Was Dir droht, wenn Du erwischt wirst? Das ist in Bayern ganz klar geregelt: Dein Boot samt Motor wird beschlagnahmt wegen unerlaubten Betriebes eines Wasserfahrzeugs. Es erfolgt Anzeige und Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft; Du musst deshalb im allgemeinen erstmal mit U-Haft rechnen und wirst dann innerhalb 24 Stunden dem Haftrichter vorgeführt.
Wenn Du Glück hast, kommst dann zwar gegen Kaution erstmal frei (sofern Du einen festen Wohnsitz in Deutschland nachweisen kannst), doch dann folgt ein Gerichtsverfahren, bei dem Du erfahrungsgemäß mit ner Bewährungsstrafe von 1- 1,5 Jahren davon kommst.
Das blöde obendrein: Dein SBF bist Du nicht nur los, Du hast auch keine Möglichkeit mehr, in Deutschland einen Schein zum Führen eines Wasserfahrzeuges zu erwerben. Das wars dann. Achja, und Deinen Kindern und Kindeskindern wird dieses Recht ebenfalls aberkannt, da Verdacht auf genetische Charakterschwäche.
Spaß beiseite, möchtest Du Tips für das Begehen einer Ordnungswidrigkeit?
Grüße
Fujak
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Grüße
Fujak
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Boot: ZAR 53, Motor: Suzuki DF 140 TL, Trailer: Harbeck B1500M (Nautikpro-Edition)
 fujak[at]web.de
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