Zitat:
Zitat von Roli14
Meiner Meinung nach, wird diese Regelung mehr Wassersportanhänger zur Folge haben. Das ist doch schonmal nicht schlecht, oder? Mehr Leute im Forum und natürlich auch mehr Boote auf dem Wasser.
|
Sorry, aber hat den jemand von euch überhaupt gelesen worum es u.a. dabei geht?
Stichwort "demografischen Entwicklung"
http://de.wikipedia.org/wiki/Demografie
Boot Beitrag:
"Diese Impulse sind auch dringend erforderlich. In den kommenden Jahren wird die Zahl der Sportbootkapitäne aufgrund der demografischen Entwicklung erheblich sinken. "Hemmschwellen für Neueinsteiger in den Bootssport müssen abgebaut werden,"...
Ist also eine Maßnahme um die sonst in Zukunft fehlenden Sportbootkapitäne (mit und ohne Schein) auszugleichen/"anzulocken"..
Voller wird es in Zukunft wohl nicht... leerer schon eher, wenn nicht von den Verbänden & Co. entsprechend (wie jetzt) reagiert wird.
Hier mal die einzelnen Punkte:
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
folgende Punkte umzusetzen:
1. Führerscheinpflicht
Die Grenze von 3,68 kW (5 PS), ab der eine Führerscheinpflicht gilt, wird auf 11,4 kW (15 PS) erhöht.
OK, ist hier wohl nee Streitfrage.
2. Charterschein
Wegen des großen Erfolges des Charterscheins sollen weitere Gebiete für eine solche Regelung ausgewiesen werden. Insbesondere ist die Vernetzung von solchen Gebieten sicherzustellen, auch wenn dafür Bundeswasserstra- ßen mit geringem Güterverkehr zu queren oder Bundeswasserstraßen mit geringem Güterverkehr zusätzlich freizugeben sind. Durch intelligente Ver- kehrsleitsysteme (z. B. Signallichtanlagen) sollte ggf. für eine ausreichende Sicherheit gesorgt werden. Die Freigabe von zusätzlichen Fahrtstrecken mit geringer Güterschifffahrt soll im Rahmen einer Einzelfallbetrachtung erfol- gen. Neben den infrage kommenden Binnenrevieren, ist möglichst auch auf geeigneten Ostseerevieren für eine solche Charterscheinregelung zu sorgen und/oder neue Modelle zu erproben, die den Zugang auf das Wasser erleich- tern, wie z. B. Flottillenfahrten.
Kommt hier evtl. auch nicht soo gut an.
3. Überprüfung der neuen Regelungen
Drei Jahre nach Inkrafttreten der oben geforderten neuen Regelungen ist dem Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und dem Ausschuss für Tourismus des Deutschen Bundestages eine Evaluierung vorzulegen, wie sich die Regelungen der Forderungen unter den Nummern 1 und 2 in Bezug auf die Sicherheit und die Förderung des Tourismus ausgewirkt haben.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode– 3 – Drucksache 17/7937
Wieso nicht?
4. Führerscheinprüfungen
a) Die unterschiedlichen Verordnungen zum Führerscheinwesen sollten so- weit wie möglich zusammengefasst werden. Ebenso sollten die Prüfun- gen, inklusive bislang getrennter Sonderprüfungen (Pyroschein, Funk- zeugnis), in einem modularen Aufbau der Wassersportführerscheine zu- sammengefasst werden. Dabei sollte es so wie heute beim SBF Binnen bei allen Prüfungen ermöglicht werden, die Prüfung in einer Wassersport- schule im europäischen Ausland zu absolvieren.
b) In der Ausbildung ist stärker auf relevante praktische Grundfähigkeiten abzustellen und im Sinne eines modularen Aufbaus des Systems sind die Ausbildungsverpflichtungen bei vorhandenen praktischen Vorkenntnis- sen zu reduzieren. Entsprechende praktische Fähigkeiten müssen aber umfassender geprüft werden.
c) Bei der Umstellung des Führerscheins auf Multiple-Choice sollte es durch erschwerte Antwortmöglichkeiten nicht zu einer faktischen Ver- schärfung der Führerscheinprüfung kommen. Die hohe Zahl der Fragen ist sinnvoll zu reduzieren.
d) Es ist zu prüfen, inwieweit Berufsabschlüsse in der gewerblichen Binnen- und Seeschifffahrt als Teile der Sportbootführerscheinprüfung anerkannt werden können, die bisher nicht anerkannt werden.
5. Funkzeugnisse
a) Solange das Funkzeugnis nicht Teil einer modularen Ausbildung ist, ist das Vorlegen eines Funkzeugnisses aus einem anderen EU-Mitgliedstaat zu akzeptieren. Darüber hinaus soll die Bundesregierung sich auf EU- und internationaler Ebene für die gegenseitige Anerkennung von Funk- zeugnissen einsetzen. Des Weiteren ist zu prüfen, ob es künftig ausrei- chend sein kann, wenn statt des Skippers ein anderes Crewmitglied ein Funkzeugnis vorlegt. Darüber hinaus sollten Funkanlagen bei Charter- booten nur für die Fahrtgebiete A (Hochsee) und B (außerhalb der Küs- tengewässer) als verpflichtende Ausrüstung vorgeschrieben werden.
b) Es ist zu prüfen, ob es inhaltliche Überschneidungen von Funkzeugnissen mit anderen Funkscheinen und -zertifikaten gibt (z. B. in der Pilotenaus- bildung) und inwiefern diese auch als Funkzeugnisse für die Sportschiff- fahrt anerkannt werden können.
Wieso nicht?
Bzw. das ist doch wohl der Hammer.
Wie oft haben hier schon Leute "geheult" weil Ihre Bundscheine oder ähnliches nicht anerkannt oder umgeschreiben wurden.
6. Die Verbände und Vereine sind dabei zu unterstützen, anstelle der bislang für den Verbraucher nicht transparenten und aussagekräftigen Zulassung der Ausbildungsstätten ein einheitliches Qualitätssiegel zu schaffen, das Min- deststandards in der Ausbildung garantiert. Sollte bis Ende des Jahres 2016 kein deutlicher Fortschritt hin zu einem einheitlichen Qualitätssiegel erreicht worden sein, soll die Bundesregierung selbst die Initiative ergreifen, um all- gemeine Mindeststandards sicherzustellen.
Also wird hier den Leuten aus d. Praxis vor Ort vertraut. 
7. Die Mindestausrüstungsstandards für Charteryachten sind an das jeweilige Fahrtgebiet und nicht an die Schiffsgröße anzupassen.
Wieso nicht?
8. Umsetzung der Empfehlungen des Verkehrsgerichtstages zur Modernisie- rung und Zusammenführung der Vorschriften im Wassersportbereich zu einem Recht der Sportbootschifffahrt.
Wieso nicht?
9. Zur Sicherstellung einer einheitlichen Rechtsanwendung durch die Wasser- und Schifffahrtsämter bei der Erteilung von Bootszeugnissen bedarf es eines Durchführungserlasses zur Sportbootvermietungsverordnung oder einer Klarstellung unklarer Bestimmungen in der Verordnung selbst.
Wieso nicht?
10. Zulassung vereidigter oder zertifizierter Sachverständiger, um die Ertei- lung von Bootszeugnissen zu beschleunigen.
Wieso nicht?
11. Es ist zu prüfen, wie eine Unfallstatistik in der Sportbootschifffahrt ge- währleistet werden könnte; erforderlichenfalls soll die Bundesregierung ein Schiffsunfalldatengesetz vorlegen.
Wieso nicht?
12. Führerscheine sollen zukünftig auch im „Scheckkartenformat“ (Plastik- karte) ausgestellt bzw. umgetauscht werden können.
Wieso nicht?