Zitat:
Zitat von Honky
die behörden land und wasser arbeiten derzeit ncht direkt zusammen.rechtlich gesehen sind alle lappen weg.praktisch ist es so das du denen erst erzählen musst das du einen anderen führerschein besitzt und ihn dann abgeben.
ob man das so handhabt? ...
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Danke James,

so WÜRDE ich das auch sehen. ICH würde dem entsprechend den Sportbootführerschein auch nur dann heraus rücken, wenn danach gefragt wird. Und wenn Du gefragt wirst und verneinst, kann der Meineid bekanntlich bestraft werden.
Danke Benny!

ich hatte bereits geschrieben, die Urteile zu Alkohol AUF DEM WASSER sind mir auch bekannt - auch aufgrund deines verlinkten Themas, aber hier geht es ja um Alkohol AUF DER STRASSE
Danke Berny,

so sieht das aus! In dem von mir beschriebenen Fall ist die Sache klar.
Danke Alfons!

Da hierzulande sämtliche Landfahrzeuge über Scheine der Straßenverkehrsämter zu lenken sind, sind doch auch eigentlich ALLE im ordentlichen Führerschein eingetragen, egal ob Mofa, Motorrad, PkW, Lkw mit und ohne Hänger, motorisierte Krankenfahrstühle, Gabelstapler, Trecker und und und. Und wenn der Lappen weg ist, darfst Du halt nichts mehr davon fahren.
Die Frage beleuchtet James eigentlich genau richtig. Die Behörden arbeiten nicht direkt zusammen und ich denke halt nur und weiss es nicht, dass man bei Sportbootfahrern einfach davon ausgeht, dass jeder erwachsene Mensch einen Autoführerschein hat. umgekehrt geht man halt nicht davon aus, das jeder Autofahrer auch gleichzeitig Wassersportler ist.
Somit ergeben sich eigentlich 2 Fragen:
A: DARF man sich gegenüber der
Straßenbehörden einfach DUMM stellen?
B: Gibt es eine rechtliche Grundlage, dass der Sportbootlappen automatisch mit eingezogen werden MÜSSTE?