schon hat er das Ganze einschl. der Verantwortung. Wenn man es gut mit dem zukünftigen Kranfahrer meint, schickt man ihn zu einer Einweisung beim Hersteller! Wenns ein ganz guter Mann ist, bringt er diese Ausbildung bereits mit!! LG Peter |
Hatte ich grade schon mit Lutz per PN da hier OT
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Zitat PN: Zitat:
"Stimmt natürlich, darum (wegen teuer) wird der Chef sich ja "immer" gegenüber der Kran-Versicherung und Betrieblichen-Haftpflichtversicherung (oder Krankenversicherung & Co. bei Unfall) absichern wollen. Die Absicherung hat er daher natürlich auch gleich gerne schwarz auf weiss -> als Schein Also gesetzlich nicht pflicht, aber in der Praxis aus o.g. Grund bestimmt sehr oft gefordert. " |
Hi
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...Und machen sich ein 60PS Steuergerät in Ihren "führerscheinfreien" Motor :ka5 Wenn man nach Leistung unterscheiden will, muss man halt irgendwo die Grenze ziehen. :zwinkern |
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Hallo ... nach Rücksprache mit meinem Boots Händler ist das Gesetz noch nicht komplett durch... kann vermutlich bis zu einem Jahr dauern.. ABWARTEN.!!
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Nee,mal im Ernst,woher will ein Bootshändler die Erkenntnis nehmen?:nixweiss L.G.Jano |
mal nachgefragt
Hallöle,
da ich gerade dabei bin mir ein AB zuzulegen,habe eine Mail zum WSA gesendet :schlaummit der bitte um den aktuellen Stand und evtl. ab wann dies gelten soll. Abwarten:sleeping:sleeping. Schaun mer ma! Die besten Grüße aussem Schwarzwald Markus |
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..."Mit der Verabschiedung des Antrags von FDP und CDU/CSU zum Sportbootführerschein ist der erste wichtige Schritt getan. Mindestens genauso wichtig ist es aber, am Ball zu bleiben und die Reform nicht aus den Augen zu verlieren. Unser Ziel ist es, die beiden Kernpunkte – Führerscheinfreiheit bis 15 PS und Erhöhung des Praxisanteils in der Ausbildung – noch bis zum Sommer diesen Jahres umzusetzen." .... |
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Sorry Jungs, aber Ihr wollt mir doch nicht ernsthaft erzählen, dass Ihr nicht wisst wie der Staat funktionert, in dem Ihr lebt? :nixweiss Hier mal was zum schlaumachen: http://www.politik-weltweit.de/deuts...ines-gesetzes/ http://staatsrecht.honikel.de/de/gesetzgebung.htm http://www.bundestag.de/dokumente/te...urf/index.html http://www.bundestag.de/blickpunkt/1.../04/phase1.htm Über dem Ding (der Pdf) steht doch ganz groß und deutlich A N T R A G http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/079/1707937.pdf Und egal ob man sich mit Gesetzgebung auskennt, oder nicht... jedem sollte doch wohl klar sein, dass ein Antrag noch kein gültiges Gesetz sein kann... oder? :nixweiss Und hier noch mal der Textbeginn aus der Boot: Berlin (27.01.2012) - in seiner Sitzung am gestrigen Abend hat der Deutsche Bundestag den Antrag der Regierungsfraktionen "Neue Impulse für die Sportschifffahrt gegen die Stimmen der Opposition verabschiedet. Jetzt ist das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung am Zug, diese Parlamentsbeschlüsse entsprechend umzusetzen. Na ja was soll´s... aber da kommt bestimmt Freude auf beim WSA :zwinkern |
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Genau denn der Antrag war ja vom 29.11.2011
und der Beschluß ist vom 27.01.2012 das ding ist durch und wird bestimmt bald auch so umgesetzt mit sicherheit diese Saison schon da wir zu den Hobby Verdränger fahrern gehören möchten finden wir es auch gut so ohne den Schein wir haben ne Versicherung und jede menge über Vorschriften usw....gelesen und uns kundig gemacht so werden wir bestimmt auch andere treffen und von einander lernen DAS IST HALT IMMER SO IM LEBEN |
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Der Bundestagt verabschiedet es Richtung Bundesrat. Dort haben dann die Ländervertretungen ihr Mitsprecherecht. Schütteln alle mit der Birne, geht das Gesetz in den Vermittlungsausschuss. Nicken Alle fein, wird es gedruckt, die Kanzlerin unterzeichnet es mit dem Fachminister und letztendlich wird es dann durch den Bundespräsidenten geprüft und unterzeichnet . Dann wird es im Bundesgesetzblatt veröffentlich . Gültig ist es dann, soweit nicht mit einem besonderen Datum versehen, 14 Tage nach erscheinen des Bundesgesetzblattes . Will sagen : Kann noch dauern :D |
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Steht hier auch nirgends Cristian!:knuddel. Vom Bundestag in das Gesetzgebungsverfahren gegeben bedeutet, dass es noch dauern kann. (Oh, tschuldigung Wolfgang, hatte deinen Beitrag vorher nicht gelesen:knuddel) |
Hallöle,
hier mal ein Antwort vom Amt!!!!!:schlaum Sehr geehrter Herr Mxxxxx, tatsächlich liegen dem Bundestag derzeit entsprechende Entwürfe zur Änderung der Sportbootführerscheinverordnung vor. Darunter auch die Heraufsetzung der Führerscheinfreigrenze von 5 auf 15 PS. Wann diese Entwürfe jedoch tatsächlich verabschiedet und im Verkehrsblatt veröffentlicht werden, kann ich Ihnen leider nicht mit Gewissheit sagen. Dies hängt oft ab vom Druck der Wassersportverbänden und von der Dringlichkeit, die die entsprechenden Politiker darin sehen. Ohne Sie entmutigen zu wollen, darf ich Ihnen Mitteilen, dass die letzte Führerscheinreform vom ersten Entwurf bis zur endgültigen Verabschiedung 8 Jahre gedauert hat. Daher möchte ich nicht weiter spekulieren. Zu Ihrer Frage: Sie schreiben, dass Sie einen 5 PS Außenborder anmelden wollen. Dies ist nach derzeitiger Rechtslage ohne Führerschein auf Binnenschifffahrtsstrassen möglich. Ich hoffe Ihnen geholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Toni Calma Schifffahrtspolizei Mit den besten Grüßen aussem Schwarzwald Markus |
Hier ist es aber so, dass öffenbar das Gesetzgebungsverfahren bereits vom ersten Entwurf bis zur Verabschiedung im Bundestag fortgeschritten ist.
Ok, es geht natürlich weiter. Wir werden sehen. |
Jetzt wird es natürlich heikel.:cognemur Was macht mann,zockt man und verkauft schnell noch den "führerscheinfreien" 3,68kw Motor und legt sich schnell was größeres zu um "gewappnet" zu sei oder lässt man es erstmal?:nixweiss Denn eins ist fakt,wenn das ab Mai so sein wird(:nixweiss) dann gehen die kleinen Motoren bestimmt wie schlechte Milch und die 15er bekommen dann den "Führerscheinfrei Zuschlag" beim Preis.:cognemur Jetzt wäre ne Glaskugel nicht schlecht...:schlaum L.G.Jano
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Das glaube ich nicht, weil den 5er kannst Du unter den Arm klemmen, einen 15er schon nicht mehr.
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Dumm, habe meinen 15 PS gerade verkauft, den 5 PS habe ich behalten. Der 5 PS hat aber noch den Vorteil, daß er klein und handlich ist, für kleine Boote ausreichend, je nach dem, wo man fahren möchte. Daher glaube ich nicht, daß die total in den Keller gehen von Preis, kann aber auch nicht hellsehen,.. |
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Na da musste mal ordentlich frühstücken:trink:essen:biere ;-) L.G.Jano PS: Habe letzten Urlaub mein komplettes Boot ( 3,80 er mit 30 kg. Motor nen knappen Kilometer auf Sliprädern zum Haus gefahren. War aber nicht schön:cognemur
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Jaaaaa :-) Auf Sliprädern ist das aber auch ne ganz andere Sache als direkt tragen :)) |
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So werden eben gleichzeitig zwei Lobbys bedient. |
Hy Folks,
zurück zum Thema bin ich der Meinung dass der Schritt auf 15PS bzw. höhere Leistung schon lange fällig war.. Vor 20 Jahren konnte man noch einen 5PS AB mit 15Kilo noch an ein 2,80m Schlauchi hängen und kam so einigermassen voran bzw. ins Gleiten.. Das Gewicht eines heutigen 5PS 4-Takters übersteigt mit Sicherheit bei den meisten Einstiegssschlauchis bis 2,80m das zulässige Gewicht am Spiegel. Mit einem größeren Schlauchi stehen die Chanchen schlecht damit noch ins Gleiten zu kommen. Ob nun 10 PS oder 15PS.., alleine wärs egal, aber mit üblicher Besatzung am WE =>Familie 2 Kinder sind die 10PS wohl auch wieder untermotorisiert. Ich denke die Neuregelung ist einfach eine Anpassung der aktuellen Rahmenbedingungen der ich aufgeschlossen gegenüberstehe. Mopedführerschein mit 15 soll auch kommen und in Österreich schon länger umgesetzt.. Na denn...warten wir mal...auf die Umsetzung... |
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Hallo zusammen,
ich sehe das mit der angestrebten Erhöhung auf 15 PS vollkommen entspannt. Nur weil man keinen Bootsführerschein braucht, heißt das ja nicht, dass man sich nicht an die Regeln halten muß. Die gelten für alle und es darf wohl von jedem erwartet werden, dass er sich die passenden Vorschriften oder die Führerscheinbücher besorgt und sich ein wenig vorbereitet, bevor er zur ersten Tour aufbricht. Am Straßenverkehr darf man als Radfahrer auch teilnehmen, ohne einen Führerschein gemacht zu haben. Scheint ja auch zu funktionieren. Und das Radfahren hier in der Kölner Innenstadt halte ich für wesentlich gefährlicher als das Fahren auf dem Rhein mit 15 PS. Manchmal habe ich das Gefühl, dass niemand mehr Verantwortung für das eigene Handeln übernehmen will und sich lieber hinter einem Stück Papier versteckt. Und jeder, der den Binnen- oder den Seeschein gemacht hat, weiß ja wohl aus eigener Erfahrung, dass er außer ein bischen Theorie nicht viel gelernt hat. Das Fahren oder das Führen eines Bootes lernt man nicht in der Fahrschule. Übrigens, mich hat noch nie ein führerscheinfreies Boot oder ein Ruderer oder Paddler gefährdet. Alle, die das bisher geschafft haben, hatten den Führerschein und waren aus diesem Forum... :D |
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