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Verlängerung Bootszulassung Wien
Frageeeee an die werte Gemeinde: wisst ihr wie lang das Verlängerungsprozedere für die Zulassung in Wien dauert? Hab heute mit Schrecken festgestellt, dass meine Zulassung mit Ende des Monats erlischt! :wow:
Danke! |
Datum des Antrags entscheidet
Aus gemachter Erfahrung (kostenmäßig) empfiehlt es sich unbedingt noch während der Gültigkeit der Zulassung den Antrag zur Verlängerung zu stellen. Ab dann kannst du dich entspannt zurücklehnen, weil du musst auf einen Termin beim Sachverständigen warten (hat bei mir coronabedingt fast ein Monat gedauert) und wenn das Gutachten vorliegt, dann geht es eigentlich ruck-zuck (max. 10 Tage) bis der Schein bei dir einlangt. Der Zeitbedarf wird also primär vom Sachverständigen bestimmt. Da kannst du beschleunigen, wenn du dir das Gutachten (auf deine Kosten) bei einem gerichtlich beeideten Sachverständigen selbst besorgst.
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Vor vier Jahren hat es sich zur normalen Dauer umnca 4 Wochen verzögert, weil der Akt irrtümlich irgendwo auf einem falschen Stapel gelandet ist.
Aktuell dürften die dort auch ein bissl Probleme haben (angeblich coronabedingt und zusätzlich ein längere Krankenstand). Ein Kollege hat ein neues Schlauchi übern Händler angemeldet und das ganze hat sich über Wochen gezogen, obwohl keine Überprüfung notwendig war. LG Martin |
Danke für die Antworten, ich nehme aber an dass ein eingereichter Antrag auf Verlängerung kein Freibrief zum Weiterfahren mit abgelaufener Gültigkeit ist?
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Ich bild mir ein gehört zu haben, dass sie nicht mehr die allein gelassen Herrin dort ist. Aber Schokolade und demütige Bittstellerhaltung können nie schaden.
Bin mir aber auch nicht sicher, wie genau die Hafenkapitäne in Kroatien aufs Ablaufdatum schauen. LG Martin |
Kurzer Zwischenbericht:
Montag (gestern): Online Antrag auf Verlängerung der Zulassung eingereicht Heute vormittag: Anruf vom Amt, dass der Antrag eingelangt ist heute nachmittag: Anruf vom Amtssachverständigen wegen Terminvereinbarung für Überprüfung Freitag: Termin für Begutachtung Wenn das kein Service ist! Ein Bravo an unsere Behörden! :cool1 |
Zitat:
:cool1 das war ja in Wien angeblich net immer so |
Das ist super. Wenn die Bearbeitung nach der Begutachtung genauso reibungslos funktioniert, ist das ja rekordverdächtig.
LG Martin |
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So einfach war das bei mir Heuer nicht... Angemeldet habe ich mich ende Februar, die Bestätigung bekam ich am 2.März und die Überprüfung war am 10.Juni :lachen und das auch nur weil ich mitte April lästig wurde und jeden dritten Tag angerufen hab...na ja, hat dann eh nur 3 Wochen gedauert bis mich der Ing. zurückgerufen hat und mir einen Termin gab... |
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Das war aber kein Problem, da der Überprüfer die Verlängerung gleich im bestehenden Zulassungsschein bestätigt. Zumindest ist das in NÖ so, ich denke aber das dass in Wien dann auch so sein müsste.... |
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LG Martin |
Interessant...dachte nicht, dass da so unterschiedlich vorgegangen wird...
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Sooooo, Überprüfung heute erfolgreich hinter mich gebracht, sehr netter Sachverständiger, saubere und korrekte Überprüfung in entspannter Atmosphäre - war ja auch ideales Bootswetter! :chapeau
Der Bericht geht jetzt wieder ans Amt (MA 58), dort wird ein neuer Zulassungsschein ausgestellt, der dann postalisch zugestellt wird. https://up.picr.de/41494784ag.jpg Ein paar Infos, die ich heute vom Sachverständigen gehört habe: 1. Für die Zulassungsverlängerung wird in Wien in Zukunft auch ein Modell wie in NÖ angedacht, der SV soll die Verlängerung direkt im Zulassungsschein nach der Überprüfung genehmigen können . Wann? :nixweiss, aber es soll kommen. 2. Die Mähr von der Zulässigkeit dass das vorgeschriebene Ankergewicht aufgeteilt werden kann: Wenn EIN Anker in der Ausrüstungsliste vorgeschrieben wurde, ist es NICHT zulässig das vorgeschriebene Ankergewicht auf 2 Anker aufzuteilen! Es ist allerdings zulässig, das Gewicht eines zu leichten Ankers durch eine Kette (oder einen zweiten, fest verbundenen zweiten Anker) derart zu erhöhen, dass das vorgeschrieben Gewicht erreicht wird. DER SV sieht in erster Linie versicherungsrechtliche Bedenken im Schadensfall, wenn ein Schiff mit einem zu geringen Ankergewicht Schäden verursacht). Die einzige Möglichkeit das Ankergewicht rechtskonform aufzuteilen, ist eine entsprechende Eintragung im Zulassungsschein, dann wären wohl 2 Anker vorgeschrieben - bin neugierig was bei mir drin stehen wird. Der Gesetzestext zur Ausrüstungsliste wäre hier im §30 in der Seen- und Fluss-Verkehrsordnung nachzulesen. |
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