Hallo Hans,
nun die Seite die Du dort angegeben hast, klingt erstmal gut und ich möchte hier auch nicht auf Paragraphen rumreiten, aber Du hast einen denkfehler:
Die von Dir zitierte Seite ist zwar von der WSP, aber nichts offizielles. Außerdem bezieht sich der von Dir zitierte Text auf:
Zitat:
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Zitat von daniels
gemäß Kleinfahrzeugkennzeichnungsverordnung
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Und dort steht
"dauerhaft", ganz unmissverständlich.
http://www.uni-mannheim.de/fakul/jur...1070630264.pdf
§2 Abs 3. Im Zweifelsfalle gilt wohl der Gesetzestext und nicht die selbst gebastelte Seite einer WSD Dienststelle
Dies wie gesagt nur zur Klarstellung aber die Diskussion würdest Du wohl verlieren