Ich hätte da noch eine Frage muss ich dass alles in meinem 320 15ps Schlauchboot mitnehmen oder kann ich auf etwas verzichten ? ( z.B die rote Flagge, Toplicht da ich ja auch keinen Flaggenstock habe )
Ist es schlimm (teuer) wenn der Anker 1,5kg hat und somit etwas zu leicht ist für mein Boot?
Ein Paddel, besser zwei Paddel oder Ruder. Bei Schiffen über 2,5 to Gesamtgewicht oder einem Freibord von mehr als einem Meter kann darauf verzichtet werden.
Ein Bootshaken, auch bei kleinen Booten und Schlauchbooten (ausziehbar).
Ein Kompass, kann bei kleinen Booten auch ein Taschenkompass sein.
Ein Mundsignalhorn ( kein Presslufthorn ).
Für jede an Bord befindliche Person eine ohnmachtsichere Rettungsweste, mit einem Auftrieb von mindestens 100 N (Feststoffoder Automatikwesten mit Kragen, keine halbautomatischen Westen). Wasserskiwesten und Schwimmhilfen, die den im Wasser Treibenden nicht sicher über Wasser halten, sollten Sie im eigenen Interesse nicht verwenden. Empfehlung Rettungswesten nach EN CE395 oder höherwertig.
Zusätzlich ein Rettungsring oder –kragen, welcher mit einer mindestens 10m langen schwimmfähigen Wurfleine versehen sein muss, ebenfalls mit einem Auftrieb von 100 N. Bei Vergnügungsfahrzeugen von weniger als 30 KW (40PS) Maschinenleistung und bei Segelbooten ohne festen Ballast ist dies jedoch nicht zwingend notwendig, aber empfehlenswert.
Eine Mindestausrüstung an Werkzeug, die der Bootsgröße angepasst sein soll.
Ein Verbandskasten, könnte für kleine Boote auch aus dem Motorradzubehör kommen.
Einen Anker, das Gewicht muss der Schiffsgröße angepasst sein.
Bootsgewicht
Ankergewicht
bis 700 kg
5 kg
bis 1.000 kg
6 kg
bis 1.300 kg
9 kg
bis 2.000 kg
12 kg
bis 3.500 kg
15 kg
über 3.500 kg
20 kg*
*) und mehr
Eine rote Flagge ( Notsignal ), mindestens 60 x 60 cm Kantenlänge (Flagge darf keine Zacken haben, da dies der Buchstabe „B“ des Internationalen Flaggenverzeichnisses ist ).
Eine Notbeleuchtung, als rundumleuchtendes Licht, welches eine Sichtweite von ca. 2 km hat. Dies sind z.B .eine Petroleumlampe oder eine batteriebetriebene Rundumleuchte, jedoch keine Taschenlampe!
Eine mechanische Lenzeinrichtung, am besten eine kräftige Handpumpe, die nicht fest installiert sein muss. Fest installierte Pumpen sind aber leichter zu bedienen.
Feuerlöscher, für alle Schiffe:
- mit Einbaumotoren, deren Leistung 4,4 KW (6PS) übersteigt,
- mit Außenbordmotoren, deren Leistung 7,4 KW (10PS) übersteigt,
- oder bei Koch- bzw. Heizeinrichtung
Die Feuerlöscher müssen ein Mindestfüllgewicht von 2kg haben.
Die Anzahl der Feuerlöscher richtet sich nach dem Kraftstoffinhalt:
Pro 100 Liter (möglichem) angefangenem Kraftstoffinhalt sind 2kg Löschmedium notwendig.
Die Feuerlöscher müssen:
- typengeprüft sein
- in regelmäßigen Abständen von 2 Jahren kontrolliert werden - (siehe Prüfplakette )
- und für die Brandklassen A, B und C zugelassen sein.
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