Jochen,
es geht rein um den Motor ?
Motor ist eine Maschine und damit gilt unter anderem die Maschinenrichtlinie. Muß ich Montag einmal im Betrieb nachschauen, wann genau dort die Termine liegen.
Die Motoren sind aus der 10. Verordnung des Produkt-Sicherheitsgesetzes (Sportbootverordnung) wieder ausgenommen. Deshalb gilt die Maschinenrichtlinie.
Sportbootverordnung
Sportboote müssen der Sportbootverordnung nach dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz entsprechen. Boote die nach dem 15. Juni 1998 erstmalig auf den EU-Markt gelangt sind, müssen mit einem CE Zeichen gekennzeichnet und mit einer Konformitätserklärung erklärt sein, bevor sie in Betrieb genommen werden dürfen.
Gruß Hans