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-   -   Lösung zur Beleuchtung für Binnen und See? (http://www.schlauchboot-forum.com/forum/showthread.php?t=15056)

Luftnummer 29.06.2010 13:10

Lösung zur Beleuchtung für Binnen und See?
 
Hallo erst einmal.

Ich habe vor kurzem mein SBF See und Binnen gemacht, da die Sportboote im Augenblick noch relativ teuer sind, will ich bis zum Winter warten um mir dann eins zu holen. Deswegen habe ich mir jetzt ein kleines Schlauchboot geleistet um damit mal zum Angeln rausfahren. Hauptsächlich werde ich auf dem Main/Rhein unterwegs sein aber auch mal hoch zum Bodden fahren oder ins Mittelmeer im Urlaub. Da ich auch Abends angeln will sind ja wohl Postionslichter von nöten. Ein Geräteträger ist ja schön und gut aber ich darf damit dann nur 7 Knoten fahren, welches relativ langsam ist (ist nach Sonnenuntergang ja noch 2 Std. hell). Da auch die Vorschriften unterschiedlich für Binnen und See sind habe ich lange gesucht um einen gemeinsamen Nenner zu finden und habe hier was gefunden.
http://www.bilder-hochladen.net/file...les/fhnd-1.gif[/IMG]

da ich mir nicht sicher bin ob der Link geht hier nochmal die Adresse

http://www.bilder-hochladen.net/file...1-gif-nb.html][img]http://www.bilder-hochladen.net/files/fhnd-1.gif[/img

Abgesehen von der Problematik des anbringes ist die doch sowohl für Binnen und See zugelassen oder sehe ich dies Falsch?

Vielen Dank für eure Antworten
Mfg Sebastian

Dobs 29.06.2010 15:16

Machs dir nicht so schwer.
Rundumlicht auf den Geräteträger und die Seitenlichter l/r getrennt einen Meter tiefer am Geräterträger festmachen - fertig.
Diese Befeuerung dürfen Kleinfahrzeuge Buten und Binnen führen.

Luftnummer 29.06.2010 15:34

Aber dann darf ich ja laut der Verordnung nicht schneller als 7 Knoten fahren. Und am Rhein sollen die sehr penibel sein. Ich meine teurer als ein Geräteträger wird die andere Lösung auch nicht sein, schätze ich mal.
Danke dennoch für deine Antwort.
Mfg Sebastian

vodies 29.06.2010 15:36

Warum darfst du mit Geraetetraeger nicht schneller als 7 kn fahren?

Saemann 29.06.2010 15:47

Frage ich mich auch, warum wieso wo steht das!!!

Gruß Wilfried
Rhein KM 800

Vaalser 29.06.2010 16:15

Dieser Treath hat sich schon ausgiebig damit beschäftigt. Klick

Saemann 29.06.2010 16:27

Zitat:

Zitat von Vaalser (Beitrag 187458)
Dieser Treath hat sich schon ausgiebig damit beschäftigt. Klick

Danke :cognemur:mobo

Gruß Wilfried

Luftnummer 29.06.2010 17:15

So habe noch mal die Seite wegen der Höchstgeschwindigkeit gesucht hier das Ergebnis. Steht auf der Seite 5.

http://www.bsh.de/de/Produkte/Infoma...erfuehrung.pdf

Joerg 29.06.2010 20:40

Zitat:

Zitat von Luftnummer (Beitrag 187465)
So habe noch mal die Seite wegen der Höchstgeschwindigkeit gesucht hier das Ergebnis. Steht auf der Seite 5.

http://www.bsh.de/de/Produkte/Infoma...erfuehrung.pdf

Hast Du nicht geschrieben, dass Du vor kurzem den SBF See und Binnen gemacht hast ?? Da kann es doch nicht sein, dass Du das sooo auslegst wie es hier den Anschein hat !!

Es geht da um die höchstmögliche Geschwindigkeit, die Dein Boot erreichen kann mit dem jeweils montierten AB ! Hat nix mit dem Geräteträger zu tun !

Hoffe Du hast die Lehrbücher noch nicht "verscherbelt", werf da noch mal einen Blick rein, bevor Du auf`s Wasser gehst.:mobo

aia 29.06.2010 21:15

zum Glück hab ich keinen Träger oder wie heisst das richtig?
Ja, ok, mein SBF Binnen ist nur gekauft - für 15€.
Aber - ich fahr nachts immer volle Pulle - hab ja auch keinen Gerätedings.
Lustig mal wieder:futschlac:futschlac
Ich freu mich schon auf die nächste Nachtfahrt:biere

Wolfgang 29.06.2010 23:19

Liste der Anhänge anzeigen (Anzahl: 1)
Seit doch auch mal nachsichtig......:chapeau

Er hat dieses Bild so gedeutet, dass die Lichterführung wie auf dem Bild bis 7 Kn möglich ist.....

Und abgebildet ist die Lichterführung auf einem Geräteträger.....

Tommy 30.06.2010 07:46

Zitat:

Zitat von Dobs (Beitrag 187451)
Machs dir nicht so schwer.
Rundumlicht auf den Geräteträger und die Seitenlichter l/r getrennt einen Meter tiefer am Geräterträger festmachen - fertig.
Diese Befeuerung dürfen Kleinfahrzeuge Buten und Binnen führen.


Das ist falsch. Das ist nur für See zulässig. Aber das weißt Du ja eigentlich.
Wenn ich dich mal zitieren darf: :zwinkern

Zitat:

Zitat von Dobs (Beitrag 158615)

See:
Rundumlicht oben auf dem Geräteträger, die beiden Seitenlichter einen Meter tiefer am Träger.

Binnen:
Rundumlicht auf dem Geräteträger wie auf See. Die Seitenlichter werden nun mittels zweiter Halterung am Geräteträger nach oben gesetzt, auf ca. Rundumlichthöhe. Damit weißt man sich eindeutig als Kleinfahrzeug aus.


Tommy 30.06.2010 08:27

Zitat:

Zitat von Luftnummer (Beitrag 187434)
...Da auch die Vorschriften unterschiedlich für Binnen und See sind habe ich lange gesucht um einen gemeinsamen Nenner zu finden...


Hallo Sebastian,

Die Zweifarbenleuchte plus ein weißes Rundumlicht einen Meter darüber ist auch mein Ergebnis bei der Suche nach einer für Binnen und See zulässigen Beleuchtung.

Deshalb werden wir uns auch einen passenden Einsteck-Mast für unser Boot bauen. Wenn die Leuchten dann noch eine BSH-Zulasssung haben, kann eigentlich keiner mehr meckern.
Und wenn Geld keine Rolle spielt, kann man das ganze auch mit sehr schönen LED-Leuchten bauen. :zwinkern

Über die Suchfunktion wirst Du übrigens noch einige Beiträge zu dem Thema finden. Das Problem dabei ist aber oft, dass viele nur ihre Meinung schreiben und nicht mal vorher in die Spielregeln schauen. Die meisten RIBs fahren binnen mit der See-Beleuchtung rum. Das Thema interessiert die Importeure und die Händler scheinbar auch nicht besonders. Ist ja dann das Problem des Kunden. :ka5

Luftnummer 30.06.2010 09:33

Hallo Jannijan

Also ich verstehe das laut PDF so das die Höchstgeschwindigkeit nach Sonnenuntergang mit einem Geräteträger nicht über 7 Knoten sein darf. Jetzt mal unabhängig davon ob es die Höchstgeschwindigkeit des Bootes ist oder die erlaubte Geschwindigkeit, da die meisten eh schneller sind.

Zitat:

Zitat von jannijan (Beitrag 187477)
.........................
Hoffe Du hast die Lehrbücher noch nicht "verscherbelt", werf da noch mal einen Blick rein, bevor Du auf`s Wasser gehst.:mobo

Ich habe einen Blick in meine Unterlagen geworfen (Amtliche Prüfungsfragen) aber dort muss man nur die min. Höhe der Lichter, sowie die Winkel angeben über die Position der jeweiligen Lichter wird nix gesagt, deswegen bin ich dann auf der Seite des BSH gelandet. Und dort steht wie du sicherlich erkennen kannst das alternativ zu der "normalen Beleuchtung" auch die Positionslichter auf einem Geräteträger montiert werden können, solange das Fahrzeug 7 Meter Länge und 7 Knoten Höchstgeschwindigkeit nicht überschreitet.

Deswegen war hier meine Frage ob man die Lichterführung so machen kann wie auf dem Bild abgebildet und ist dann sicher auf See und Binnen unterwegs ist, wenn die Beleuchtung zugelassen ist.

Mfg
Sebastian

Vaalser 30.06.2010 09:56

Zitat:

Zitat von Luftnummer (Beitrag 187536)
Hallo Jannijan

Also ich verstehe das laut PDF so das die Höchstgeschwindigkeit nach Sonnenuntergang mit einem Geräteträger nicht über 7 Knoten sein darf. Jetzt mal unabhängig davon ob es die Höchstgeschwindigkeit des Bootes ist oder die erlaubte Geschwindigkeit, da die meisten eh schneller sind.

Nene, Du darfst ja auch mit einem Porsche in einer 30er Zone 30km/h fahren.
Es gilt immer die max. Geschwindigkeit des Bootes.


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