Zitat:
Zitat von Triton05
Warum solltest du denn luftgekühlten AB nicht mehr Nutzen dürfen?
Habe ich auch noch nicht gehört!
Solange der See oder Fluß keine örtlichen Einschränkungen durch die Behörde hat, darfst du fahren
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Genau so eine Einschränkung gibt es zumindest auf den Brandenburger Landesgewässern durch die Landesschifffahrtsverordnung.
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§ 25 Motoren mit Gemischschmierung
Motoren mit Gemischschmierung dürfen nur dann verwendet werden, wenn der Kraftstoff nicht mehr als
zwei Prozent Öl enthält. Ausnahmen kann die Brandenburgische Schiffsuntersuchungskommission zulassen."
Auf den Bundeswasserstraßen innerhalb Brandenburgs gilt diese Einschränkung nicht, nur auf den Landeswasserstraßen.