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Alt 26.11.2012, 18:28
Dieter TD Dieter TD ist offline
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Zitat:
Zitat von Dieter B. Beitrag anzeigen
Insofern ist die von Vaalser aufgeworfene Frage richtig .
Es fehlt eine offizielle Seite, wer auf Gegenseitigkeit die entsprechenden Regelungen anerkannt hat. Wo denn nun was gilt. Von denen, die die Regelungen erarbeitet und verhandelt haben, also der Regierung. Die Zahl derjenigen, die im europäischen Ausland (nicht nur EU) mit dem Boot Urlaub machen wächst. Die sollten schon Rechtssicherheit haben.

Es ist ja nicht damit geholfen, daß nun jeder für sich die entsprechende Botschaft anschreibt. Und die Verbandsseiten sind derzeit auch wenig hilfreich, sich zu informieren. So ist der DMYV wohl noch in einer Zeit vor Schengen stehen geblieben...

Gruß

Dieter
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Reblaus_01 (26.11.2012)