Die PS-Grenze waren früher mal 15 PS.
In der neuen Broschüre steht aber nichts mehr von einer PS-Grenze drinnen, deshalb weiß ich jetzt auch nicht wirklich, was Sache ist, könnte aber auch wirklich heißen, dass die Grenze gefallen ist.
Versichern ist aber allemal gut und sollte eigentlich Pflicht und selbstverständlich sein!
http://business.croatia.hr/Documents...ionen-2011.pdf
Ist übrigens die aktuelle Info, die Info steht auf Seite 14
Der Inhalt des Abschnitts "SCHIFFFAHRT IN DER REPUBLIK KROATIEN" (Seite 13 beginnend) ist übrigens der gleiche der immer erwähnten Kroatienverordnung.
Die Links diverser Kroatienverordnungen sind mit Vorsicht zu genießen, da sie meistens veraltete Dokumente beinhalten!
Die oben angeführte Seite ist die offizielle Seite des Tourismusverbandes in Kroatien in deutsch, es gibt auch noch die Seite
http://www.mmpi.hr , ist die des Verkehrsministeriums, aber da was zu finden.....
Zitat:
Auf einem in der Republik Kroatien
fahrenden Schiff müssen sich folgende
Originaldokumente befinden:
––die Vignette;
––eine beglaubigte Mannschafts- und
Passagierliste eine beglaubigte Liste
der Personen, die sich auf dem Schiff
aufhalten können (für Schiffe, auf denen
die Mannschaft während der Fahrt in der
Republik Kroatien ausgetauscht wird);
––Bestätigung (Rechnung) über gezahlte
Entgelte für die Schifffahrtssicherheit,
Leuchtturmgebühr, informative
Seefahrtskarte, Verwaltungsgebühr;
––Bestätigung (Rechnung) über die gezahlte
Aufenthaltsgebührpauschale für
Schiffe länger als 5 Meter mit eingebauten
Betten;
––der Nachweis über die Seetüchtigkeit
des Schiffes;
––der Befähigungsausweis zur
Schiffsführung;
––der Nachweis über die
Haftpflichtversicherung für entstandene
Schäden gegenüber dritten Personen;
––der Eigentumsnachweis oder eine vom
Eigentümer ausgestellte Vollmacht für
die Nutzung des Schiffes.
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