Zitat:
Zitat von Triton05
Im Übrigen fährt er ein luftgekühltes Motörchen; das ist was anderes als ein wassergekühlter Motor!
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Na "normalerweise" haben ja auch luftgekühlte AB´s den Auspuff unter Wasser.

Für solche AB´s gilt die Verordnung mit Sicherheit.
Da Danilos Briggs&Stratton ja einen Auspuff außerhalb des Wassers hat, stellt sich hier wohl schon die Frage ob die Verordnung auch für diese Sonderform des Außenborders gilt?
Das wird einem die Brandenburgische Schiffsuntersuchungskommission aber sagen können, bzw. hat die Kommission ja die Befugnis den Briggs&Stratton als eine Ausnahmen zulassen.

(Wobei hier die genehmigten Ausnahmen wohl "normalerweise" für einzelne Überführungs-/Sonderfahrten und für Historische Museumsschiffe erteilt werden.

)
Zitat:
Zitat von senator20_2000
@ Benny als Beispiel Auf dem Crossinsee dürfte ich damit nicht fahren aber auf dem Nachbarsee der Zeuthener See (das ist ja dann die Dahme), oder seh ich da was Falsch?
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Ja und nein.
Ich nehme an Du meinst vom Prinzip das Richtige, da in der Mitte des Zeuthener See die Grenze zwischen Berlin und Brandenburg verläuft und der Krossinsee schon komplett in Brandenburg liegt.
Das würde wohl auch so stimmen, wenn es hier nicht eine Besonderheit in den Zuständigkeiten des WSA Berlin geben würde.

Das WSA Berlin hat hier eine Zuständigkeit für Bundeswasserstraßen die geografisch aber bereits in Brandenburg liegen.
Im Fall der Dahme gilt diese noch bis runter nach Prieros als Berliner WSA Bundeswasserstraße, ebenso die dort abzweigenden Teupitzer Gewässer und Storkower Gewässer.
Erst am Abzweig der Dahme von den Teupitzer Gewässer bei Prieros wird die Dahme bei km 26 dann zu einer Landeswasserstraße.
Hier mal eine Übersichtskarte was alles noch Bundeswasserstraße unter Verwaltung des WSA Berlin ist.
Wie dort zu sehen ist auch der Krossinsee Teil einer Bundeswasserstraße.
Wenn es eine solche Besonderheiten bei der Zuständigkeit nicht geben würde, wäre Deine Frage sonst vom Prinzip richtig.
