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Zitat von seelöwe
Hallo
Ja kannst du benutzen,die habe ich auch.
Bei Kontrollen keine Probleme.
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Bitte Vorsicht mit solchen Aussagen. :sportschi
Wie schon mal erwähnt, bewegen sich hier einige in einer Grauzone was Ihr Befestigungsart des Kennzeichens angeht.
Problem ist folgendes Wörtchen im Gesetzestext der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung.
§ 2.02 Kennzeichen der Kleinfahrzeuge
1.
Sofern ein Kleinfahrzeug nicht auf Grund besonderer Bestimmungen ein amtliches oder amtlich anerkanntes Kennzeichen führen muss, ist es, mit Ausnahme eines Segelsurfbretts, wie folgt dauerhaft zu kennzeichnen:
a)
mit seinem Namen oder seiner Devise.
Der Name ist auf beiden Außenseiten des Kleinfahrzeugs in gut lesbaren mindestens 10 cm hohen lateinischen Schriftzeichen anzubringen. In Ermangelung eines Namens für das Kleinfahrzeug ist entweder der Name der Organisation, der es angehört, oder deren gebräuchliche Abkürzung, im Falle mehrerer Fahrzeuge der Organisation gefolgt von einer Nummer in arabischen Ziffern, anzugeben. Die Schriftzeichen müssen in heller Farbe auf dunklem Grund oder in dunkler Farbe auf hellem Grund angebracht sein. Sofern in einem Fall des Satzes 3 ein Kleinfahrzeug mit einer Nummer in lateinischen Ziffern gekennzeichnet ist, darf diese Kennzeichnung weitergeführt werden.
b)
mit dem Namen und der Anschrift des Eigentümers.
Der Name und die Anschrift des Eigentümers sind an der Innen- oder Außenseite des Kleinfahrzeugs anzubringen.
Alle Boote mit Schildchen oder ähnliches die außen nur angehängt werden sind eindeutig nicht dauerhaft gekennzeichnet.
(Das Schild kann man jederzeit abnehmen)
Ein dauerhaftes Kennzeichen wird mit Farbe auf dem Schlauch aufgebracht oder dauerhaft aufgeklebt.
Wenn die WaSchPo also einen schlechten Tag hat, oder man Ihr frech kommt, können Die auch mal genau nach Gesetzestext eine Kontrolle durchführen.
Und im Gesetzt steht´s nun mal wie oben.
P.S.
Mich wunder allein aus Diebstahlstechnischen bzw. Fahndungsstechnischen Gründen immer das jemand sein Boot nicht dauerhaft kennzeichnet.

(Wiederverkaufswert verlieht man auch nicht, da der Nachtbesitzer das alte Kennzeichen übernehmen kann.

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