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Alt 06.09.2012, 08:21
JadakissRD
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Für alle Sportboote, die nach dem 15.06.1998 und Wassermotorräder, die nach dem 31.12.2005 erstmals auf dem Markt der Europäischen Gemeinschaft (EG) oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht wurden bzw. werden, muss grundsätzlich eine Konformitätsbescheinigung vorgelegt werden.
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