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lutz 29.01.2012 20:03

Kranschein?
 
Hallo Thomas,
also bei den anderen Sachen kenne ich mich nicht so aus, aber einen Kranschein braucht man in D nicht (UVV Krane):
§ 29
Kranführer, Instandhaltungspersonal
(1) Der Unternehmer darf mit dem selbständigen Führen (Kranführer) oder
Instandhalten eines Kranes nur Versicherte beschäftigen,
1. die das 18. Lebensjahr vollendet haben,
2. die körperlich und geistig geeignet sind,
3. die im Führen oder Instandhalten des Kranes unterwiesen sind und
ihre Befähigung hierzu ihm nachgewiesen haben
und
4. von denen zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben
zuverlässig erfüllen.

Also, es gibt noch Hoffnungen....

Gruß Lutz

ibis3 29.01.2012 20:16

Jetzt wird es langsam trocken.:sleeping Ich bin mal gespannt wie sich das auf den Markt der Motoren auswirkt.:schlaum L.G.Jano

Astra-Kawa 29.01.2012 20:24

Sollte die neue regelung mit den 15Ps sich durchsetzen ? Werden bestimmt keine fragen mehr auftauchen wie, wie machen ich aus 5Ps 6 und mehr Ps :futschlac
Dann kommen, wie mache ich aus 15 nun 20Ps.:futschlac

Shelm 29.01.2012 20:25

Zitat:

Zitat von lutz (Beitrag 267481)
Hallo Thomas,
also bei den anderen Sachen kenne ich mich nicht so aus, aber einen Kranschein braucht man in D nicht (UVV Krane):
§ 29
Kranführer, Instandhaltungspersonal
(1) Der Unternehmer darf mit dem selbständigen Führen (Kranführer) oder
Instandhalten eines Kranes nur Versicherte beschäftigen,
1. die das 18. Lebensjahr vollendet haben,
2. die körperlich und geistig geeignet sind,
3. die im Führen oder Instandhalten des Kranes unterwiesen sind und
ihre Befähigung hierzu ihm nachgewiesen haben

und
4. von denen zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben
zuverlässig erfüllen.

Also, es gibt noch Hoffnungen....

Gruß Lutz

Zwar völlig OT

Aber wie soll er den Punkt 3 seinem Chef nachweisen, wenn er keinen Schein über seine erhaltene Unterweisung hat? :nixweiss

Also ist wohl doch´n Kran-Schein "nötig". :17:zwinkern:tuer

seiba 29.01.2012 20:25

Zitat:

Zitat von ibis3 (Beitrag 267487)
Jetzt wird es langsam trocken.:sleeping Ich bin mal gespannt wie sich das auf den Markt der Motoren auswirkt.:schlaum L.G.Jano

Gebrauchte 5 Ps Motoren werden billig und 15 Ps Motoren werden unbezahlbar :lachen

ibis3 29.01.2012 20:30

Zitat:

Zitat von seiba (Beitrag 267491)
Gebrauchte 5 Ps Motoren werden billig und 15 Ps Motoren werden unbezahlbar :lachen

Na das lassen wir jetzt mal sacken und warten was kommt.:saenmanL.G.Jano

atmik 29.01.2012 20:35

Zitat:

Zitat von Astra-Kawa (Beitrag 267489)
Sollte die neue regelung mit den 15Ps sich durchsetzen ? Werden bestimmt keine fragen mehr auftauchen wie, wie machen ich aus 5Ps 6 und mehr Ps :futschlac
Dann kommen, wie mache ich aus 15 nun 20Ps.:futschlac

....oder wie mach ich aus 5PS 5PS an der Schraube :zwinkern

UG-5511 29.01.2012 20:59

Moin,

die 15PS sind meiner bescheidenen Meinung nach unglücklich gewählt, denn bei z.B. Tohatsu, Mercury, Yamaha, Honda... ist der 15er ein gedrosselter 20er. Also eigentlich derselbe Motor. Oder sollte man, wie bei den 80er Leichtkrafträdern vs. 50er Kleinsafter früher, daran gedacht haben, daß die möglicherweise leiser sind? Das würde aber Sachverstand bei den Damen und Herren Politiker voraussetzen.:wow: - Scheidet also doch aus. :D

Tauchermeister 29.01.2012 21:29

Zitat:

Zitat von Shelm (Beitrag 267490)
Zwar völlig OT

Aber wie soll er den Punkt 3 seinem Chef nachweisen, wenn er keinen Schein über seine erhaltene Unterweisung hat? :nixweiss

Also ist wohl doch´n Kran-Schein "nötig". :17:zwinkern:tuer


Hallo Benny,

nee! nee! nee! Zumindest bei uns "Behördens" unterweist der Dienststellenleiter und die Befähigung heißt da "Abfahren". D. h. dem zukünftige Kranfahrer wird die Bedienungsanleitung vorgelesen, er bekommt eine Einweisung, sprich er übt unter Aufsicht eines Sachkundigen, und muss dann beim Abfahren beweisen, dass er Last aufnehmen und absenken kann. Dann wird er schriftlich bestellt.
Schwupps schon hat er das Ganze einschl. der Verantwortung.

Wenn man es gut mit dem zukünftigen Kranfahrer meint, schickt man ihn zu einer Einweisung beim Hersteller!

Wenns ein ganz guter Mann ist, bringt er diese Ausbildung bereits mit!!

LG Peter

Shelm 29.01.2012 21:39

Hatte ich grade schon mit Lutz per PN da hier OT

Zitat:

Zitat von Tauchermeister (Beitrag 267504)
Hallo Benny,

nee! nee! nee! Zumindest bei uns "Behördens"...

Bei Behörden ok... aber in der freien Wirtschaft, wird sich der verantwortungsbewuste und selbsthaftende Unternehmer "immer" mit einem Schein absichern wollen. (Bzw. sich durch Klauseln in seinem Versicherungsvertrag dazu gezwungen sehen.)

Zitat PN:
Zitat:

Zitat von lutz
...Der Unternehmer kann sich z.B. durch eigenen Augenschein von den Fähigkeiten des Kranführers überzeugen! Die Schriftform (also der Schein) ist definitiv nicht vorgeschrieben. In der Praxis wird er aber meist gefordert, vor allem je größer (=teurer ) der Kran wird, bei kleineren LKW-Ladekränen ist aber durchaus auch die o.g. Vorgehensweise üblich.
Gruß Lutz


"Stimmt natürlich, darum (wegen teuer) wird der Chef sich ja "immer" gegenüber der Kran-Versicherung und Betrieblichen-Haftpflichtversicherung (oder Krankenversicherung & Co. bei Unfall) absichern wollen.
Die Absicherung hat er daher natürlich auch gleich gerne schwarz auf weiss -> als Schein

Also gesetzlich nicht pflicht, aber in der Praxis aus o.g. Grund bestimmt sehr oft gefordert. "

Oliver74 29.01.2012 22:22

Hi

Zitat:

Zitat von Wasserarbeiter (Beitrag 267499)
die 15PS sind meiner bescheidenen Meinung nach unglücklich gewählt, denn bei z.B. Tohatsu, Mercury, Yamaha, Honda... ist der 15er ein gedrosselter 20er. Also eigentlich derselbe Motor.

Sagen sich die Italiener mit Ihrer 40PS Grenze auch.
...Und machen sich ein 60PS Steuergerät in Ihren "führerscheinfreien" Motor :ka5

Wenn man nach Leistung unterscheiden will, muss man halt irgendwo die Grenze ziehen. :zwinkern

Bartman 30.01.2012 09:43

Zitat:

Zitat von seiba (Beitrag 267491)
Gebrauchte 5 Ps Motoren werden billig und 15 Ps Motoren werden unbezahlbar :lachen

Naja, unbezahlbar nicht, aber bestimmt teurer s.u. :ka5 :D

schlauchbooterl 30.01.2012 10:47

Hallo ... nach Rücksprache mit meinem Boots Händler ist das Gesetz noch nicht komplett durch... kann vermutlich bis zu einem Jahr dauern.. ABWARTEN.!!

ibis3 30.01.2012 11:11

Zitat:

Zitat von schlauchbooterl (Beitrag 267557)
Hallo ... nach Rücksprache mit meinem Boots Händler ist das Gesetz noch nicht komplett durch... kann vermutlich bis zu einem Jahr dauern.. ABWARTEN.!!

Der hat bestimmt das Lager voll mit führerscheinfreien 5 PS Motoren:wow:
Nee,mal im Ernst,woher will ein Bootshändler die Erkenntnis nehmen?:nixweiss L.G.Jano

schwarzwaelder50 30.01.2012 12:20

mal nachgefragt
 
Hallöle,
da ich gerade dabei bin mir ein AB zuzulegen,habe eine Mail zum WSA gesendet :schlaummit der bitte um den aktuellen Stand und evtl. ab wann dies gelten soll.
Abwarten:sleeping:sleeping.

Schaun mer ma!


Die besten Grüße aussem Schwarzwald
Markus

Lori 30.01.2012 12:59

Zitat:

Zitat von schlauchbooterl (Beitrag 267557)
Hallo ... nach Rücksprache mit meinem Boots Händler ist das Gesetz noch nicht komplett durch... kann vermutlich bis zu einem Jahr dauern.. ABWARTEN.!!

Kann schon sein, Zitat aus dem Link des ersten Postings:
..."Mit der Verabschiedung des Antrags von FDP und CDU/CSU zum Sportbootführerschein ist der erste wichtige Schritt getan. Mindestens genauso wichtig ist es aber, am Ball zu bleiben und die Reform nicht aus den Augen zu verlieren. Unser Ziel ist es, die beiden Kernpunkte – Führerscheinfreiheit bis 15 PS und Erhöhung des Praxisanteils in der Ausbildung – noch bis zum Sommer diesen Jahres umzusetzen." ....

Shelm 30.01.2012 13:18

Zitat:

Zitat von ibis3 (Beitrag 267562)
Nee,mal im Ernst,woher will ein Bootshändler die Erkenntnis nehmen?:nixweiss L.G.Jano

Doch nicht etwa weil der weiss, wie Gesetze in Deutschland entstehen? :nixweiss

Zitat:

Zitat von schwarzwaelder50 (Beitrag 267565)
,habe eine Mail zum WSA gesendet :schlaummit der bitte um den aktuellen Stand und evtl. ab wann dies gelten soll.

Na die werden sich dort bestimmt "freuen".:zwinkern

Sorry Jungs, aber Ihr wollt mir doch nicht ernsthaft erzählen, dass Ihr nicht wisst wie der Staat funktionert, in dem Ihr lebt? :nixweiss

Hier mal was zum schlaumachen:
http://www.politik-weltweit.de/deuts...ines-gesetzes/
http://staatsrecht.honikel.de/de/gesetzgebung.htm
http://www.bundestag.de/dokumente/te...urf/index.html
http://www.bundestag.de/blickpunkt/1.../04/phase1.htm

Über dem Ding (der Pdf) steht doch ganz groß und deutlich A N T R A G http://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/079/1707937.pdf

Und egal ob man sich mit Gesetzgebung auskennt, oder nicht... jedem sollte doch wohl klar sein, dass ein Antrag noch kein gültiges Gesetz sein kann... oder? :nixweiss

Und hier noch mal der Textbeginn aus der Boot:
Berlin (27.01.2012) - in seiner Sitzung am gestrigen Abend hat der Deutsche Bundestag den Antrag der Regierungsfraktionen "Neue Impulse für die Sportschifffahrt gegen die Stimmen der Opposition verabschiedet. Jetzt ist das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung am Zug, diese Parlamentsbeschlüsse entsprechend umzusetzen.


Na ja was soll´s... aber da kommt bestimmt Freude auf beim WSA :zwinkern

Jip 30.01.2012 13:32

Zitat:

Zitat von Shelm (Beitrag 267569)

Und hier noch mal der Textbeginn aus der Boot:
Berlin (27.01.2012) - in seiner Sitzung am gestrigen Abend hat der Deutsche Bundestag den Antrag der Regierungsfraktionen "Neue Impulse für die Sportschifffahrt gegen die Stimmen der Opposition verabschiedet. Jetzt ist das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung am Zug, diese Parlamentsbeschlüsse entsprechend umzusetzen.

Ok, ich gebe zu Politik und Gesetze sind nicht mein Spezalgebiet :hail aber da steht doch "v. Bundestag verabschiedet" das heißt doch dann das Gesetz ist bereits durch, es muß nur noch umgesetzt werden, oder ?

ibis3 30.01.2012 13:38

Zitat:

Zitat von Jip (Beitrag 267571)
Ok, ich gebe zu Politik und Gesetze sind nicht mein Spezalgebiet :hail aber da steht doch "v. Bundestag verabschiedet" das heißt doch dann das Gesetz ist bereits durch, es muß nur noch umgesetzt werden, oder ?

So in etwa sehe ich das auch:saenman L.G.Jano

meineseine 30.01.2012 14:10

Genau denn der Antrag war ja vom 29.11.2011
und der Beschluß ist vom 27.01.2012
das ding ist durch und wird bestimmt bald auch so umgesetzt mit sicherheit diese Saison schon
da wir zu den Hobby Verdränger fahrern gehören möchten finden wir es auch gut so ohne den Schein
wir haben ne Versicherung und jede menge über Vorschriften usw....gelesen und uns kundig gemacht so werden wir bestimmt auch andere treffen und von einander lernen
DAS IST HALT IMMER SO IM LEBEN

Wolfgang 30.01.2012 14:27

Zitat:

...So in etwa sehe ich das auch...
:chapeau

Der Bundestagt verabschiedet es Richtung Bundesrat. Dort haben dann die Ländervertretungen ihr Mitsprecherecht. Schütteln alle mit der Birne, geht das Gesetz in den Vermittlungsausschuss. Nicken Alle fein, wird es gedruckt, die Kanzlerin unterzeichnet es mit dem Fachminister und letztendlich wird es dann durch den Bundespräsidenten geprüft und unterzeichnet .

Dann wird es im Bundesgesetzblatt veröffentlich .
Gültig ist es dann, soweit nicht mit einem besonderen Datum versehen, 14 Tage nach erscheinen des Bundesgesetzblattes .

Will sagen : Kann noch dauern :D

Shelm 30.01.2012 15:20

Zitat:

Zitat von Wolfgang (Beitrag 267577)
:chapeau

Der Bundestagt verabschiedet es Richtung Bundesrat. Dort haben dann die Ländervertretungen ihr Mitsprecherecht. Schütteln alle mit der Birne, geht das Gesetz in den Vermittlungsausschuss. Nicken Alle fein, wird es gedruckt, die Kanzlerin unterzeichnet es mit dem Fachminister und letztendlich wird es dann durch den Bundespräsidenten geprüft und unterzeichnet .

Dann wird es im Bundesgesetzblatt veröffentlich .
Gültig ist es dann, soweit nicht mit einem besonderen Datum versehen, 14 Tage nach erscheinen des Bundesgesetzblattes .

Will sagen : Kann noch dauern :D

Richtig :chapeau Note 1 setzen :zwinkern:biere

Dieter B. 30.01.2012 19:06

Zitat:

Zitat von schlauchbooterl (Beitrag 267557)
Hallo ... nach Rücksprache mit meinem Boots Händler ist das Gesetz noch nicht komplett durch... kann vermutlich bis zu einem Jahr dauern.. ABWARTEN.!!


Steht hier auch nirgends Cristian!:knuddel. Vom Bundestag in das Gesetzgebungsverfahren gegeben bedeutet, dass es noch dauern kann.

(Oh, tschuldigung Wolfgang, hatte deinen Beitrag vorher nicht gelesen:knuddel)

schwarzwaelder50 31.01.2012 18:29

Hallöle,
hier mal ein Antwort vom Amt!!!!!:schlaum
Sehr geehrter Herr Mxxxxx,



tatsächlich liegen dem Bundestag derzeit entsprechende Entwürfe zur Änderung der Sportbootführerscheinverordnung vor. Darunter auch die Heraufsetzung der Führerscheinfreigrenze von 5 auf 15 PS. Wann diese Entwürfe jedoch tatsächlich verabschiedet und im Verkehrsblatt veröffentlicht werden, kann ich Ihnen leider nicht mit Gewissheit sagen. Dies hängt oft ab vom Druck der Wassersportverbänden und von der Dringlichkeit, die die entsprechenden Politiker darin sehen. Ohne Sie entmutigen zu wollen, darf ich Ihnen Mitteilen, dass die letzte Führerscheinreform vom ersten Entwurf bis zur endgültigen Verabschiedung 8 Jahre gedauert hat. Daher möchte ich nicht weiter spekulieren.



Zu Ihrer Frage:

Sie schreiben, dass Sie einen 5 PS Außenborder anmelden wollen. Dies ist nach derzeitiger Rechtslage ohne Führerschein auf Binnenschifffahrtsstrassen möglich.

Ich hoffe Ihnen geholfen zu haben.


Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Toni Calma

Schifffahrtspolizei
Mit den besten Grüßen aussem Schwarzwald
Markus

Dieter B. 31.01.2012 18:55

Hier ist es aber so, dass öffenbar das Gesetzgebungsverfahren bereits vom ersten Entwurf bis zur Verabschiedung im Bundestag fortgeschritten ist.
Ok, es geht natürlich weiter.
Wir werden sehen.

ibis3 31.01.2012 19:31

Jetzt wird es natürlich heikel.:cognemur Was macht mann,zockt man und verkauft schnell noch den "führerscheinfreien" 3,68kw Motor und legt sich schnell was größeres zu um "gewappnet" zu sei oder lässt man es erstmal?:nixweiss Denn eins ist fakt,wenn das ab Mai so sein wird(:nixweiss) dann gehen die kleinen Motoren bestimmt wie schlechte Milch und die 15er bekommen dann den "Führerscheinfrei Zuschlag" beim Preis.:cognemur Jetzt wäre ne Glaskugel nicht schlecht...:schlaum L.G.Jano

Lori 31.01.2012 19:39

Das glaube ich nicht, weil den 5er kannst Du unter den Arm klemmen, einen 15er schon nicht mehr.

ibis3 31.01.2012 19:54

Zitat:

Zitat von lori (Beitrag 267827)
Das glaube ich nicht, weil den 5er kannst Du unter den Arm klemmen, einen 15er schon nicht mehr.

Aber nun mal Hand aufs Herz,nen 15er trag ich Dir vom Zelt bis zum Slip und lass es nen Kilometer sein.:D 2-Takt!!!:schlaum L.G.Jano:saenman

ibis3 31.01.2012 19:57

Zitat:

Zitat von ibis3 (Beitrag 267828)
Aber nun mal Hand aufs Herz,nen 15er trag ich Dir vom Zelt bis zum Slip und lass es nen Kilometer sein.:D 2-Takt!!!:schlaum L.G.Jano:saenman

Natürlich mit kleiner Pause:trink,aber uns drängelt ja nix.:sleeping L.G.Jano

Jip 31.01.2012 20:06

Zitat:

Zitat von ibis3 (Beitrag 267825)
Jetzt wird es natürlich heikel.:cognemur Was macht mann,zockt man und verkauft schnell noch den "führerscheinfreien" 3,68kw Motor und legt sich schnell was größeres zu um "gewappnet" zu sei oder lässt man es erstmal?:nixweiss Denn eins ist fakt,wenn das ab Mai so sein wird(:nixweiss) dann gehen die kleinen Motoren bestimmt wie schlechte Milch und die 15er bekommen dann den "Führerscheinfrei Zuschlag" beim Preis.:cognemur Jetzt wäre ne Glaskugel nicht schlecht...:schlaum L.G.Jano


Dumm, habe meinen 15 PS gerade verkauft, den 5 PS habe ich behalten. Der 5 PS hat aber noch den Vorteil, daß er klein und handlich ist, für kleine Boote ausreichend, je nach dem, wo man fahren möchte. Daher glaube ich nicht, daß die total in den Keller gehen von Preis, kann aber auch nicht hellsehen,..

Jip 31.01.2012 20:08

Zitat:

Zitat von ibis3 (Beitrag 267828)
Aber nun mal Hand aufs Herz,nen 15er trag ich Dir vom Zelt bis zum Slip und lass es nen Kilometer sein.:D 2-Takt!!!:schlaum L.G.Jano:saenman

Ehrlich gesagt: mit reichen schon 200m 5PS, 2 Takt tragen,...

ibis3 31.01.2012 20:22

Na da musste mal ordentlich frühstücken:trink:essen:biere ;-) L.G.Jano PS: Habe letzten Urlaub mein komplettes Boot ( 3,80 er mit 30 kg. Motor nen knappen Kilometer auf Sliprädern zum Haus gefahren. War aber nicht schön:cognemur

Jip 31.01.2012 20:58

Zitat:

Zitat von ibis3 (Beitrag 267835)
Na da musste mal ordentlich frühstücken:trink:essen:biere ;-) L.G.Jano PS: Habe letzten Urlaub mein komplettes Boot ( 3,80 er mit 30 kg. Motor nen knappen Kilometer auf Sliprädern zum Haus gefahren. War aber nicht schön:cognemur


Jaaaaa :-) Auf Sliprädern ist das aber auch ne ganz andere Sache als direkt tragen :))

ibis3 31.01.2012 21:13

Zitat:

Zitat von Jip (Beitrag 267840)
Jaaaaa :-) Auf Sliprädern ist das aber auch ne ganz andere Sache als direkt tragen :))

Wir reden hier aber auch vom Tragen des Motors. Nicht das ganze Boot. Wenn Du aber so nen 3,80er mit Aluboden nen knappen Kilometer durchs Gelände ziehst,das ist auch nicht schön:str Ab diesem Jahr gehts mit dem Trailer an die Slippe!!! :cool1 Gott sei Dank:saenman L.G.Jano

Campix 31.01.2012 22:53

Zitat:

Zitat von DerBruzzler (Beitrag 267266)
Also das ganze ist ja höchst widersprüchlich! Zum einen sollen mehr Menschen ohne jede Qualifikation Motorboot Fahren, andererseits sollen diejenigen, die einen Schein machen besser ausgebildet werden.

Es ist ja zwar ein Wunder, daß in Deutschland mal etwas erlaubt statt verboten wird, aber dann natürlich wieder ohne nachzudenken! :cognemur


So werden eben gleichzeitig zwei Lobbys bedient.

Mastral 01.02.2012 18:51

Hy Folks,

zurück zum Thema bin ich der Meinung dass der Schritt auf 15PS bzw. höhere Leistung schon lange fällig war..
Vor 20 Jahren konnte man noch einen 5PS AB mit 15Kilo noch an ein 2,80m Schlauchi hängen und kam so einigermassen voran bzw. ins Gleiten..
Das Gewicht eines heutigen 5PS 4-Takters übersteigt mit Sicherheit bei den meisten Einstiegssschlauchis bis 2,80m das zulässige Gewicht am Spiegel. Mit einem größeren Schlauchi stehen die Chanchen schlecht damit noch ins Gleiten zu kommen.

Ob nun 10 PS oder 15PS.., alleine wärs egal, aber mit üblicher Besatzung am WE =>Familie 2 Kinder sind die 10PS wohl auch wieder untermotorisiert.

Ich denke die Neuregelung ist einfach eine Anpassung der aktuellen Rahmenbedingungen der ich aufgeschlossen gegenüberstehe.

Mopedführerschein mit 15 soll auch kommen und in Österreich schon länger umgesetzt..

Na denn...warten wir mal...auf die Umsetzung...

angelcamper 03.02.2012 01:20

Zitat:

Zitat von gotoos (Beitrag 267329)
Hallo zusammen,

Ich finde es absolut undiskutabel die Grenze herauf zu setzen.
Ich bin sogar der Meinung, dass ein Führerschein wie in Kroatien ab dem ersten PS Pflicht sein müsste. :chapeau
Wo ist da die Grenze? Der 5 PS Fahrer benutzt die gleiche Wasserstrasse wie der Berufsschiffer mit seinem Schubverband oder wie der Yachtbesitzer mit siener Millionen schweren Yacht.
Nur das er keine Ahnung hat was die ganzen Seezeichen und Schilder bedeuten!:nixweiss
Brecht das doch mal auf den Strassenverkehr herunter. Fändet ihr es gut, wenn wir auch mit einem Auto, ebenfalls 15 PS, führerscheinfrei fahren dürften?
Ich hätte Angst auf die Strasse zu gehen. :wow:

Gruß
Oliver

Moin Oli:coffe, und was machste mit den Schwärmen von Paddlern?

angelcamper 03.02.2012 01:23

Zitat:

Zitat von Joerg R (Beitrag 267345)
Ich finde das total bescheuert!!! Die Kinder müssen in der Schule schon einen Fahrradführerschein machen, damit sie die Verkehrsregeln kennen. Und dann sollen absolute Flachpfeifen (Ausnahmen bestätigen die Regel) auf die Wasserstraßen losgelassen werden :cognemur Die Wasserschutzpolizei wirds freuen. Wer keine Ahnung von den Verkehsregeln hat, wird sie überschreiten und das gibt Geld fürs Staatssäckel :sportschi

Und wir, die Ahnung haben, sind dann wieder die Dummen, die die Fahrfehler der Ahnungslosen erkennen müssen und reagieren müssen.

Tja, aber die Leute in Berlin werden schon wissen, was sie tun. :futschlac:futschlac

Moin:coffe, fine ich absolut o.k.!

angelcamper 03.02.2012 01:31

Zitat:

Zitat von Joerg R (Beitrag 267345)
Ich finde das total bescheuert!!! Die Kinder müssen in der Schule schon einen Fahrradführerschein machen, damit sie die Verkehrsregeln kennen. Und dann sollen absolute Flachpfeifen (Ausnahmen bestätigen die Regel) auf die Wasserstraßen losgelassen werden :cognemur Die Wasserschutzpolizei wirds freuen. Wer keine Ahnung von den Verkehsregeln hat, wird sie überschreiten und das gibt Geld fürs Staatssäckel :sportschi

Und wir, die Ahnung haben, sind dann wieder die Dummen, die die Fahrfehler der Ahnungslosen erkennen müssen und reagieren müssen.

Tja, aber die Leute in Berlin werden schon wissen, was sie tun. :futschlac:futschlac

Ahnung von was? Das kannste nicht so pauschalisieren, es gibt mit Sicherheit auch "Ahnungslose" mit Führerschein, vielleicht mehr, als man denkt!

Tommy 03.02.2012 08:39

Hallo zusammen,

ich sehe das mit der angestrebten Erhöhung auf 15 PS vollkommen entspannt. Nur weil man keinen Bootsführerschein braucht, heißt das ja nicht,
dass man sich nicht an die Regeln halten muß. Die gelten für alle und es darf wohl von jedem erwartet werden, dass er sich die passenden
Vorschriften oder die Führerscheinbücher besorgt und sich ein wenig vorbereitet, bevor er zur ersten Tour aufbricht.

Am Straßenverkehr darf man als Radfahrer auch teilnehmen, ohne einen Führerschein gemacht zu haben. Scheint ja auch zu funktionieren. Und das
Radfahren hier in der Kölner Innenstadt halte ich für wesentlich gefährlicher als das Fahren auf dem Rhein mit 15 PS.

Manchmal habe ich das Gefühl, dass niemand mehr Verantwortung für das eigene Handeln übernehmen will und sich lieber hinter einem Stück Papier
versteckt. Und jeder, der den Binnen- oder den Seeschein gemacht hat, weiß ja wohl aus eigener Erfahrung, dass er außer ein bischen Theorie nicht
viel gelernt hat. Das Fahren oder das Führen eines Bootes lernt man nicht in der Fahrschule.



Übrigens, mich hat noch nie ein führerscheinfreies Boot oder ein Ruderer oder Paddler gefährdet. Alle, die das bisher geschafft haben, hatten den
Führerschein und waren aus diesem Forum... :D


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 06:10 Uhr.

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