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-   -   Jetzt wieder neu, Pickerl nur mit Wiegeprotokoll von 48 Stunden (http://www.schlauchboot-forum.com/forum/showthread.php?t=34166)

Visus1.0 15.04.2025 12:14

Jetzt wieder neu, Pickerl nur mit Wiegeprotokoll von 48 Stunden
 
War gestern mit dem Boot und Bootsanhänger beim Pickerl.
Sie konnten es nicht machen, da jetzt ein Wiegeprotokoll verlangt wird, das nicht älter als 48 Stunden sein darf!

Also Wiegeanstalt mit Pickerltermin timen, 48 Stunden sind kurz.

Dies ist eine neue Vorschrift, und Vorschrift ist Vorschrift. :cognemur:cognemur

Wenn man das Boot herunter nimmt, und nur mit dem Hänger zum Pickerl fährt, braucht man das nicht. Mit Boot am Hänger schon.

Der Öamtc hat noch mal nachgefragt, seit heuer schon, letztes Jahr hatte ich das nicht gebraucht.
Habe 1260kg, ging sich gerade aus, mit dem 1300hunderter Hänger.

Ferdi 15.04.2025 12:23

das ist Schikane, was hat das denn mit Pickerl zu tun :nixweiss.

MichaelH 15.04.2025 12:57

Gibt es auch einen Gesetzestext dafür?

scherlock 15.04.2025 14:29

Na super,habe auch einen Terminfürs Pickerl am 30.4.25 beim Arbö.
Werde mal nachfragen ob sie sowas auch benötigen,oder ob sie nur beim Andreas so genau sind.:ka5:biere
Werde euch morgen bescheid geben.:chapeau

berny 15.04.2025 14:41

Des is wieder mal so a Stille Post Geschichte:

Damit bei einem Hänger die Bremswerte richtig gemessen werden können, braucht die Werkstatt das Gewicht.

Das ist alles. Ist auch nicht neu. Ohne Boot geht's auch nicht richtig, weil ja der Hänger leer ist. Da nehmen die Werkstätten einfach das HZG her oder schätzen das Gewicht.

Aber: Das ist weder neu noch eine Schikane.
Auch nicht im Gesetz so definiert.
Da hats vermutlich jemand sehr genau genommen und deshalb ein Wiegeprotokoll verlangt.

Wennst dann den Andreas erwischt, kommt obige Schlagzeile zustande...

Btw: Die Durchführung ist Landessache, es könnte also durchaus Unterschiede zu OÖ geben, was ich aber nicht glaube.

scherlock 15.04.2025 17:51

Zitat:

Zitat von berny (Beitrag 474302)
Des is wieder mal so a Stille Post Geschichte:



Btw: Die Durchführung ist Landessache, es könnte also durchaus Unterschiede zu OÖ geben, was ich aber nicht glaube.


Morgen weiß ich mehr. :nixweiss:ka5

Anna-Boot 15.04.2025 18:45

Andreas passieren mehr solche Missgeschicke :ka5 :knuddel

Andi: wie gehts denn deinen Fuß?:naughty

Visus1.0 15.04.2025 19:07

Der geht wieder trotz Bruch und Bänderriss , aber beide Füsse gehn nicht gut...wegen Polyneurophatie...ist aber eine anderen Geschichte....

Martini 15.04.2025 19:08

Ich habs Anfang des Monats, wie immer bei uns in der
Lagerhaus-Werkstatt gemacht.
Ich hab immer das Prüfgewicht am Gutachten
stehen.

Visus1.0 15.04.2025 19:09

Zitat:

Zitat von scherlock (Beitrag 474303)
Morgen weiß ich mehr. :nixweiss:ka5

Frag gleich sonst musst du noch mal hin, oder lass vorher gleich wiegen. Hab das beim Mistplatz gemacht, kostet 6 Euro, und man kommt gleich drann.

Visus1.0 15.04.2025 19:16

Zitat:

Zitat von berny (Beitrag 474302)

Damit bei einem Hänger die Bremswerte richtig gemessen werden können, braucht die Werkstatt das Gewicht.

Das ist alles. Ist auch nicht neu. Ohne Boot geht's auch nicht richtig, weil ja der Hänger leer ist. Da nehmen die Werkstätten einfach das HZG her oder schätzen das Gewicht.



Nein der Mittarbeiter dort beim Öamtc hat erklärt, wenn der Hänger leer ist, nehmen sie das Eigengewicht vom Hänger, den mit weniger Anpressdruck dürfte der Hänger mit z.b. 300 Kg anders in den Rollen bremsten.

Ferdi 15.04.2025 20:09

Zitat:

Zitat von Visus1.0 (Beitrag 474308)
Nein der Mittarbeiter dort beim Öamtc hat erklärt, wenn der Hänger leer ist, nehmen sie das Eigengewicht vom Hänger, den mit weniger Anpressdruck dürfte der Hänger mit z.b. 300 Kg anders in den Rollen bremsten.

Die beim ÖAMTC san i-Tipferl-Reiter, in der Lagerghauswerkstatt machens net so Umständ. Beim Moped des Gleiche, und beim Auto.

scherlock 15.04.2025 21:06

Andreas,ich geh morgen eh nur fragen.
Den Termin hab ich erst am 30.4.25 :mobo

Visus1.0 16.04.2025 01:01

Das ist gut, genug Zeit!

Stormanimal 16.04.2025 06:44

Zitat:

Zitat von Visus1.0 (Beitrag 474308)
Nein der Mittarbeiter dort beim Öamtc hat erklärt, wenn der Hänger leer ist, nehmen sie das Eigengewicht vom Hänger, den mit weniger Anpressdruck dürfte der Hänger mit z.b. 300 Kg anders in den Rollen bremsten.

Wie machen die Paragraphenreiter es dann bei einem Tandemtrailer.
Mein aktueller Trailer hat, seitdem er in Deutschland ist, noch keinen Bremsenprüfstand gesehen.
Begründung war, das es mit diesem Trailer nicht funktioniert bzw. keine aussagefähigen Ergebnisse dabei herauskommen, weil die Achsen zu dicht beisammen sind.


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