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Alt 12.06.2012, 23:55
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So hier gibt es nun die Antwort vom 15. 05. 2012 auf die kleine Anfrage vom 25. 04. 2012.
Hier http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/096/1709641.pdf

oder falls dort irgendwann weg nun auch hier bei picr :



Leider wird nur in der PDF auch die sehr interessante Unfallstatistik für Brandenburg ordentlich dargestellt.

Hier die Textversion:
elektronische Vorab-Fassung*

Deutscher Bundestag Drucksache 17/9641
17. Wahlperiode 15. 05. 2012
Seite 1, Juni 8, 2012, /data/bt_vorab/1709641.fm, Frame
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
vom 10. Mai 2012 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.


Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hans-Joachim Hacker, Sören Bartol,
Sabine Bätzing-Lichtenthäler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der SPD
– Drucksache 17/9442 –
Geplante Neuregelung für Sportbootführerscheine und Charterscheine
Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Fraktionen der CDU/CSU und FDP haben die Bundesregierung im
Antrag „Neue Impulse für die Sportbootschifffahrt“ (Bundestagsdrucksache
17/7937) unter anderem aufgefordert, die Regelungen für die Sportbootführerscheine
im Hinblick auf eine Anhebung der Grenze für die Führerscheinpflicht
auf 11,4 kW (15 PS) zu ändern sowie die Gebiete für die Charterscheinregelung
auszuweiten.
In einer Anhörung des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
des Deutschen Bundestages wurden seitens der eingeladenen Sachverständigen,
vor allem in Bezug auf die genannten Forderungen, erhebliche Bedenken
geäußert. So hat die Wasserschutzpolizei Brandenburg – in Abstimmung mit
den Wasserschutzpolizeien der anderen Länder – eine Anhebung der PS-Zahl
für die Führerscheinpflicht allenfalls in Kombination mit der Einführung eines
Mindestalters und einer Versicherungs- sowie Kennzeichnungspflicht befürwortet.
Auch die Ausdehnung der Gebiete für die Charterscheinregelung auf
die Ostsee und Binnenwasserstraßen mit gewerblichem Verkehr wurde wegen
der erhöhten Anforderung an Schiffsführer mehrheitlich abgelehnt.
Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) sowie mehrere Wassersportspitzenverbände
haben sich im Rahmen der Anhörung ebenfalls kritisch zu
der geplanten Neuregelung geäußert und befürchtet, dass eine Anhebung der
Grenze für die Führerscheinpflicht auf 11,4 kW (15 PS) erhebliche Auswirkungen
auf den Wassersport und Wassertourismus haben wird. Sollten künftig
deutlich schnellere und schwerere Boote ohne Führerschein gefahren werden,
so wäre der nichtmotorisierteWassersport der Gefahr ausgesetzt, auf mehr ungeübte
Bootsführer zu treffen, die die grundlegenden Verhaltensregeln auf
dem Wasser nicht beherrschen.
Trotz der Bedenken der Sachverständigen wurde der Antrag auf Bundestagsdrucksache
17/8482 mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und FDP
am 26. Januar 2012 beschlossen. Dem Bundesminister für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung obliegt nunmehr die Änderung der für die Sportbootschifffahrt
geltenden Verordnungen.
* Wird nach Vorliegen der lektorierten Druckfassung durch diese ersetzt.
elektronische Vorab-Fassung*
Korrektur
Korrektur
Drucksache 17/9641 – 2 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Seite 2, Juni 8, 2012, /data/bt_vorab/1709641.fm, Frame
1. Welche Verordnungen und Gesetze werden im Bundesministerium für Verkehr,
Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) derzeit im Einzelnen überarbeitet,
um die im Antrag „Neue Impulse für die Sportbootschifffahrt“ auf
Bundestagsdrucksache 17/7937 enthaltenen Forderungen umzusetzen?
Neben den beiden Sportbootführerscheinverordnungen See und Binnen sind
das die See-Sportbootverordnung, die Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung
sowie die Binnenschifferpatentverordnung.
2. Welche Änderungen sind im Einzelnen geplant?
Die Prüfung zur Umsetzung der angesprochenen Forderung des Deutschen
Bundestages nach Anhebung der Führerscheinfreigrenze läuft noch. Es liegt ein
Verordnungsentwurf vor, der sich in der Abstimmung befindet. Zur Ausweitung
der Charterscheinregelung siehe die Antwort zu Frage 7.
3. Wann sollen die geplanten Änderungen in Kraft treten?
Es ist angestrebt, die Änderungen im Führerscheinrecht noch in dieser Wassersportsaison
in Kraft treten zu lassen.

4. Wie gedenkt die Bundesregierung, den in der Anhörung geäußerten Bedenken
der Sachverständigen Rechnung zu tragen?
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)
nimmt die geäußerten Bedenken ernst. Sollten aufgrund der anstehenden Änderungen
tatsächlich negative Auswirkungen in Bezug auf die Unfallhäufigkeit
und -schwere festzustellen sein, wird das BMVBS die entsprechenden Konsequenzen
ziehen.
5. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Erhöhung der PS-Zahl für die Führerscheinpflicht
mit der Einführung eines Mindestalters oder einer Versicherungs-
und/oder Kennzeichnungspflicht für Sportboote zu kombinieren?
In der Binnenschifffahrt existiert aufgrund der Vorgaben der Binnenschifffahrtsstraßen-
Ordnung sowie der Polizeiverordnungen für Rhein, Mosel und
Donau bereits gegenwärtig für Rudergänger ein Mindestalter von 16 Jahren.
Hieran soll festgehalten werden. Die Regelungen im Seebereich sollen hieran
angeglichen werden. Eine Versicherungspflicht wird nicht eingeführt. Die
Regelungen zur Kennzeichnungspflicht werden vorerst nicht geändert.
6. Wenn nein, warum nicht?
Im Vorfeld des Bundestagsbeschlusses „Neue Impulse für die Sportbootschifffahrt“
geäußerte Forderungen nach Einführung einer obligatorischen Haftpflichtversicherung
in der Sportschifffahrt werden nicht umgesetzt. Dem
BMVBS liegen keine Angaben darüber vor, dass eine fehlende Haftpflichtversicherung
in der Vergangenheit die Schadensregulierung bei Unfällen in der
Sportschifffahrt verhindert hätte. Darüber hinaus würde eine gesetzlich angeordnete
Versicherungspflicht für Bootseigner bzw. Schiffsführer von Sportelektronische
Vorab-Fassung*
Korrektur
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 3 – Drucksache 17/9641
Seite 3, Juni 8, 2012, /data/bt_vorab/1709641.fm, Frame
booten eine Ungleichbehandlung gegenüber der Berufsschifffahrt bedeuten.
Dort existiert derzeit keine Versicherungspflicht1.
Das BMVBS strebt an, künftig die Regelungen zur Kennzeichnungspflicht von
Sportbooten zu vereinheitlichen, um Unterschiede im See- und Binnenbereich
zu beseitigen und eine anwenderfreundlichere Regelung zu schaffen.
7. Auf welche konkreten Reviere und Wasserstraßen soll die Charterscheinregelung
ausgedehnt werden?
Die Charterscheinregelung soll für den Binnenbereich als nächstes ausgedehnt
werden auf die/den
Oranienburger Kanal von km 21,01 bis km 28,77,
Oranienburger Havel von km 0,13 bis km 3,91
(beide Wasserstraßen gehören zur Havel-Oder-Wasserstraße),
Peene (nunmehr Gesamtstrecke von km 2,50 bis km 98,16; bisher galt die Regelung
nur von km 2,50 bis km 34,9 bzw. bis km 98,16 für Inhaber des Sportbootführerscheins-
See),
Saale von km 20,00 bis km 89,20 (damit fast die komplette Saale, nur der Bereich
von km 115,22 bis km 124,16 fallen weiterhin nicht unter die Regelung),
Spree-Oder-Wasserstraße (SOW) von km 45,11 bis km 130,16 und
die komplette Hohennauener Wasserstraße.
Inwiefern die Charterscheinregelung auf Seeschifffahrtsstraßen ausgeweitet
werden kann, bedarf noch weiterer Prüfung.
8. Wie hoch ist der gewerbliche Schiffsverkehr auf diesen Wasserstraßen bezogen
auf die Anzahl der Schiffe und Tonnage pro Jahr?
Bei den Wasserstraßen(-abschnitten), auf die die Charterscheinregelung ausgedehnt
werden soll, handelt es sich um Wasserstraßen ohne bzw. ohne nennenswerten
Güterverkehr. Auf diesen Wasserstraßen ist auch nicht mit relevanten
Zuwächsen des Güterverkehrs zu rechnen, zumal die Infrastruktur nur den Verkehr
kleiner Fahrzeuge, mit geringem Tiefgang zulässt. Dies gilt insbesondere
für den Oranienburger Kanal, die Oranienburger Havel sowie die Hohennauer
Wasserstraße. Auf der Peene, der Saale und der SOW findet Güterverkehr in
sehr geringem Umfang statt. Nach Zahlen des Statistischen Bundesamts wurde
auf der Peene im Jahr 2010 rd. 10 000 t und auf der Saale rd. 8 000 t transportiert.
Auf dem relevanten Abschnitt der SOW zwischen Kersdorf und Eisenhüttenstatt
wurden nach der Schleusenstatistik zwischen 97 000 t (Kersdorf) und
40 000 t (Eisenhüttenstadt) transportiert. Die Prognose bis 2025 geht für die
drei letztgenannten Wasserstraßen von ungefähr gleichen Güterzahlen aus.
9. Welche Prognosen zur zukünftigen Entwicklung des gewerblichen Schiffsverkehrs
liegen dem BMVBS für diese Wasserstraßen vor?
Siehe die Antwort zu Frage 8.
1 Im Rahmen der Umsetzung europäischer Vorgaben wird künftig im Seebereich eine Versicherungspflicht
für Seeschiffe ab 300 BRZ (Bruttoraumzahl) eingeführt für sog. Seeschäden; für Seeschiffe, die
für mehr als zwölf Fahrgäste zugelassen sind, ist ebenfalls eine Haftpflichtversicherung zur Abdeckung
von Personenschäden geplant. Die Sportschifffahrt ist hiervon im Regelfall nicht betroffen.
elektronische Vorab-Fassung*
Korrektur
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Drucksache 17/9641 – 4 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Seite 4, Juni 8, 2012, /data/bt_vorab/1709641.fm, Frame
10. Auf welchen Bundeswasserstraßen werden weniger als 0,5 Millionen
Tonnen Güterverkehr pro Jahr befördert?
Eine nach dem Güterverkehrsaufkommen sortierte Wasserstraßenübersicht
liegt nicht vor. Grundsätzlich kann jedoch festgehalten werden, dass in den für
den Sportbootverkehr relevanten Revieren auf Wasserstraßen der Klasse III
(= für kleinere Binnenschiffstypen geeignet) und darunter nur in sehr geringem
Umfang Güterverkehr stattfindet. In jedem Fall liegt er deutlich unterhalb eines
Gütertransports von 0,5 Mio. Tonnen Güterverkehr pro Jahr, i. d. R. sogar deutlich
unter 0,1 Mio. Tonnen pro Jahr.
11. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die erwarteten Zuwächse in der
Sportbootschifffahrt durch die neuen Regelungen für Sportbootführerscheine?
Die Folgen der Wirtschaftskrise, der bereits in der Freizeitschifffahrt spürbare
demographische Wandel (das Durchschnittsalter der Bootseigner liegt bei
56 Jahren) sowie konkurrierende Freizeitangebote haben die Sportschifffahrt in
den letzten Jahren beeinflusst. Inwiefern daher Zuwächse zu erzielen sind,
bleibt abzuwarten.
12. Wie wird die Bundesregierung im Falle eines erhöhten Sportbootaufkommens
den daraus resultierenden Gefahren für Schutzgebiete entgegentreten?
Der Erlass von Befahrensregelungen zum Schutz von Flora und Fauna ist bereits
gegenwärtig ein geeignetes Mittel, um Gefährdungen der Schutzgebiete
angemessen zu begegnen.
13. Welche Auswirkungen auf den Wassersport und den Wassertourismus erwartet
die Bundesregierung nach Inkrafttreten der geplanten Änderung
der Verordnung?
Die Motoren- und Bootsbauerbranchen werden sich aller Voraussicht nach auf
die Neuerung in Bezug auf die Führerscheinfreigrenze einstellen. Hierdurch
wird sich ein neues Marktsegment eröffnen. Sollte es zu einem wassertouristischen
Zuwachs kommen, dürfte hiervon in erster Linie die Charterbranche profitieren.
Mittelbar positiv dürfte sich ein Zuwachs im Charterbereich auch auf
das Gaststätten- und Hotelgewerbe an den wassertouristisch interessanten Regionen
an Nord- und Ostsee bzw. Brandenburg auswirken.
14. Beabsichtigt die Bundesregierung, für Wasserfahrzeuge, die ohne Führerschein
gefahren werden dürfen, eine Geschwindigkeitsbeschränkung einzuführen,
und wie hoch soll diese sein?
Derzeit ist eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 20 km/h geplant.

15. Wie hoch ist bundesweit der Anteil der Bundeswasserstraßen, für die eine
Geschwindigkeitsbegrenzung gilt?
Wie hoch ist daran der jeweils bundesweite Anteil für Bundeswasserstraßen,
auf denen eine Beschränkung
a) von 12 km/h oder weniger,
elektronische Vorab-Fassung*
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Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 5 – Drucksache 17/9641
Seite 5, Juni 8, 2012, /data/bt_vorab/1709641.fm, Frame
b) zwischen mehr als 12 km/h und 20 km/h,
c) zwischen mehr als 20 km/h und 25 km/h
gilt?
Grundsätzlich ist auf den Seeschifffahrtsstraßen immer mit einer sicheren Geschwindigkeit
zu fahren, um Sog und Wellenschlag zu vermeiden. Konkrete
lokal begrenzte Geschwindigkeitbegrenzungen auf einzelnen Abschnitten von
Seeschifffahrtsstraßen ergeben sich aufgrund der Bekanntmachungen der
Wasser- und Schifffahrtsdirektion (WSD) Nord bzw. Nordwest auf folgenden
Seeschifffahrtsstraßen:
• Peenestrom (18,5 km/h),
• Ostansteuerung Stralsund (zwischen 8 km/h und 18,5 km/h),
• Nordansteuerung Stralsund (zwischen 8 und 18,5 km/h),
• Warnow (12 km/h), Trave (zwischen 8 und 15 km/h),
• Neustädter Bucht (15 km/h),
• Kieler Förde (zwischen 10 und 18,5 km/h),
• NOK (zwischen 12 und 15 km/h),
• verschiedene Nebenfahrwasser der Elbe (mehrheitlich 8 km/h),
• Hunte 10 km/h,
• Lesum, zwischen dem Sperrwerk und der Einmündung von Hamme und
Wümme 12 km/h,
• Wümme 8 km/h.
In den küstennahen Gewässern existieren grundsätzlich keine Geschwindigkeitsbeschränkungen.
Der Anteil der Binnenschifffahrtsstraßen des Bundes, für die eine Geschwindigkeitsbegrenzung
für Kleinfahrzeuge von bis zu 12 km/h besteht, beträgt
rund 40 Prozent. Der Anteil der Bundeswasserstraßen, für die eine Geschwindigkeitsbegrenzung
für Kleinfahrzeuge von 12 km/h bis zu 20 km/h besteht,
beträgt rund 19 Prozent. Der Anteil der Bundeswasserstraßen, für die eine Geschwindigkeitsbegrenzung
für Kleinfahrzeuge von mehr als 20 km/h bis zu
25 km/h besteht, kann nicht benannt werden. Eine Geschwindigkeit von bis zu
25 km/h ist lediglich auf einem See oder einer seeartigen Erweiterung außerhalb
des ufernahen Schutzstreifens (= eine 100 m breite parallel zur Uferlinie
verlaufende Wasserfläche) mit jeweils einer Gewässerbreite von mehr als
250 m zugelassen. Teilweise sind bestimmte Seen oder seeartige Erweiterungen
ausgenommen. Die Seen und seeartigen Erweiterungen sind darüber hinaus bereits
in dem Anteil der Bundeswasserstraßen enthalten, für die eine Geschwindigkeitsbegrenzung
für Kleinfahrzeuge von bis zu 12 km/h besteht.
16. Welche Zahlen aus den letzten zehn Jahren liegen der Bundesregierung
über festgestellte Geschwindigkeitsübertretungen durch Sportboote vor?
Dem BMVBS liegen Quartalsberichte einzelner Wasser- und Schifffahrtsverwaltungen
vor, die sich jeweils auf die Tätigkeitsberichte der örtlich zuständigen
Wasser- und Schifffahrtspolizei (WSP) beziehen. Die Tätigkeitsberichte
geben einen statistischen Überblick über sämtliche Einsätze und Maßnahmen,
die von den jeweiligen WSPen im Berichtszeitraum im Rahmen ihrer Aufgaben
durchgeführt wurden. Sie führen sämtliche Kontrollen, Beanstandungen nach
dem Ordnungswidrigkeitenrecht, Straftaten, Unfälle und sonstige Maßnahmen
auf. Eine Unterscheidung der jeweiligen Verstöße bzw. der Verursacher wird
elektronische Vorab-Fassung*
Korrektur
Korrektur
Drucksache 17/9641 – 6 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Seite 6, Juni 8, 2012, /data/bt_vorab/1709641.fm, Frame
nicht vorgenommen. Eine Auswertung anhand der geforderten Kriterien ist somit
nicht möglich.
17. Wie hoch ist der Anteil der führerscheinfreien Boote an den festgestellten
Geschwindigkeitsübertretungen bezogen auf die letzten zehn Jahre?
Siehe die Antwort zu Frage 16. Es liegen keine statistischen Auswertungen
über festgestellte Geschwindigkeitsüberschreitungen bzw. dem Anteil der führerscheinfreien
Sportboote an festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitungen
vor.
18. Wie viele Unfälle wurden von der Wasser- und Schifffahrtspolizei in den
letzten zehn Jahren jeweils jährlich registriert, an denen Sportboote oder
Charterboote beteiligt waren?
Wie viele der registrierten Unfälle ereigneten sich davon jeweils im Bereich
von Schleusen?
Es liegen keine generellen statistischen Auswertungen über Sportbootunfälle
vor. Lediglich das Land Brandenburg führt eine gesonderte Statistik über Unfälle
mit Charterbooten und/oder Sportbooten. Insgesamt ereigneten sich im Zuständigkeitsbereich
des Landes Brandenburg von 2003 bis 2011 – soweit polizeilich
bekannt – 325 Unfälle mit Charterbooten. Davon besaßen in 108 Fällen die Unfallbeteiligten
keinen Sportbootführerschein (vgl. § 9 der Binnenschifffahrt-
Sportbootvermietungsverordnung). Im Jahr 2011 wurden erstmalig Schiffsunfälle
statistisch erfasst für Unfälle mit führerscheinfrei zu führenden Sportbooten,
da die Motorisierung bei maximal 5 PS lag. Die gesamte Entwicklung
von Sportbootunfällen im Land Brandenburg liegt als Anlage bei.
19. Welchen Sachstand hat die geplante Einrichtung einer zentralen Unfalldatenbank
für die nach Bootstypen differenzierte Erfassung von Unfällen?
Der Referentenentwurf des Schiffsunfalldatenbankgesetzes wird zur Klärung
von Einzelfragen zurzeit noch zwischen den betroffenen Ressorts abgestimmt.
Inhaltlich werden nach derzeitigen Planungen im künftigen Unfallerfassungsbogen
erstmalig auch reine Sportbootunfälle im See- und Binnenbereich erfasst.
Dort soll u. a. auch festgehalten werden, ob eine Fahrerlaubnis erforderlich
ist oder nicht und welche Unfallursachen vermutet werden.
20. Wie gedenkt die Bundesregierung, der durch die Änderung der Regelungen
für Sportbootführerscheine zu erwartenden weiteren Zunahme von
Gefahrensituationen für Nutzer von nichtmotorisierten Sportbooten
Rechnung zu tragen?
Die derzeit geplanten Änderungen der Sportbootführerscheinregelungen zielen
darauf ab, gerade keine erhöhten Gefahrensituationen zu verursachen.
elektronische Vorab-Fassung*
Korrektur
Korrektur
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 7 – Drucksache 17/9641
Seite 7, Juni 8, 2012, /data/bt_vorab/1709641.fm, Frame
2011 wurden erstmal Sportfahrzeuge welche vermietet werden, wo auf Grund der Motorisierung
generell kein Führschein (unter 5 PS) benötigt wird erfasst
elektronische Vorab-Fassung*
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Drucksache 17/9641 – 8 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Seite 8, Juni 8, 2012, /data/bt_vorab/1709641.fm, Frame
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333
Unfallentwicklung im Zuständigkeitsbereich der WSP Land Brandenburg im Sportbootbereich
Von 2003 bis 2011
2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
141 144 82 120 117 68 162 123 139


Also wird es wohl schon zu den 15 PS Schein frei kommen, welche aber dann auf 20 km/h Höchstgeschwindigkeit beschränkt werden.
(Was bisher mögliches Wasserski fahren (für Leichtgewichtige) mit 5 PS, dann leider auch unmöglich macht.)


Und soll wohl anscheinend doch noch dieses Jahr durch kommen...
__________________
Gruss Benny


Geändert von Shelm (13.06.2012 um 00:03 Uhr)
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