5. Schifffahrt auf dem Rhein
Auf dem Rhein, sowie auf dem großen elsässischen Kanal, ist die Schifffahrt den internationalen Regeln unterworfen, die sich aus der Mannheimer Akte ergeben.
• Alle Wasserfahrzeuge, auch die ohne Motor, müssen mit einem
Kennzeichen versehen sein.
Für das Führen von Motorwasserfahrzeugen wird bis zu einer Länge
von 15 Metern ein Bootsführerschein benötigt.
• Der Führer eines Fahrzeuges von über 15 Metern Länge muss Inhaber
des Rheinschifferpatentes sein.
• An Bord von Fahrzeugen, die mit Sprechfunkgeräten ausgerüstet sind,
muss 1 Person an Bord sein, die das Sprechfunkzeugnis hat.
Also doch Kennzeichnen und Bootsführerschein?
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