Zitat:
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Zitat von Christian
ich habe mir einfach 2 Nummerschilder beim TÜV machen lassen, diese kannst du einfach an die Seiten vom Boot hängen....
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Nein, dass ist nicht korrekt, nachzulesen in §2 (3) der Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung heißt es:
"Der Eigentümer eines deutschen Kleinfahrzeugs muss das Kennzeichen in mindestens 10cm hohen lateinischen Buchstaben und arabischen Ziffern dauerhaft in heller Farbe auf dunklem Grund oder in dunkler Farbe auf hellem Grund außen an beiden Bug- oder Heckseiten oder am Spiegel des Kleinfahrzeugs anbringen."
Angehängte Schilder wird bei der WSchPo wahrscheinlich nicht als "dauerhaft" verstanden werden

. Ausnahmen scheinen die Kennzeichen für Vorführboote u.ä. sein? Das weiß Wolfgang wahrscheinlich besser ....
Gruß Helge