Zitat:
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Zitat von Michel
Hallo Hans,
nun die Seite die Du dort angegeben hast, klingt erstmal gut und ich möchte hier auch nicht auf Paragraphen rumreiten, aber Du hast einen denkfehler:
Die von Dir zitierte Seite ist zwar von der WSP, aber nichts offizielles. Außerdem bezieht sich der von Dir zitierte Text auf:
Und dort steht "dauerhaft", ganz unmissverständlich.
http://www.uni-mannheim.de/fakul/jur...1070630264.pdf
§2 Abs 3. Im Zweifelsfalle gilt wohl der Gesetzestext und nicht die selbst gebastelte Seite einer WSD Dienststelle
Dies wie gesagt nur zur Klarstellung aber die Diskussion würdest Du wohl verlieren

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Hallo Michael,
dauerhaft ist ein sehr schwammiger Begriff.
Was heißt dauerhaft ?
Ist Dein Nummernschild am KFZ dauerhaft montiert ? Mit jedem Kreuzschlitz bekommst Du die Schrauben los und die neuen Klemmteile löst Du mit jedem
1 Euro Stück.
Dauerhaft ist auch nicht aufgeklebt, sondern eine zerstörende Klebeverbindung wie z.B. bei Prüfsiegel gibt. Ich meine die, die sich auflösen(selbstzerstören) wenn man sie löst.
Ich denke den Gesetzestext hat jemand formuliert, der nicht wußte was praktisches Arbeiten heißt. So gibt es ja mehrere Fälle und könnten ggf. durch Aufmerksam machen geändert werden. Beispiel aus einem anderen Bereich. In NRW müssen Pferde eine Plakette tragen. Jahrelang stand im Gesetz: Beiseitig am Kopfstück.
Ponyreiter hatten das Problem, dass ihr Lederstück für die Plaketen verschiedener Städten (trotz gesetzlicher Vorgabe, machten viele Städte größere Plaketen) zu klein war. Heute steht da nur noch beidseitig angebrachtes gültiges Kennzeichen.
Also warten wir einmal ab, was uns die offiziellen Stellen zu dem Thema sagen. Dann können wir ja versuchen mit Ihnen zu reden.

Die Abteilung LS des BMVBW sind doch unsere Freunde.
Gruß Hans