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Alt 09.07.2018, 11:33
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Zitat von zanggerk Beitrag anzeigen
Hallo,
ich hab ein Maestral 18 Schlauchboot mit Tomos 10 PS Motor. Alles vor 1998 produziert. Der Vorbesitzer hat gemeint er hat das Boot immer in Kroatien angemeldet beim Hafenamt. Man braucht nur Skipper Lizenz und Kaufvertrag. Im Internet hab ich aber oft gefunden dass man auch eine Bootsanmeldung aus dem Heimatland braucht. Aber das ist in Österreich für Schlauchboote (außer Festrumpfboote) anscheinend gar nicht möglich.
In ca 1 Monat fahren wir nach Kroatien. Braucht man da wirklich nur ins Hafenamt gehen und kann das Schlauchboot mit Motor anmelden wenn man Kaufvertrag und Skipper Lizenz hat?

Schöne Grüße,
Klaus

für HR kann ich Dir leider nix sagen, ob das so nur mit Kaufvertrag ohne Heimatzulassung geht.

Aber, Schlauchboote kann man in Österreich sehr wohl anmelden.
Und mit einer Anmeldung geht's dann definitiv auch in HR.
Die Anmeldung machst bei Deinem zuständigen Schifffahrtsamt, gehört zur Landesregierung und wird in den Bundesländern leicht unterschiedlich gehandhabt. Wenn das Boot keine CE hat, dann musst Du irgendwie beweisen, dass es bereits vor 16.6.1998 in der EU in den Verkehr gebracht worden ist. Kommt auf Dein Amt an, ob die Dir das mit einem simplen Kaufvertrag glauben. Eher nicht. Wenn Boot und Motor CE haben ist eine Anmeldung eher einfach, wenn Du diese vorlegen kannst.
Normalerweise wird das Boot für die Anmeldung auch von einem Sachverständigen der Schifffahrtsbehörde besichtigt. 1 Monat Vorlaufzeit ist um die Jahreszeit wahrscheinlich verdammt kurz, aber ruf einfach dort mal an.
__________________
lg
Ferdi

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