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Lösung zur Beleuchtung für Binnen und See?
Hallo erst einmal.
Ich habe vor kurzem mein SBF See und Binnen gemacht, da die Sportboote im Augenblick noch relativ teuer sind, will ich bis zum Winter warten um mir dann eins zu holen. Deswegen habe ich mir jetzt ein kleines Schlauchboot geleistet um damit mal zum Angeln rausfahren. Hauptsächlich werde ich auf dem Main/Rhein unterwegs sein aber auch mal hoch zum Bodden fahren oder ins Mittelmeer im Urlaub. Da ich auch Abends angeln will sind ja wohl Postionslichter von nöten. Ein Geräteträger ist ja schön und gut aber ich darf damit dann nur 7 Knoten fahren, welches relativ langsam ist (ist nach Sonnenuntergang ja noch 2 Std. hell). Da auch die Vorschriften unterschiedlich für Binnen und See sind habe ich lange gesucht um einen gemeinsamen Nenner zu finden und habe hier was gefunden. http://www.bilder-hochladen.net/file...les/fhnd-1.gif[/IMG] da ich mir nicht sicher bin ob der Link geht hier nochmal die Adresse http://www.bilder-hochladen.net/file...1-gif-nb.html][img]http://www.bilder-hochladen.net/files/fhnd-1.gif[/img Abgesehen von der Problematik des anbringes ist die doch sowohl für Binnen und See zugelassen oder sehe ich dies Falsch? Vielen Dank für eure Antworten Mfg Sebastian |
Machs dir nicht so schwer.
Rundumlicht auf den Geräteträger und die Seitenlichter l/r getrennt einen Meter tiefer am Geräterträger festmachen - fertig. Diese Befeuerung dürfen Kleinfahrzeuge Buten und Binnen führen. |
Aber dann darf ich ja laut der Verordnung nicht schneller als 7 Knoten fahren. Und am Rhein sollen die sehr penibel sein. Ich meine teurer als ein Geräteträger wird die andere Lösung auch nicht sein, schätze ich mal.
Danke dennoch für deine Antwort. Mfg Sebastian |
Warum darfst du mit Geraetetraeger nicht schneller als 7 kn fahren?
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Frage ich mich auch, warum wieso wo steht das!!!
Gruß Wilfried Rhein KM 800 |
Dieser Treath hat sich schon ausgiebig damit beschäftigt. Klick
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Zitat:
Gruß Wilfried |
So habe noch mal die Seite wegen der Höchstgeschwindigkeit gesucht hier das Ergebnis. Steht auf der Seite 5.
http://www.bsh.de/de/Produkte/Infoma...erfuehrung.pdf |
Zitat:
Es geht da um die höchstmögliche Geschwindigkeit, die Dein Boot erreichen kann mit dem jeweils montierten AB ! Hat nix mit dem Geräteträger zu tun ! Hoffe Du hast die Lehrbücher noch nicht "verscherbelt", werf da noch mal einen Blick rein, bevor Du auf`s Wasser gehst.:mobo |
zum Glück hab ich keinen Träger oder wie heisst das richtig?
Ja, ok, mein SBF Binnen ist nur gekauft - für 15€. Aber - ich fahr nachts immer volle Pulle - hab ja auch keinen Gerätedings. Lustig mal wieder:futschlac:futschlac Ich freu mich schon auf die nächste Nachtfahrt:biere |
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Seit doch auch mal nachsichtig......:chapeau
Er hat dieses Bild so gedeutet, dass die Lichterführung wie auf dem Bild bis 7 Kn möglich ist..... Und abgebildet ist die Lichterführung auf einem Geräteträger..... |
Zitat:
Das ist falsch. Das ist nur für See zulässig. Aber das weißt Du ja eigentlich. Wenn ich dich mal zitieren darf: :zwinkern Zitat:
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Zitat:
Hallo Sebastian, Die Zweifarbenleuchte plus ein weißes Rundumlicht einen Meter darüber ist auch mein Ergebnis bei der Suche nach einer für Binnen und See zulässigen Beleuchtung. Deshalb werden wir uns auch einen passenden Einsteck-Mast für unser Boot bauen. Wenn die Leuchten dann noch eine BSH-Zulasssung haben, kann eigentlich keiner mehr meckern. Und wenn Geld keine Rolle spielt, kann man das ganze auch mit sehr schönen LED-Leuchten bauen. :zwinkern Über die Suchfunktion wirst Du übrigens noch einige Beiträge zu dem Thema finden. Das Problem dabei ist aber oft, dass viele nur ihre Meinung schreiben und nicht mal vorher in die Spielregeln schauen. Die meisten RIBs fahren binnen mit der See-Beleuchtung rum. Das Thema interessiert die Importeure und die Händler scheinbar auch nicht besonders. Ist ja dann das Problem des Kunden. :ka5 |
Hallo Jannijan
Also ich verstehe das laut PDF so das die Höchstgeschwindigkeit nach Sonnenuntergang mit einem Geräteträger nicht über 7 Knoten sein darf. Jetzt mal unabhängig davon ob es die Höchstgeschwindigkeit des Bootes ist oder die erlaubte Geschwindigkeit, da die meisten eh schneller sind. Zitat:
Deswegen war hier meine Frage ob man die Lichterführung so machen kann wie auf dem Bild abgebildet und ist dann sicher auf See und Binnen unterwegs ist, wenn die Beleuchtung zugelassen ist. Mfg Sebastian |
Zitat:
Es gilt immer die max. Geschwindigkeit des Bootes. |
Zitat:
Die von mir genannte Befeuerung ist auf SEE und im BINNENBEREICH für Fahrzeuge UNTER 12m zulässig. Mal sehen ob ich das noch finde.... |
ähmm???
http://www.bsh.de/de/Schifffahrt/Spo...Broschuere.pdf das würde ja dann bedeuten, das hunderttausende von Searays, Stingrays, Wellcrafts, Bayas etc. nach Dämmerung gar nicht fahren dürfen da alle Positionsleuchten auf gleicher Höhe sind:ka5 Ich blicks grad nicht mehr:nixweiss |
Stellt doch mal eine offizielle Anfrag an das BSH
Konkret mit Bezug auf Schlauchboote mit Geräteträger und mit dem Hinweis, das dieses Thema gerade hier diskutiert wird. Vielleicht sagen die etwas dazu |
Uff,
gesucht und wieder gefunden..... Hier stehts: http://www.wsd-ost.wsv.de/service/Do...rt-WSD-Ost.pdf unter 2.6 Bezeichnung der Kleinfahrzeuge in Fahrt - § 3.13 Ich halte übrigens auch nicht den Höhenunterschied von 1m korrekt ein, ich komme gerade auf 80cm sonst müsste noch ein Mast auf den Bügel. Es heißt ja auch in den Vorschriften "wenn technisch" machbar. Die Begründung das es eben nicht so einfach machbar ist und das die Seitenlichter dort besser sitzen weil sie dann eben nicht auf der Wasserlinie liegen hat bisher jeden nachmessenden Beamten überzeugt. Als nächstes könnte man die Winkelanbringung überdenken. Die Lichter müssen ja parallel zur Wasserlinie leuchten - also muss man den Winkel der Lichter am Schlauchi verstellen können da sich der Winkel Wasserlinie/Boot ja mit der Beladung und der Geschwindigkeit ändert..........nein, man braucht Vorschriften nicht bis ins Detail ausbügeln.... |
Zitat:
Hallo Sebastian, die Version mit dem weißen Rundumlicht als einzige Beleuchtung für Motorboote habe ich nur für See gefunden. Dashalb ist die Geschwindigkeit auch in Knoten angegeben. Ist zulässig, wenn das Boot max. 7 kn laufen kann. Das Bild, um welches es in Deiner Frage geht, bedeutet meiner Meinung nach, dass Du (wenn Dein Boot unter die 7 kn-Regel fällt) die Seitenlaternen zusätzlich montieren sollst, wenn dies technisch machbar ist. Gilt aber, wie gesagt, alles nur für See. (Quelle: BSH) Im Binnenbereich ist das einzelne weiße Rundumlicht nur für Fahrzeuge zulässig, die weder unter Maschine noch unter Segel fahren. Also z.B. für Ruderboote. (Quelle: ELWIS, BinSchStrO § 3.13) |
hier ist es ganz gut beschrieben
http://www.yachtschule-spittler.de/d...hterbi_see.pdf |
Zitat:
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So habe mal eine Anfrage an das BSH und elwis geschickt mal sehen was rauskommt. Werde es selbstverständlich hier veröffendlichen sobald ich die Antworten erhalten habe.
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Hi,
vergiss nicht die Wasser und Schifffahrtsdirektionen, denn das Bundesamt für SEEschifffahrt ist für Binnen nicht zuständig. |
Auweia,
da haben wir mal einen "Neuzugang" der sich gestern erst registriert hat. Dieser "Neuzugang" hat sich auch gleich "getraut" eine Frage zu stellen. (Das machen längst nicht alle hier) Die erhaltenen Antworten finde ich teils recht "hart" Dies nur mal als Hinweis gesehen. Sein wir froh, das sich auch neue "trauen" was zu fragen und nicht nur mitlesen. Viele wären sicher nach den ersten paar Antworten wieder "ausgestiegen" Nehmt das einfach mal als Hinweis |
Hallo,
hier hätte ich auch was beizutragen: vorgestern habe ich genau diese Problematik mit der übrigens ausgesprochen netten Waschpo hier am See diskutiert. Der Polizist meinte, er und jeder seiner Kollegen wissen sehr wohl, das auf dem Schlauchi vieles technisch nicht machbar ist und, wenn man schon mal in der Zeit der Lichterführung unterwegs sein muss, sie auf ihrer Wache mit einem von allen Seiten gut sichtbaren weißen Rundumlicht leben können, idealerweise noch eine Zweifarbenlaterne. Fertig. Damit will ich sagen, wenn man, so wie ich zur Zeit, sowieso nur auf einem festen Binnenrevier unterwegs ist, kann man das durchaus mit der Waschpo vor Ort klären und muss nicht mit ungutem Gefühl eine "Abendfahrt" machen. |
Also habe folgende Antworten bekommen:
Diese Antwort kam von Elwis: Für die Lichterführung von Kleinfahrzeugen mit Maschinenantrieb auf Binnenschifffahrtsstraßen (Rhein, Mosel, Main etc.) sind mehrere Alternativen möglich. Die von Ihnen in dem übermittelten Schaubild dargestellten Lichter (das Bild das ich in der Frage verlinkt habe) entsprechen der Lichterführung, wie sie in § 3.13 Nr. 1 der Schifffahrtspolizeiverordnungen (RheinSchPV, BinSchStrO, MoselSchPV, DonauSchPV) niedergelegt ist: - Topplicht (mindestens 1 m höher als die Seitenlichter) als Rundumlicht sowie - Seitenlichter (diese können unmittelbar nebeneinander oder in einer einzigen Laterne am oder nahe am Bug in der Schiffsachse gesetzt sein). Die entsprechende Vorschrift für den Rhein finden Sie z.B. unter folgendem Link: http://www.elwis.de/Schifffahrtsrech..._13/index.html bzw. für die übrigen Binnenschifffahrtsstraßen unter http://www.elwis.de/Schifffahrtsrech....13/index.html Die Antwort von dem BSH: es ist nicht richtig, dass "Geräteträger" auf bestimmten Booten verboten sein sollen. Die in Ihrem Beispiel gezeigte Anbringung der Navigationslichter ist vollständig in Ordnung. Nach Nr. 3 d der Anlage I der Kollisionsverhütungsregeln soll das Topplicht möglichst weit vorn geführt werden. Sollte die Aufstellung eines vorderen Mastes auf Grund der fehlenden festen Rumpfteile vorn nicht möglich sein, könnte ein achterlicher Geräteträger oder ein an der Aufnahme des Außenborders befestigter Mast als Lösung akzeptiert werden. und auf erneute Nachfrage bezüglich der Geschwindigkeit mit Geräteträger kam die Antwort obwohl ich mir nicht sicher bin was er jetzt sagt. :nixweiss So hoffe ich konnte wenigstes ein paar Verwirren und ein paar aufklären Mfg Sebastian |
Verwirrt.
Sebastian, gibts jetzt was, was man auf beiden Gewässer (See und Binnen) fahren darf, oder nicht? |
Hier noch mal eine e-mail die mich eben erreicht hat.
Hallo, Ich habe mal interessehalber ein wenig im Schlauchboot-Forum geblättert, z.T. gibt es da schon Missverständnisse hinsichtlich der zugegebenermassen sehr unübersichtlichen Rechtslage. Also bei Fragen - gern wieder an uns wenden. -------- Zitat:
Ich persönlich werde mir ein Mast aus PVC machen, indem ich die Lichter einbaue, somit wird Gewicht gespart und ich kann ihn schnell montieren wenn er von Nöten ist. (Soll ja auch mal vorkommen das ich am Tag fahren will) Denke das ich dann zum Bootshändler mal wandern werde der mir vorne am Bug die Überspannung ist eine entsprechende Öse einsetzen lasse, und untendrunter baue ich mir einen Sockel sodass ich nur das PVC Rohr einsetzten muss. MfG Sebastian |
Hallo zusammen,
eigentlich dachte ich ja, ich fahre Binnen eh nicht bei Nacht, aber jetzt hat sich da was ergeben und deshalb habe ich mir gedacht, ich frage mal bei der Wasserschutzpolizei hier in der Nähe nach. Folgend der für mich etwas überraschende Schriftverkehr. Frage: Grüß Gott aus Neumarkt ! Ich habe eine Frage bezüglich der Positionsbeleuchtung eines Kleinfahrzeuges. Es handelt sich um ein Festrumpfschlauchboot, ausgestattet mit Geräteträger und 360° Rundumlicht, 1m darunter die beiden Seitenleuchten rot und grün. Da der Führerschein schon einige Zeit her ist und sich ja auch mal die Vorschriften ändern können, habe ich in der Binnenschifffahrtsstraßenordnung versucht eine Lösung zu finden. Die dortigen Angaben geben mir jedoch trotzdem wieder kleine Rätsel auf. Und somit möchte ich mich an Sie wenden mit der Bitte um Hilfestellung. Der Wortlaut ist: 1. Einzeln fahrende Kleinfahrzeuge mit Maschinenantrieb müssen bei Nacht führen: a. entweder ein Topplicht, jedoch hell statt stark, in gleicher Höhe wie die Seitenlichter und mindestens 1 m vor diesen; b. Seitenlichter, die gewöhnliche Lichter sein dürfen. Sie müssen in gleicher Höhe und in einer Ebene senkrecht zur Längsachse des Fahrzeugs gesetzt sein und innenbords derart abgeblendet sein, dass das grüne Licht nicht von Backbord, das rote Licht nicht von Steuerbord gesehen werden kann; c. ein Hecklicht; Bild 18 d. oder das Topplicht nach Buchstabe a; dieses Licht muss jedoch mindestens 1 m höher als die Seitenlichter gesetzt sein; e. die Seitenlichter nach Buchstabe b; diese Lichter können jedoch unmittelbar nebeneinander oder in einer einzigen Laterne am oder nahe am Bug in der Schiffsachse gesetzt sein; Bild 19 f. ein Hecklicht; dieses Licht darf unter der Voraussetzung entfallen, dass anstelle des Topplichtes nach Buchstabe d ein von allen Seiten sichtbares weißes helles Licht geführt wird. --- Im rot markierten Text heißt es ja, KÖNNEN .....gesetzt sein, aber es steht nicht MÜSSEN so gesetzt sein. Heißt das jetzt ich darf mit meinem Kleinfahrzeug bei Nacht fahren oder nicht ? Für eine kurzfristige Beantwortung danke ich Ihnen schon jetzt ! Mit freundlichen Grüßen Wolfgang K. Antwort: Guten Tag! Diese "Kann-Vorschrift" bezieht sich auf die drei verschiedenen Arten der Lichterführung an einem motorisiertem Kleinfahrzeug. Eine dieser drei Varianten muß vorhanden sein, wenn man nachts fahren will. Wie aus Ihrer Frage ersichtlich, hat Ihr Fahrzeug durch das Toplicht und die beiden Seitenlichter diese Anforderung erfüllt. Somit ist es Ihnen erlaubt, nachts das Fahrzeug zu bewegen. Mit freundlichen Grüßen Christian Bauer Polizeihauptkommissar WSP Beilngries erneute Nachfrage: Sehr geehrter Herr Bauer, zunächst vielen Dank für ihre schnelle Antwort. Nur um sicher zu gehen, die beiden Seitenlichter sind links und rechts am Geräteträger befestigt, also nicht unmittelbar nebeneinander angeordnet und auch nicht in einer Laterne. Die Beleuchtung ist also so ausgeführt, wie es auf ´See´ üblich ist. Ist das trotzdem o.k. so ? Ich möchte keine nächtlichen Reisen unternehmen, aber z.B. einem Event wie Donau in Flammen einmal beiwohnen zu können, wäre schon ein schönes Erlebnis. Vielen Dank ! Mit freundlichen Grüßen Wolfgang K. Antwort: Guten Tag! Ihre Lichterführung ist o.k.. Gemäß Ihrer Beschreibung entspricht sie der Ausführung 1b in Verbindung mit 1d. Mit freundlichen Grüßen Christian Bauer Polizeihauptkommissar WSP Beilngries Somit stehen wir irgendwie wieder am Anfang der Diskussion, denn bis auf den Punkt, dass zwar mein Toplich BSH Zulassung hat, aber meine Seitenlichter nicht, erfülle ich ja scheinbar doch die Vorschriften mit meiner ´See´-Beleuchtung. Und die Seitenlichter kann ich ja noch tauschen..... Ich werde mir das aber auf jeden Fall ausdrucken und zu den Papieren auf´s Boot legen. |
Hallo zusammen,
möchte mich noch enimal kurz zu der Angelegenheit melden. Vergangenes Wochenende habe ich meine erste Binnen-Nachtfahrt auf der Donau absolviert. Und zwar sogar unter ´verschärften Bedingungen´, da ich eine Sea Ray 230DA in Schlepp nehmen musste, da er einen Totalausfall in der Elektrik hatte und somit weder über eine Beleuchtung noch über eigenen Antrieb verfügte. Lediglich eine kleine Notfunzel, dessen Batterie aber dann auch versagte. Schon irre, der lag mitten im Fahrwasser, die Fahrgastschiffe, die von der Veranstaltung ´Donau in Flammen´ zurück kamen direkt auf ihn zu, doch ganz praktisch Binnenfunk zu haben kann ich da nur sagen. Ist aber alles gut gegangen, es gibt zwar Angenehmeres als mitten in der Nacht ein solches Boot knapp 20km zu schleppen, aber was solls. Am nächsten Tag nach mehrstündiger Suche konnten wir in den Tiefen seines Motorraumes auch die durchgebrannte 15A Sicherung finden. Aber was ich eigentlich berichten wollte. Ich habe mir bei dieser Gelegenheit die einzelnen Beleuchtungen der bestimmt 100 Sportboote, die vor Ort waren, angesehen. Also was da so alles rumfährt, da sind die Meisten hier perfekt ausgerüstet. Und dann kam ein Einsatzboot der DLRG um die Fahrrinne mit Blaulicht zu markieren bzw. einen Sicherheitsbereich zu setzen. Der hatte exakt die gleiche Beleuchtung am Geräteträger wie ich, also die vermeintliche See-Beleuchtung, mit Ausnahme des Blaulichts natürlich, aber das würde sich bei mir auch ganz gut machen :naughty http://up.picr.de/4755282.jpg http://s1.up.picr.de/4755283.jpg kleines Video, aber nicht von mir: http://www.youtube.com/watch?v=nLD2I...layer_embedded |
Sehr Schön - war das Vilshofen? Tolle Atmosphäre :chapeau
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Zitat:
ja war in Vilshofen, wir sind mit dem Trailer bis Passau gefahren, weil ich da eine Anlaufstelle hatte und dann von dort mit dem Boot los. |
Hätst was g'sagt - da hätte ich mich d'ran gehängt :zwinkern
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Hallo Wolfgang
Zitat:
Die allgemeine Verwirrung kommt daher, dass das Wort "können" in obigem Text neu ist, bis vor kurzem stand dort noch "müssen", siehe z.B. hier: BinSchStrO bei juris. |
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