Hallo zusammen,
ich bin aus gegebenem Anlas mit dem folgendem "Problem" konfrontiert worden:
"Wasserportfahrzeuge, die innerhalb der Mitgliedsstaaten der europäischen Union und von dort ansässigen Personen genutzt werden sollen, müssen sich im "steuerrechtlich freien Verkehr" befinden. Die Umsatzsteuer muss für Altfahrzeuge in einem der EU-Mitgliedssaaten entrichtet worden sein. Auf Verlangen der Zollbehörden ist hierüber ein geeigneter Nachweis vorzulegen."
Ich habe (auch hier und) im Netz gesucht und es verhält sich überall gleich.
Es gibt nicht DEN Nachweis!
Zum einen reicht natürlich die Rechnung vom Händler (aber wer führt die denn mit). Wenn das Boot aber gebraucht von Privat gekauft wurde, müsste man die komplette Historie bis zum Nachweis der Zahlung der Umsatzsteuer nachweisen...
Weiter muß der Verkäufer explizit darauf hinweisen, wenn er diesen Beweis nicht beibringen kann.
Hat von euch jemand Erfahrungen damit oder wurde tatsächlich mal diesbezüglich kontrolliert?
Gruß
Jens