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Alt 21.10.2012, 23:04
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Zitat:
Zitat von detti Beitrag anzeigen

Zitat Anfang:

ÄNDERUNG IN KRAFT!!!
!!! NEU !!! Anhebung der Führerscheinfreigrenze bei Sportbooten !!! NEU !!!
Die Sportbootführerscheinverordnung–Binnen wurde geändert!

Auf Binnenwasserstraßen, dürfen Bootsführer ab 16 Jahren Sportboote bis
15 PS (11,03 Kilowatt) ohne Fahrerlaubnis führen, sofern das Boot weniger
als 15 Meter lang ist (ausgenommen auf dem Rhein).

ACHTUNG: Auf der Spree-Oder-Wasserstraße vom Kanzleramtssteg (km
14,10) bis zur Oberbaumbrücke (km 20,70) - einschließlich des Spreekanals –
ist das Führen eines Sportbootes verboten, sofern man nicht im Besitz einer
Fahrerlaubnis ist!

Diese Regelung gilt unabhängig von der Führerscheinfreigrenze!


Zitat Ende.
Coole Sache.

Na Endlich haben Die das mal auf die Reihe bekommen die Sonderregelung Kanzleramt zu ändern.

(Da werden doch nicht etwa meine Mails an die WSV und bmvbs neulich mit Schuld dran gewesen sein?)

Problem war dort bisher nämlich, das alle mit Führerschein und "nur" einem 5PS (oder weniger) Antrieb auch nicht durchfahren durften.
(Diese Strecke ist die kürzere Ost-West Verbindung in Berlin)

Hatte die Jungs vom Amt mal ein bissel genervt, was das Ganze soll und was mit der neuen 15PS Regel dort nun zu erwarten ist.


Also ob es bei der Sicherheit in diesem Streckenabschnitt

- um eine Frage der technische Mindestvoraussetzungen (Motorleistung Manövrierfähigkeit, Mindestgeschwindigkeit usw.) geht?

- oder ob es eine Frage der Mindestkenntnisse des Bootsführers (Vorfahrtsregeln) ist?

Da schein ja irgendwo im Amt doch mal jemand drüber nachgedacht zu haben.
__________________
Gruss Benny

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