Habe ich gerade gesehen, dass die ersten Einschränkungen da sind.
Direktion ZA-Wasserschutzpolizei
Zitat Anfang:
ÄNDERUNG IN KRAFT!!!
!!! NEU !!! Anhebung der Führerscheinfreigrenze bei Sportbooten !!! NEU !!!
Die Sportbootführerscheinverordnung–Binnen wurde geändert!
Auf Binnenwasserstraßen, dürfen Bootsführer ab 16 Jahren Sportboote bis
15 PS (11,03 Kilowatt) ohne Fahrerlaubnis führen, sofern das Boot weniger
als 15 Meter lang ist (ausgenommen auf dem Rhein).
ACHTUNG: Auf der Spree-Oder-Wasserstraße vom Kanzleramtssteg (km
14,10) bis zur Oberbaumbrücke (km 20,70) - einschließlich des Spreekanals –
ist das Führen eines Sportbootes verboten, sofern man nicht im Besitz einer
Fahrerlaubnis ist!
Diese Regelung gilt unabhängig von der Führerscheinfreigrenze!
Zitat Ende.