Einzelnen Beitrag anzeigen
  #355  
Alt 26.04.2012, 12:32
Benutzerbild von Udo
Udo Udo ist offline
Leukermeerbewohner
Treue-Sterne
 
Registriert seit: 14.12.2004
Beiträge: 544
Abgegebene Danke: 12
Erhielt 47 Danke für 26 Beiträge
Standard

Zitat:
Zitat von Shelm Beitrag anzeigen
Mal nee kleine Beispielrechnung:


Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von
mehr als 2 km/h 20 € 100 €
mehr als 3 km/h 35€ 125 €
mehr als 6 km/h 150 €
mehr als 10 km/h 200 €
mehr als 15 km/h 300 €
mehr als 20 km/h 400 €
mehr als 25 km/h 500 €
mehr als 30 km/h 600 €
je weitere 5 km/h 100 €

(Sprich wer "legal" schneller als 25km/h fahren will wird auch seinen Schein machen.)
Hi ,
hier bei mir in NL wird schon länger so krass bestraft .

Nicht nur was Geschwindigkeitsverstösse angeht , auch das nicht anlegen von Schwimmwesten , fehlender Quickstopp . usw.
Ich finde es gut so , es kommt allen Wassersportteilnehmern die sich benehmen zu Gute.

Überschreitung bis 6 km/h - 85 Euro
Überschreitung von 6 bis 15 km/h - 120 Euro
Überschreitung von 15 bis 25 km/h - 190 Euro
Überschreitung von 25 bis 35 km/h - 280 Euro
Überschreitung von 55 bis 45 km/h - 430 Euro
Überschreitung ab 45 km/h und mehr - 600 Euro

Fahren ohne gültigen Führerschein. - 500 Euro
Fahren im Stehen ohne Schwimmweste. - 85 Euro
Boot ist nicht mit Sicherheitsfahrabschaltung ausgerüstet. - 220 Euro
Als Schiffsführer die Sicherheitsfahrschaltung nicht benutzen. - 220 Euro
Als Schiffsführer oderEigentümer/Halter Boot nicht registriert. - 120 Euro

Gruß aus NL,
Udo
Mit Zitat antworten
Folgender Benutzer sagt Danke zu Udo für den nützlichen Beitrag:
golfstrom (27.04.2012)