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phil 17.08.2011 15:28

Sicherheitszeugnis für gewebliche Sportbootnutzung
 
moin, ich mal wieder.. :)

undzwar habe ich rausgefunden, dass man für die gewerbliche nutzung eines sportbootes im küstenbereich nach SeeSpbootV §14, §15 eine entsprechende faherlaubnis und ein sicherheitszeugnis für das boot benötigt.

bezüglich des SICHERHEITSZEUGNISSES habe ich folgendes problem:
1. WSD Nord gab mir die auskunft, dass BG Verkehr zuständig ist,
2. BG Verkehr sagte mir, sie wäre für boote unter 8m länge nicht zuständig, verweis an wsa
3. wsa kiel holtenau verweist mich an wsa lübek
4. wsa lübek behauptet das wäre zuständigkeitsbereich der BG Verkehr
5. und die freundlichen beamten von der waschupo wollten mir schon garnix sagen, weil sie keine rechtsberatung machen wollen/dürfen

was is denn da nur los in der deutschen bürokratie?!! :cognemur

hat irgendjemadn zufälligerweise damit schon erfahrungen gemacht/kann mir sagen wie ich wo in S-H/kiel an so ein zeugnis komme???

danke und gruß

Wolfgang 17.08.2011 16:36

:nixweiss

Oh je.......

Es wird halt immer zu Anfang die sachliche und örtliche Zuständigkeit geprüft.
So isses eventuell schneller vom Tisch :zwinkern

Eine denkbare Lösung könnte sein :

Du beantragst schriftlich beim WSA Lübeck nach SeeSpbootV §14, §15 die Ausstellung eines Sicherheitszeugnisses für das Boot XXXXXXXX mit den Anlagen YYYYYYYY

Zusatz : Sollten sie sachlich nicht zuständig sein, wird um eine Weitergabe und ein Zwischenbescheid gebeten..... ( in diesem Sinne halt.... )

Irgendwie müßen die ja dann mit einem Bescheid tätig werden. Und dann hast du Fakten.

phil 21.08.2011 23:46

so, vllt interessiert es ja den einen oder anderen:
nach mehrfachanrufen bei besagten institutionen habe ich jemanden an den hörer bekommen, der mir sagte:
1. die BGverkehr ist dafür zuständig
2. bei booten von unter 8 meter länge braucht man besagte bescheinigung nicht!

so long


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