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Alt 10.05.2013, 21:44
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Nee Jungs, dat habt Ihr jetzt nicht ganz verstanden bzw. habe ich es nicht genau erklärt.

Es geht ja nicht darum ob eine Haftpflicht sinnvoll ist oder nicht...

Es geht darum, ob eine Zwang vom Gesetzgeber hier nötig/sinnvoll ist.

Was der gute Wolfgang (und viele andere auch) wohl inzwischen wieder vergessen hat...

Warum wurde den die 15 PS Regelung eingeführt???

War da nicht mal was mit der in Zukunft drohenden Altersdemographie der Wassersportler und daher diese Lockerung des Gesetzgebers?

Es ging dem Gesetzgeber mit dieser Regelung also darum eine Lockerung einzuführen nicht um eine Verschärfung.
Also Hürden für Zukünftige Wassersportler zu nehmen und Ihnen nicht noch mehr zu schaffen.

(Im 15PS Trööt kann man auch noch mal die Unfallstatistiken auf dem Wasser nachlesen... es sind pro Jahr wenige hundert... hingegen sind es im Straßenverkehr mehrere hunderttausende pro Jahr...)

Hinzu kommt, das im Straßenverkehr viel schneller gefahren wird und dort viel weniger Platz vorhanden ist... und sich ein Boot auf Wasser bei einem Aufprall anders verhält als ein KFZ auf Rädern/Straße. -> Das Gefahrenpotential ist auf dem Wasser fast schon lächerlich gering im Gegensatz zu dem im Straßenverkehr.)

Eine Pflicht zu Haftpflichtversicherung wäre für den Wassersport also eine eindeutig sinnlose Überregulierung vom Gesetzgeber.

Daher meine Kritik an Wolfgangs Spruch.

Und wenn man die "Superidee" mal "weiterspinnt", würde eine Haftpflichtversicherung-Pflicht für den Wassersport auch eine generelle Führerscheinpflicht und vor allem aber eine Art TÜV-Pflicht für Sportboote mit sich bringen.

Was dann natürlich wieder Kosten für regelmäßigen TÜV und den ganzen Stress mit der "Zulassung" wie beim KFZ mit sich bringen würde.
u.s.w.


Und wofür das ganze...?!
Um genauso wie im Straßenverkehr auch keine 100%tige Garantie zu haben, ob der andere Verkehrsteilnehmer seine Versicherung auch bezahlt hat... also ob er trotz Pflicht keinen gültigen Versicherungsschutz hat.
(Bzw. gibt es im Straßenverkehr auch noch die Radfahrer und Fußgänger die ja auch keine Haftpflichtversicherung haben müssen, aber am Verkehr teilnehmen dürfen.)

Fazit:
Der gesunde Menschenverstand gebietet natürlich das man eine Haftpflichtversicherung auch für´s Boot hat.
Einen unnötigen (überregulierten) Zwang dazu vom Gesetzgeber möchte ich aber bitte in D nicht haben.
__________________
Gruss Benny


Geändert von Shelm (10.05.2013 um 21:52 Uhr)
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