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bandido 28.10.2012 13:01

Frage zu SFB-See
 
Hallo Gemeinde, kann mir jemand sagen wieviel Fragen bzw. Navi-Aufgaben ich zu beantworten habe wenn ich schon den SFB-Binnen seit 20 Jahren besitze?
Und muß ich auch weniger Manöver im praktischen fahren und auch alle Knoten aufzeigen können?

Hat sich ja einiges geändert mit der neuen Prüfungsordnung.:schlaum

mfg roland

hansenolli 28.10.2012 17:33

ein kollege der den schein gerade macht,meint es seien 40 aufgaben darin sind 3 Navi aufgaben enthalten.(see).Fahrprüfung wäre halt ganz normal see , anlegen,ablegen, aufstoppen , navigieren nach peilkompaß,navigieren nach bordkompaß, und......na?...genau mann über bord an.... stb ? bb!:str
mist!
Fragen jetzt zum ankreuzen,navigationsaufgaben sollen`s aber insich haben.

Wolfgang 28.10.2012 17:51

Ich denke du wirst den kpl. Schein machen müssen.

Es gab da irgendeine Regelung, wenn du innerhalb eines bestimmten Zeitraumes den See nach der Binnenprüfung ablegst und den Praxisteil bei Binnen bestanden hast. Ein Jahr :nixweiss

Ruf doch einfach mal den für dich zuständigen Prüfungsausschuss an :

http://www.pa-bremen.de/partner/ausschuesse/

Jip 28.10.2012 18:33

Wenn man den See Schein zuerst macht, wird der Praxisteil für die Binnenprüfung anerkannt, und man muss ihn nicht noch mal machen, die Theorie bleibt davon unberührt.

Umgedreht, wenn man Binnen schon hat, wird nichts anerkannt soweit ich weiß, dh. Du musst ganz normal den See Schein machen.

Navigation ist viel umfangreicher geworden, dafür spart man durch das Ankreuzen Zeit.

gotoos 28.10.2012 20:01

Zitat:

Zitat von Jip (Beitrag 306387)
Wenn man den See Schein zuerst macht, wird der Praxisteil für die Binnenprüfung anerkannt,

aber nur EIN Jahr lang.
Du MUSST den kompletten Schein machen.
Schau mal hier nach oder mach es wie Wolfgang schon geschrieben hat.
Gruß
Oliver

the_ace 28.10.2012 22:44

Zitat:

Zitat von gotoos (Beitrag 306392)
aber nur EIN Jahr lang.

Ist das echt noch so? Dachte, das hätte sich geändert.
Wollte den Binnenschein immer mal machen, aber da es in Schleswig-Holstein keine Binnengewässer gibt habe ich mir das noch geklemmt.
Vielleicht habe ich ja irgendwann mal die Muße.
Momentan fehlt mir einfach die Zeit.

bandido 29.10.2012 08:15

Mir gings hauptsächlich um die Prüfungsfragen zum ankreuzen. Hier gibt es einen allgemeinen Teil und den spez. See- bzw. Binnenfragen Teil. Und Knoten mußten ja bei der praktischen Binnenprüfung auch schon mal aufgezeigt werden, sowie grundlegende Fahrmanöver.

Wenn mann Binnenschein schon hat, muß man dann den allgemeinen Fragenteil auch noch beantworten oder eben nur die See-Fragen?:nixweiss

mfg roland

Vaalser 29.10.2012 08:20

Zitat:

Zitat von gotoos (Beitrag 306392)
aber nur EIN Jahr lang.

Davon weiss ich auch nichts. PA Köln bestätigte mir vor 2 Monaten noch das es unbegrenzt gültig ist.
Aber Du hast recht. Es kusiert in der Tat überall das Gerücht, das der Praxisteil nur ein Jahr gültig ist. Selbst die Leute in PA Köln wussten davon, können es sich aber nicht erklären.

gotoos 29.10.2012 08:32

Zitat:

Zitat von bandido (Beitrag 306423)
muß man dann den allgemeinen Fragenteil auch noch beantworten oder eben nur die See-Fragen?:nixweiss

mfg roland

es gibt keinen allgemeinen Fragebogen.
Du bekommst bei binnen einen Fragebogen binnen und bei See einen Fragebogen See.
Es kann durchaus sein, dass du in dem Seebogen auch Fragen hast die in dem binnenbogen vorkommen. Du musst aber den ganzen Bogen ausfüllen.
Du kannst beim lernen für den Schein ja auch nicht die Fragen weglassen die du schon bei dem anderen Schein mitgelernt hast.:stupid
Du solltest aber nicht hier eine Frage nach der anderen stellen. Ist doch alles beantwortet. Ruf bei deinem PA an und gut ist.
Gruß
Oliver

Wolfgang 29.10.2012 09:07

Es ku
Zitat:

siert in der Tat überall das Gerücht, das der Praxisteil nur ein Jahr gültig ist.
Liegt wohl auch dadran, dass die einzelnen Kommisionen nicht alle 100 % identisch prüfen. vergleichbar mit dem Tüv :ka5

Um es ganz genau zu wissen, müßte man mal die Prüfungsrichtlinien auf links drehen.

Mal eine Antwort dazu aus dem Boote-Forum :

Zitat:

Hier der Auszug aus den Richtlinien der ab 01.05.2012 gültigen Richtlinie für den SBF See:
---
3.2.3 Die Prüfung

3.2.3.1 Theoretische Prüfung

Gegenstand der theoretischen Prüfung ist der Fragenkatalog, der aus 72 Basisfragen, 213 spezifischen Fragen See und 15 Navigationsfragen besteht. Aus diesem Fragenkatalog werden 15 Fragebogen erstellt. Jeder Fragebogen enthält 7 Basisfragen, 23 spezifische Fragen See und eine Navigationsaufgabe, die aus 9 zusammenhängenden Fragen besteht. Zur Beantwortung der im Antwort-Auswahl-Verfahren gestellten Basis- und spezifischen Fragen See muss der Bewerber aus jeweils vier Antwortvorschlägen eine Antwort durch Ankreuzen auswählen. Von den vier Antwortvorschlägen ist jeweils nur ein Antwortvorschlag richtig. Für jede richtig ausgewählte Antwort erhält der Bewerber einen Punkt. Die 9 Fragen der Navigationsaufgabe muss der Bewerber schriftlich beantworten. Der Bewerber erhält für jede richtige Antwort einen Punkt. Inhaber des Sportbootführerscheins-Binnen unter Antriebsmaschine sind von der Beantwortung der 7 Basisfragen befreit. Die theoretische Prüfung ist grundsätzlich schriftlich durchzuführen. Jedem Bewerber ist ein nach Maßgabe von Nummer 3.2.2 ausgewählter Fragebogen vorzulegen, welcher in einem Zeitraum von 60 Minuten bearbeitet werden muss. Bewerber, die als Inhaber des Sportbootführerscheins-Binnen unter Antriebsmaschine von der Beantwortung der 7 Basisfragen befreit sind, müssen den Fragebogen in einem Zeitraum von 50 Minuten bearbeiten. Unerlaubte Hilfsmittel, wie z. B. Nachschlagewerke, auch elektronischer Art, dürfen bei der Beantwortung der Fragen nicht benutzt werden. Bei einem Täuschungsversuch gilt die Prüfung als nicht bestanden. Das gilt auch für bereits erfolgreich durchgeführte Prüfungsteile. Der Vorsitzende hat vor Beginn der Prüfung die Bewerber über die Folgen eines Täuschungsversuchs zu belehren. Die Prüfung ist von einem Mitglied der Prüfungskommission zu beaufsichtigen. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn der Bewerber mit der Beantwortung der Basisfragen und der spezifischen Fragen See mindestens 24 Punkte und mit der Beantwortung der Navigationsaufgabe mindestens 7 Punkte erreicht hat. Für Bewerber, die als Inhaber des Sportbootführerscheins-Binnen unter Antriebsmaschine von der Beantwortung der 7 Basisfragen befreit sind, gilt die Prüfung als bestanden, wenn sie mit der Beantwortung der spezifischen Fragen See mindestens 18 Punkte und mit der Beantwortung der Navigationsaufgabe mindestens 7 erreicht haben. Eine mündliche Prüfung ist nur in Ausnahmefällen möglich. Zu diesen Ausnahmefällen zählen eine Legasthenie oder nicht ausreichende Deutschkenntnisse, was durch die Vorlage geeigneter Unterlagen wie Atteste, ärztliche Bescheinigungen, Schulzeugnisse oder Gutachten glaubhaft gemacht werden muss. Die mündliche Prüfung muss bereits mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung beantragt werden. Die mündliche Prüfung wird von zwei Mitgliedern der Prüfungskommission durchgeführt, von denen einer die Fragen stellt. Der andere Prüfer führt Protokoll über die mündliche Prüfung. Die Bewertung erfolgt durch die beteiligten Prüfer gemeinsam. In der mündlichen Prüfung werden dem Bewerber die Fragen eines nach Maßgabe der Nummer 3.2.2 ausgewählten Fragebogens zur Beantwortung vorgelesen. Die Navigationsaufgabe ist zuerst zu lösen. Die Prüfung ist abzubrechen, wenn ein Bestehen der Prüfung nicht mehr möglich ist.

3.2.3.2 Praktische Prüfung

Zum Nachweis des sicheren Führens eines Sportfahrzeuges hat jeder Bewerber in der praktischen Prüfung die fünf verschiedenen, im Prüfungsprotokoll (Anlage 7) unter I verzeichneten Pflichtmanöver/Fähigkeiten sowie zwei von drei im Prüfungsprotokoll unter II genannten Sonstige Manöver/Fähigkeiten richtig auszuführen und mindestens sechs von sieben im Prüfungsprotokoll beschriebene verschiedene Knoten, die vom Prüfer ausgewählt werden, vorzuführen und deren Bedeutung zu erklären. Die Anweisung für die Durchführung der praktischen Prüfung (Anlage 7) ist hierbei zu beachten. Inhaber eines Sportbootführerscheins-Binnen mit Antriebsmaschine sind von den Sonstigen Manövern/Fähigkeiten und Knoten (Anlage 7 Nummer II und III) befreit.

Die praktische Prüfung an Bord wird von einem Prüfer durchgeführt. Dieser nimmt eine abschließende Bewertung der praktischen Prüfung vor und teilt diese dem Prüfungsausschuss mit. Die Knoten können im Rahmen der praktischen Prüfung auch von einem anderen Prüfer der Prüfungskommission geprüft werden.

Für die praktische Prüfung sollte ein Gewässer gewählt werden, das entweder eine Seeschifffahrtsstraße ist oder wenigstens in etwa vergleichbare Verhältnisse aufweist. Für die Abnahme der praktischen Prüfung hat der Bewerber ein Sportboot mit mehr als 3,68 kW (5 PS) und einen Schiffsführer zu stellen, der eine Fahrerlaubnis haben muss. Das Prüfungsboot muss betriebsfähig sein.

Der Vorsitzende kann ein Prüfungsboot ablehnen, wenn es nicht verkehrssicher ist oder aufgrund seiner Bauart, Größe und Tragfähigkeit für die Durchführung der Prüfung ungeeignet ist (§ 6 Absatz 4 SpbootFüV-See).

Auf dem Prüfungsboot müssen ein Kompass und ein Anker mit ausreichender Leine oder Kette, ein Bootshaken, ein Rettungsring, ein Feuerlöscher und gegebenenfalls zwei Stechpaddel sowie für jede an Bord befindliche Person eine zugelassene Rettungsweste vorhanden sein. Während der Prüfungsfahrt haben anleitende oder unterstützende Maßnahmen, die dem Zweck der Prüfung zuwiderlaufen, zu unterbleiben. Ergibt die praktische Prüfung, dass der Bewerber die vorgeschriebenen Manöver und Fertigkeiten nicht beherrscht, so gilt die Prüfung als nicht bestanden (Prüfungsprotokoll Anlage 7).
---

Andererseits kann ich mir nicht vorstellen, dass es da keinen zeitlichen Rahmen gibt.

Das könnte dann irgendwie intern von den PA`s geregelt worden sein.

Deshalb : Anruf beim zuständigen und prüfenden Ausschuss und man weiss was auf einen zukommt.

Lucky 29.10.2012 15:44

Hallo Roland,
du wirst von den Basisfragen, das sind ca. 70, befreit werden, alles andere wirst wohl machen müssen, natürlich auch der praktische Teil.

gotoos 29.10.2012 16:55

Zitat:

Zitat von Lucky (Beitrag 306477)
du wirst von den Basisfragen, das sind ca. 70, befreit werden,

wie denn, lässt er die dann im Fragebogen einfach aus?
Bevor hier jeder sein Halbwissen weitergibt und er sich falsch vorbereitet einfach zum Schein anmelden und beim PA nachfragen.
Was sind schon 70 Fragen, die auf die Bögen aufgeteilt werden.

Gruß
Oliver

Wieni 29.10.2012 18:23

Zitat:

Zitat von bandido (Beitrag 306367)
Hallo Gemeinde, kann mir jemand sagen wieviel Fragen bzw. Navi-Aufgaben ich zu beantworten habe wenn ich schon den SFB-Binnen seit 20 Jahren besitze?
Und muß ich auch weniger Manöver im praktischen fahren und auch alle Knoten aufzeigen können?

Hat sich ja einiges geändert mit der neuen Prüfungsordnung.:schlaum

mfg roland

Hallo Roland,

Dein Binnenschein kann ruhig 20 jahre alt sein. Du profitierst trotzdem von den Erleichterungen beim SBF See. Die Basisfragen (Fragen 1-7) fallen im Prüfungsbogen weg und die Praxis bezieht sich bei See nur auf die Pflichtmanöver (Anlegen, Ablegen, MüB, Peilen) von den sonstigen Fähigkeiten und den Knoten bist Du befreit.

Die 1-Jahres Frist beim Binnenschein hat damit zu tun, dass jetzt auch der Binnnenschein, wenn er nicht älter als 1 Jahr als Ersatz für das ärztliche Attest gilt.

...dies gilt aber alles nur, wenn der SBF Binnen mit Antrieb Motor erworben wurde.
Liebe Grüße
Micha

bandido 30.10.2012 06:41

Hi Wieni, das ist doch mal ne Aussage bzw. Ansage.:cool1

Vielen Dank

roland

Lucky 30.10.2012 17:09

Zitat:

Zitat von gotoos (Beitrag 306486)
wie denn, lässt er die dann im Fragebogen einfach aus?
Bevor hier jeder sein Halbwissen weitergibt und er sich falsch vorbereitet einfach zum Schein anmelden und beim PA nachfragen.
Was sind schon 70 Fragen, die auf die Bögen aufgeteilt werden.

Gruß
Oliver



babberlapap :lachen:lachen:lachen
es ist Fakt, dass die Basisfragen wegfallen, das sind von 285 immerhin 72.
Der größte "Brocken" ist Navigation , die bleibt.
Also sieht das so aus, dass bei einem Binnenschein die Fragen auf dem Bogen 1-7 weg fallen- und das wars. :schlaum
Knoten und auch das Praktische bleibt auch.


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