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Alt 30.06.2010, 10:09
Dobs Dobs ist offline
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Zitat:
Zitat von Tommy Beitrag anzeigen
Das ist falsch. Das ist nur für See zulässig. Aber das weißt Du ja eigentlich.
Wenn ich dich mal zitieren darf:
Zitieren darfst du immer gerne, aber nicht mit alten Zitaten. Wir unterscheiden uns ja dadurch vom ..., weil wir dazu lernen und unsere Ansichten ändern können. Wir hatten das ja in einem anderen Thread bereits besprochen.

Die von mir genannte Befeuerung ist auf SEE und im BINNENBEREICH für Fahrzeuge UNTER 12m zulässig.

Mal sehen ob ich das noch finde....
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Beste Grüße
Dobs + Astrid
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Geändert von Dobs (30.06.2010 um 10:15 Uhr)
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